Beim Kauf beschissen worden?

Hruruzat

Fahrer
Registriert
13 November 2008
Ort
Hiltrup
Ich glaubs nicht...

Habe am Samstag einen Z4R 3.0 gekauft
Open Air
CD Wechsler
Xenon
Weisse blinker

Schön inspiziert, keine Schäden gefunden. Probefahrt gemacht, alles i.o. :t

Am Montag habe ich ihn dann abgeholt und bezahlt. Totale Freude alles Geil! :D


Und jetzt kommts: Vorgestern erste "Nachtfahrt", hmm... ganz schön schlechte Ausleuchtung...
Gestern mein altes Auto geputzt (zwecks Verkauf) und bei meinem Vater geparkt.

Heute wollte ich Winterreifen aufziehen lassen. Beim Plausch mit dem Mechaniker meinte er dann "Ich glaube nicht das der Xenon hat..."
Ich dann rüber zum BMW Händler und der bestätigt es dann: DER WAGEN HAT KEIN XENON! ;x

War auf 180! Bin dann erstmal zur Arbeit und danach zum Anwalt. Dieser meinte nun das der Händler NACHBESSERN muss, auch wenn die Ausstattung nicht in dem Vertrag erwähnt wurde (einfachste Art von Vertrag). Also Xenon nachrüsten, weil es in dem Angebot (Mobile.de) drinstand. Bin heilfroh das ich den Mobile.de Ausdruck nicht weggeworfen habe.

Morgen mache ich ein Schreiben für den Händler fertig. Werde darauf bestehen das Xenon nachgerüstet wird.

Fühle mich richtig verarscht! Aber habe mich, dank dem Anwalt, wenigstens wieder ein wenig beruhigt.
Nur so wie ich den Händler einschätze wird das alles nicht einfach, sondern richtig Stressig... :#


(Musste einfach raus)
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

So ein Mist! Kann Deine Aufregung aber verstehen!!!:#

Bilder hast Du schon gemacht?:b

Gruß Thomas

Achja, herzlichen Glückwunsch zum Zetti-Glück!!!!:t
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Und gleich zum Anwalt ?? Naja, wenns nur um eine Auskunft ging ok, sonstb:

Ich glaube nicht dass er dich "bescheissen" wollte sondern dass er es entweder selbst nicht wusste oder es eben nicht mehr wusste..Ein klärendes , ruhiges Gespräch in einem ordentlichen Ton (nix mit bescheissen) wird dir das Problem sicher schnell aus der Welt schaffen. Selbst BMW will (meist)zufriedene Kunden.


Lg Roland
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Hmm ist nicht gerade toll wie das gelaufen ist.

Öööhm aber den unterschied Xenon und Halogen sieht man doch?!?!!?!
Ist dir das nit aufgefallen? Licht bei der Probefahrt nit angemacht und die
Scheinwerfereinigungsanlage getestet :D ;) :b Passt scho

Hoffe mal das er nachbessert und alles Glatt läuft :).
Ach viel spass mit deinem neuen Wägelchen ;)
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Mir ist es mit meinem auch passiert: Es hieß er hat M-Fahrwerk, hat sich jetzt rausgestellt, dass er das nicht hat, sowie keine Freisprechvorbereitung. Ich beim Händler angerufen: "Naja, bei mobile steht ja drinn ohne Gewähr und Irrtümer vorbehalten"

Damit war die Sache gegessen. Dafür habe ich ne Hardtopvorbereitung und ne Alarmanlage die nicht drin stand.

(Ich ärger mich heute noch)
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Wünsche Dir viel Glück bei der Sache :t

Bin aber gespannt wie das ausgeht, denn ich bin mir nicht sicher,
ob Anzeigen bei mobile.de wirklich einen so rechtsverbindlichen Charakter haben &:

Da braucht nur ohne Gewähr drunterzustehen und schon siehts anders aus :#
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Er wird dir Xenon bestimmt nicht nachrüsten. Im aüßersten Fall wird er den Wagen zurücknehmen, mit Abzug der Nutzung durch dich ( km und weiterer Besitzer...).

