Betrug bei Leasingrückgabe?

Ich habe meine Frau geleast, das reicht mir. :d (Hoffentlich gibs kein Ärger bei der Rückgabe. Ich zahle keine Gutachter. Gebrauchsspuren konnten leider nicht vermieden werden). :X

Weihers Philosophie vom besseren Leben:
Frau geleast, Porsche gekauft.

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Herr Weiher fährt ab sofort auf der Sonnenseite des Lebens. Sein Porsche ist nicht nur eine gefährliche Waffe gegen übermotorisierte Kleinwagen, sondern zieht auch Frauen auf magische Weise an. “Mehr Lebensqualität”, erläutert Herr Weiher, “das ist doch der Wunschtraum von uns allen. Nun habe ich ihn mir erfüllt. Meine Frauen lease ich jetzt nur noch bei G.I.R.LS. Leasing, Deutschlands größter Mädchen-Leasing-Gesellschaft. Da muss ich nicht etwa heiraten und mir auf ewig einen Klotz ans Bein binden – nein, da zahle ich nur für das, was ich während der Vertragszeit auch wirklich nutze. Durch eine geringe Sonderzahlung und niedrige monatliche Leasinggebühren. Und wenn ich auf eine irgendwann keinen Bock mehr habe, gebe ich sie einfach zurück und hole mir eine neue. Tja, und von dem Geld das ich mir dabei an Scheidungen, Abfindungen etc. gespart habe, konnte ich mir den Porsche leisten. Bar, nagelneu und ohne Bank. Seitdem macht der Feierabend in der Kneipe doppelt Spaß. Sie sollten mal die neidischen Gesichter meiner Kumpel sehen: “ständig ‘ne neue Frau, immer dasselbe Auto.” Klar, denn wenn man clever ist müssen die angenehmen Seiten des Lebens nicht automatisch im Puff stattfinden.

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G.I.R.L.S. Leasing
Mit uns rechnet keiner

und das Gegenteil von einem anderen anbieter

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... Zur Miete wohnen ist dann auch 'ne Art Leasing, oder? :rolleyes:

Das ist nicht ansatzweise vergleichbar, weil man bei der Wohnungsmiete nicht den Wertverfall bezahlt, sondern im Gegenteil der Vermieter, jedenfalls zu einem guten Teil, die Instandhaltungskosten trägt. Aus diesem Grund kann Miete gegenüber dem Immobilienerwerb sogar wirtschaftlich vorteilhaft sein. Dass Kraftfahrzeugleasing dagegen Geldvernichtung ist, ist keine neue Erkennntnis.
 
Bitte btt... es geht um Folgendes:
Es darf nicht sein, dass der 1. von BMW beauftragte Gutachter zu einem Schaden von 5.000€ kommt und der 2. wiederum von BMW beauftragte Gutachter 1.000€ feststellt!

Richtig, sein darf das nicht. Und was soll man nun noch dazu sagen, nachdem du hier mitgeteilt hast, vor Gericht ziehen zu wollen - was, nebenbei gesagt, eine unpräzise Darstellung sein dürfte, weil ein gerichtliches Vorgehen ernstlich doch allenfalls die Gegenseite in Betracht ziehen könnte, ist sie es doch schließlich, die von dir Geld haben möchte. :w
 
Richtig, sein darf das nicht. Und was soll man nun noch dazu sagen,

Zumindest sollte man es nicht in einen "Papi hat immer gesagt: Junge; kauf Dir nichts, was Du nicht sofort bar bezahlen kannst..."-Thread verkommen lassen. Kurz ja: Auch leasing muss man sich leisten können. Es schenkt einem niemand was..anscheinend schon gar nicht BMW (und ja; woanders ist es auch so...) .
Mein Anwalt wird das Ganze gerichtlich klären lassen. Andere Möglichkeiten gibt es derzeit nicht. Und da sich so ein Verfahren laaaaaaaaaaaaange hinziehen kann, steht das Auto die nächsten Jahre erstmal nutzlos beim Dorfhändler auf dem Hof. Schade drum. Es war ein schöner Wagen.
 
:rolleyes:



persönliche Meinung?
Das Dingens wird wegen Mangel öffentlichen Interesse in die Tonne gekippt.
Man sieht ja hier auch das riesen Interesse
 
:rolleyes:
persönliche Meinung?
Das Dingens wird wegen Mangel öffentlichen Interesse in die Tonne gekippt.
Man sieht ja hier auch das riesen Interesse

Das könnte Dir bei einem Verfahren passieren, bei dem Du z.B. jemanden angezeigt hast wegen was auch immer,aber nicht bei einem Zivilverfahren.

Sollte ich falsch liegen, wir haben ja unseren Brummm für eine eventuelle Richtigstellung.

nafob
 
Das könnte Dir bei einem Verfahren passieren, bei dem Du z.B. jemanden angezeigt hast wegen was auch immer,aber nicht bei einem Zivilverfahren.

Sollte ich falsch liegen, wir haben ja unseren Brummm für eine eventuelle Richtigstellung.

nafob

Ah, ok. Das wusste ich bisher auch nicht. Hab ja mit Gerichten sehr wenig zu tun ..


.
 
