Beim Kauf beschissen worden?

AW: Beim Kauf beschissen worden?

Die Fachkenntnis des Anwalts lässt sich nicht beurteilen. Aber "übel" sind jedenfalls Deine "Rechtstipps". :s

Es geht hier in keiner Weise darum, ob in einer Anzeige bereits ein verbindliches Verkaufsangebot liegt. Dass ein Kaufvertrag geschlossen wurde, steht doch außer Frage.

Vielmehr geht es darum, ob produktbeschreibende Angaben in Annoncen und Werbeaussagen belastbar sind. Und das ist schon seit der Schuldrechtsreform, mithin seit dem Jahre 2000 so. :w

Natürlich kommt's wie immer auf den konkreten Fall an. Aber die Aussage, dass Produktbeschreibungen im Internet immer "unverbindlich" seien, ist furchtbarer Unsinn.

Grüße
Jan

leider muss ich dir recht geben, ;x hab mich tierisch verhauen:

"beschreibt der verkäufer den kaufgegenstand vor ... vertragsschluss etwa in einer anonnce...in einer bestimmten weise, so werden, wenn der käufer vor diesem hintergrund seine kaufentscheidung trifft die erklärungen des verkaüfers ohne weiteres zum inhalt des vertrags und damit zum inhalt einer beschaffenheitsvereinbarung" (BT-Drs. 14/6040, S.212.)

somit liegt ein sachmangel i.s.d.§434 abs1, 1bgb vor...

asche über mein haupt für meinen schnellschuss!b:


ps: bleibt aber das problem ob sich der richter auch wirklich nach der lehre richtet.;)


gruß max
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

leider muss ich dir recht geben, ;x hab mich tierisch verhauen:

"beschreibt der verkäufer den kaufgegenstand vor ... vertragsschluss etwa in einer anonnce...in einer bestimmten weise, so werden, wenn der käufer vor diesem hintergrund seine kaufentscheidung trifft die erklärungen des verkaüfers ohne weiteres zum inhalt des vertrags und damit zum inhalt einer beschaffenheitsvereinbarung" (BT-Drs. 14/6040, S.212.)

somit liegt ein sachmangel i.s.d.§434 abs1, 1bgb vor...

asche über mein haupt für meinen schnellschuss!b:


ps: bleibt aber das problem ob sich der richter auch wirklich nach der lehre richtet.;)


gruß max

Uff, da lag ich dann ja doch nicht so falsch...

Soweit die Therorie:#

Wenn der Händler einen "Zeugen" benennen kann, und Du diese Aussage nicht durch einen anderen Zeugen zumindest in Zweifen ziehen kannst, wird es wohl doch eng...:g:g:g

Aber mach Dir nichts draus, der ZZZZ - zumal der 3.0 - ist auch ohne Xenon ein super Auto, und im Sommer ist es ja eh fast immer hell...
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Es kann ja auch nachwievor so sein das der Händler, aus welchen Gründen auch immer, sich bei dem Angebot einfach vertan hat und ich bin ja durchaus zu kompromissen bereit..

sorry, aber das wäre ich nicht.

ob ich jetzt auch abschätzig als hobbyanwalt bezeichnet werde ist mir schnuppe.

Aber:
VERTRÄGE DIE UNTER ARGLISTIGER TÄUSCHUNG ZUSTANDE GEKOMMEN SIND, SIND UNGÜLTIG

ist jedenfalls hier in der schweiz so. so etwas würde ich mir nicht gefallen lassen und unter lebenserfahrung würde ich nicht das "beschissen werden" abbuchen müssen, sondern das erfolgserlebnis wenn du recht bekommst und nachgebessert wird.

so, ich muss nun wieder zum gericht:y
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

:g:g:g

wenn ich sowas höre schlägt mein AGGRO-Meter aber mal auf MAX!!!
So Händler kann ich ja ab wie Vogelscheiße auf meiner Motorhaube!!

Rufschädigung? Das wär mir mal sowas von wums.....dem würd ich alles auf den Hals hetzen was mir in den Sinn kommt...angefangen von der lokalen Presse, über verbraucherzentralen bis hin zu irgendwelchen onlineportalen wo man vor solchen schwarzen Schafen warnen kann! Und es gibt sogar Leute die für ne 6er Kiste Doppelkorn aus dem Aldi den ein oder anderen "Gefallen" tun!

Mag sein das ich jetzt übertreibe, aber kann man so Leuten nicht irgendwie den Riegel vorschieben? So *piep*Händler haben wir hier auch! Was der schon alles abgezogen hat :g
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?




