Autohaus ist insolvent.. was nun?

AW: Autohaus ist insolvent.. was nun?

Nein, Dieter, in diesem Fall hast Du ausnahmsweise nicht Recht - die Rechtslage ist wie von mayo81 beschrieben …
 
AW: Autohaus ist insolvent.. was nun?

Nein, Dieter, in diesem Fall hast Du ausnahmsweise nicht Recht - die Rechtslage ist wie von mayo81 beschrieben …

Mit Bezug auf einen reinen Kaufvertrag ja, aber hier geht es ja auch um Leistungen, die erbracht werden müssen in Form einer Garantie. Wenn das Autohaus absehbar nicht in der Lage sein wird, diese Garantieleistung zu erfüllen, kann ich meiner Meinung nach nicht gezwungen werden, den Vertrag einzuhalten.
Aber da kennen sich andere sicher besser aus.

EDIT:
Noch ein Gedanke: Wann wurde der Kaufvertrag unterschrieben, und wann genau erfolgte die Insolvenz? Wußte der GF zum Zeitpunkt der Unterzeichnung schon von der Insolvenz und hat nicht darüber informiert, könnte der Kaufvertrag allein aus dem Grunde schon nichtig sein.
 
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Nein, Dieter, in diesem Fall hast Du ausnahmsweise nicht Recht - die Rechtslage ist wie von mayo81 beschrieben …

genau das habe ich befürchtet.
wenn er sich meldet, muss ich den Wagen abnehmen. wie lange muss ich warten bis er sich meldet, ist allerdings unklar. und genau das macht mich nervös.
inzwischen habe ich erfahren dass die Überweisung in einem Treuhandkonto ein ganz normales Verfahren ist, solange das Schreibe vom Insolvenzverwalter / mit seiner Unterschrift kommt. jetzt versuche ich herauszufinden ob die Überweisung nach der Zulassung des Autos erfolgen kann (sozusagen wenn ich den Brief / Schein mit meinem Namen drauf sehe).
 
AW: Autohaus ist insolvent.. was nun?

Mit Bezug auf einen reinen Kaufvertrag ja, aber hier geht es ja auch um Leistungen, die erbracht werden müssen in Form einer Garantie. Wenn das Autohaus absehbar nicht in der Lage sein wird, diese Garantieleistung zu erfüllen, kann ich meiner Meinung nach nicht gezwungen werden, den Vertrag einzuhalten.
Aber da kennen sich andere sicher besser aus.

EDIT:
Noch ein Gedanke: Wann wurde der Kaufvertrag unterschrieben, und wann genau erfolgte die Insolvenz? Wußte der GF zum Zeitpunkt der Unterzeichnung schon von der Insolvenz und hat nicht darüber informiert, könnte der Kaufvertrag allein aus dem Grunde schon nichtig sein.

Sorry, möchte nicht besserwisserisch klingen, aber um eine "Garantie" geht es ja (wohl) nicht, sondern um eine evtl. Sachmängel-Gewährleistung. Das wäre aber eine (evtl.) nachvertragliche Leistung, die nichts mit der Verpflichtung zur Vertragserfüllung zu tun hat :M

Wenn er eine BMW-Garantie (zusätzlich) vereinbaren kann, könnte er die ja bei jedem anderen BMW-Händler in Anspruch nehmen.

Edit: Sollte der Händler ein nur auf ihn lautendes Garantieversprechen verkauft haben, wäre das eine zusätzliche, separate Leistung, die der Insolvenzverwalter ablehnen könnte.

Sollte bei Vertragsschluss der Verkäufer die drohende Insolvenz gekannt haben, könnte das evtl. ein Anfechtungsgrund sein (kenne mich nicht genau aus), aber keine von sich aus bestehende Nichtigkeit des Vertrags.

Aber dem TO geht es ja eigentlich gar nicht darum, vom Vertrag loszukommen, sondern darum, möglichst schnell den Wagen zu bekommen :) Ich drücke ibx daher die Daumen, dass der Insolvenzverwalter ein fixer ist (denn verkaufen will der bestimmt) :t
 
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Sorry, möchte nicht besserwisserisch klingen, aber um eine "Garantie" geht es ja (wohl) nicht, sondern um eine evtl. Sachmängel-Gewährleistung. Das wäre aber eine (evtl.) nachvertragliche Leistung, die nichts mit der Verpflichtung zur Vertragserfüllung zu tun hat :M

Wenn er eine BMW-Garantie (zusätzlich) vereinbaren kann, könnte er die ja bei jedem anderen BMW-Händler in Anspruch nehmen.

