Bedinungen Abwrackprämie

Balue

Fahrer
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7 Dezember 2008
Hallo an Alle,

hatte gerade ein fragenaufwerfendes Gespräch zum Thema Abwrackprämie...
die Stille Post verbreitet da massenhaft (Halb-)Wahrheiten. Kunden Fragen den Mitarbeitern von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Versicherungen Löcher in die Bäuche.

Zwar habe ich im Netz schon nach Antworten gesucht, aber nichts gefunden (was über Spekulation hinaus ging).
Gibt es "Vorschriften" zur Anmeldungsdauer des Neuwagens bzw. Versicherungsdauer? Zudem: muss der Kaufvertrag auch auf den Antragsteller der Abwrackprämie lauten, oder reicht die Zulassung und Versicherung auf dessen Name aus?
Darf der Wagen theoretisch direkt nach Erwerb, Zulassung und Versicherung weiterveräußert, umgemeldet und anderswo auf andern Namen versichert werden oder gibt es auch hier Zeiträume die eingehalten werden müssen (z.B. der Abwrackprämienantragsteller muss den Neuwagen mind. 12 Monate auf seinen Namen zulassen)?


Folgende Eckdaten sind klar:

  • das alte Auto muss vor mind. 9 Jahren das erste mal in Deutschland zugelassen worden sein.
  • Das alte Auto muss mind. seit 12 Monaten in Deutchland auf den Antragsteller (Abwrackprämie) zugelassen sein
  • Der Neuwagen muss auf den Antragsteller zugelassen werden
  • Das alte Auto muss nachweislich Verschrottet worden sein
  • Die Verschrottung, der Neuerwerb und die Zulassung müssen bis 31.12.2009 erfolgen
  • Das Neufahrzeug muss mind. Emissionsvorschrift Euro 4 entsprechen
  • Halter de alten und neuen Fahrzeuges müssen identisch sein


Im folgenden noch 2 Beispiele für Fälle bei denen o.g. Fragen zum Tragen kämen:

Beispiel:
Ein 85 jähriger Opa mit einem alten Kadett fährt schon seit Jahren nahezu gar nicht mehr. Sein 18 jähriger Enkel wünscht sich endlich ein eigenes Auto - allerdings nicht gerade den alten Kadett vom Opa.
Da kommt die Abwrackprämie ja genau richtig.
Der Opa ist sich allerdings nicht so sicher, wie lange er sich noch wohl fühlt und will dem Enkelchen möglichst bald alles "übereignen" (wir denken an die Erbschaftssteuer etc.).
Der Opa stellt den Antrag auf die Abwrackprämie und lässt den alten Wagen verschrotten. Bzgl. des neuen Wagens (der ja dann in absehbarer Zeit auf den Enkel laufen soll) gibt es mehrere Varianten (s. u.). Die Frage ist jeweils: Gibt es trotzdem die Abwrackprämie oder nicht?

Variante1:
Der Opa lässt seinen alten Kadett verschrotten und kauft dem Enkelchen 'nen neuen xxx z.B. Golf. Kaufvertrag läuft auf den Opa, Zulassung und Versicherung ebenfalls auf Namen des Opas.
Nach einer Woche machen Opa und Enkel einen Kauf-/Schenkungsvertrag, das Auto wird auf den Enkel umgemeldet, ebenso die Versicherung.
Gibt es trotzdem die Abwrackprämie?

Variante 2:
Der Enkel unterzeichnet alleine den Kaufvertrag. Der Opa lässt jedoch den Wagen auf seinen Namen zu und versichert ihn auch.
Nach ebenfalls einer Woche werden Zulassung und Versicherung auf den Enkel übertragen. Gibt es die Abwrackprämie...

etc. pp...
uns sind noch etliche Varianten eingefallen....


Edit: Sorry für den Schreibfehler in der Überschrift...vielleicht kann Thorzzzten das bei Gelegenheit richten?
 
AW: Bedinungen Abwrackprämie

Zum Fall 1:
Stellt sich die Frage, ob die Abwrackprämie die Sache wert ist, denn nach Steuerrecht (Erbschafts-/Schenkungssteuer) könnte vermutlich der Freibetrag den tatsächlichen Wert des Wagens übersteigen und somit wäre Schenkungssteuer zu entrichten (Enkel laufen glaube ich in Steuerklasse 2 oder sogar 3, dass sich negativ auf die Freibeträge auswirkt).
Daher ist das sehr gut zu überlegen (ohne konkrete Vorstellungen bzw. Durchführungsverordnung des Gesetzgebers ja nicht möglich wie wir hier feststellen) und ohne einbeziehen eines Steuerberaters nicht zu empfehlen.
Thema Kaufvertrag... tja... da fehlen eben noch die Durchführungsverordnungen des Gesetzgebers. Wie immer bei schnell erlassenen Gesetzen.

