Benzinklausel - wer kennt die?

MichBeck

macht Rennlizenz
Registriert
3 Oktober 2010
Ort
Castrop-Rauxel
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Moin,

weiß jemand wie man sich gegen die Deckungslücke durch die "Benzinklausel" absichern kann?

Beispiel: Die Privathaftpflicht zahl nicht für den Schaden an einem KFZ durch Benutzung. Wenn das Fahrzeug keine Vollkasko hat bleibt der Halter bzw. in dem Fall der Fahrer, der den Halter entschädigen will auf dem Schaden sitzen.

Mir war das Thema bisher nicht bekannt und ich hab jetzt den Schlamassel...
 
In der privaten Haftpflichtversicherung gibt es eine sogenannte Ausfalldeckung.
Sprich, der der dir einen Schaden zugefügt hatte, hat keine Haftpflicht.
Du selbst hast aber eine Haftpflicht mit der Klausel Ausfalldeckung, dann übernimmt deine Haftpflicht den Schaden und zahlt an dich selbst aus. Das Geld holt sich natürlich die Versicherung vom Schädiger.

Ob das aufs Kfz übertragen werden kann? Frag bei deiner Versicherung mal nach.

Link nur auf die Schnelle und zur Erläuterung:

Erklärung aus dem privaten Umfeld.
Warum brauche ich das?
Ein Bekannter steht als Fußgänger telefonierend auf dem öffentlichen Bürgersteig und wird von hinten (absichtlich oder nicht weiß ich nicht) gerempelt, dass das Handy runter fällt, Display kaputt und eine Ecke reingedrückt. Schaden um die 450 Euro Wiederbeschaffungswert.
Der Rempler konnte dank Anwohner identifiziert werden, Anzeige bei der Polizei, da der Rempler einfach weiterging und im Haus verschwand.
Bei der Verhandlung stellte sich raus, dass er mittellos ist, keinerlei Versicherung hat.
Da hat mein Bekannter leider Pech gehabt.
Erst danach erfuhr er, dass es die Haftpflicht mit Ausfalldeckung gibt. War bei seiner Haftpflicht aber nicht dabei, nochmal Pech gehabt.

Seitdem habe ich mein Haftpflicht aufgefrischt, machte damals grad mal 2.50€ mehr im Jahr aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,

weiß jemand wie man sich gegen die Deckungslücke durch die "Benzinklausel" absichern kann?

Beispiel: Die Privathaftpflicht zahl nicht für den Schaden an einem KFZ durch Benutzung. Wenn das Fahrzeug keine Vollkasko hat bleibt der Halter bzw. in dem Fall der Fahrer, der den Halter entschädigen will auf dem Schaden sitzen.

Mir war das Thema bisher nicht bekannt und ich hab jetzt den Schlamassel...
Hallo. Das war doch schon immer so, oder? In CH gibt es für diesen Fall extra eine „Fremdfahrerversicherung“ Sehr sinnvoll, wenn man regelmäßig fremde Fahrteuge fährt. Die übernimmt dann, soviel ich weiß, auch den Verlust von Rabatten, bei Haftpflichtschäden.
Gruss
 
Tatsächlich ja aber "mea culpa" mir war das nicht bekannt...bzw. habe ich die Versicherungsbedingungen der PH dahingehend nicht richtig durchdrungen. Ist das echt jedem anderen außer mir immer so klar?

Der Hammer ist ja z.b. auch wenn ich jemandem helfe bei einer Panne oder Reparatur und mir passiert ein Missgeschick das den Wagen beschädigt dann ist das auch so ein Fall wo die PH nicht einspringt sondern nur die ggf. vorhandene VK des Halters (bzw. TK bei Glasschäden).

Wie dem auch sei. Ich hab nen Premium PH Tarif und der deckt auch SB und Beitragssteigerung einer VK ab. Da hier die Geschädigte aber keine VK hat gehen wir leer aus und ich darf ihr den Schaden aus der Privatschatulle bezahlen. Und dagegen würde ich mich auch gerne versichern aber scheinbar ist das garnicht möglich. Das geht nicht in mein kleines Hirn &:
 
Zuletzt bearbeitet:
In der privaten Haftpflichtversicherung gibt es eine sogenannte Ausfalldeckung.
Sprich, der der dir einen Schaden zugefügt hatte, hat keine Haftpflicht.
Du selbst hast aber eine Haftpflicht mit der Klausel Ausfalldeckung, dann übernimmt deine Haftpflicht den Schaden und zahlt an dich selbst aus. Das Geld holt sich natürlich die Versicherung vom Schädiger.

Ob das aufs Kfz übertragen werden kann? Frag bei deiner Versicherung mal nach.

Link nur auf die Schnelle und zur Erläuterung:

Erklärung aus dem privaten Umfeld.
Warum brauche ich das?
Ein Bekannter steht als Fußgänger telefonierend auf dem öffentlichen Bürgersteig und wird von hinten (absichtlich oder nicht weiß ich nicht) gerempelt, dass das Handy runter fällt, Display kaputt und eine Ecke reingedrückt. Schaden um die 450 Euro Wiederbeschaffungswert.
Der Rempler konnte dank Anwohner identifiziert werden, Anzeige bei der Polizei, da der Rempler einfach weiterging und im Haus verschwand.
Bei der Verhandlung stellte sich raus, dass er mittellos ist, keinerlei Versicherung hat.
Da hat mein Bekannter leider Pech gehabt.
Erst danach erfuhr er, dass es die Haftpflicht mit Ausfalldeckung gibt. War bei seiner Haftpflicht aber nicht dabei, nochmal Pech gehabt.

