Behindertenausweis

AW: Behindertenausweis

Ist sicher eine etwas unglückliche Formulierung gewesen... über das Thema lässst sich auf jeden Fall streiten, finde es auch nicht sonderlich okay, zumal die Vorteile jetzt nicht so gravierend sind und man das Auto auch nicht quasi geschenkt bekommt...

andererseits würde hier kein Mensch meckern, wenn ein Familienangehöriger Werkskonditionen bekommt, da er dort arbeitet, und man das Geschäft darüber abwickelt... denke da wäre das Geschrei hier minimalst wenn überhaupt ausgefallen... oder?

Grüsse,
Denis
 
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Nach Aussage meines BMW-Verkäufers vor knapp 2 Monaten ist keine Mindesthaltedauer vorgesehen. Es müssen nur die entsprechenden Merkzeichen ´G´, ´aG´, ´Bl´ oder ´H´ mit mind. 50% vorliegen.

50% reichen nicht für die Zusatzmerkmale. Da muss schon ein höherer Prozentsatz an Gehbehinderung vorliegen.
 
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hm....also wenn ich ehrlich bin finde ich das thema auch etwas hoch aufgehängt. im prinzip gehts hier doch nur um die vorteile in verbindung mit einer behinderung.
wie sähe es denn moralisch aus wenn der papa mit seiner behinderung das auto kauft - auf grund seines handicaps einen rabatt von x% bekommt und das fahrzeug dann auf sich zuläßt (wegen weiterer vergünstigungen beim versicherer) und als fahrer der sohnemann eingetragen wird? alles dann halb so wild?
JEDER hier hat im laufe seiner lebenskarriere schon mitarbeiter-rabatte, b-tarife (öffentlicher dienst - auto auf mama/papa zulassen weil weniger als 125%) oder marktsituationen (15% rabatt auf ein neuefahrzeug auf grund der absatzkrise von 2009) ähnliches ausgenutzt. nur weil es hier jetzt um einen rabatt auf grund einer behinderung geht, kommt der erhobene zeigefinger? wenn ich das richtig verstanden habe kauft hier der vater (mit einer echten behinderung) das fahrzeug und nicht der filius (der dann eine behinderung vorgibt um den rabatt selber zu bekommen). damit fällt das thema betrug auf jeden fall schon mal untern tisch...
parken mit einem b-schein auf einem entsprechenden parkplatz ohne behinderung ist dagegen eine ganz ganz andere baustelle...hier gibt der fahrer vor etwas zu sein um sich einen vorteil zu verschaffen...
 
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Nein, die Absicht hier ist eine andere. Hier wird - wohlwissend - ein Rabatt herausgeschlagen, der ihm nicht zusteht. Basta.
Wenn der Vater das Auto kauft und der Sohn benutzt es dann (bspw. gelegentlich): kein Problem. Aber mit Vorsatz ist das was anderes.

So, kann bitte ein Admin das Thema jetzt schließen?
 
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wie kommst du auf das schmale brett? in seinem post steht eindeutig daß er seinen papa das auto kaufen lassen will. die intention dahinter steht in keinem zusammenhang zur legalen durchführung des kaufes. solang der papa als käufer unterschreibt, stehen ihm alle rabatte zu die bmw auf grund irgendwelcher umstände gewährt.
wenn deine mama 30% bekommen würde nur weil sie sich zum pinkeln aufs klo setzen muß, wärst du auch nicht abgeneigt davon gebrauch zu machen du moralapostel ;)
seine absicht ist nur dann zur rechenschaft zu ziehen, wenn ER sich direkt mit hilfe einer vorgetäuschten behinderung einen vorteil erschleichen will ODER bmw diese rabatte an bestimmte bedingungen knüpft und diese bedingungen dann hintergangen werden...
deine art zu formulieren und keinen widerspruch zu dulden macht so eher den eindruck eines deutschen neidhammels der anderen nix gönnt...
aber um in deiner art weiter zu machen.

so kann nun bitte ein admin so scheinheilige user entfernen? :D

Nein, die Absicht hier ist eine andere. Hier wird - wohlwissend - ein Rabatt herausgeschlagen, der ihm nicht zusteht. Basta.
Wenn der Vater das Auto kauft und der Sohn benutzt es dann (bspw. gelegentlich): kein Problem. Aber mit Vorsatz ist das was anderes.