Zum Xenon an sich. Ich habe Xenon bin aber nicht so positiv überrascht davon. Das Licht ist nicht viel besser als Halogen. Deshalb würde ich mir überlegen was du willst. Ist das Auto i.O. versuch etwas nachzuverhandeln und behalt den Wagen.

Anwalt?!? Was soll das? Ich finde es schrecklich, dass jeder sofort meint er muss mit dem Anwalt drohen--> jeder hat ne Rechtsschutzversicherung--> jeder bezahlt viel Geld--> Die Anwälte freuen sich! Verstehe ich nicht...

Wenn du nur mal nachgefragt hast, kann ich es widerwillig noch verstehen, aber warum gehst du nicht einfach zu deinem Verküfer und redest mit ihm? Ist doch das naheliegndste, oder?

Ich wollte dich jetzt nicht persönlich angreifen, ist nur meine Meinung.

Olli
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Mir ist es mit meinem auch passiert: Es hieß er hat M-Fahrwerk, hat sich jetzt rausgestellt, dass er das nicht hat, sowie keine Freisprechvorbereitung. Ich beim Händler angerufen: "Naja, bei mobile steht ja drinn ohne Gewähr und Irrtümer vorbehalten"

Damit war die Sache gegessen. Dafür habe ich ne Hardtopvorbereitung und ne Alarmanlage die nicht drin stand.

(Ich ärger mich heute noch)

Bei mir hat auch der Tempomat damals gefehlt obwohl er drinn stand...Wurde ohne murren sofort bestellt wobei ihnen ein weiterer Fehler passierte: Sie bestellten ein Multifunktionslenkrad mit Radio etc und nicht nur den Tempomathebel..Nun hab ich gratis Tempomat + Multifunktionslenkrad:t:t:b

Daher: Nicht immer gleich sauer reagieren...


Lg Roland
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Erstmal: Es war kein :) es war ein freier Händler...

Beim Anwalt war ich nur wegen der Beratung... kenne mich mit sowas halt nicht aus. Und ich werde erstmal ganz Freundlich anfragen, ist doch selbstverständlich. Ich weiss halt nur gerne über die Sachlage und Möglichkeiten bescheid.

Xenon nicht erkannt... der Unterschied war mir nicht bekannt, ich dachte ich kaufe von einem Händler... stand ja in der Anzeige habe mir keine grossen Gedanken darum gemacht (tja, fehler)

Bei Mobile stand nix von "ohne Gewähr" oder "irrtümer ausgeschlossen"

Und laut meinem Anwalt liegt die Wahl ob der Wagen zurück geht nicht beim Händler, aber ich würde im Zweifelsfall lieber den Wagen zurück geben als zu Prozessieren. In dem Fall müsste ich aber auch meine Kosten zurückverlangen (Kurzzeitkennzeichen, alten Wagen abmelden, neuen anmelden, wieder abmelden und den alten wieder anmelden). Da kommt einiges zusammen...

Würde mich auch mit einem Teil der Nachrüstkosten zufrieden geben, da die Xenonanlage ja schon einige KM hinter sich gebracht hätte.
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Xenonscheinwerfer sind Sonderausstattung und wenn diese nicht im Kaufvertrag aufgeführt sind den Du ja unterschrieben hast muß der Händler diese auch nicht nachrüsten, stehen sie drinn kommt er um eine Nachrüstung nicht rum. Verkaufsanzeigen sind unverbindlich.
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Im Kaufvertrag steht gar nix von Ausstattung... soll ich also froh sein das Räder am Wagen sind?
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Xenonscheinwerfer sind Sonderausstattung und wenn diese nicht im Kaufvertrag aufgeführt sind den Du ja unterschrieben hast muß der Händler diese auch nicht nachrüsten, stehen sie drinn kommt er um eine Nachrüstung nicht rum. Verkaufsanzeigen sind unverbindlich.

genau so sieht es aus! da du einen, in einfachster form geschrieben, vertrag unterzeichnet hast, wirst da nicht wirklich weiter kommen.
erster tipp, niemals bei fähnchenhändlern kaufen. zweiter tipp, anwalt wechseln :X
könnte sein, dass du ein zweiwöchiges rückgaberecht hast, wobei ich auch bezweifle, dass es bei freien händlern möglich ist.
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Nimms mir nicht übel aber ich vertraue eher einem Anwalt der mir vom ADAC empfohlen wird und sich andauernd mit solchen Dingen beschäftigt als einem Post in einem Forum von einem Unbekannten.