Sollte bei Vertragsschluss der Verkäufer die drohende Insolvenz gekannt haben, könnte das evtl. ein Anfechtungsgrund sein (kenne mich nicht genau aus), aber keine von sich aus bestehende Nichtigkeit des Vertrags.

Aber dem TO geht es ja eigentlich gar nicht darum, vom Vertrag loszukommen, sondern darum, möglichst schnell den Wagen zu bekommen :) Ich drücke ibx daher die Daumen, dass der Insolvenzverwalter ein fixer ist (denn verkaufen will der bestimmt) :t

Du hast Recht, und natürlich ist es Gewährleistung und nicht Garantie. :m
Wie dem auch sei, ich würde mir ein anderes Auto suchen oder aber nur direkt mit dem Insolvenzverwalter verhandeln.
 
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genau das habe ich befürchtet.
wenn er sich meldet, muss ich den Wagen abnehmen. wie lange muss ich warten bis er sich meldet, ist allerdings unklar. und genau das macht mich nervös.
Du kannst innerhalb vo 14 Tagen ohne Angaben von Grünen von jedem Kaufvertrag zurücktreten.
Das würde ich an Deiner Stelle aber nicht tun. Lass die Sache einfach mal laufen.

inzwischen habe ich erfahren dass die Überweisung in einem Treuhandkonto ein ganz normales Verfahren ist, solange das Schreibe vom Insolvenzverwalter / mit seiner Unterschrift kommt.
Bitte nicht auf ein Treuhandkonto überweisen! Denn dann ist das Geld bei Dir futsch und Du weißt nicht genau ob und wie DU das Auto bekommst. Das kann eine gute Rennerei geben.
Schlag lieber die Barzahlung vor. Und das nur, wenn der Kaufvertrag sauber ist (sollte aber) und Du direkt den Brief plus Zahlungsquittierung erhältst.

Nicht vergessen: Der Inslvenzverwalter ist bestrebt Geschäfte unkompliziert und schnell abzuwickeln, das ist genau Dein Ansatzpunkt. Schlag ihm vor, dass Du kurzfristig den Kauf abwickeln möchtest.

jetzt versuche ich herauszufinden ob die Überweisung nach der Zulassung des Autos erfolgen kann (sozusagen wenn ich den Brief / Schein mit meinem Namen drauf sehe).
Das wäre für den Insolvenzverwalter absoluter Wahnsinn. Er würde den Brief herausgeben ohne das Geld zu sehen. Ab diesem Zeitpunkt kannst Du ganz gemütlich auf Zeit spielen und die Zahlung verschleppen. Das entbindet Dich nicht von Deiner Zahlungsverpflichtung, aber der Insolvenzverwalter hat dadurch ein Riesenproblem.
... er müsste schon grob bescheuert sein, wenn er Dich das Auto auf Deinen Namen zulassen lässt ohne von Dir Geld zu sehen.

Von daher: Wie im Mittelalter machen, ohne großes Tamtam, denn Du hast eh keine einklagbare "Sachmängelhaftung" gegenüber dem Autohaus.
 
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Ok, hab da aber noch eine Frage:
1.

Was steht denn im Kaufvertrag drinnen?

Steht dort, dass eine Sachmängelhaftung von einem Jahr übernommen wird (wenn nichts drinnen steht, sind es nämlich sogar zweí rein vom Gesetz her)

2. Du kannst nicht von JEDEM Vertrag innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Das wäre ja auch zu schön. Das mit den 14 Tagen ist im Fernabgabegesetz geregelt. Also wenn du übers Internet ohne vor Ort gewesen zu sein gekauft hast, stimmt Jokins Aussage. Ansonsten ist sie Humbuck.

3. Warum sollte ich aus einer Insolvenz heraus kaufen, wenn ich keine Sachmängelhaftung bekomme? Die Euro+ ist auch keine heilige Garantie sondern eine Versicherungsunternehmen, welches am Ende ein dickes + verzeichnen möchte und daher nicht alles übernimmt, was von der Gewährleistung abgedeckt wird. Ich würde als nur mit einem Abschlag das Auto kaufen.

4. Wäre mir das viel zu viel Stress und risikobehaftet.

5. Wo steht eigentlich, dass der Insolvenzverwalter keine Sachmängelhaftung übernehmen muss, wenn es im Vertrag steht? Oder auch wenn es nicht drinnen steht?
 