So, kann bitte ein Admin das Thema jetzt schließen?
 
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Beurteilen sicher nicht. Aber kein Anwalt der Welt kann mich daran hindern, mir eine Meinung über den Sachverhalt zu bilden und diese hier darzulegen.
Und spätestens die verwendung von :w im Eröffnungsbeitrag macht die Sache für mich eindeutig. ;)

Ich hatte deinen Beitrag nur als Aufhänger für eine wie gesagt allgemeine Anmerkung genommen. ;)

Gleichwohl darf ich dirbezüglich vielleicht noch anmerken, dass (a) der Eröffnungsbeitrag definitiv nicht ausreicht, eine strafbare Handlung bzw. deren Planung anzunehmen, und (b) du dich mit derartigen Behauptungen selbst sehr nahe an einer strafrechtlich relevanten Handlung bewegst.

Damit möchte ich nichts Weitergehendes andeuten. Ich meine halt nur, dass man das Thema schon lange hätte "zu den Akten legen" können.

Grüße
Jan
 
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Nein, die Absicht hier ist eine andere. Hier wird - wohlwissend - ein Rabatt herausgeschlagen, der ihm nicht zusteht. Basta.
Wenn der Vater das Auto kauft und der Sohn benutzt es dann (bspw. gelegentlich): kein Problem. Aber mit Vorsatz ist das was anderes.

So, kann bitte ein Admin das Thema jetzt schließen?

Du meinst das Thema kann geschlossen werden, nachdem du noch eine grottenfalsche Anmerkung gemacht hast? :w

Wie gesagt: Der Eröffnungsbeitrag gibt diese Schlussfolgerung nicht her. Du legst das Geschriebene nur dahingehend aus. Im Zweifel also gegen den Angeklagten? :s

Thema verfehlt. Gott sei Dank weiß es der Rechtsstaat besser. :w
 
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Also ich denke auch, dass sich hier die Frage wirklich nicht stellt, ob es sich hier um Betrug handelt oder nicht...
Es ist schliesslich sein Vater, und nicht irgendein Freund, Bekannter, oder gar Fremder, den er dazu anheuert, diesen "Deal" durchzuziehen...
Da sollte man wirklich differenzieren...

Ich glaube trotzdem nachwievor, dass wenn man sich etwas Zeit nimmt und Geduld mitbringt, man mit viel Geschick auch so ähnliche Konditionen bekommen kann, ohne die "B-Karte" zu ziehen...
 
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Die einzige Frage die ich mir stelle ist: Bei 100% Gehbehinderung, ist da eigentlich noch ein "normales" Fahrzeug zu fahren?
 
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andererseits würde hier kein Mensch meckern, wenn ein Familienangehöriger Werkskonditionen bekommt, da er dort arbeitet, und man das Geschäft darüber abwickelt... denke da wäre das Geschrei hier minimalst wenn überhaupt ausgefallen... oder?

Richtig, ich würde nicht meckern. Werksangehörige leisten einen Beitrag für das Unternehmenswohl. Wenn sie im Gegenzug Sonderkonditionen in Anspruch nehmen dürfen, sollen sie dies gerne machen. Gleiches gilt für Werksrentner, auch sie haben viel dafür geleistet um den Vorteil zu nutzen.

Was hat nun aber jemand geleistet, der den Vorteil seinen gehbehinderten Vaters in Anspruch nimmt? Welche "Gegenleistung" hat er erbracht? Zumindest bei dem Threadersteller kann ich das durch den ":w" nicht herauslesen.
Mit absoluter Sicherheit gibt es Familienangehörige, die sich für ihre schwer lebensbeeinträchtigten Familienangehörigen den Popo aufreißen und garantiert auch solche "Dankbarkeiten" empfangen wie ein vergünstigstes Auto - wohl auch samt Steuer- und Versicherungsvorteil und Parkplatzbonus für Besorgungen im Sinne des leidenden Familienmitglieds.
Das ist eine andere Sache.