Der Anwalt hat alle vorliegenden Fakten geprüft und ich wüsste keinen Grund ihm nicht zu glauben.

Es gibt ja einige Möglichkeiten wie wir uns einig werden können. Nur bin ich nicht bereit den Preis für ein Auto mit Xenon für ein Auto ohne Xenon zu bezahlen...
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Nimms mir nicht übel aber ich vertraue eher einem Anwalt der mir vom ADAC empfohlen wird und sich andauernd mit solchen Dingen beschäftigt als einem Post in einem Forum von einem Unbekannten.

kann ich absolut nachvollziehen. berichte auf jeden fall mal was draus geworden ist. viel glück!
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Im Kaufvertrag steht gar nix von Ausstattung... soll ich also froh sein das Räder am Wagen sind?

Na ich hab das Vertragsrecht nicht gemacht, aber warum soll ein Händler eine Leistung erbringen zu der er sich nicht vertraglich verpflichtet hat.
Ich kann Deinen Ärger ja verstehen aber ob Du da rechtlich was bewegen kannst wage ich mal zu bezweifeln. Falls Du eine Rechtschutzversicherung hast wird jeder gute Anwald sowieso erst einmal eine Deckungszusage einholen oder dem Fall von vorne herrein wenig Aussicht auf Erfolg einräumen. Ich würd erst mal mit dem Händler reden.
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Also nur falls es wirklich auf einen Prozess hinaus laufen sollte:

Laut dem Anwalt geht es nur darum, ob das Angebot auf Mobile.de zum Vertragsbestandteil wird. Stand halt nix von "ohne Gewähr" oder "irrtum vorbehalten" oder sowas bei. Und als Laie kann man nicht unbedingt (ohne den direkten Vergleich) erkennen ob´s Xenon oder Halogen ist. Selbst der BMW Händler hat ganz genau geschaut, bevor er bestätigt hat das es kein Xenon ist.

Daher werden auch keine Gutachten und Sachverständigen nötig (oft grösster Einzelposten bei solchen Streitereien). Also werden die Anwaltskosten vom Streitwert bemessen, in diesem Fall 2t - 2,5t €. Ich hätte mit Kosten von max 2k € zu rechnen (Falls ich verlieren sollte).
Der Anwalt sagte ich hätte eine Gewinnchance von DEUTLICH über 50%.
Klingt doch gar nicht mal so schlecht...

Vielleicht sind diese ganzen Gedanken ja auch völlig überflüssig (hoffentlich).
Ich werde morgen ein Schreiben fertig machen. Bin leider echt mies bei verbalen Verhandlungen, darum bin ich auch nicht in den Verkauf gegangen :)

So wie ich den Händler einschätze gehe ich inzwischen aber davon aus das er absichtlich falsche Angaben bei Mobile hinterlegt hat und auch mit voller Absicht die Ausstattung nicht im kaufvertrag aufgeführt hat. Er wusste definitiv das Xenon für mich Pflicht ist...
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Zum Xenon an sich. Ich habe Xenon bin aber nicht so positiv überrascht davon. Das Licht ist nicht viel besser als Halogen.

Olli

Ich empfehle Dir mal die Scheinwerfer richtig einstellen zu lassen. Oder es ist kein Xenon.

Oder was auch noch möglich ist, wenn Du wirklich keine Unterschied ausmachen kannst, dass vielleicht Deine Augen nicht mehr so gut sind wie früher (das soll jetzt keine Angriff oder Scherz sein!)

Fährst Du nachts nur in Städten? Dann ist sicher kein großer Unterschied auszumachen (weil Städte nunmal Lichtquellen rundum en mass haben). Aber in der Regel merkt man auf Landstrassen einen erheblichen Unterschied!
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

oohhh ja schliesse mich meinem Vorredner an....Xenon zu Halogen ist ein riesiger unterschied....mein z4 hat Xenon mein T-wagen nicht....ne echt traurige Lichtstärke und ausbeute!

Und ja man merkt 100% ob es halogen oder Xenon ist...alleine der "Startvorgang" des Xenon ist nicht zu verwechseln!

