Ausstattung fehlt nach Gebrauchtwagenkauf

Mal ganz "doof" gedacht:

Auto hat laut Anzeige eine FSE -> FSE funktioniert nicht -> somit liegt doch hier ein "Sachmangel" vor, den es durch den gewerblichen Verkäufer zu beheben gilt?

... gleiches beim Sportfahrwerk -> Sportfahrwerk geht nicht -> muss repariert werden?

Ich würde mal mit dem Händler reden und fragen wie er das Auto angekauft hat - etwa auch mit der Information, dass dort FSE und Sportfahrwerk eingebaut wären? ... eventuell hat dieser dann ja ein entsprchendes Interesse gegenüber dem Vorbesitzer?
Der Händler lässt sich auf diese Weise als "Mitstreiter" gewinnen und ist nicht mehr in der "Gegner"-Rolle?

(das, was ich schreibe hat absolut keine rechtlcihe Relevanz - es sind lediglich ein paar Gedanken und Ideen - daher auch die ganzen Fragezeichen.)
 
Mal ganz "doof" gedacht:
Auto hat laut Anzeige eine FSE -> FSE funktioniert nicht -> somit liegt doch hier ein "Sachmangel" vor, den es durch den gewerblichen Verkäufer zu beheben gilt? ...
Denkansatz ist völlig korrekt, nur hängt es (wie gesagt) an den Details: Ist die "Anzeige" überhaupt verbindlich? Im Zweifel schuldet der Verkäufer nur das, was im Kaufvertrag als Kaufgegenstand und dessen Beschreibung festgehalten ist. Wenn da keine Ausstattungsliste enthalten ist, liegt es nahe, dass der Wagen so verkauft wird, wie er eben "da steht". Ob der Käufer sich da noch auf eine Werbeannonce berufen kann, ist mindestens fraglich.

Das ist wieder nur eine vereinfachte Darstellung. Wie gesagt kommt es auf die Details an - was nun wieder einmal anschaulich geworden sein dürfte. ;)
 
hi
hab eine Rechtsmeinung gefunden....wäre pro Käufer ...
http://www.frag-einen-anwalt.de/Schadenersatz-bei-einem-Anzeigefehler---f99377.html

Wenn ich es richtig interpretiere ist die Urteilsbegründung So angelegt, dass eine Beschaffenheitszusage in einem Inserat auch verbindlich für den Kaufvertrag ist ... Auch wenn nicht explizit im Kaufvertrag aufgeführt

:rolleyes:
Nachtrag zum o. G Urteil. jetzt müsste man nur juristisch prüfen ob man solch ein Urteil auch auf die Klebe Lenkung übertragen kann beim Z4 . im Werbeprospekt beziehungsweise Inserat von BMW wird von Fahrspaß im z4 gesprochen ....diese Eigenschaft ist aber definitiv nicht vorhanden sofern man von der klebelenkung betroffen ist :zrf
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir warten noch auf das Angebot für die Nachrüstung Sportfahrwerk, dann rechnen wir zusammen, machen eine Gesamtforderung auf und setzen eine letzte Frist. Sollten wir den entsprechenden Geldbetrag nicht bekommen, nehmen wir den Rechtsweg.
Die Schlichtungsstelle des KFZ-Gewerbes ist übrigens nicht zuständig, da der Händler nicht in der Innung ist.
Wir bleiben ganz locker und sehen uns im Recht.
 
Wir warten noch auf das Angebot für die Nachrüstung Sportfahrwerk, dann rechnen wir zusammen, machen eine Gesamtforderung auf und setzen eine letzte Frist. Sollten wir den entsprechenden Geldbetrag nicht bekommen, nehmen wir den Rechtsweg.
Die Schlichtungsstelle des KFZ-Gewerbes ist übrigens nicht zuständig, da der Händler nicht in der Innung ist.
Wir bleiben ganz locker und sehen uns im Recht.


hier nochmals der Text aus dem Post 28... müsste dir helfen

OLG Köln NJW-RR 1990,
758; OLG Düsseldorf 1999, 514, LG Köln DAR 2002, 272

Ich gebe das Urteil auszugsweise wiefolgt wider:


Gemäß § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB hatte die Beklagte
der Klägerin das Fahrzeug frei von Sachmängeln zu verschaffen. Der Käufer ist gemäß § 437
Nr. 2 BGB unter weiteren Voraussetzungen zum Rücktritt berechtigt, wenn die verkaufte
Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Zutreffend hat das Landgericht festgestellt,
dass bei einem Fahrzeug, bei dem die Parteien bei Abschluss des Kaufvertrages das
Vorhandensein eines Katalysators vereinbart haben, dessen Fehlen einen Mangel darstellt.
Vorliegend hatten die Parteien eine bestimmte Beschaffenheit des Fahrzeuges, nämlich das
Vorhandensein eines Abgaskatalysators, vereinbart, die nicht vorhanden war. Hierbei kommt
es nicht darauf an, dass dieses Beschaffenheitsmerkmal des Wagens nur in das bei ebay
eingestellte Verkaufsangebot aufgenommen war und im später zwischen den Parteien
schriftlich abgeschlossenen Kaufvertrag vom 20.11.2004 nicht aufgenommen wurde. Denn
- 6 -
die Fahrzeugbeschreibung im Internet war Grundlage des Kaufvertrages und es ist anerkannt,
dass die Beschreibung im Internet oder in einem Werbeschreiben bzw. Inserat für die
Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit ausreicht (vgl. OLG Köln NJW-RR 1990,
758; OLG Düsseldorf 1999, 514, LG Köln DAR 2002, 272). Auch hat die Klägerin bei der
dem schriftlichen Vertrag vorausgegangenen Probefahrt mehrfach nach dem Vorhandensein
des Katalysators nachgefragt und dessen Vorhandensein bestätigt bekommen. Wenn die
Beklagte dies alles nicht hätte gegen sich gelten lassen wollen, hätte sie die Aussagen
spätestens bei Abschluss des schriftlichen Vertrages widerrufen müssen (vgl. OLG Hamm
OLGR 1996, 53).



und weitere Rechtsmeinung zum Thema Irrtum vorbehalten:

Seh rgeehrter Fragesteller,

leider wird Ihnen die pauschale Formulierung "Irrtümer vorbehalten" nicht helfen.


Die Beschaffenheitsvereinbarung war eindeutig - von Ihnen als gewerblichem Händlerkann mit Sicherheit verlangt werden, dass Ihnen klar ist, ob ein Fahrzeug Xenon Scheinwerfer oder nur normale Halogenscheinwerfer besitzt.


Die "Irrtümer vorbehalten" Klausel hilft Ihnen leider meines Erachtens in der konkreten Situation nicht weiter. Ansonsten würde diese Klausel in allen Rechtsgeschäften benutzt werden und würde zur absoluten Rechtslosigkeit führen.



so nun viel Glück!
 
So, die Original FSE wird jetzt auf Kosten des Verkäufers nachgerüstet. Der hat wohl verstanden, dass er aus der Nummer nicht raus kommt. Sind immerhin in Summe 500 Euro.
 
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