... zwischen den Zeilen von Argmon lese ich nur die typisch deutsche "Geiz-is-Geil"-Mentalität heraus ... und das finde ich beschämend.

PS: Wer nicht gerade BMW-Rentner ist, kauft seine Fahrzeuge lieber bei BMW-Niederlassungen oder nutzt die Sonderleasingkonditionen.
 
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Leute regt euch nicht auf, da hat er sowieso keine chance ausser sein Vater geht persöhnlich zum Händler und kauft das Fahrzeug.

Behindertenausweis ist personenbezogen mit Passbild, Name und Geburtsdatum.
Der Händler dürfte also sehen das da nicht der vor ihm sitzt der auf dem Ausweis drauf ist.

PS.
Auch mit 50 % kann ich das Merkzeichen "G" bekommen. "G" bedeutet schließlich Gehbehinderung. Wenn ich sonst also rundum fit bin kann das durchaus sein.
Ab 50 % gibts den Behindertenausweis und somit hat man erst dann die Schwerbehinderteneigenschaft und kann die Vorteile wie Sonderkonditionen, Sonderurlaub etc. in Anspruch nehmen.
Auf dem Behindertenparkplatz parken geht nur mit dem Merkzeichen "AG" und zusätzlcih einem Parkausweis (blau)
Gibt noch ne Sonderregelung in Kombination mit bestimmter Prozentzahl und dem Merkzeichen "G"
ACHTUNG:
Regelungen können von Bundesland zu Bundesland abweichen.
 
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Ich hatte deinen Beitrag nur als Aufhänger für eine wie gesagt allgemeine Anmerkung genommen. ;)

Gleichwohl darf ich dirbezüglich vielleicht noch anmerken, dass (a) der Eröffnungsbeitrag definitiv nicht ausreicht, eine strafbare Handlung bzw. deren Planung anzunehmen, und (b) du dich mit derartigen Behauptungen selbst sehr nahe an einer strafrechtlich relevanten Handlung bewegst.

Damit möchte ich nichts Weitergehendes andeuten. Ich meine halt nur, dass man das Thema schon lange hätte "zu den Akten legen" können.

Grüße
Jan

Da liegst du aber falsch Brummm! Da er über seinen Vater kaufen will, liegt es also sehr nahe, dass der Vater einen Behindertenausweis besitzt. Denn hätte er selber einen würde er auch selbst das Auto kaufen. Das will er aber anscheinend nicht und somit verschaft er sich dann einen Preisvorteil der auch gesetzlich und Steuerbedingt nur dem Behinderten zusteht. Un das wäre dann nicht legal. HYPOTHETISCH gesprochen natürlich nur, denn sonst zerrst du mich oder das halbe Forum noch vor Gericht :s!
 
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Ich hatte keinesfalls von Betrug gesprochen!! Das rechtliche ist das eine, das moralische das andere.

Legal ist das mit Sicherheit, aber gutheißen kann ich es nicht. Wo soll bitte meine "grottenfalsche Anmerkung" sein?
 
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Da liegst du aber falsch Brummm! Da er über seinen Vater kaufen will, liegt es also sehr nahe, dass der Vater einen Behindertenausweis besitzt. Denn hätte er selber einen würde er auch selbst das Auto kaufen. Das will er aber anscheinend nicht und somit verschaft er sich dann einen Preisvorteil der auch gesetzlich und Steuerbedingt nur dem Behinderten zusteht. Un das wäre dann nicht legal. ...

Oh Mann! Wenn man keine Ahnung hat... :rolleyes:

Der Threadersteller schreibt ausdrücklich, dass er das Auto "über seinen Vater" erwerben möchte. Das legt die Vermutung nahe, dass der Vater der Erwerber sein wird, weil freilich nur der Inhaber des Behindertenausweises zu diesen Konditionen erwerben kann. Jedenfalls legt es in keiner Weise ein illegales strafrechtlich relevantes Verhalten nahe, noch lässt es sich hineininterpretieren.