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Was steht denn im Kaufvertrag drinnen?

Steht dort, dass eine Sachmängelhaftung von einem Jahr übernommen wird (wenn nichts drinnen steht, sind es nämlich sogar zweí rein vom Gesetz her)
"Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Auslieferung des Fahrzeugs"

Der Insolvenzverwalter meinte letzte Freitag dass "Nach ersten Prüfungen sehe ich Chancen, dass die betroffenen Autohäuser der AML Group ihren Geschäftsbetrieb fortsetzen können" (Autohaus Online).
Ich habe gerade mit dem Verkäufer gesprochen, seine Aussage: "Alles klar, wir dürfen weiter machen, wir kriegen zwar anderen Konten aber wir dürfen liefern. Die Einzelheiten werden Sie am Freitag mit meinem Chef besprechen"
Kann es sein dass die Firma jetzt wieder "sauber" ist?
 
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Schau doch mal bitte unter insolvenzbekanntmachungen.de

Dort findest du eigentlich alles. Natürlich sagt der InsO Verwalter, dass alles glatt läuft. Das ist ja auch seine Aufgabe.

1. Ziel: Betrieb durch die InsO führen und Neubeginn ermöglichen

2. Ziel: Wenn 1. nicht klappt, dann allles zu Geld machen, was geht.

Ich würde mich jedenfalls nicht darauf verlassen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das alles so schnell ging.

Insolvent bedeutet ja schließlich zahlungsunfähig. Wo soll auf einmal das Geld hergekommen sein?


Achso: Ich würde auch mal fragen, was mit dem Passus in dem Vertrag ist und gegen wen du die bestehenden Sachmängelansprüche, die dir lt. Vertrag zustehen, geltend machen könntest.

Also ich würde nicht so euphorisch, sondern eher sachlich an das Ganze rangehen.
 
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Du kannst innerhalb vo 14 Tagen ohne Angaben von Grünen von jedem Kaufvertrag zurücktreten.
Das würde ich an Deiner Stelle aber nicht tun.


Ist auch besser so, weil er es so nicht kann. Bitte nicht verwechseln mit besonderen Vertragstypen. Darunter zählen u.a. der Fernabsatz und Haustürgeschäfte. Bei diesen hat man ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
 
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Kommt eben drauf an, wie die AGBs formuliert sind. Dann kann ggf trotzdem ein Widerrufsrecht eingeräumt sein.

So viel ich weiß, warten die Autohändler die 14 Tage ab, bevor die Bestellung ans Werk geht. Sicher bin ich mir natürlich nicht, weil ja schnell Geld reinkommen muss für viele Händler.
 
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Ich habe schon zwei mal dem Insolvenzverwalter Fax bzw. Emails geschrieben (mit Empfangsbestätigung), ob er die Erfüllung des Vertrages zulässt. Leider bis jetzt keine Antwort bekommen... normalerweise kann ich aus dem Vertrag zurücktreten.
Es kotzt mich an! Am Montag werde ich noch mal versuchen noch mal mit ihm Kontakt aufzunehmen.. wenn nicht, 5 Tage warten und dann.. bye bye!
 
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Kommt eben drauf an, wie die AGBs formuliert sind. Dann kann ggf trotzdem ein Widerrufsrecht eingeräumt sein.

So viel ich weiß, warten die Autohändler die 14 Tage ab, bevor die Bestellung ans Werk geht. Sicher bin ich mir natürlich nicht, weil ja schnell Geld reinkommen muss für viele Händler.


Sie warten 14 Tage, wenn das Fahrzeug finanziert ist, weil du von dem Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen zurücktreten kannst. Bei Barzahlung gibts das auch nicht.
 
AW: Autohaus ist insolvent.. was nun?

Verkaufsbedingungen:
Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis zehn Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der genannten Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
10 Tagen ab dem 30.03 (der Tag an dem ich den Vertrag unterschrieben habe) = 9.04 (schon vorbei)
10 Tagen ab dem 16.04 (Liefertermin) = 26.04 (erst am Montag)
Ich habe keine schriftliche Meldung bezüglich Verschiebung des Liefertermins bzw. Bestätigung ob die Auslieferung des Fahrzeugs noch erfolgen soll.
Freitag habe ich die Rechtsschutzversicherung angeschaltet, wie gesagt ist alles zum kotzen...

Verkaufsbedingungen nochmal:

Der Käufer kann zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern.
Das werde ich am Montag tun.
Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises.
 
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