Zum Fall 2:
gilt auch, solange keine Durchführungsverordnung bekannt, schwierig die Fragen zu beantworten
 
AW: Bedinungen Abwrackprämie

Ja Kaufvertrag wäre bei Variante 1 wohl besser - war auch meine Meinung...

Gibt es dafür echt noch keine Regelungen?
 
AW: Bedinungen Abwrackprämie

Hallo,

ähnliche Gedanken hab ich mir am Rande auch schon mal gemacht, hier mal meine Überlegung:


ins Blaue getippt würd ich mal sagen, dass sowohl bei Var. 1 als auch bei Var.2 jeweils ein Anspruch auf die Abwrackprämie besteht.

(Allerdings hab ich die Verordnung noch nicht im einzelnen gelesen und beziehe mich somit auf die von "Balue" zitierten Rahmenbedingungen...)
Insofern wären bei beiden Varianten diese Bedingungen erfüllt, da als Bedingung im Wortlaut nichts von "Eigentumserweb durch Vertrag" o.ä. genannt ist.
Eigentumserwerb durch Kaufvertrag einerseits und Zulassung andererseits können hier (in persona) auseinanderfallen. Fraglich ist wie gesagt nun die Zeit der "Eigentümerschaft"... Das könnte tatsächlich eine Regelungslücke darstellen!! (Da bisweilen aber anscheinend noch nichts näheres hierüber festgestellt wurde, könnte diese Lücke in Var. 1 und 2. genutzt werden.)

-> wie gesagt, nur meine Meinung und Diese auch nur ins Blaue hinein, ohne dass ich mich mit der Abwrackprämienverordung näher beschäftigt habe!!!

P.S.: hab noch ne Überlegung:
darf man das "Abwrack-KfZ" vor der Verschrottung eigentlich "ausschlachten" (wenn JA: was muss mindestens zum verschrotten übrigbleiben?) &:
(ICH denke mal (ebenfalls auf Grund von Regelungslücken) JA, oder weiß jemand hierzu auch Näheres?)

P.P.S.: Zeit zum überlegen bleibt ja noch, denn anscheinend sind die staatlichen Mittel für die Prämie ja trotz Budgetierung noch im "dunkelgrünen Bereich"

Grüße Benni
 
AW: Bedinungen Abwrackprämie

Ausschlachten und die reine Karosse verschrotten dürfen nur Schrotthändler. Das war erst vor wenigen Tagen im TV zu hören.
 
AW: Bedinungen Abwrackprämie

http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/...njunkturpaket-2/umweltpraemie,did=287826.html

Dort sind Verwaltungsvorschriften benannt. Ob darin auch "Haltungsfristen" benannt sind, weiß ich nicht. Ich beschäftige mich damit nicht, weil die Thematik für mich nicht in Frage kommt. Also wen es betrifft bzw. interessiert, muss sich wie es in Deutschland üblich ist, selber reinlesen bzw. drum kümmern ;)

Hier mal einige genannte §§:

1.3 Rechtsgrundlage
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe dieser Richtlinie und nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO).

3.1 Bundeshaushaltsordnung
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 23, 44 BHO, die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften sowie § 48 bis § 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen sind.

Na dann viel Vergnügen. :X :M
 
AW: Bedinungen Abwrackprämie

[...]
Insofern wären bei beiden Varianten diese Bedingungen erfüllt, da als Bedingung im Wortlaut nichts von "Eigentumserweb durch Vertrag" o.ä. genannt ist.
Eigentumserwerb durch Kaufvertrag einerseits und Zulassung andererseits können hier (in persona) auseinanderfallen. Fraglich ist wie gesagt nun die Zeit der "Eigentümerschaft"... Das könnte tatsächlich eine Regelungslücke darstellen!! (Da bisweilen aber anscheinend noch nichts näheres hierüber festgestellt wurde, könnte diese Lücke in Var. 1 und 2. genutzt werden.)
Ja so habe ich das auch verstanden.
D.h. es könnten sich der o.g. Opa die Abwrackprämie sichern, indem er seinen Wagen verschrottet, der Junior einen neuen kauft - der allerdings erstmal auf den Opa zugelassen wird.