Und auch im Übrigens hast du offensichtlich keine Ahnung, was den Betrugstatbestand ausmacht. Warum also nicht einfach mal gar nix schreiben? :s

Grüße
Jan
 
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Ich hatte keinesfalls von Betrug gesprochen!! Das rechtliche ist das eine, das moralische das andere.

Legal ist das mit Sicherheit, aber gutheißen kann ich es nicht. Wo soll bitte meine "grottenfalsche Anmerkung" sein?

Ist das nicht langsam offensichtlich? :s

Grottenfalsch ist das hier,

"Nein, die Absicht hier ist eine andere. Hier wird - wohlwissend - ein Rabatt herausgeschlagen, der ihm nicht zusteht. Basta.
Wenn der Vater das Auto kauft und der Sohn benutzt es dann (bspw. gelegentlich): kein Problem. Aber mit Vorsatz ist das was anderes.",


weil du erstmal schlichtweg etwas behauptest, was der Threadersteller nicht einmal ansatzweise angedeutet hat. Dann stellst du fest, dass der Vater das Auto ruhig erwerben und der Sohn es fahren dürfte. Und danach willst du dann wissen, dass sowas aber dann doch verwerflich sei, wenn es vorsätzlich erfolge?

Vielleicht hast du dich einfach nur nicht präzise ausgedrückt. So jedenfalls ist es, Butter bei die Fische, ein heilloser Unsinn. Ich finde so etwas absolut überflüssig, weil es eben zu Vorwürfen führt, die in der Sache schlicht unbegründet sind.

Welch' Umstand für ein Thema, das sich schon sowas von totgelaufen hat.
 
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Ich habe vor ewigen Jahren mein erstes Auto bei der Versicherung als Zweitwagen auf den Namen meines Vaters angemeldet, um in den Genuss eines günstigeren Schadensfreiheitsrabattes zu gelangen.

Ich bin mir sicher, von den Kritikern hat das Niemand gemacht.
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Oder doch?
 
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Ist es nicht ein Unterschied ob

a.) der Vater kauft das Auto für sich und seine Zwecke mit dem ihm zustehenden Rabatt. Der Sohn benutzt es ab und zu.

b.) der Vater kauft (im Sinne von "unterschreift den Kaufvertrag") das Auto mit Rabatt und gibt es seinem Sohn zur dauerhaften Verwendung.
 
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Hallo,
also wenn der Vater das Auto kauft, oder er um es auf seinen Vater zuzulassen wegen behinderten Rabatt das werden die beiden wohlselbst moralisch verantworten müssen.
Jedoch sollte man sich dann vor der Steuerbefreiung hüten, denn da sieht der Sachverhalt dann ganz anders aus:

Zweckfremde Benutzung des Kraftfahrzeugs

Die Steuervergünstigung entfällt, wenn das Kraftfahrzeug zweckfremd genutzt wird. Bei einer nur vorübergehenden zweckfremden Benutzung, die dem Finanzamt umgehend anzuzeigen ist, entfällt die Steuervergünstigung nur für die Zeit der zweckfremden Benutzung, mindestens jedoch für die Dauer eines Monats.

Zweckfremd ist:

Beförderung von Gütern (ausgenommen Handgepäck)
entgeltliche Personenbeförderung (ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung)
Benutzung des begünstigten Kraftfahrzeugs durch dritte Personen (Familienangehörige und Fremde), sofern sie nicht der Haushaltsführung beziehungsweise Fortbewegung des Schwerbehinderten dient
Eine zweckfremde Benutzung liegt auch bei Fahrten dritter Personen (zum Beispiel Eltern) zur Arbeitsstätte oder bei sonstigen Fahrten (zum Beispiel Urlaubsfahrten nur von dritten Personen) vor.
Denn das ist dann lt Gesetz Steuerhinterziehung.

