Betriebserlaubnis erloschen!

AW: Betriebserlaubnis erloschen!

Wer hat's denn besorgt und eingebaut?
Wenn's der :) war, soll er sich drum kümmern (entweder Unbedenklichkeitsschreiben mit seinem BMW-Stempel oder Eintrag).

Grüßle
Chris

Eben drum, es war der :) und der hat auch noch etliche Filialen in NDS. Er sagte mir allerdings vorher das keine ABE dazu geben würde und Probleme gäbe es eigentlich auch nicht. Warum nun auf der Rechnung der besagte Spruch steht weiß ich auch nicht. Leider habe ich da erst zu Hause gelesen. Hätte er mich auch vorher drauf hinweisen können "Verkaufen und einbauen machen wir - allerdings dürfen Sie das KFZ dann nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren!" Oder wie soll ich das verstehen?
 
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Eben drum, es war der :) und der hat auch noch etliche Filialen in NDS. Er sagte mir allerdings vorher das keine ABE dazu geben würde und Probleme gäbe es eigentlich auch nicht. Warum nun auf der Rechnung der besagte Spruch steht weiß ich auch nicht. Leider habe ich da erst zu Hause gelesen. Hätte er mich auch vorher drauf hinweisen können "Verkaufen und einbauen machen wir - allerdings dürfen Sie das KFZ dann nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren!" Oder wie soll ich das verstehen?

Was haste denn für ein Baujahr?
 
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Was haste denn für ein Baujahr?

Gute, naheliegende Frage:t

geh' doch mal auf RealOEM.com Online BMW Parts Catalog und schau (unter Angabe Deiner Fahrgestellnummer) nach, ob "Dein neues" Lenkrad gelistet ist.

Bei meinem (aus 2002) kommt folgende Auswahl.
RealOEM.COM Part Category Selection
Die Bildchen kann man anklicken und dann die Teilenummern checken.

und schließlich:
RealOEM.COM   BMW E85 Z4 3.0i SP.ST.WHEEL,SMG,LEATHER/WDN RING,MULTIF.
No parts found matching your car.

Notes:
# Items pictured but not listed are not installed on your vehicle.


Grüßle
Chris
 
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Ja, weil sollte keine Freigabe seitens BMW bestehen hat die Werkstatt die A....karte :M

eben nicht, erst mal Fahrer, dann Halter und dann kann man sich mit BMW wegen Sachmängelhaftung etc. rumschlagen.

Das ist doch die Sauerei!
Ich würde nicht auf Lücke setzen.

Grüßle
Chris
 
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eben nicht, erst mal Fahrer, dann Halter und dann kann man sich mit BMW wegen Sachmängelhaftung etc. rumschlagen.

Das ist doch die Sauerei!
Ich würde nicht auf Lücke setzen.

Grüßle
Chris

Sorry Chris, da würde ich mir keinen Kopf machen, gäbs das Forum nicht wüsstest Du nicht einmal davon :s :d
 
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Uuppps, das scheint ein heißes Eisen zu sein.:w
Ich werde mal freundlichst den netten Mitarbeiter beim TÜV fragen.
Allerdings befürchte ich das auch da die Meinungen auseinander gehen werden.

Dadurch das der org. Airbag und die org. Abdeckkappe verwendet werden und der Umfang der LK auch der gleiche ist sollte es auch bei zusätzlicher Abnahme keine Probleme geben. Ich werde es berichten!B;
 
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Uuppps, das scheint ein heißes Eisen zu sein.:w
Ich werde mal freundlichst den netten Mitarbeiter beim TÜV fragen.
Allerdings befürchte ich das auch da die Meinungen auseinander gehen werden.

Dadurch das der org. Airbag und die org. Abdeckkappe verwendet werden und der Umfang der LK auch der gleiche ist sollte es auch bei zusätzlicher Abnahme keine Probleme geben. Ich werde es berichten!B;

Mutig, da bin ich ja gespannt :M
 
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Hi,
die Fahrgestellnr. ist codiert. Darüber kann ein Gutachter sofort feststellen mit welcher Ausstattung ein Fahrzeug werksseitig ausgeliefert wurde. Die Betriebserlaubnis erlischt nicht wenn man ein für das Fahrzeug zugelassenes Hersteller/Originalteil verbaut. So z.B. beim Lenkrad. Es dürfen alle "Originallenkräder" die über eine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug verfügen verbaut werden. Über eine werksseitige Betriebserlaubnis verfügen alle Lenkräder mit denen man den Z4 bestellen kann. Das hat nicht unmittelbar etwas mit einer ABE zu tun, die braucht man z.B. beim Zubehör -um hier die "allgemeine" BE zu bescheinigen um sich das dann ggf. auch in die Fahrzeugpapiere einzutragen. Wer den Einbau des Lenkrades vornimmt ist unerheblich. Er sollte natürlich immer fachgerecht vorgenommen werden. Bei nachgewiesener nicht fachgerechter Montage im Falle eines Unfalles kann es für den Verursacher teuer werden !! Ist der Verursacher noch der Geschädigte dann hat man doppelt gelitten :g