Da hast Du wirklich einen schlechten Händler erwischt - mein Beileid.
Aber auch wieder ein gutes Beispiel für unsere "Geiz ist geil" Gesellschaft und Mentalität. Das geht nicht gegen den Threadstarter aber es ist schon interessant was Leute wegen ein paar Euro Leasing rate oder wenigen hundert Euro Kaufpreis auf sich nehmen.
Ich meine jetzt nicht, dass man einfach einen überhöhten Preis bezahlen soll um den Freundlichen glücklich zu machen.
Ein Z4 3.0 ist ein Auto der ~40k Euro Klasse auch wenn er gebraucht günstig zu haben ist.
Da sollte man sich vor dem Kauf informieren und vergleichen und ja man kann auch einen von privat oder von einem freien Händler kaufen. Dann sollte man aber auch den Wagen entsprechend beurlteilen können oder unabhähngig prüfen lassen. Den gleichen Maßstab würde ich auch bei einem seriösen BMW Händler anwenden auch da gibt es schwarze Schafe.

Informieren, vergleichen, verhandeln und letztlich das beste Paket Angebot nehmen.
Wenn mein Händler mit dem ich zufrieden bin 10% teurer ist als ein anderer rede ich mit meinem und versuche die Lücke zu verkleinern.
Wenn der Wagen in Ordnung ist sollte das H-Licht zu verschmerzen sein. Das Xenon beim Z4 ist auch nicht das beste.
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

sorry, aber das wäre ich nicht.

ob ich jetzt auch abschätzig als hobbyanwalt bezeichnet werde ist mir schnuppe.

Aber:
VERTRÄGE DIE UNTER ARGLISTIGER TÄUSCHUNG ZUSTANDE GEKOMMEN SIND, SIND UNGÜLTIG

ist jedenfalls hier in der schweiz so. so etwas würde ich mir nicht gefallen lassen und unter lebenserfahrung würde ich nicht das "beschissen werden" abbuchen müssen, sondern das erfolgserlebnis wenn du recht bekommst und nachgebessert wird.

so, ich muss nun wieder zum gericht:y

Na das ist ja das Problem, beweise mal daß Du arglistig getäuscht worden bist. Ich sags nochmal Sonderausstattungen gehören immer in den Kaufvertrag, wenn da nichts drinn steht dann unterschreibe ich den nicht.

An Hruruzat wr halt ziemlich Dumm den Vertrag auch wenns aus unwissenheit geschah so zu unterscheiden, aber nichts desto trotz wünsche ich Dir viel Spaß mit Deinem Zetti und vor allem daß das der einzige Negativpunkt ist an dem Geschäft.
Gruß
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Habe jetzt doch den Zeugen angeschrieben und gefragt ob er eine Aussage zu dem Sachverhalt machen kann... vielleicht... (lässt mir halt doch keine richtige Ruhe die Sache)
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Aber:
VERTRÄGE DIE UNTER ARGLISTIGER TÄUSCHUNG ZUSTANDE GEKOMMEN SIND, SIND UNGÜLTIG


Und diese Arglist kann man ihm nachweisen?

Ruhig bleiben. Zwar bestimmt und zeitnah handeln, aber ohne unangemessene Hektik und Schnellschüsse.
Er ist in anwaltlicher Beratung und über seinen Anwalt möchte ich mir kein Urteil erlauben. Der genaue Sachverhalt war noch nicht ganz niedergeschrieben, da erhielt er schon Rechtstipps - ein Forum hilft hier wenig, auch wenn alle vermutlich gute Absichten bei seiner Beratung haben.

Es ist schade, dass bei diesem Autokauf mindestens eine Partei unzufrieden ist, aber nach meinen persönlichen Erfahrungen gibt es auch ein BMW Autohaus mit eigener Motorsportabteilung, vom dem ich nie wieder ein Fahrzeug kaufen würde. Ein im Vertrag auf meinen Wunsch als Unfallfrei bezeichnetes Auto darf keinen bei BMW in der Datenbank vermerkten Frontschaden über knapp 12.000 Euro gehabt haben.

Mit Ruhe glaube ich, dass sich eine Lösung finden wird und beim nächsten Mal wird man stärker kontrollieren. Schade, dass es soweit kommen musste, aber bis jetzt vermute ich, dass Hruruzat die richtigen machbaren Schritte mit der nötigen Ruhe eingeleitet hat. Viel Erfolg :t
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

leider muss ich dir recht geben, ;x hab mich tierisch verhauen:
...

asche über mein haupt für meinen schnellschuss!b:

...

