Beifahrerairbag abschalten/In Papier eintragen?

RT_Z_1979

Testfahrer
Registriert
28 März 2014
Wagen
BMW Z4 e89 sDrive23i
Hallo zusammen,

jetzt habe ich mich auch mal angemeldet, vor allem wegen dem Zwickmühle-Kind-und-Z4-Beitrag ... Ähnlich geht es mir auch.
Schlauerweise war das Auto vor dem Kind da :13wink3z: aber das verschiebt die Überlegungen nur nach hinten ... Trotzdem finde ich es die bessere Reihenfolge.

Mein Auto ist ein E89, gebraucht gekauft ohne die "plötzlich" notwendigen Extras: ohne abschaltbaren Beifahrerairbag und ohne Isofix. Nachrüstung der Airbagabschaltung ist wohl gar nicht möglich, zumindest hat das BMW in RT gesagt.

Daher die Frage: Kann ich den Beifahrerairbag abschalten lassen, das dann in die Papier eintragen lassen, vielleicht noch ein Warnaufkleber und gut ist? Oder macht das keiner?

Hintergrund: Für den nächsten Winter wäre es praktisch, auch mit dem E89 den Zwerg transportieren zu können. Zwar könnten wir die Autos tauschen, je nachdem wer mit dem Kind unterwegs ist, aber verständlicherweise möchte meine Frau den Z4 nicht fahren, weil da ständig die Tür bzw. das Fenster einfriert.

Hat da jemand Erfahrung, vielleicht von anderen Autos?

Grüße, Kay

Edit: Nein, wir kaufen kein Drittauto ...
 
dhj6snbea2q.jpg


Also den hast du nicht, rechte Seite Türaufschlag Höhe Airbag?

Seite 79 der Betreibsanleitung sagt abschalten und gut ist. Einträge unnötig da abschaltbar, der Schalter fehlt bei dir?
 
Zuletzt bearbeitet:
Servus,

es muss aber eine Weile noch eine Babysschale sein - gegen die Fahrtrichtung montiert ...

Gruß
 
Hi Z-Fan,

genau das fehlt und ist beim E89 nicht mehr nachrüstbar (beim E85 ging das wohl noch nahezu problemlos).

Gruß
 
Hi Speedy, den Drittwagen brauchen wir nun wirklich nicht ...

Nochwas zum Thema: Alleinige Nachrüstung der Isofixhalterung macht der :-), mittlerer dreistelliger Betragt. Airbagabschaltung per Schlüssel rüstet der :-) nicht nach.

Hier äußert sich jemand offizieller dazu Link, kurz: Typgenehmigung nach 1.10.1998: Keine Abschaltung von Airbags mehr erlaubt.

Wir wollen die anderthalb Jahre so überbrücken, bis ein Kindersitz in Fahrtrichtung geht. Es muss ja auch möglich sein, gefühlt mit einem Auto auszukommen ...

Gruß
 
Ich nutze jetzt mal das "alte" Thema um mich anzuhängen. Unser Junior ist jetzt auch da und müsste evtl. manchmal mit dem e89 mitgenommen werden. Leider hat mein 23i keinen Isofix und somit auch nicht die Abschaltung für den Beifahrerairbag. Gibt es mittlerweile die Möglichkeit den Schalter nachzurüsten?
 
Unser Junior ist jetzt auch da und müsste evtl. manchmal mit dem e89 mitgenommen werden. Leider hat mein 23i keinen Isofix und somit auch nicht die Abschaltung für den Beifahrerairbag. Gibt es mittlerweile die Möglichkeit den Schalter nachzurüsten?

Hallo,

als E85 Fahrer kann ich dir da technisch nicht groß helfen, aber wenn ich höre "müsste eventuell manchmal" mitgenommen werden, dann fühle ich mich an meine Situation vor ca. 2,5 Jahren erinnert: Z4, kein deaktivierbarer Beifahrerairbag, kein Isofix, aber kleiner Wurm, der "eventuell manchmal" mitgenommen werden müsste. Hab mich dementsprechend um die Nachrüstung gekümmert und bin wegen des großen Aufwands beim E85 schnell davon wieder abgekommen.

Gefühlt hat es keine drei Wimpernschläge gedauert, bis die Babyschale weg war und der erste Kindersitz da war, der auch ohne Isofix und mit Beifahrerairbag zugelassen war. Erlaubt ist so ein Kindersitz i.d.R. schon nach ca. 9 Monaten, empfohlen ein bisschen später.