Gruss Jochen
 
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Hallo Jochen, das hört sich proffesionell und verständlich an. :t

Jedoch gab es das M-LK erst ab 05/2005 als Sonderausstattung!
 
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Hab mein M-Lenkrad seid gestern drin!Selber eingebaut 12/03,war vorhin bei meinem:) ,wegen dem Nachrüstkabel für MF.Der meinte das ist ein orig. BMW TEIL,somit völlig ohne Probleme!Außerdem glaube ich nicht,daß ein TÜV Prüfer so in der Materie steht,daß er weiß welches Bj. hat welches Lenkrad!Außer er fährt selber ZZZZ !
Wer viel fragt,bekommt viele Antworten!B;
 
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Hallo,

die Thematik verfolgt wohl so einige. Aus eigener Erfahrung kann ich nur berichten das der :) es nicht macht. Habe im Großraum FFM bei 5 BMW Werkstätten angefragt und immer die gleiche Auskunft erhalten. Erst ab Baujahr 05 gerne bestellen wir das Lenkrad, aber der einbau (Baujahr 03) ist ihre Privatangelegenheit. Daher habe ich es unterlassen, sollte jedoch jemand einen BMW :) kennen der dies tut, wäre ich sofort sein nächster Kunde.!
 
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Hallo,

die Thematik verfolgt wohl so einige. Aus eigener Erfahrung kann ich nur berichten das der :) es nicht macht. Habe im Großraum FFM bei 5 BMW Werkstätten angefragt und immer die gleiche Auskunft erhalten. Erst ab Baujahr 05 gerne bestellen wir das Lenkrad, aber der einbau (Baujahr 03) ist ihre Privatangelegenheit. Daher habe ich es unterlassen, sollte jedoch jemand einen BMW :) kennen der dies tut, wäre ich sofort sein nächster Kunde.!

Vielleicht hast Du es überlesen - viele BJ 03 haben es schon längst verbaut, sowohl privat als auch beim :) .
 
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Hab im Oktober nicht groß gefragt.....
Hab die airbagteile vergleichen lassen im teielsystem.
info: absolut identisch, also: BESTELLEN.

Als es da war, bin ich hin, und der meister meiens vertrauens
hats einfach zwischendrin gemacht ohne termin. geht ja ruckizucki, ca 10 min.
hab ihn gar nicht erst überlegen lassen ;)

das ganze war in der nl ffm, niederrad. :s

grüßlis tanino q:
 
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Hallo,

die Thematik verfolgt wohl so einige. Aus eigener Erfahrung kann ich nur berichten das der :) es nicht macht. Habe im Großraum FFM bei 5 BMW Werkstätten angefragt und immer die gleiche Auskunft erhalten. Erst ab Baujahr 05 gerne bestellen wir das Lenkrad, aber der einbau (Baujahr 03) ist ihre Privatangelegenheit. Daher habe ich es unterlassen, sollte jedoch jemand einen BMW :) kennen der dies tut, wäre ich sofort sein nächster Kunde.!

In der Nähe München kann ich Dir einen Tip geben. PN dann Antwort:t
 
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Hi,
die Fahrgestellnr. ist codiert. Darüber kann ein Gutachter sofort feststellen mit welcher Ausstattung ein Fahrzeug werksseitig ausgeliefert wurde. Die Betriebserlaubnis erlischt nicht wenn man ein für das Fahrzeug zugelassenes Hersteller/Originalteil verbaut. So z.B. beim Lenkrad. Es dürfen alle "Originallenkräder" die über eine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug verfügen verbaut werden. Über eine werksseitige Betriebserlaubnis verfügen alle Lenkräder mit denen man den Z4 bestellen kann. Das hat nicht unmittelbar etwas mit einer ABE zu tun, die braucht man z.B. beim Zubehör -um hier die "allgemeine" BE zu bescheinigen um sich das dann ggf. auch in die Fahrzeugpapiere einzutragen. Wer den Einbau des Lenkrades vornimmt ist unerheblich. Er sollte natürlich immer fachgerecht vorgenommen werden. Bei nachgewiesener nicht fachgerechter Montage im Falle eines Unfalles kann es für den Verursacher teuer werden !! Ist der Verursacher noch der Geschädigte dann hat man doppelt gelitten :g