Kein Thema, Hauptsache man lernt dazu. :t

Ich spinne nun einfach mal kurz meine kleine Phantasie zu diesem Fall...
Man kann das Ganze natürlich als persönliche Erfahrung abschreiben.
Oder man könnte sich auch überlegen, es dem Händler nicht so leicht zu machen. Das Leben ist nicht so schwarz/weiß, dass die Sache mit einem angeblichen Zeugen schon erledigt wäre. Vor Gericht läuft vieles oft anders als man denkt... ;)

Ich will weder eine rechtliche Wertung wagen, noch eine Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits. Aus meiner Sicht sieht der Händler vor einem Gericht jedenfalls nicht gut aus, wenn das von ihm verkaufte Auto nachweislich weniger Ausstattung aufweist, als im Internet offeriert. Richterinnen und Richter sind Menschen - die von Zeit zu Zeit auch mal ein Auto kaufen und sich vielleicht auch schon gehörig über dubiose Praktiken der Autohändler geärgert haben. Da wirkt dann ein Zeuge, der den Händler "decken" möchte, schnell unglaubwürdig.

Bei entgegenstehenden Aussagen verliert übrigens nicht selten der, der die Beweislast hat. Das wäre in diesem Fall der Händler, der ja nachweisen müsste, dass er entgegen seines Angebots im Internet klargestellt hätte, dass Xenon nun doch gar nicht drin ist. :M

Die Frage ist also, ob man die Sache sportlich sehen möchte und bereit ist, weiter Druck zu machen und ggf. das Kostenrisiko eines Rechtsstreits in Kauf zu nehmen. Vor einer solchen Auseinandersetzung gibt es übrigens noch andere Möglichkeiten der Konfrontation. Z. B. die Ankündigung, den Sachverhalt sowohl der Staatsanwaltschaft zu unterbreiten, als auch den einschlägigen Verbraucherschutzzentralen...übrigens macht es dem Zeugen sicherlich wenig Spaß, vor Gericht zu lügen, wenn der Vorgang der StA vorliegt - und sei deren Befassung mit dem Fall noch so aussichtslos. ;)

Letztlich ist es wohl eine Mentalitätsfrage. Wenn man ein eher friedfertiger Mensch ist - was ich bei Dir, lieber Threadersteller, fast unterstellen möchte ;) - dann lässt man die Sache wohl eher auf sich beruhen.
Egal ob Du das tust, oder ob Du Dich weiter gegen die Dir widerfahrene Ungerechtigkeit wehrst: Deine Lebenserfahrung gewinnt in jedem Fall. :t

Viele Grüße
Jan
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Naja,
die erste Frage die ich hätte wäre, ob du mit dem Wagen zufrieden bist oder lieber ganz vom Kauf zurücktreten willst.
Durch arglistige Täuschung kannst du den Vertrag anfechten. Dies ist in der Praxis jedoch recht schwierig. (Wie einige hier passend geschrieben haben.) Möchtest du, dass der Händler nachbessert, dann solltest du über das Sachmangelrecht gehen. Hat dir der Verkäufer eine verbindliche Ausstattungsliste vor dem Kauf ausgehändigt oder zum lesen gegeben? Dann könnte die Xenonausstattung durchaus deinen Kauf beeinflusst haben und zum Vertragsabschluss beigetragen haben.
(Es muss nicht zwingend im Kaufvertrag festgehalten sein.)
Wenn nur die Anzeige bei Mobile falsch formuliert wurde, sind deine Chancen eher schlecht. Versuche kann man es aber

Wie es in der rechtlichen Praxis aussieht kann ich dir aber auch nicht genau sagen. Ich bin eher im Arbeitsrecht tätig. Wenn du wirklich kompetente Hilfe brauchst, würde ich dir mal die Kontaktadresse von meinem Kollegen geben, dieser ist auf solche Sachen spezialisiert.

