Autohaus Betrug.

240-Z3

Fahrer
Registriert
7 Februar 2006
Brauche mal eine erste meinung.Mein bester kumpel ist auch grad in der ausbildung.Spart 1 jahr lang 5000 €.neben seiner ausbildung macht er noch ein aushilfe jobs samstags und sonntag.Hat 7 tage die woche für das geld gearbeitet ein jahr lang.Und jetzt vor 1 monat kauft er sich in Hildesheim ein Alfa Romeo GTV 2.0 V6 Turbo.Der wagen machte schon sehr komische geräusche bei der probefahrt der wagen hört sich an wie traktor.Der verkäufer hat ihm aber gesagt das der wagen so sein muss.Mein kumpel kauft den wagen fährt nach alfa romeo und was sagen die krümmer ist undicht un die nockenwellen im arsch.Schaden kann bis 2500 € sein.(der wagen sollte ja so sein)!Er fährt wieder dahin will den wagen zurück geben der typ sagt aber ne der ist so.Obwohl auch in dem brief von alfa ´drin steht das da ein schaden dran ist.naja anwalt und so eine sache jetzt gutachter bla bla bla.

Hier ich habe mal eine kopie vom dem vertrag und mit dem wie alle sagen kann man den popo abwischen.Weil der typ sich dort wiederspricht.Was sagt ihr den so dazu????????
 
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Tja, Pech gehabt - im vertrag steht doch, dass der Wagen reparaturbedürftig ist.

In so einem fall klärt man den Reparaturumfang vor dem Kauf, wer das nicht tut, ist leider genau der eine Dumme, der an diesem Morgen aufgestanden ist und über den sich der Verkäufer gefreut hat.

Wenn nicht stehen würde, dass der Wagen "reparaturbedürftig" ist, dann würde die Lage anders aussehen - so ist's aber "gekauft wie gesehen".

Oh, sehe ich jetzt erst:
"Motor, Getriebe und (????) okei bis 8.5.2006" - aber dennoch reparaturbedürftig ... gerade diese Formulierung hätte sämtliche Alarmglocken läuten lassen müssen. ... Pech.
 
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Aber das ist es ja der anwalt und viele sagen das ja auch das er sich in dem vertrag wiederspricht und das darf der nicht ion einem satz schreibt er der wagen ist heile und dan macht der drauf wie gesehen auto ist reparaturbedürftig.Der anwalt von ihm meinte das ist ein betrug und wen der gutachter vom gericht sagt das da ein schaden ist dan muss er den wagen zurück nehmen und geld zurück.
 
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Knifflige Sache - er schreibt, dass der Wagen bis dahin ok war ... aber er sagte mündlich, dass das Motorgeräusch so gehört ... tja, wird schwierig. Wenn es für ihn ok war und es ihm nicht zugetraut werden kann den Motor zu beurteilen, ist egal, ob er das "okei" geschrieben hat oder nicht ...

Wenn er sich allerdings geirrt hat, dann würde er den Wagen auch zurück nehmen ... schon schwierig.

ich würde fast schon sagen, dass es auf den Richter ankommt, wie der so drauf ist - im Zweifelsfall ist der Angeklagte im Recht ... -> Pech also.
 
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naja also da bin ich aber ganz anderer meinung der angeklagte ist ganz bestimt nicht im recht.

also der anwalt sagte (
wen der gutachter vom gericht sagt und schreib und aussagt das der motor ein schaden hat dan dan sehe ich das so das wir den fall gewinnen werden.)


naja ich sag dan euch bescheid wie die ganze sache endet.
 
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um ehrlich zu sein war das auch nicht außerordentlich klug von
deinem kollegen das auto einfach so zu kaufen .. kurzer Abstecher in
ne Werkstatt, die alles prüfen..

sich auf irgendeinen Händler zu verlassen, der noch meint das Traktor-Geräusche
am Alfa normal sind ...:#
 
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einerseitz..... glaube ich das der spruch
gekauft wie gesehen (geweblich) keine gültigkeit mehr hat

andererseitz
steht da aber auch das der alfa reparaturbedürftig ist :s

diese mangel sollte zumindest vorm kauf mal genauer in augenschein genommen werden
 
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@ 240-z3 was mich ebenfalls stutzig machen würde, ist bei KM der AusdruckTacho 135 000, was soviel heisst wie der Tacho zeigt 135 000 an, aber nicht das auto hat so viel gelaufen. ich würde wetten das ding hat mehr darauf. Ich würde mal den Vorbesitze kontaktieren, wenn der Händler über den Mangel informiert war, Ihm der defeckt also ausdrücklich bekannt war, er diesen aber verschwiegen hat, bzw nicht darauf hingewiesen ist er haftbar nach eurem Gesetz so weit mir bekannt ist.
 
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Und noch was , was mir gerade aufgefallen ist. Bei undfälle anstatt nein Anzu kreutzen Unbekannt eingetragen, wieso den das?

Ein punkt aber fürh dirch; Fahrzeug Fahrbereit ; Ja, ( bei einem grösseren Mangel wie von Dir beschrieben wäre es dies nicht),
 
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Jokin schrieb:
...
Wenn nicht stehen würde, dass der Wagen "reparaturbedürftig" ist, dann würde die Lage anders aussehen - so ist's aber "gekauft wie gesehen".
...

