Balue
Fahrer
- Registriert
- 7 Dezember 2008
Hallo an Alle,
hatte gerade ein fragenaufwerfendes Gespräch zum Thema Abwrackprämie...
die Stille Post verbreitet da massenhaft (Halb-)Wahrheiten. Kunden Fragen den Mitarbeitern von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Versicherungen Löcher in die Bäuche.
Zwar habe ich im Netz schon nach Antworten gesucht, aber nichts gefunden (was über Spekulation hinaus ging).
Gibt es "Vorschriften" zur Anmeldungsdauer des Neuwagens bzw. Versicherungsdauer? Zudem: muss der Kaufvertrag auch auf den Antragsteller der Abwrackprämie lauten, oder reicht die Zulassung und Versicherung auf dessen Name aus?
Darf der Wagen theoretisch direkt nach Erwerb, Zulassung und Versicherung weiterveräußert, umgemeldet und anderswo auf andern Namen versichert werden oder gibt es auch hier Zeiträume die eingehalten werden müssen (z.B. der Abwrackprämienantragsteller muss den Neuwagen mind. 12 Monate auf seinen Namen zulassen)?
Folgende Eckdaten sind klar:
Im folgenden noch 2 Beispiele für Fälle bei denen o.g. Fragen zum Tragen kämen:
Beispiel:
Ein 85 jähriger Opa mit einem alten Kadett fährt schon seit Jahren nahezu gar nicht mehr. Sein 18 jähriger Enkel wünscht sich endlich ein eigenes Auto - allerdings nicht gerade den alten Kadett vom Opa.
Da kommt die Abwrackprämie ja genau richtig.
Der Opa ist sich allerdings nicht so sicher, wie lange er sich noch wohl fühlt und will dem Enkelchen möglichst bald alles "übereignen" (wir denken an die Erbschaftssteuer etc.).
Der Opa stellt den Antrag auf die Abwrackprämie und lässt den alten Wagen verschrotten. Bzgl. des neuen Wagens (der ja dann in absehbarer Zeit auf den Enkel laufen soll) gibt es mehrere Varianten (s. u.). Die Frage ist jeweils: Gibt es trotzdem die Abwrackprämie oder nicht?
Variante1:
Der Opa lässt seinen alten Kadett verschrotten und kauft dem Enkelchen 'nen neuen xxx z.B. Golf. Kaufvertrag läuft auf den Opa, Zulassung und Versicherung ebenfalls auf Namen des Opas.
Nach einer Woche machen Opa und Enkel einen Kauf-/Schenkungsvertrag, das Auto wird auf den Enkel umgemeldet, ebenso die Versicherung.
Gibt es trotzdem die Abwrackprämie?
Variante 2:
Der Enkel unterzeichnet alleine den Kaufvertrag. Der Opa lässt jedoch den Wagen auf seinen Namen zu und versichert ihn auch.
Nach ebenfalls einer Woche werden Zulassung und Versicherung auf den Enkel übertragen. Gibt es die Abwrackprämie...
etc. pp...
uns sind noch etliche Varianten eingefallen....
Edit: Sorry für den Schreibfehler in der Überschrift...vielleicht kann Thorzzzten das bei Gelegenheit richten?
hatte gerade ein fragenaufwerfendes Gespräch zum Thema Abwrackprämie...
die Stille Post verbreitet da massenhaft (Halb-)Wahrheiten. Kunden Fragen den Mitarbeitern von Autohäusern, Zulassungsdiensten und Versicherungen Löcher in die Bäuche.
Zwar habe ich im Netz schon nach Antworten gesucht, aber nichts gefunden (was über Spekulation hinaus ging).
Gibt es "Vorschriften" zur Anmeldungsdauer des Neuwagens bzw. Versicherungsdauer? Zudem: muss der Kaufvertrag auch auf den Antragsteller der Abwrackprämie lauten, oder reicht die Zulassung und Versicherung auf dessen Name aus?
Darf der Wagen theoretisch direkt nach Erwerb, Zulassung und Versicherung weiterveräußert, umgemeldet und anderswo auf andern Namen versichert werden oder gibt es auch hier Zeiträume die eingehalten werden müssen (z.B. der Abwrackprämienantragsteller muss den Neuwagen mind. 12 Monate auf seinen Namen zulassen)?
Folgende Eckdaten sind klar:
- das alte Auto muss vor mind. 9 Jahren das erste mal in Deutschland zugelassen worden sein.
- Das alte Auto muss mind. seit 12 Monaten in Deutchland auf den Antragsteller (Abwrackprämie) zugelassen sein
- Der Neuwagen muss auf den Antragsteller zugelassen werden
- Das alte Auto muss nachweislich Verschrottet worden sein
- Die Verschrottung, der Neuerwerb und die Zulassung müssen bis 31.12.2009 erfolgen
- Das Neufahrzeug muss mind. Emissionsvorschrift Euro 4 entsprechen
- Halter de alten und neuen Fahrzeuges müssen identisch sein
Im folgenden noch 2 Beispiele für Fälle bei denen o.g. Fragen zum Tragen kämen:
Beispiel:
Ein 85 jähriger Opa mit einem alten Kadett fährt schon seit Jahren nahezu gar nicht mehr. Sein 18 jähriger Enkel wünscht sich endlich ein eigenes Auto - allerdings nicht gerade den alten Kadett vom Opa.
Da kommt die Abwrackprämie ja genau richtig.
Der Opa ist sich allerdings nicht so sicher, wie lange er sich noch wohl fühlt und will dem Enkelchen möglichst bald alles "übereignen" (wir denken an die Erbschaftssteuer etc.).
Der Opa stellt den Antrag auf die Abwrackprämie und lässt den alten Wagen verschrotten. Bzgl. des neuen Wagens (der ja dann in absehbarer Zeit auf den Enkel laufen soll) gibt es mehrere Varianten (s. u.). Die Frage ist jeweils: Gibt es trotzdem die Abwrackprämie oder nicht?
Variante1:
Der Opa lässt seinen alten Kadett verschrotten und kauft dem Enkelchen 'nen neuen xxx z.B. Golf. Kaufvertrag läuft auf den Opa, Zulassung und Versicherung ebenfalls auf Namen des Opas.
Nach einer Woche machen Opa und Enkel einen Kauf-/Schenkungsvertrag, das Auto wird auf den Enkel umgemeldet, ebenso die Versicherung.
Gibt es trotzdem die Abwrackprämie?
Variante 2:
Der Enkel unterzeichnet alleine den Kaufvertrag. Der Opa lässt jedoch den Wagen auf seinen Namen zu und versichert ihn auch.
Nach ebenfalls einer Woche werden Zulassung und Versicherung auf den Enkel übertragen. Gibt es die Abwrackprämie...
etc. pp...
uns sind noch etliche Varianten eingefallen....
Edit: Sorry für den Schreibfehler in der Überschrift...vielleicht kann Thorzzzten das bei Gelegenheit richten?


