Behindertenrabatt und Leasing

Insofern habe ich den Post von mellowman auch so verstanden, als dass es um die reine Abwicklung ging.
Damit das ganz klar ist: Ich finde es absolut in Ordnung, dass man da gewisse Erleichterungen schafft, bin absolut auch bereit, so etwas mitzufinanzieren. Und zwar völlig ohne jedwede Anspruchshaltung meinerseits.
Mich hat wirklich einfach nur interessiert, ob und wenn ja, wie die Hersteller/Verkäufer dazu bewegt werden.
 
Ich habe GDB 100 und kann mir dafür wenig "kaufen", da ich dazu keinerlei Merkzeichen habe. Einzig die Einkommenssteuer mindert es minimal. Inzwischen beantrage ich nicht mal mehr den Ausweis. Das Schreiben selbst reicht dem Steuerberater. Bei anderen Dingen frage ich nicht mal mehr. Für mich ist das derzeit noch unerheblich. Aber es gibt sicher viele, die dankbar dafür wären hier und da ein wenig zu sparen.
 
welche sich dann direkt auf die Umsatzsteuerzahllast (MwSt minus VSt) niederschlägt.

Für einen Unternehmer ist die Umsatzsteuer absolut unwichtig. Sie ist durchlaufender Posten. ;)
Entweder nimmt er x € Umsatzsteuer vom Kunden ein, dann führt er sie 1:1 weiter ans Finanzamt ab.

Ansonsten ist ein evtl Rabatt für Behinderte nicht anders zu behandeln wie jeder andere Rabatt für Gewerbe/treue/Journalisten/bekannte/normalo-Kunden.

Insofern keine subvention.
 
Ich habe jemanden in der Familie mit Behindertenausweis bedingt durch Krebstherapie - die Rabatte sind eine rein freiwillige Leistung und werden in der Regel vom Hersteller gewährt, nicht vom Autohaus. Folglich geht das meistens nur bei Neubestellung, manchmal auch mit Tageszulassungen. Einen Anspruch gibt es nicht. Die wichtigen Marken haben eigentlich alle einen Behindertenrabatt im Programm. Wenn der Vertreter davon nichts wissen will einfach jemand anders im Haus ansprechen oder das Autohaus wechseln. Da der Rabatt nur auf den Listenpreis gegeben wird nimmt es sich meistens nix. 10-15% auf den LP sind bei einem Neuwagen meistens sowieso Usus. Wie immer beim Neuwagenkauf, verschiedene Rabatte einholen und dann vergleichen. Wie der Rabatt dann heißt ist ja dann auch Wurst.

Falls dein Nachbar Berührungsängste hat den Vertreter darauf anzusprechen, begleite ihn doch einfach und steh ihm bei :-) Oder ruft vorher anonym dort an. Vielleicht hilft es auch ein Autohaus außerhalb der Region aufzusuchen wo er sich nicht gleich erkannt fühlt. Vielleicht gibt es auch größere Niederlassungen, z.B. in München (ist sowieso ein Erlebnis wert!) in der andere Menschen mit Handicap arbeiten und ihn betreuen wollen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Für einen Unternehmer ist die Umsatzsteuer absolut unwichtig. Sie ist durchlaufender Posten. ;)
Entweder nimmt er x € Umsatzsteuer vom Kunden ein, dann führt er sie 1:1 weiter ans Finanzamt ab.

Ansonsten ist ein evtl Rabatt für Behinderte nicht anders zu behandeln wie jeder andere Rabatt für Gewerbe/treue/Journalisten/bekannte/normalo-Kunden.

Insofern keine subvention.

Wenn Du meinen Beitrag aufmerksam gelesen hättest, wäre Dir aufgefallen, dass ich mit der Mehrwertsteuer die Mindereinnahme des FAs meinte.

Dem Verkäufer ist es egal, ob er 19% vom 100€ oder 80€ abführt, die Einnahmen des Staates senken sich lediglich (bei Einzelbetrachtung USt.)
Da das Auto aber nicht un 30% billiger wird, ist diese Betrachtung absolut vernachlässigbar als Momentaufnahme
 
Schade ist halt das es wieder aufs Verhandlungsgeschick und das einholten mehrere Angebote hinausläuft.
Ihm ist halt peinlich mit der Behinderung hausieren zu gehen.
Zwecks Service möchte er zum nächstgelegenen Händler, ist halt noch eine andere Generation.
Hab Ihm so quasi über den Gartenzaun den Tip mit dem Behindertenrabatt gegeben.
Heute am Telefon die Aussage bekommen das es keinen pauschalen Rabatt gibt und man sich an das Autohaus seines Vertrauens wenden soll.
Werd Ihm anbieten mitzukommen, ob er das will 🤷‍♂️
 
Da war aber nie die Rede von Kfz-Steuer ;)

Ich denke, es war der Behinderten-Pauschbetrag, den ich auch bei meiner Steuer-Erklärung geltend mache, gemeint.
Ich habe nämlich als Behinderter auch deutlich mehr Ausgaben als ein Gesunder, hier seien nur mal die Kosten für Medikamente, Fahrtkosten zu Ärzten oder in Krankenhäuser genannt.
Und da ich etwa 30% Minderleistung am Arbeitsplatz habe, bekommt mein Arbeitgeber auch noch einen Ausgleich gezahlt.
Und ich darf sogar 2 Jahre früher ohne Abzüge in Rente gehen.
Ich bin 58 und habe einen GdB von 30. Nach meinem Kenntnisstand kann man aber erst ab einem GdB von mind. 50 ohne Abschläge eher in die Rente gehen. Ausgleich bekommt mein Arbeitgeber ( großer amerikanischer Konzern) wohl auch. Zusätzlich wird versucht über das Integrationsamt eine externe Halbtags-Unterstützung für mich zu bekommen.
 
Ich bin 58 und habe einen GdB von 30. Nach meinem Kenntnisstand kann man aber erst ab einem GdB von mind. 50 ohne Abschläge eher in die Rente gehen. Ausgleich bekommt mein Arbeitgeber ( großer amerikanischer Konzern) wohl auch. Zusätzlich wird versucht über das Integrationsamt eine externe Halbtags-Unterstützung für mich zu bekommen.

Das ist so richtig, ich habe ja GdB 50!
Du kannst aber auch mit GdB 30 einen Gleichstellungsantrag stellen, dann hast Du wenigstens Kündigungsschutz und einige andere Vorteile, jedoch keinen zusätzlichen Urlaub.
Mit einer Schwerbehinderung ab GdB 50 bekommst Du Deine Altersrente ohne Abzug zwei Jahre früher und 1 Woche zusätzlichen Urlaub.
Einen Steuerfreibetrag gibt es auch ab GdB 30.
 
Mit 30 Prozent müsste es ca 340€ Freibetrag geben. Ich habe 30 Prozent wegen schlechter Ohren.

Gruss
Markus
 
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