Betriebserlaubnis erloschen!

Heinz_Ketchup

Fahrer
Registriert
7 März 2005
Habe nun auch endlich das "///M" Lenkrad drin. Bin absolut begeitert!:t
Allerdings ist damit, ohne TÜV-Abnahme oder ABE, die Betriebserlaubnis erloschen! Ist ja auch Prima!:g Und nun? Hat einer von Euch, der das LK nachgerüstet hat, dafür eine ABE oder hat es eintragen lassen?

Mussman das überhaupt? Ist doch ein org. BMW Teil!
 
AW: Betriebserlaubnis erloschen!

Also ich denke das man dafür keine ABE braucht da es sich ja um ein original BMW Teil handelt.
 
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Wer sagt das man dafür eine ABE bzw. TÜV Abnahme braucht ? &:
Ist doch ein Originalteil von BMW.:w
Und außerdem hätte man den Zetti ja von Anfang an schon mit M Lenkrad bestellen können.
 
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Ja aber ein original Teil für den M und nicht für die "normal" ZZZZ.


Lenkradaufnahme, Umfang usw. sind doch gleich. Andere Komponenten wie Leistung und Ausstattung tun da doch nicht zur Sache, oder?

Auf meiner Rechnug steht: "Durch Einbau dieses Lenkrades erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis!"
 
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Habe es auch bei mir eingebaut VFL (06/03) Laut meiner INFO kein TÜV/ABE notwendig , da Serienstand und als SA bestellbar. Auch auf meiner Rechnung kein Hinweis.

Gruß

Martin
 
AW: Betriebserlaubnis erloschen!

Ich weiß zwar nicht, ob die Betriebserlaubnis vom Einbau eines anderen Lenkrades betroffen ist, ABER:

Das Argument, die Betriebserlaubnis könne nicht erlöschen, weil es sich ja um ein Original-BMW-Teil handele, ist jedenfalls - ganz vorsichtig formuliert - nicht nachvollziehbar. Dann könnte ja jeder SLK-Fahrer hingehen und ein Lenkrad vom 20-Tonnen-Lkw einbauen, ist ja schließlich auch ein Original-Mercedes-Lenkrad :B
 
AW: Betriebserlaubnis erloschen!

Ich weiß zwar nicht, ob die Betriebserlaubnis vom Einbau eines anderen Lenkrades betroffen ist, ABER:

Das Argument, die Betriebserlaubnis könne nicht erlöschen, weil es sich ja um ein Original-BMW-Teil handele, ist jedenfalls - ganz vorsichtig formuliert - nicht nachvollziehbar. Dann könnte ja jeder SLK-Fahrer hingehen und ein Lenkrad vom 20-Tonnen-Lkw einbauen, ist ja schließlich auch ein Original-Mercedes-Lenkrad :B


Beitrag versteh ich leider nicht. Beim M-Lenkrad Umbau handelt es sich ja um das Lenkrad, das auch gegen Aufpreis im Z4 verbaut wird, und nicht um eines aus 3, 6 7 usw.
Daher doch etwas anders einzuschätzen als das LKW-Lenkrad:w

Gruß

Martin
 
AW: Betriebserlaubnis erloschen!

Das Teil ist doch ein BMW original Teil welches im Z4 verbaut wird. Spinnen die???

Ich würd mich mal ans Kundencenter in München wenden.

Gruß Michael


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Habe nun auch endlich das "///M" Lenkrad drin. Bin absolut begeitert!:t
Allerdings ist damit, ohne TÜV-Abnahme oder ABE, die Betriebserlaubnis erloschen! Ist ja auch Prima!:g Und nun? Hat einer von Euch, der das LK nachgerüstet hat, dafür eine ABE oder hat es eintragen lassen?

Mussman das überhaupt? Ist doch ein org. BMW Teil!

Wer hat's denn besorgt und eingebaut?
Wenn's der :) war, soll er sich drum kümmern (entweder Unbedenklichkeitsschreiben mit seinem BMW-Stempel oder Eintrag).

Grüßle
Chris
 
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Das Teil ist doch ein BMW original Teil welches im Z4 verbaut wird. Spinnen die???

Ich würd mich mal ans Kundencenter in München wenden.

Gruß Michael


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Ob BMW-Originalteil oder nicht: Der normale Z4 ist nicht mit dem M-Lenkrad ausgestattet, hat insofern also eine Allgemeine Betriebsserlaubnis mit einem anderen Lenkrad. Da das Lenkrad zu den sicherheitsrelevanten Ausstattungsteilen gehört, darf es auch nur durch ein (allgemein für den Z4) zugelassenes Lenkrad ausgetauscht werden :M

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass es keine ABE für das M-Lenkrad gibt, die auch den normalen Z4 betrifft. Insofern siehe den Beitrag von Chris.
 
