Bedienung Touchscreen, was ist erlaubt

Uli_ESA

Frozen Grey mit Cognac
Registriert
11 Dezember 2009
Ort
Eisenach und ab und an GT
Wagen
BMW Z4 G29 M40i
Hallo,
also ich mus sagen das ich froh bin das BMW das perfekte I-Drive hat.

Einen fest eingebauten berührungsempfindlichen Bildschirm im Auto dürfen Fahrer nur dann bedienen, wenn dies mit einem kurzen, den Straßen- und Wetterverhältnissen angepassten Blick zusammengeht. Alles andere wird ähnlich wie ein Handyverstoß geahndet. Dies gilt selbst dann, wenn das Berühren des Touchscreens die Steuerung von Fahrzeugfunktionen wie den Scheibenwischer betrifft.
 
Ich frag mich was für Auto das gewesen sein soll. Was für ein Fall ist das denn, solch eine Funktion im Untermenü zu verstecken. Der Entwickler müsste eine viel höhere Strafe bekommen.
 
Ich frag mich was für Auto das gewesen sein soll. Was für ein Fall ist das denn, solch eine Funktion im Untermenü zu verstecken. Der Entwickler müsste eine viel höhere Strafe bekommen.
Das ist beim Tesla so.
Bedienung Wischermenü über Touchscreen.




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Ich finde, solche Fahrzeuge, die erlaubterweise gar nicht ordentlich bedienbar sind, sollten gar nicht zugelassen werden.
Lautstärke oder Wisch-Intervall über den Touch-Screen bedienen zu müssen, ist an sich schon ein Sicherheitsrisiko und sollte bei der Zulassung des Modells bereits entsprechend berücksichtigt werden. Wieso ist das nicht so ? Bei Abgasen und vielen anderen Dingen gehts doch auch.
 
Dieser ganze unnötige Touchscreen Quatsch in Autos müsste generell verboten werden. Kein Wunder dass Autolenker mehr Zeit an so einer "Spielekonsole" verbringen anstatt sich auf den Verkehr und das Fahren selber zu konzentrieren.....
Und sollte das Kfz tatsächlich ohne Touchscreen nicht konfigurierbar sein, dann könnte man das zumindest so programmieren, dass die Einstellungen außschließlich im Stand geändert werden können, dies würde dann maximal zu Verzögerungen vor Ampelanlagen führen, aber dieses Problem kennen wir ja schon wenn beispielsweise das Makeup dringend gerichtet werden muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Tochscreenfunktion ist ganz einfach billiger als ein mechanischer Schalter, oder gar Lenkstockhebel.
Selbst ein eigenes elektronisches Bedienteil würde Geld kosten, das Herr Musk nicht in die Konstruktion seiner Fahrzeuge steckt.
 
Ich finde, solche Fahrzeuge, die erlaubterweise gar nicht ordentlich bedienbar sind, sollten gar nicht zugelassen werden.
Lautstärke oder Wisch-Intervall über den Touch-Screen bedienen zu müssen, ist an sich schon ein Sicherheitsrisiko und sollte bei der Zulassung des Modells bereits entsprechend berücksichtigt werden. Wieso ist das nicht so ? Bei Abgasen und vielen anderen Dingen gehts doch auch.
Die gesetzlichen Vorgaben zu Abgasen etc. kamen für die Hersteller aber nicht überraschend, die o.a. Rechtsprechung dagegen schon. ;)

Nun kann man natürlich nicht daherkommen, auch wenn es nachvollziehbar wäre, und diesen Fahrzeugen die Zulassung verweigern - weil der wirtschaftliche Schaden für die Hersteller und die Käufer freilich immens wäre. Natürlich ist es ein fortgeschrittener Mist, dass die Hersteller seit Jahren zunehmend versuchen, durch die Integration möglichst vieler Funktionen in die Bildschirm-Bedieneinheit massiv Kosten einzusparen. Obwohl der Mangel der schlechteren Bedienbarkeit schon lange offensichtlich ist. Aber die Autokäufer machen den Mist halt auch mit und freuen sich ganz dolle, wenn im Fahrzeug kaum noch Knöpfe vorhanden sind. :O_oo:

Lösen lässt sich das Problem m. E. nur, indem diese Autos bald autonom fahren (m. E. eher unwahrscheinlich), oder durch eine Änderung der zulassungsrechtlichen Vorschriften dergestalt, dass erhöhte Anforderungen an die Bedienbarkeit definiert werden.

Man muss dazu ja nur mal in andere Rechtsbereiche schauen: In Bezug auf diese unsäglichen Webseiten-Cookies besteht die gesetzliche (bzw.. behördliche) Anforderung, dass sie mit ein bis zwei „Mausklicks“ abschaltbar sein müssen. Aber im fahrenden Auto ist es aus Sicht des Gesetzgebers offenbar in Ordnung, wenn man sich für die Aktivierung der Sitzheizung durch drei bis vier Untermenüs wühlen muss. :cautious:
 
Dann würde ich mir zumindest wünschen, dass der Gesetzgeber damit bald beginnt und den Herstellern ab 20xx eine Zulassung verweigert... Sowas könnte ja auch nicht nur auf D beschränkt sein sondern das könnte das auch EU-Weit geregelt werden (?)
Der Käufer kann sich eigentlich nur dadurch wehren, deswegen das Auto nicht zu kaufen - Die Alternativen werden aber zunehmend weniger, weil das Knöpfesparen anscheinend wie eine Seuche um sich greift
Aber ich seh es schon kommen, dann wird Sprachbedienung dafür eingeführt, was ich genauso hasse....
 
Aber ich seh es schon kommen, dann wird Sprachbedienung dafür eingeführt, was ich genauso hasse....
Mittlerweile ist die Sprachsteuerung, grad wenn es ums Navi geht, schon sehr gut umgesetzt. Da benutze ich es gerne.
Das Touch im F36 und G29 nutze ich dafür gar nicht.
Nur zur Einrichtung von Smartphone und Co., was sowieso im Stand erfolgt, nutze ich das Touch.

Aber für den restlichen Quatsch wie laut/leiser Radio, Sitzheizung usw. nutze ich es auch nicht, auch nicht während der Fahrt
 
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