Hai,

ohne den Rest des Postings anzuzweifeln, meine ich, daß es den "Kauf nach Besichtigung" nicht mehr gibt. Dieser ist (IMHO) im Rahmen der Verbraucherschutznovelle vom Gesetzgeber aus dem BGB "verbannt" worden, da er eine "unzumutbare" Last für den Käufer darstellt.

Ansonsten, vor dem Kauf checken lassen, oder: Shit happens.
Natürlich kann man den Rechtsanwälten auch noch ein paar Euros gönnen, ich bezweifele aber, daß da noch viel zu machen sein (IMHO).

Und einen alten Alfa... Das sollte man sich eh seeeehr gut überlegen.
 
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An dem "gekauft wie gesehen" störe ich mich garnicht so sehr.

Allerdings ist auf dem Vertrag bereits vorgedruckt - Unter Ausschluss jeder Gewährleistung und das ist jedenfalls nicht zulässig.

Dies führt dazu, daß diese Bestimmung nichtig ist und der Käufer die volle gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren hat.

Es ist möglich Defekte am Fahrzeug im Kaufvertrag zu erwähnen die dann nicht von der Gewährleistung erfasst sind, allerdings bin ich mir ziemlich sicher, eine pauschale Aussage wie "Fahrzeug defekt" auch dazu führt, daß dieser Teil nichtig ist wenn nicht näher beschrieben.

Die Aussage: Vorschäden unbekannt, KM: Tacho lässt aber weiters daraufhin schließen, daß an dem Wagen so einiges nicht so ist wie es auf den ersten Blick scheint.


Und jetzt etwas was man mir hoffentlich nicht übel nimmt. Aber:

Wie dumm muss man sein um mit so wenig Ahnung ein Auto zu kaufen? Der Vertrag ist an so vielen Stellen so auffällig zweideutig - ich möchte garnicht wissen wie der Wagen dazu ausschaut.

Welcher Händler in Hildesheim war es?
 
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Also mein kolege hat mir heute erzählt das er bei einer vertrags werkstat war und die haben ihm da auch gesagt 2 meister dort das es den stempel gar nicht mehr gibt so was gibts einfach nicht mehr früher ja aber jetzt nicht mehr.Den vorbesitzer hat er schon angerufen und der meinte das der wagen mit 132.000 km verkauft wurde dieses jahr.Und das der motor heile war wo er den verkauft hat.

Hmmm ich weiss zwar nicht ob man hier einfach so den namen sagen kann aber ich sag es mal.Der autohändler ist.



Wen jetzt einer von euch Richter wär.Wer von den beiden würde recht bekommen mein kumpel oder dieser betrüger???
 
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Hat Dein Kumpel den Stempelaufdruck " so wie gesehen.."
vor der Vertragsunterschrift gesehen?
 
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kann er sich nicht mehr so genau dran errinern.Der affe hat auch den wagen als Privat verkauft.Aber das ich auch nicht die sache.Die viele leute die wir jetzt schon gefragt haben sagen trotz dem hatt mein kumpel recht und wir auch sein recht bekommen.
 
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Dir wird hier niemand sagen können wer Recht bekommt und wer nicht.
Wenn der Wagen nun auch noch privat verkauft wurde wird es noch komplizierter.
Wer steht den als Verkäufer auf dem Kaufvertrag?
Der Kaufvertrag scheint mir eindeutig für gewerblich Verkäufe vorgesehen zu sein.

Das Problem was nun entsteht ist nur einfach, daß das ganze sich wohl sehr hinziehen wird.
Erst kann dein Kumpel versuchen sich außergerichtlich mit dem Verkäufer zu einigen (Nachbesserung, Wandlung, Preisminderung)
Sollte dies nicht möglich sein wird es wohl nur gerichtlich gehen.
Dann muss er erst einmal eine Anwalt zahlen und dann muss festgestellt werden ob es nun ein gewerblicher Verkauf war (auch wenn etwas anderes im Vertrag steht), dann ob der Gewährleistungsausschluss zulässig war und wie weiter zu verfahren ist.
Über die ganze Zeit hinweg kann dein Kumpel mit dem Wagen eigentlich nicht wirklich etwas unternehmen.

Das wird bestimmt nicht einfach.

Aber deinem Kumpel ist es bestimmt eine Lehre nächstes mal etwas genauer zu lesen.

Die meisten hier hätten den Wagen wohl schon wegen des komischen Vertrags nicht gekauft.
 
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Ohne Gericht dürfte hier wohl nichts gehen. Wie heißt es so schön: -..wer lesen kann ist klar im Vorteil...- Wenn jemand sein Geld sich so hart erarbeitet aber gleichzeitig so leichtsinnig - anders kann ich das nicht sagen - auf den Tisch legt ist schon sehr gutgläubig. Ich sehe hier eine 50/50 Entscheidung. Wenn der Richter sagt, nö Pech gehabt könnte ich es genauso verstehen als wenn er der Meinung ist, das das ganze noch unter Jugendlichen -leichtsinn- fällt. Mit dem Titel -Autohaus Betrug- wäre ich schon sehr vorsichtig, sowas kann auch mal nach hinten gehen!
 
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