Aufkleber auf dem Nummernschild - Kennzeichenmissbrauch?

wenn mich schon mit vollem namen ansprechn willst, dann bitte mitm richtigen ;)

ich bleib dabei, bis mir einer das gegenteil beweist :B
 
... Vielleicht gehört "mein" Verkehrsrecht-Anwalt zu den 5%, aber - wie auch Jan erwähnte - geht es schon darum, dass mehr als nur ein Tatbestandsmerkmal erfüllt sein muss. ...

Es ist ja bekanntlich immer nur die eine Hälfte der Leistung, sich von einem Spezialisten aufklären zu lassen. Die andere Hälfte der Leistung ist es, die Aufklärung zu verstehen und korrekt zu replizieren. :w

In einem ersten Schritt könnte man probieren, die Unterschiede zwischen dem Ordnungswidrigkeitenrecht und dem Strafrecht zu verstehen, wobei ggf. Wikipedia helfen mag:

http://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungswidrigkeit

Wer hier aufmerksam liest, landet dann auch bald bei der Erkenntnis, dass beiden Regelwerken das Schulderfordernis - also das Vorliegen eines vorsätzlichen (d. h. absichtlichen) oder wenigstens fahrlässigen Fehlverhaltens - nicht fremd ist, mithin die Anmerkung

Jein, denn es muss auch die "rechtswidrige Absicht" vorhanden sein. ...

durchaus nicht ganz falsch ist. :) :-)
 
Bevor im Brustton der Überzeugung noch weitere Halbwahrheiten verkündet werden: Wann in Anwendung der StVO eine Veränderung des Kennzeichens und damit - bei Vorliegen der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen - tatsächlich ein Kennzeichenmissbrauch vorliegt, ist immer noch eine Frage, die sich nur anhand des jeweiligen Einzelfalles beantworten lässt, sicherlich aber nicht pauschal.

OK, das ist eine typische rechtliche Würdigung, hilft aber niemandem wirklich weiter. Im Strafrecht wird ja bekannter Maßen immer der Einzelfall betrachtet.
Herrschende Meinung, der Kommentare spiegelt jedoch das wieder, was ich oben genannt habe.

Mir ist auch nicht wirklich ein Weg bekannt wie man fahrlässig einen Aufkleber auf sein Kennzeichen bekommt der dann auch genau an einem der neuralgischen Punkte haftet.
Der von Snowman gepostete Absatz bezieht sich dann doch eher auf Dreck/Schnee, umgeknickte Kennzeichen (durch Sturz, etc. bei Motoradfahrern sehr beliebt )ausgeblichene/abgeblätterte Schrift usw.
 
..., hilft aber niemandem wirklich weiter. ...

Das ist ein gutes Stichwort - insbesondere wenn man deine vorseitige pauschale Aussage betrachtet. Wie gesagt lässt es sich nun einmal nicht pauschal bejahen oder verneinen, inwieweit die hier diskutierten Sachverhaltsfragmente den von dir ins Felde geführten Tatbestand erfüllen. Letztlich konstatierst du ja selbst, dass es auf den Einzelfall ankommt.

Was den Vorsatz betrifft, so denkst du insofern am Kern der Sache vorbei, als dass ein "vorsätzliches" Anbringen eines Aufklebers nicht in jedem Fall zwingend einen Vorsatz hinsichtlich der für den Straftatbestand relevanten Sachverhaltselemente bedeutet.

All das ist aus meiner Sicht als theoretische Diskussion wie gesagt eher nur maßvoll interessant, weil es für einen halbwegs vernünftigen Menschen eigentlich keinen Grund zu der mehr oder minder kreativen Veränderung des amtlichen Kennzeichens geben kann. Wie man nicht zuletzt hier im Forum immer wieder lernen kann, bietet der Rest des Autos ausreichend Raum für die Entfaltung "kreativer" Ideen. :) :-)
 
In einem ersten Schritt könnte man probieren, die Unterschiede zwischen dem Ordnungswidrigkeitenrecht und dem Strafrecht zu verstehen, wobei ggf. Wikipedia helfen mag:

Ohne es genau zu wissen Vermute ich mal, dass man ins Gefängnis kommt, wenn man sowas macht. Genaueres müsste dann aber recherchiert werden!

Das ist so ne typische Aussage, wie man sie des öfteren auf gutefrage oder wer-weiss-was lesen darf...
 
Ohne es genau zu wissen Vermute ich mal, dass man ins Gefängnis kommt, wenn man sowas macht. Genaueres müsste dann aber recherchiert werden! ...

Wenn mit dem Begriff des "Recherchierens" die praktische Erprobung gemeint ist, so nimmt es nicht Wunder, dass man von den betreffenden Probanden so gut wie keinen Bericht über die gesammelten praktischen Erfahrungen lesen kann. :D
 
Wenn mit dem Begriff des "Recherchierens" die praktische Erprobung gemeint ist, so nimmt es nicht Wunder, dass man von den betreffenden Probanden so gut wie keinen Bericht über die gesammelten praktischen Erfahrungen lesen kann. :D
Sorry, aber manchmal gehen deine gewschwollenen Formuliereungen selbst für mich zu weit :b
 
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