Gruss Jochen

Falsch, Du kannst den "normalen Z4" mit M-Lenkrad oder Sportlenkrad bestellen, eine ABE ist für beide nicht notwendig, ebensowenig eine Tüvung ;)

Das M-Lenkrad, und das ist der Haken hier, ist für den ZZZZ erst ab Bj. 2005 durch BMW freigegeben, drum baut Dir BMW das ja auch nicht in ältere Z4 ein ;)
Das zweite und das dritte Post widersprechen sich in gewisser Weise ;)
Ich hatte mein Statement in der Erinnerung daran abgegeben, dass der Wagen von Heinz Ketchup eine Zulassung von vor 2005 hat (was ja wohl offenbar richtig ist).

Werden wir mal etwas technischer (in Ergänzung des Posts von Jochen): Serien-Fahrzeuge werden nach § 20 StVZO mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis freigegeben, die sich auch auf die vom Hersteller wahlweise vorgesehene Ausstattung bezieht. Ist ein später auf den Markt gekommenes Zubehör-Teil wie das M-Lenkrad nicht von dieser ABE erfasst, darf es nur montiert werden, wenn es als Fahrzeugteil eine ABE nach § 22 StVZO für das jeweilige Fahrzeug (hier: den normalen Z4 von vor 2005) hat. Wenn das, wie hier geschrieben wurde, nicht der Fall ist, darf es auch nicht montiert bzw. der Wagen nach Montage nicht ohne eine Einzelabnahme betrieben werden :M

Eine andere Frage ist, ob es im Ernstfall auffällt. Aber das ist keine rechtliche Frage, sondern ein tatsächliches Risiko, das jeder selbst abwägen sollte – es geht immerhin u.U. um den Versicherungsschutz.
 
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Das zweite und das dritte Post widersprechen sich in gewisser Weise ;)
Ich hatte mein Statement in der Erinnerung daran abgegeben, dass der Wagen von Heinz Ketchup eine Zulassung von vor 2005 hat (was ja wohl offenbar richtig ist).

Ich denke ich widerspreche (das ergänzt sich nur) mir überhaupt nicht, auf diese Deine Aussage habe ich geschrieben dass das so nicht stimmt:

Ob BMW-Originalteil oder nicht: Der normale Z4 ist nicht mit dem M-Lenkrad ausgestattet, hat insofern also eine Allgemeine Betriebsserlaubnis mit einem anderen Lenkrad. Da das Lenkrad zu den sicherheitsrelevanten Ausstattungsteilen gehört, darf es auch nur durch ein (allgemein für den Z4) zugelassenes Lenkrad ausgetauscht werden :M

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass es keine ABE für das M-Lenkrad gibt, die auch den normalen Z4 betrifft. Insofern siehe den Beitrag von Chris.

Und die stimmt auch nicht, und wird auch ned stimmiger :s
 
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Ich denke ich widerspreche (das ergänzt sich nur) mir überhaupt nicht, auf diese Deine Aussage habe ich geschrieben dass das so nicht stimmt:

Und die stimmt auch nicht, und wird auch ned stimmiger :s
Du hast doch hier geschrieben, dass es "keine Freigabe" von BMW für den Z4 vor 2005 gibt (was ich mal übersetze in "es gibt keine teilebezogene ABE" für den Z4 Baujahr 2003 und 2004). Deshalb hab ich ja in meinem letzten Post dies zugrunde gelegt ;)
Das bedeutet dann aber eben, dass dann für diese Baujahre ein Einbau nicht ohne Einzelabnahme zulässig ist – was ich schon in meinem ersten Post geschrieben hatte (nur dass ich da noch dachte, es müsste doch eine ABE für alle Jahrgänge geben) :)

Aber sei's drum … lohnt auch nicht, die Diskussion hier noch weiter zu führen :M
 
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Beitrag versteh ich leider nicht. Beim M-Lenkrad Umbau handelt es sich ja um das Lenkrad, das auch gegen Aufpreis im Z4 verbaut wird, und nicht um eines aus 3, 6 7 usw.
Daher doch etwas anders einzuschätzen als das LKW-Lenkrad:w

Gruß

Martin

Stimmt - BMW baut ja auch keine LKW's
:d :d :d :d :d :d :d :d
 
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