P.S:
Ich habe das gleiche Problem auch schon privat gehabt. Jedoch bei einem BMW Vertragshändler. Im Auto hing eine Liste mit Ausstattungsmerkmalen. Dort wurde auch die Sonderausstattung "Freispecheinrichtung BT" aufgeführt.
Diese hatte der Wagen jedoch nicht, wie sich später herausstellte.
Anfangs wollte man die Anlage auch nicht nachrüsten, jedoch änderte der Händler später seine Meinung. Man musste nur etwas nachhelfen

Gruß Nick
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Ich bin mit dem Wagen eigentlich zufrieden, würde ihn gerne behalten. Allerdings bin ich auch bereit den Kauf einfach rückgängig zu machen, so das der Händler das Fahrzeug einfach, ohne Xenonscheinwerfer auszuweisen, erneut anbieten kann und ich mir ein anderes FZG suche.

Auch zu anderen Kompromissen wäre ich bereit, zb. das der Händler nur die Materialkosten trägt und ich die Nachrüstung selbst vornehme. Aber es wurde einfach direkt auf Anwälte verwiesen ohne jedwede Kompromissbereitschaft.

Daher lässt er mir nur die Wahl entweder einen Anwalt einzuschalten, oder mich mit der Situation abzufinden. Im Moment bin ich einfach hin- und hergerissen. Mal schauen was der Zeuge mir antwortet...

Und ja, ich bin eher der friedfertige Typ :1angelz:
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

@ Hruruzat

Mal ne andere sache: was mir auch schon bei einigen mobile bzw autoscout anzeigen aufgefallen ist, dass dort drin vermerkt ist, dass für eventuelle fehler in sachen ausstattungsangaben keine haftung übernommen wird... hast du mal darauf geachtet?

Gruß Mike
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

@ Hruruzat

Mal ne andere sache: was mir auch schon bei einigen mobile bzw autoscout anzeigen aufgefallen ist, dass dort drin vermerkt ist, dass für eventuelle fehler in sachen ausstattungsangaben keine haftung übernommen wird... hast du mal darauf geachtet?

Gruß Mike

Die Idee hatte schon jemand.. :)

LG
Didi
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Grrrrrrrr sowas würde Ich nicht tolerieren! ist doch ne Schweinerei....das war doch pure absicht....er hat dich belogen und hinter den Mond geführt....!!!

Klar musst Du spass haben an deinem baby...aber die Situation als solches ist doch zum .......!

grüsse,
Mikes
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

So, der Zeuge hat mir geschrieben er hat unser Gespräch nicht verfolgt und kann dazu keine Aussage machen :t

Morgen gehts dann zum Anwalt und dann will ich doch mal sehen das ich meine bezahlten Xenons noch bekomme.

Wünscht mir Glück!
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

So, der Zeuge hat mir geschrieben er hat unser Gespräch nicht verfolgt und kann dazu keine Aussage machen :t

Morgen gehts dann zum Anwalt und dann will ich doch mal sehen das ich meine bezahlten Xenons noch bekomme.

Wünscht mir Glück!

Hast du das wirklich schriftlich und von ihm unterschrieben?
Nicht dass er sich nach einem Gespräch mit dem Händler doch wieder daran erinnern kann ;)

In jedem Fall VIEL GLÜCK!!!!

Jim
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Grrrrrrrr sowas würde Ich nicht tolerieren! ist doch ne Schweinerei....das war doch pure absicht....er hat dich belogen und hinter den Mond geführt....!!!

das muss nicht zwingend sein.

meinen mini habe ich direkt bei bmw fröttmaning gekauft (riesiges gebrauchtwagenzentrum von bmw)

da es ein messefahrzeug war ist die sonderausstattungsliste enorm lang.
ich habe den kaufvertrag unterschrieben, steige ins auto ein und will starten. dabei fällt mir ein schalter auf, der standardmässig nicht im mini ist. hab meinen verkäufer nach der funktion gefragt, der wusst es auch nicht. er hat dann einen mechaniker geholt und nach 10 minuten suchen und unterlagen wälzen kam raus, das es sich um ein audio paket handelt (mit dem schalter aktiviert man das raumklangmodul) das ding kostet immerhin 4-stellig extra.

kommentar vom verkäufer: na da haben sie glück gehabt, das haben wir vergessen auf der ausstattungsliste zu vermerken - viel spass und gute fahrt.

grade bei grossen bmw händlern würde ich nicht pauschal betrug vermuten...
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

das muss nicht zwingend sein.

meinen mini habe ich direkt bei bmw fröttmaning gekauft (riesiges gebrauchtwagenzentrum von bmw)

da es ein messefahrzeug war ist die sonderausstattungsliste enorm lang.
ich habe den kaufvertrag unterschrieben, steige ins auto ein und will starten. dabei fällt mir ein schalter auf, der standardmässig nicht im mini ist. hab meinen verkäufer nach der funktion gefragt, der wusst es auch nicht. er hat dann einen mechaniker geholt und nach 10 minuten suchen und unterlagen wälzen kam raus, das es sich um ein audio paket handelt (mit dem schalter aktiviert man das raumklangmodul) das ding kostet immerhin 4-stellig extra.

kommentar vom verkäufer: na da haben sie glück gehabt, das haben wir vergessen auf der ausstattungsliste zu vermerken - viel spass und gute fahrt.

grade bei grossen bmw händlern würde ich nicht pauschal betrug vermuten...