Toi toi toi....wird schon klappen

Grüsse
Mikes
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Mal abgesehen vom optischen Unterscheid macht Xenon ja auch einen großen Unterschied beim Wiederverkaufswert.
Die meisten wollen keinen Z4 ohne Xenon.
Also sollte man sich nciht einfach damit abfinden und sagen, dass man mit Halogen auch alles sieht.

Ich würde mir das auch nicht gefallen lassen und erst mal freundlich mit dem Händler reden.
Wenn es gar nicht anders möglich ist, dann muss man da halt auch den unbequemen Weg gehen.
Ich gehöre übrigens nicht zu den Leuten, die sofort zum Anwalt rennen (ich hasse solchen Papierkram und was noch dazu gehört) aber ich finde, dass man sich auch nicht alles bieten lassen sollte.
Und zumindest von meinem moralischen Empfinden (ich weiß, das hat vor Gericht keinen Bestand :s) her ist hier der Käufer klar im Recht.

Just my 2 Cent

Jim
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Hi,

sehe deine Chancen ebenfalls als eher deutlich unter 50% wenn es zu einem Prozess kommt.

Das Mobile Angebot ist an die Öffentlichkeit gerichtet und somit unverbindlich!

Wenn jetzt in deinem Kaufvertrag steht "siehe Angebot mobile.de" am besten noch mit einer Kopie angetackert dann könntest du die Nachbesserung einklagen.

Aber sonst keine Chance, wüsste nicht wie dein Anwalt gegen das Gesetz angehn könnte.

Wenn der Händler evtl. ein schlechtes Gewissen bekommt weil er es selbst nicht wusste (man siehts von aussen nicht unbedingt wenn es nicht an ist) nimmt er den Wagen evtl so zurück und verzichtet auf den Wertverlust (km, Weiterer Vorbesitzer)

Aber halt uns auf dem laufenden, für dich würd ich mirs wünschen das ich mich irre.

Gruß
Michael
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Wenn man rausfinden möchte ob Xenon oder Halogen im Z4 verbaut ist, dann muß man nur nach dem Leuchtweitenregler suchen... ist einer vorhanden, dann hat der Zetti Halogen :w
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Xenonscheinwerfer sind Sonderausstattung und wenn diese nicht im Kaufvertrag aufgeführt sind den Du ja unterschrieben hast muß der Händler diese auch nicht nachrüsten, stehen sie drinn kommt er um eine Nachrüstung nicht rum. Verkaufsanzeigen sind unverbindlich.

Weil Verkaufsanzeigen unverbindlich sind, ist auch immer der Hinweis "Angebot unverbindlich und freibleibend" mit auf den Angeboten :wm
Verkaufsanzeigen sind - sofern kein deutlich sichtbarer Vermerk vorhanden ist - schon verbindlich. Wenn dir der Obsthändler spanische Apfelsienen für 1,99 Euro verkauft, dann kann er dir ja auch nicht einfach niederländische Äpfel für 2,30 Euro einpacken und dann sagen "Wieso, das Angebot war unverbindlich".

Wenn nachweisbar ist, dass der Händler auch bei anderen Fahrzeugen so vorgeht, dann könnte man ihm evtl. eine Absicht unterstellen, damit wäre es dann §263 - Betrug - Der Versuch ist strafbar.
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

hallo,

ein angebot bei mobile ist nicht verbindlich, lediglich eine "invitatio ad offerendum"(aufforderung zum angebot). schon rein logisch ist es nicht möglich dass eine anzeige verbindlich ist, also ein angebot, ansonsten müsste der händler z.b. wenn ihm zwei interessenten übers wochenende schriftlich die annahme seines angebots erklären den wagen zweimal verkaufen.


ps: auch preisauszeichnungen in warenhäusern sind nicht verbindlich! der kaufvertrag kommt auch erst an der kasse zustande.


der anwalt ist übel... sorry!



edit:

anders verhält es sich natürlich wenn der verkäufer dir gegenüber nochmal versichert hat, dass der wagen xenon hat, dann wäre der vertrag wegen arglistiger täuschung anfechtbar nach 123bgb. fraglich ist allerdings ob du dies vor gericht dem richter glaubhaft machen kannst.


gruß max
 
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