Ich bin aber der Meinung, dass ein Fünfsitzer und ein Z4 (ohne deaktivierbaren Beifahrerairbag) für die allermeisten 3 köpfigen Familien allen Alters ausreichend ist.

Deine persönlichen Umstände kenne ich nicht, will dir aber mit meinem Beitrag ein bisschen die Bedenken nehmen. :)

Grüße,
Pascal
 
Vielen Dank für deine Einschätzung. Wir haben einen e61 530d welcher nächstes Jahr zu einem F11 530d getauscht werden soll. Wir lassen es mal auf uns zukommen, wie es sich einspielt.
 
Die Kleine ist inzwischen zwei, fährt begeistert im BMW mit, und mag besonders Kreisverkehre.
Damit sie leichter rein- und rausklettern kann, habe ich dem 23i inzwischen auch Eibachfedern (bei Schmickler) gegönnt :D
Und wie gesagt, die paar Monate, bis der Maxi-Cosi nicht mehr notwendig war, gingen schnell vorbei. Dafür ist meine Frau mein Auto seit zwei Jahren auch nicht mehr (mit)gefahren...
 
Darf ich mal kurz dieses alte Thema auskramen, weil ich so langsam nicht mehr weiß, was man darf und was nicht. Ich habe einen 4-jährigen Sohn, welchen ich im Z4 E89 (ohne Airbag Deaktivierung / ohne ISOFIX) in einem Kiddy-irgendwas-Pro Kindersitz, nach vorne gerichtet, mitnehme.

Dass man ein rückwärts gerichtetes Kind/Baby bei aktiviertem Beifahrer Airbag nicht mitnehmen darf ist soweit klar, aber wie sieht es bei der oben beschrieben Konstellation aus (Kindersitz nach ECE44/04, nach vorne gerichtet)?

Im Anhang ein Bild von dem Türholm auf der Beifahrerseite.

Auch laut Anleitung des Autos darf man überhaupt keine Kinderrückhaltesysteme im Z4 einsetzen, wenn der Airbag aktiv ist. Also weder rück- noch vorderseitig gerichtet?

Heißt das wirklich wer keine Airbag Deaktivierung im Z4 hat darf unter keinen Umständen Kinder unter 12 Jahren bzw. unter 150 cm mitnehmen? Egal mit welchen Kindersitz?
 

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...hab hier noch einen interessanten Auszug gefunden:

Auf Warnhinweise und Bedienungsanleitung achten

Auch wenn der Gesetzgeber für vorwärtsgerichtete Kindersitze auf dem Beifahrersitz keine Einschränkungen vorsieht, sollten Sie stets auf die Gebrauchsanleitung der Fahrzeug- und Kindersitzhersteller achten. Es gibt Fahrzeughersteller, die den Beifahrersitz wegen möglicher Gefahren durch eine Airbag-Auslösung generell für die Kindersicherung nicht empfehlen (z.B. bei Fahrzeugen mit Seitenairbag). In der Fahrzeugbedienungsanleitung wird ebenfalls aufgeführt, ob auf dem Beifahrerplatz eventuell spezielle Kindersitze vorgeschrieben sind.


Quelle: Kinder auf Beifahrersitz: Sind Kindersitze vorne erlaubt? | ADAC

Ist es also nur eine Empfehlung, vorwärts gerichtete Kindersitze im Z4 bei aktiviertem Airbag nicht zu verwenden (und dort drin entsprechend auch kein Kind mitzunehmen) oder tatsächlich gesetzlich bindend durch BMW untersagt?

Der Z4 ist nur Zweitwagen, daher ist mein Sohn oft eh nicht dabei, aber mich würde einfach mal eine klare Antwort auf den Sachverhalt interessieren.
 
Lies am besten in der Bedienungsanleitung nach. Falls du sie nicht zur Hand hast, kann dir hier vmtl. jemand eine PDF/Kopie zukommen lassen.

Ich kenne die vom E89 nicht. Beim E85 ist aber die Beförderung von Kindern unter 12 Jahren oder 150cm seitens BMW untersagt, wenn diese nicht in einem Kindersitz sitzen UND der Beifahrerairbag nicht deaktiviert ist. Dann hilft tatsächlich nur die Deaktivierung nachrüsten zu lassen oder den Nachwuchs anderweitig zu befördern.
 
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