Also solange er die Zulassung auf seinem Vater mit seinem Gewissen verantworten kann soll er es machen, aber nicht wundern wenn genau wegen solchen Vorfällen die Automobilhersteller irgendwann die Rabatte für Behinderte zurückfahren oder streichen.
Gruß
Uli
 
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Also solange er die Zulassung auf seinem Vater mit seinem Gewissen verantworten kann soll er es machen :t , aber nicht wundern wenn genau wegen solchen Vorfällen die Automobilhersteller irgendwann die Rabatte für Behinderte zurückfahren oder streichen. :b

....na, dann sollen die am Besten doch gleich morgen damit anfangen. Und gleich noch die Sonderrabatte für Selbstständige, Gewerbetreibende, Journalisten, Beamte, Firmenflotten , Diplomaten etc. pp. mit abschaffen. So könnte man dann gleich die überhöhten Listenpreise auf ein vernünftiges Maß zurückführen, denn der Otto-Normalkäufer müßte dann auch diese m.M. nach überflüssigen Gaben an die erwähnten Rabattempfänger nicht über die aktuellen "Mondpreise" weitersubventionieren ;)

Gruß
Jürgen
 
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....na, dann sollen die am Besten doch gleich morgen damit anfangen. Und gleich noch die Sonderrabatte für Selbstständige, Gewerbetreibende, Journalisten, Beamte, Firmenflotten , Diplomaten etc. pp. mit abschaffen. So könnte man dann gleich die überhöhten Listenpreise auf ein vernünftiges Maß zurückführen, denn der Otto-Normalkäufer müßte dann auch diese m.M. nach überflüssigen Gaben an die erwähnten Rabattempfänger nicht über die aktuellen "Mondpreise" weitersubventionieren ;)

Gruß
Jürgen

Oh,Oh,
na nur komisch das das die Firmenrabatte gar nicht so hoch sind wie alle denken. Bei Audi z.B bei einer Abnahme von min 40 Autos Pro Jahr mal gerade 18%.
Und die bekommst du auch schon als Privater wenn du gut verhandeln kannst.
Gruß
Uli
 
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Ich habe vor ewigen Jahren mein erstes Auto bei der Versicherung als Zweitwagen auf den Namen meines Vaters angemeldet, um in den Genuss eines günstigeren Schadensfreiheitsrabattes zu gelangen.

Ich bin mir sicher, von den Kritikern hat das Niemand gemacht.
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Oder doch?

der Schadensfreiheitsrabatt kann übernommen werden. Was du meinst ist die Umgehung der Beitragserhöhung bei jungen Fahrern
Diese Vorgehensweise wird allerdings von den Versicherungen auch vorgeschlagen und unterstützt, also wieder was anderes;)
 
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ich habe zu dieser Diskussion auch meine Meinung. Aber sehen wir es doch einfach locker:

Im Grunde genommen müßten doch alle Z4 Käufer Behindertenrabatt bekommen.
Wären wir normal, würden wir uns doch nicht so ein Auto kaufen :b
 
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Oh Mann! Wenn man keine Ahnung hat... :rolleyes:

OH Mann oh Mann Brummmi, du würdest aber auch jeden Idizienprozess verlieren...:g

Der Threadersteller schreibt ausdrücklich, dass er das Auto "über seinen Vater" erwerben möchte. Das legt die Vermutung nahe, dass der Vater der Erwerber sein wird, weil freilich nur der Inhaber des Behindertenausweises zu diesen Konditionen erwerben kann. RICHTIG! Jedenfalls legt es in keiner Weise ein illegales strafrechtlich relevantes Verhalten nahe, noch lässt es sich hineininterpretieren.

Da aber der Threadersteller das Fahrzeug für sich erwerben möchte (so schreibt er es auch), verschaft er sich über seinen Vater einen Preisvorteil, der ihm nicht zusteht. Laut Rechtsprechung darf der Threadersteller dann auch nicht selber das Fahrzeug für seinen Eigengebrauch fahren, weil er sich einen Steuervorteil verschaft. Also alles Ilegal q:.

Und auch im Übrigens hast du offensichtlich keine Ahnung, was den Betrugstatbestand ausmacht. Warum also nicht einfach mal gar nix schreiben? :s

Also ich weiss nicht womit du beruflich dein Geld verdienst, aber ich hoffe nicht mit Rechtsfragen oder jurisitische Abhandlungen. Denn sonst würdest du schnell am Hungertuch nagen :d!

Grüße
Jan

Macht aber nichts und nimm es nicht persönlich :w
 
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