Nein, da mus man eher Dummheit vermuten, also in deinem Fall ;)
Sicher kann so etwas passieren, aber dann muss der Händler seinen Fehler auch eingestehen - wenn dieser zum Nachteil des Kunden ist - und entsprechende Kulanz zeigen.

Jim
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Also von solchen Klitschen Händlern kann man keine Kulanz erwarten, sonst wartet man ewig.

Hast du denn eine REchtsschutzversicherung? Dann kostet dich das ganze doch "nur" 150€ Selbstbeteiligung, oder was auch immer du darin vereinbart hast. Die 2-2,5k, die du ansprichst werden dann ja übernommen.
Von daher würde ich das schon versuchen. Wenn du keine REchtsschutzversicherung hast, dann schließe eine solche doch mal ab und versuch es in diesem Fall mit dem angesprochenen 6er Pack Kümmerling aus dem Aldi - für solche betrügerichen Händler genau das richtige!
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Wie Naiv kann man denn an einen Autokauf rangehen?

Entweder ich habe keine Ahnung, dann gehe ich zu einem Vertragshändler/Autohaus oder wenn der Wunschwagen numal beim Fähnchenhädler steht, nimmt man jemanden mit, der was davon versteht.

BTW.: Ich mache mir sowieso immer Gedanken wie ein Händler der alle Automarken, aus vielen Quellen auf dem Hof zum verkauf anbietet, immer alles über den Lebenslauf/Ausstattung eines Autos wissen soll. Wenn dann noch der Stift die Anzeige ins Mobile gesetzt hat....

Mistrauen ist da erste Bürgerpflicht.

Verbuche es als Lebenserfahrung. Soo teuer war diese ja nun auch wieder nicht.

Bernhard
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Das es so ein "Klitschen Händler" ist habe ich auch erst später Erfahren... Genaue Umstände schreibe ich wenn alles in trockenen Tüchern ist, möchte halt nicht das man auf den Händler Rückschlüsse ziehen kann bevor alles geklärt ist (Stichwort "Rufschädigung")

Wenn der Zeuge vor Gericht seine Aussage ändern sollte, bin ich mal auf die Erklärung gespannt warum er sich eine Woche nach dem Kauf nicht mehr erinnern kann, aber Monate später dann doch wieder...(Wenn es dann irgendwann zur Verhandlung kommt)

Für mich stand vor der Unterschrift halt Fest: FZG hat Xenon, FZG hat Weisse Blinker und ein Radio ist auch drin und hat die Schwarze Blende kann also auch MP3s abspielen. Mehr wollte ich nicht...

Über den Ausgang der ganzen Geschichte werde ich vermutlich erst in einigen Monaten schreiben können, wenn die Gerichte dann irgendwann mal einen Termin festlegen...


Ganz einfach ausgedrückt steht es z.Zt. so: Seine Aussage gegen meine + ich habe das Mobile Angebot -> 1-0 für mich
 
AW: Beim Kauf beschissen worden?

Also ich kann gut verstehen, dass Du Dich aufregst, aber was das Klageverfahren angeht (falls es dann soweit kommt), da kann man leider absolut keine Aussagen wie "1-0 für mich" treffen. Ich hab da auch schon meine Erfahrungen vor Gericht gemacht, wo sich der Gegner selbst belastet hat und der Richter ihm dann trotzdem recht gegeben hat. Die Entscheidung war fernab jeglichen gesunden Menschenverstandes und jeder, der die Geschichte kennt, hat mir recht gegeben!
Sorry, für die schlechte Prognose, aber ich denke, man sollte da realistisch drauf zugehen und sich nicht zu viele Hoffnungen machen.
Oder ums in andern Worten zu sagen:

"Recht haben und Recht bekommen sind leider oft weit auseinander"

"Auf hoher See und in deutschen Gerichten hat man eins gemeinsam: Man ist man in Gottes Hand"!

Trotzdem: VIEL GLÜCK!
 
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