Bei rot über die ampel????

Kommt drauf an wie rot die Ampel schon war... wird schon stimmen, steht immerhin in mehreren Katalogen

http://www.bussgeldkataloge.de/

innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 90,- EUR; 3 Punkte
mit Gefährdung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
mit Sachbeschädigung 240,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
mit Gefährdung 320,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
mit Sachbeschädigung 360,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot


 
Ich wurde geblitzt. Wieso, gibts da Spielraum? Wieso steht eigentlich im Gesetz bzw. Bußgeldkatalog nicht von der "Sekunde" drinne, sondern gefährdung......Da gibt doch jedem Rechtsanwalt verhandulungsspielraum. Ich meine die Komplette Kreuzung wurde ja nicht Fotografiert.
 
Wozu sollen sie die ganze Kreuzung "ablichten". Es reicht die Kontaktschleife im Boden, die du ausgelöst hast. Wenn das der Fall war, liegt eine Gefährdung nahezu schon obligatorisch vor!
 
Ich wurde geblitzt. Wieso, gibts da Spielraum?

Ja, insbesondere bei den Punkten. Ich bin mal mit einer glaubwürdigen Geschichte um die Sanktionen herumgekommen. Übrig geblieben sind € 50,-, bzgl. derer die Behörde keinen Spielraum hatte.

Freilich bietet sich selten Spielraum für eine glaubwürdige Erklärung, warum man das rote Licht nicht gesehen hat.
 
Wozu sollen sie die ganze Kreuzung "ablichten". Es reicht die Kontaktschleife im Boden, die du ausgelöst hast. Wenn das der Fall war, liegt eine Gefährdung nahezu schon obligatorisch vor!

nicht unbedingt. wenn die schaltpläne der kreuzung zeigen, dass bei rotwerden der überfahrenen ampel die kreuzende straße - übertrieben gesagt - 10 sekunden später erst grün kriegt, dann kann man von unmittelbarer gefährdung kaum sprechen. dennoch sehe ich hier wenig spielraum. rot ist rot, position des blitzers optimal.

bei mir war es so, dass mich die förster gesehen (!) haben wollen, wie ich "mehr als eine sekunde" über rot gefahren bin. ich habe mich tage später an deren position gestellt und musste grinsend feststellen, dass sie von ihrer position weder meine ampelfarbe noch meine haltelinie (nur die ist entscheidend) gesehen haben konnten.

foto geknipst....freispruch.
 
Das mit dem beobachten ist glaube ich wohl allgemein gesehen sehr schwer. Ich wurde anscheinend auch mal von einem Polizisten beobachtet, wie ich bei rot über die Ampel sein. Ich hatte den mitgeteilt, dass ich nicht der Fahrer war und habe nie wieder was gehört.
Gruß
 
hm kannst du nicht sagen
"ampel ausserhalb des sichtbereichs"

denn dein auto ist zu niedrig, du siehst nicht wenn die oben umschaltet wenn man kurz vor der halteline ist :rolleyes:

.
 
Stimmt das:

http://www.kfz.de/bussgeldrechner/rote-ampel

kann ich mir nicht vorstellen.....muss doch sicher abgeben? Oder?

Thx und Gruß

Bin auch mal an einer roten Ampel in Bremerhaven geblitzt worden und gekommen ist nie was - Glück gehabt!
Auch wenn´s unwahrscheinlich ist, aber erst mal abwarten, vlt. kommt auch bei Dir nichts.
Kannst ja vorab schon ´mal nachhören!? ;)

Und ich hab´ da noch 2 Dinge gehört, keine Ahnung, ob´s stimmt:
1. Die müssen angeblich 2x blitzen, einmal beim Überfahren der Haltelinie und einmal beim Überfahren der roten Ampel.
Das Überfahren der Haltelinie und das anschließende Stehenbleiben gilt wohl als Augenblicksversagen und kostet angeblich nur 10 Euro.
2. Anscheinend kommen die in größeren Städten wohl mit dem Auslesen der Bilder in den Blitzern über Wochen nicht mehr nach!
Neuerdings sollen die Bilder daher direkt mittels GPS in die Bußgeldstellen übertragen werden.

Viel Glück!
 
Und ich hab´ da noch 2 Dinge gehört, keine Ahnung, ob´s stimmt:
1. Die müssen angeblich 2x blitzen, einmal beim Überfahren der Haltelinie und einmal beim Überfahren der roten Ampel.
Das Überfahren der Haltelinie und das anschließende Stehenbleiben gilt wohl als Augenblicksversagen und kostet angeblich nur 10 Euro.
2. Anscheinend kommen die in größeren Städten wohl mit dem Auslesen der Bilder in den Blitzern über Wochen nicht mehr nach!
Neuerdings sollen die Bilder daher direkt mittels GPS in die Bußgeldstellen übertragen werden.

Viel Glück!

Ich war vor einigen Jahren so frech :b und hatte eine solche Blitzanlage bewußt ausgelöst. Gaaaaaanz langsam immer näher den Kontakt gesucht.
Es stimmt. Es wird 2x geblitzt, denn nur so kann auch berechnet werden, wie lange schon rot war und, vor allem, ob tatsächlich ein Rotlicht-Verstoß vorlag.
In meinem Fall kam noch nicht einmal ein 10 EUR-Ticket ;)
 
Bei mir gab´s definitiv nur einen Blitz, obwohl ich 100%ig bei Rot über die Kreuzung bin.
Habe ich vlt. deshalb auch nichts bekommen?
 