P.S.: hab noch ne Überlegung:
darf man das "Abwrack-KfZ" vor der Verschrottung eigentlich "ausschlachten" (wenn JA: was muss mindestens zum verschrotten übrigbleiben?) &:
(ICH denke mal (ebenfalls auf Grund von Regelungslücken) JA, oder weiß jemand hierzu auch Näheres?)
:t
Ebenfalls eine gute Frage, die bei uns auch schon öfter aufgetaucht ist...

http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/...njunkturpaket-2/umweltpraemie,did=287826.html

Dort sind Verwaltungsvorschriften benannt. Ob darin auch "Haltungsfristen" benannt sind, weiß ich nicht.
Leider nicht...
habe vor dem Thema nochmal o.g. Seite und die Bafa besucht...aber nichts weiter gefunden.

Also wen es betrifft bzw. interessiert, muss sich wie es in Deutschland üblich ist, selber reinlesen bzw. drum kümmern ;)

Hier mal einige genannte §§: [...]
Danke für die Auszüge...
Bin Gesetzestexte und Verordnungen gewohnt...Leider handelt es sich dabei um allgemeines Recht, ist also auf mehrere Bereiche anwendbar und nicht direkt für die Abwrackprämie verfasst, so dass sich daraus eben auch nur allgemeine Informationen (zu Rechtsgrundlagen bei Zuwendungen durch öffentliche Gelder) ziehen lassen...
Dennoch danke für die Mühe.
 
AW: Bedinungen Abwrackprämie

Andreazzz schrieb:
Für Fragen zur Umweltprämie hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine Telefon-Hotline eingerichtet:

Tel 030 346 465 470
Mo-Do 8-20 Uhr
Fr 8-14 Uhr

Hier werden Sie geholfen!


Andreas
Hi Andreas,
hast du das mal versucht...
bislang haben da sowohl ich als auch die mir bekannten Personen lediglich ein Band (Ohne die Möglichkeit eine Nachricht zu hinterlassen) erwischt.
Ich schätze die Damen und Herren vor Ort sind gerade etwads mehr gefordert - als gewöhnlich.

Dennoch thx.
 
AW: Bedinungen Abwrackprämie

Ist in jedem Fall sehr nett...
Danke dafür...
Hast die ja sicher auch nicht parat sondern googlen müssen...

THX again.
 
AW: Bedinungen Abwrackprämie

Hallo an Alle,

hatte gerade ein fragenaufwerfendes Gespräch zum Thema Abwrackprämie...
die Stille Post verbreitet da massenhaft (Halb-)Wahrheiten. Kunden Fragen den Mitarbeitern von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Versicherungen Löcher in die Bäuche.

Zwar habe ich im Netz schon nach Antworten gesucht, aber nichts gefunden (was über Spekulation hinaus ging).
Gibt es "Vorschriften" zur Anmeldungsdauer des Neuwagens bzw. Versicherungsdauer? Zudem: muss der Kaufvertrag auch auf den Antragsteller der Abwrackprämie lauten, Ja! oder reicht die Zulassung und Versicherung auf dessen Name aus?
Darf der Wagen theoretisch direkt nach Erwerb, Zulassung und Versicherung weiterveräußert,
Ja! umgemeldet und anderswo auf andern Namen versichert werden oder gibt es auch hier Zeiträume die eingehalten werden müssen (z.B. der Abwrackprämienantragsteller muss den Neuwagen mind. 12 Monate auf seinen Namen zulassen)? Nein!

Folgende Eckdaten sind klar:

  • das alte Auto muss vor mind. 9 Jahren das erste mal in Deutschland zugelassen worden sein.
  • Das alte Auto muss mind. seit 12 Monaten in Deutchland auf den Antragsteller (Abwrackprämie) zugelassen sein
  • Der Neuwagen muss auf den Antragsteller zugelassen werden
  • Das alte Auto muss nachweislich Verschrottet worden sein
  • Die Verschrottung, der Neuerwerb und die Zulassung müssen bis 31.12.2009 erfolgen
  • Das Neufahrzeug muss mind. Emissionsvorschrift Euro 4 entsprechen
  • Halter de alten und neuen Fahrzeuges müssen identisch sein

Und noch eines: Die Sache mit dem Jahreswagen: Es genügt nicht, bei einem Händler irgendein Fahrzeug vom Hof wegzukaufen mit Bj. z.B. 09.2008.
Wenn es ein Kundenfahrzeug war, gibt es die Regelung Abwrackprämie nicht. Es muß ein Fahrzeug (Jahreswagen) sein, dass nur auf den Händler zugelassen war/ist.
Habe auch gehört, dass man bis Ende März die Abwrackprämie "reservieren" kann, wenn man einen Neuwagen bestellt, der erst...z.B. im Mai ausgeliefert wird.
 
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