Seitdem habe ich mein Haftpflicht aufgefrischt, machte damals grad mal 2.50€ mehr im Jahr aus.
Ich glaube diese Ausfalldeckung würde einen Schaden am KFZ auch nicht übernehmen aber ich mache mich mal schlau.
 
Ich glaube diese Ausfalldeckung würde einen Schaden am KFZ auch nicht übernehmen aber ich mache mich mal schlau.
Grad recherchiert: Ausfalldeckung schließt KFZ Unfälle/schäden aus. Alles rund um KFZ ist versicherungstechnisch ein Paralleluniversum mit Potential für Deckungslücken. Traurig. Es sei denn jemand hat noch einen Tip?

De facto heißt das ja bei jeder Aktion erstmal den Halter fragen ob VK vorhanden und ansonsten seeeehr gut überlegen ob man das Auto anfasst weil man auf zehntausenden € Schaden sitzen bleiben kann!
 
De facto heißt das ja bei jeder Aktion erstmal den Halter fragen ob VK vorhanden und ansonsten seeeehr gut überlegen ob man das Auto anfasst weil man auf zehntausenden € Schaden sitzen bleiben kann!
Deshalb haben mir schon meine Großeltern eingeprägt: Auto nie verleihen und auch nie ein Auto von jemandem leihen, das gibt im Fall der Fälle immer großen Ärger.

Dass das nicht abgedeckt ist wusste ich also schon, dass man es bis heute nicht abdecken kann finde ich krass.
 
Hallo. Das geht glaube ich sogar soweit, dass noch nicht mal den eigenen Kindern, welche nicht mehr im eigenen Haushalt wohnen, das Fahrzeug leihen darf.
Gruss
 
Beispiel:
Ein Ehepaar fährt in zwei Autos hintereinander her. Beide sind auf Mann angemeldet und versichert.
Mann muss bremsen, Frau fährt auf.

Versicherung zahlt nix, da man praktisch nur sich selbst geschädigt hat. Lediglich die Vollkasko greift.
Schädiger und Geschädigter sind identisch, da bleibt die Versicherung außen vor.

Also sowas immer vermeiden und andere Autos dazwischen lassen wenn ihr unterwegs seid.
 

Unfall zwischen zwei Fahrzeugen der gleichen Person​

Ein Leser fragt: Ein Kunde hat einen Schaden an seinem Zweitfahrzeug, den er sich beim Rangieren auf dem Hof mit seinem eigenen Erstfahrzeug selbst zugefügt hat. Der Schaden ist so hoch, dass sich die Einschaltung seiner Versicherung lohnt. Muss die Haftpflichtversicherung zahlen? Wenn nein, ist dann wenigstens die Kaskoversicherung eintrittspflichtig?

Unsere Antwort: Wenn die zwei an einem Unfall beteiligten Fahrzeuge demselben Eigentümer gehören, handelt es sich um einen Eigenschaden. Dann muss die Haftpflichtversicherung des schädigenden Fahrzeugs nicht für den Schaden am geschädigten Fahrzeug aufkommen. Die Haftpflichtversicherung ist nämlich nur eintrittspflichtig, wenn ein „Dritter“ geschädigt wird. Der „Dritte“ in der Sprache der Juristen kann auch ein tatsächlicher „Zweiter“ sein. Der „Dritte“ ist, besser formuliert, ein Außenstehender.

Bekannt ist ein Fall, den das LG Coburg entschieden hat: Da ging es um zwei Motorräder eines Halters. Seine Frau fuhr mit einer Maschine voraus und stürzte. Der hinterherfahrende Ehemann stürzte über umherfliegende Fahrzeugteile und wollte seinen Schaden von der Haftpflichtversicherung seines vorausfahrenden Zweirades erstattet bekommen. Das LG wies die Klage mit der Begründung „Eigenschaden“ zu Recht ab (Urteil vom 21.10.2004, Az: 33 S 82/04).



Praxishinweis: Wenn in einem solchen Fall eine Vollkaskoversicherung besteht, ist die jedoch eintrittspflichtig. Dabei kommt es nämlich nur darauf an, dass an dem vollkaskoversicherten Fahrzeug ein Unfallschaden entstanden ist.
 
Soweit ich mich noch erinnern kann, gabs/gibts da ne Klausel bei einigen KFZ-Schutzbriefen und bei ADAC Plus, dass Schäden durch den Versicherungsnehmer bei Fahrten mit fremden Autos abgedeckt werden. Zwar mit verminderter Höchstsumme, aber immerhin.
 
Soweit ich mich noch erinnern kann, gabs/gibts da ne Klausel bei einigen KFZ-Schutzbriefen und bei ADAC Plus, dass Schäden durch den Versicherungsnehmer bei Fahrten mit fremden Autos abgedeckt werden. Zwar mit verminderter Höchstsumme, aber immerhin.
Das wäre sehr interessant zu wissen
 
Deshalb haben mir schon meine Großeltern eingeprägt: Auto nie verleihen und auch nie ein Auto von jemandem leihen, das gibt im Fall der Fälle immer großen Ärger.

Dass das nicht abgedeckt ist wusste ich also schon, dass man es bis heute nicht abdecken kann finde ich krass.
Kenne ich. Mein alter Herr hat immer gesagt: Autos, Frauen und Geld verleiht man nicht. Und da war er konsequent.

Zurück zum Thema. Mir ist das schon bewusst, das Schäden ohne VK nicht bezahlt werden. Mein Sohn darf den Z fahren und ich habe nur TK. Also habe ich ihm gesagt: fährst du ihn zu Schrott und hast Schuld, schuldest du mir Summe xxx.
 
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