Bei mir waren es definitv auch 2 Blitzer.... Glücklicherweise hab ich im September keine Verpflichtungen und kann ihn abgeben.....

Was natürlich auch eine interessante alternative wäre: Ich wollte im Februar / Märu für 4 Wochen verreisen..... Würd mich dann kein bisschen tangieren....:D

Fraglich ob sich sowas so lange hinausschieben lässt.
 
Bei mir waren es definitv auch 2 Blitzer.... Glücklicherweise hab ich im September keine Verpflichtungen und kann ihn abgeben.....

Was natürlich auch eine interessante alternative wäre: Ich wollte im Februar / Märu für 4 Wochen verreisen..... Würd mich dann kein bisschen tangieren....:D

Fraglich ob sich sowas so lange hinausschieben lässt.

Ich glaube, ein Fahrverbot muss innerhalb von 6 Monaten angetreten werden.
 
Das war dann aber kein Rotlichtverstoß-Blitzer.

Wurde nur das Tempo gemessen beim Überfahren der Kreuzung, gibt´s sowas?
Mein Beifahrer sagte "es war rot" und bei "Radarfalle.de" ist dieser Blitzer als "Ampel-Blitzer" registriert, aber auch das kann ja falsch sein?
Ist ja auch egal, es hatte so oder so keine Folgen.
 
Danke für den Link:

Der hier war das:
iw_close.gif

Geschwindigkeits- und Ampelkontrolle 50 km/h (ID: 17565)
Adenauerbrücke, 73734 Esslingen, Ba-Wü.
Ende Brücke Ecke K1215 in Rtg. Berkheim

Zu schnell war ich definitiv, aber blitzt der auch zwei mal wenn ich zu schnell war? Kann ich mir kaum vorstellen.

Danke und Gruß
 
Rot-Licht-Blitzer müssen grundsätzlich zweimal blitzen. Ansonsten ist das "Überfahren" nicht sichtbar.

Wer erst hinter der Kontaktschleife zum Stehen kommt, sollte unbedingt zurücksetzen und die Kontaktschleife nochmals überfahren ... das sind dann 4 Bilder, aber egal - kostet nur 'n 10er für's Überfahren der Haltelinie ... falls die überhaupt jemand eintreibt.

Von wegen "Sekunde" ... steht so auch im Bußgeldkatalog. Die Zeit steht auf den Bildern drauf. Sobald die Ampel rot wird, läuft eine Uhr mit.

Bei vielen Ampeln gibt es auch ein Kontrolllicht auf der Rückseite. Wenn die Ampel rot ist, leuchtet die Lampe an der Rückseite der Ampel und somit lässt sich kein "Fehlalarm" behaupten mit dem Argument "rot" ist nicht auf dem Bild zu sehen.

Von wegen "nur ein Blitz" ... klar, wer deutlich zu schnell fährt, sieht den zweiten Blitz nicht mehr, das wirkt dann wie "ein Blitz".

Und das Argument "die Ampel ist zu weit oben" zählt auch nicht, denn wer so langsam fährt, dass sowohl das Rot-Licht als auch das vorherige Gelb-Licht nicht im Sichtfeld ist, der sollte sein Argument nochmal überdenken *gg*
 
Wer erst hinter der Kontaktschleife zum Stehen kommt, sollte unbedingt zurücksetzen und die Kontaktschleife nochmals überfahren ... das sind dann 4 Bilder, aber egal - kostet nur 'n 10er für's Überfahren der Haltelinie ... falls die überhaupt jemand eintreibt.

Auch in einer Einbahnstrasse? Habe ich nicht in der Fahrschule gelernt, dass es verboten ist, in einer Einbahnstrasse rückwärts zu fahren? }(
 
Auch in einer Einbahnstrasse? Habe ich nicht in der Fahrschule gelernt, dass es verboten ist, in einer Einbahnstrasse rückwärts zu fahren? }(
Du sollst ja nun keine 200 Meter nach der Ampel rückwärts fahren.

... oder wie parkst Du in Einbahnstraßen ein? ... nur vorwärts?

Außerdem ist eh rot, von hinten kommt nix ;-)
 
.....muss doch sicher abgeben? Oder?

Ich habe noch 2 interessante Urteile zur Sache gefunden:

Blitz zündet zu früh - möglicherweise 10000 Fahrverbote und Bußgelder zu Unrecht verhängt?

Das Bayrische Oberlandesgericht (Aktenzeichen ?) hob ein Urteil gegen einen Rotlichtsünder auf.
Die gemessene Rotlichtphase von 1,32 Sek. bezweifelten die Richter, denn die 1 Sek.-Regel gilt ab der Haltelinie.
Bei Automatik-Überwachungsanlagen muss die fotoauslösende Induktionsschleife mit der Haltelinie identisch sein, liegt aber häufig dahinter.
Immer mehr Behörden wissen das und verzichten auf´s Fahrverbot, kassieren aber dennoch das Bußgeld.
Also prüfen (lassen), wo die Meßschleife verlegt ist!

Fahrverbot nur bei Vorsatz (Oberlandesgericht Karlsruhe / Az: 2 Ä6Ü SsBs 558/09)

Das Missachten einer roten Ampel muss nicht zwangsläufig zu einem Fahrverbot führen, so ein Beschluss des Oberlandesgerichts in Karlsruhe.
Maßgeblich sei, ob der Verstoß bewusst begangen wurde oder ob er auf einer bloßen Unachtsamkeit beruht.
In diesem Fall wäre ein Fahrverbot unverhältnismäßig und der Fehler beruhe auf einem "Augenblicksversagen" und da sei lediglich ein Bußgeld angemessen.
 
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