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Ob BMW-Originalteil oder nicht: Der normale Z4 ist nicht mit dem M-Lenkrad ausgestattet, hat insofern also eine Allgemeine Betriebsserlaubnis mit einem anderen Lenkrad. Da das Lenkrad zu den sicherheitsrelevanten Ausstattungsteilen gehört, darf es auch nur durch ein (allgemein für den Z4) zugelassenes Lenkrad ausgetauscht werden :M


Ich versteh immer nur Bahnhof.
Mann / Frau kann doch bei der Fahrzeugbestellung eines Z4 genau dieses Lenkrad mitbestellen, wurde ja nun auch schon mehrfach hier erwähnt...
Also warum schreibst Du nun, daß es kein für den allgemein Z4 zugelassenes Lenkrad wäre ?
 
AW: Betriebserlaubnis erloschen!

Ob BMW-Originalteil oder nicht: Der normale Z4 ist nicht mit dem M-Lenkrad ausgestattet, hat insofern also eine Allgemeine Betriebsserlaubnis mit einem anderen Lenkrad. Da das Lenkrad zu den sicherheitsrelevanten Ausstattungsteilen gehört, darf es auch nur durch ein (allgemein für den Z4) zugelassenes Lenkrad ausgetauscht werden :M

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass es keine ABE für das M-Lenkrad gibt, die auch den normalen Z4 betrifft. Insofern siehe den Beitrag von Chris.

Falsch, Du kannst den "normalen Z4" mit M-Lenkrad oder Sportlenkrad bestellen, eine ABE ist für beide nicht notwendig, ebensowenig eine Tüvung ;)
 
AW: Betriebserlaubnis erloschen!

Im Zweifelsfall gehe doch einfach mit den Unterlagen und dem Fahrzeugschein zum TÜV. Wenn du nett fragst bekommst du bestimmt eine Antwort.
Das Lenkrad kann mitbestellt werden und wird auch nicht eingetragen. Und wenn du selbst was umbaust was zugelassen ist für das Fahrzeug, dann kannst du im Falle eines Unfalls niemand anderen haftbar machen, wenn es auf unsachgemässen Einbau zurückzuführen ist.
Wie gesagt, frag beim TÜV nach. Dann hast du Sicherheit.
Gruss
Dietmar
 
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Falsch, Du kannst den "normalen Z4" mit M-Lenkrad oder Sportlenkrad bestellen, eine ABE ist für beide nicht notwendig, ebensowenig eine Tüvung ;)

Wenn das - ich glaube Dir natürlich - auf den E85 BJ xx zutrifft, müsste mit dem Lenkrad mindestens eine ABG oder besser eine ABE ausgeliefert werden.
Zudem glaube ich, dass ein Lenkrad - als sicherheitsrelevantes Teil - auf sachgerechten Einbau überprüft werden müsste, wenn dies nicht vom Fachbetrieb bestätigt ist.

Zu ABG/ABE ... siehe auch: Bedeutungen von ABE, ABG, E Prüfzeichen, Teilegutachten usw... | TÜV-Fragen | AutoExtrem - Das Auto und Tuning Forum


Grüßle
Chris
 
AW: Betriebserlaubnis erloschen!

Wenn das - ich glaube Dir natürlich - auf den E85 BJ xx zutrifft, müsste mit dem Lenkrad mindestens eine ABG oder besser eine ABE ausgeliefert werden.
Zudem glaube ich, dass ein Lenkrad - als sicherheitsrelevantes Teil - auf sachgerechten Einbau überprüft werden müsste, wenn dies nicht vom Fachbetrieb bestätigt ist.

Zu ABG/ABE ... siehe auch: Bedeutungen von ABE, ABG, E Prüfzeichen, Teilegutachten usw... | TÜV-Fragen | AutoExtrem - Das Auto und Tuning Forum


Grüßle
Chris

Da müsste Dir ein TÜV-Prüfer doch erstmal nachweisen, dass das Lenkrad nicht ab Werk verbaut war, oder :s

Ich kann ja auch original BMW Räder, die für den ZZZZ freigegben sind, nach Lust und Laune tauschen, 16 Zoll - 18 Zoll, da gibts keine ABE, und Räder gehören bekanntlich auch zu den sicherheitsrelevanten Teilen :M

Das M-Lenkrad, und das ist der Haken hier, ist für den ZZZZ erst ab Bj. 2005 durch BMW freigegeben, drum baut Dir BMW das ja auch nicht in ältere Z4 ein ;)
 
AW: Betriebserlaubnis erloschen!

Klar, wir sind ja alle keine Mädchen, aber der TÜV-Prüfer ist doch auch nicht unser Problem, sondern der Sachverständige im Falle eines Falles.:#

Grüßle
Chris

Da hast Du Recht :#

Dennoch gibts keine ABE, da BMW für den Z4 ab Baujahr 2005 eine Freigabe erteilt hat, so können wir das glaube ich festhalten :s
 
AW: Betriebserlaubnis erloschen!

Ich habe gerade noch mit meinen Händler gesprochen und der meint, die Betriebserlaubnis erlischt nur dann, wenn man es selber einbauen würde, sobald es eine KFZ Meisterwerkstatt macht und den Ordnungsgemäßen Einbau bestätigt, erlischt die Betriebserlaubnis nicht ( das hat mit dem Airbag zutun oder so &: ).

Im Falle eines Falles kann man anhand der Fahrgestellnr. herausbekommen, mit welcher Ausstattung der Wagen ausgeliefert wurde.

Hört sich irgendwie logisch an finde ich.
 
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