:rolleyes:



persönliche Meinung?
Das Dingens wird wegen Mangel öffentlichen Interesse in die Tonne gekippt.
Man sieht ja hier auch das riesen Interesse
1. gibt es sowas in einem Zivilprozess nicht
2. wäre auch strafrechtlich der Betrug des 1. Gutachters kein Antragsdelikt und daher geht es auch da nicht um offentl. Interesse ja oder nein.
3. speziell an Dich: Niemand wird gezwungen, seinen Senf dazu zu geben. Schon mal gar nicht, wenn man keinerlei Ahnung hat.
4. Wenn es tatsächlich niemanden interessiert, kann der thread auch gelöscht werden...ich weiß nur nicht, ob das dann so der Sinn eines Forums ist? Es sollen hier Mißstände in puncto BMW Bank aufgedeckt werden..nicht mehr und nicht weniger!
 
1. gibt es sowas in einem Zivilprozess nicht
2. wäre auch strafrechtlich der Betrug des 1. Gutachters kein Antragsdelikt und daher geht es auch da nicht um offentl. Interesse ja oder nein.
3. speziell an Dich: Niemand wird gezwungen, seinen Senf dazu zu geben. Schon mal gar nicht, wenn man keinerlei Ahnung hat.
4. Wenn es tatsächlich niemanden interessiert, kann der thread auch gelöscht werden...ich weiß nur nicht, ob das dann so der Sinn eines Forums ist? Es sollen hier Mißstände in puncto BMW Bank aufgedeckt werden..nicht mehr und nicht weniger!


Anhand deiner Antwort und deinen vorherigen Posts möchte ich dich nicht als Kunden haben....
Auch wenn ich da wahrscheinlich auch keine Ahnung von habe :rolleyes:
Und wer mit Smilies, ionischen Beiträgen nicht umgehen kann, der sollte womöglich kein solches Thema hier erstellen, zuviele haben nur die BMW-Brille auf :geek:
 
Das könnte Dir bei einem Verfahren passieren, bei dem Du z.B. jemanden angezeigt hast wegen was auch immer,aber nicht bei einem Zivilverfahren. ...

Die gerichtliche Ablehnung zivilrechtlicher Ansprüche aufgrund mangelndem Interesse unbeteiligter Dritter wäre allerdings ein ausgesprochen vielversprechender Ansatz zur Entlastung der Zivilgerichte. :D Wenn es da nur nicht den kleinen Haken mit dem grundrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör gäbe... ;)
 
... Mein Anwalt wird das Ganze gerichtlich klären lassen. ...

Nun habe ich allerdings immer noch nicht verstanden, warum dein Anwalt für dich vor Gericht ziehen möchte, wenn es doch die BMW-Bank, ist die etwas von dir haben möchte, und nicht umgekehrt. Oder muss dein Anwalt sein Geld etwa mit negativen Feststellungsklagen verdienen? :y
 
Nun habe ich allerdings immer noch nicht verstanden, warum dein Anwalt für dich vor Gericht ziehen möchte, wenn es doch die BMW-Bank, ist die etwas von dir haben möchte, und nicht umgekehrt. Oder muss dein Anwalt sein Geld etwa mit negativen Feststellungsklagen verdienen? :y
BMW hat eine willkürliche Forderung gegen mich. Dagegen möchte ich mich in persona meines Anwaltes zur Wehr setzen und Die Richtigkeit meiner Einschätzung ggfs gerichtlich klären lassen. Thats all..
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun habe ich allerdings immer noch nicht verstanden, warum dein Anwalt für dich vor Gericht ziehen möchte, wenn es doch die BMW-Bank, ist die etwas von dir haben möchte, und nicht umgekehrt. Oder muss dein Anwalt sein Geld etwa mit negativen Feststellungsklagen verdienen? :y
ich kann dir schon folgen, und sehe das eigentlich genauso.
aber wenn bmw oder der Händler eine Forderung hat, oder etwas in Rechnung stellt, und er nicht bezahlt.....
Dann tritt doch das Mahnverfahren in Kraft, Mahnbescheid, Post vom Amtsgericht etc.
Und spätestens dann muss doch ER dagegen klagen. Oder?
 
ich kann dir schon folgen, und sehe das eigentlich genauso.
aber wenn bmw oder der Händler eine Forderung hat, oder etwas in Rechnung stellt, und er nicht bezahlt.....
Dann tritt doch das Mahnverfahren in Kraft, Mahnbescheid, Post vom Amtsgericht etc.
Und spätestens dann muss doch ER dagegen klagen. Oder?

Bin kein Anwalt und total unerfahren in solchen Angelegenheiten doch ich würde einfach warten bis ein Mahnbescheid kommt , dagegen Einspruch einlegen und dann geht es vor Gericht ..also so stelle ich mir das vor .
 
ich kann dir schon folgen, und sehe das eigentlich genauso.
aber wenn bmw oder der Händler eine Forderung hat, oder etwas in Rechnung stellt, und er nicht bezahlt.....
Dann tritt doch das Mahnverfahren in Kraft, Mahnbescheid, Post vom Amtsgericht etc.
Und spätestens dann muss doch ER dagegen klagen. Oder?

Nein, er muss allenfalls Widerspruch einlegen - nämlich dann, falls ein Mahnbescheid ins Haus flattern sollte. Nach dem Widerspruch passiert wieder gar nix, es sei denn, der Anspruchsteller bringt das Ganze vor Gericht.

Es bleibt sich also gleich: Wer Kohle sehen möchte und sie nicht bekommt, muss vor Gericht ziehen. Der andere muss nur abwarten. Zwar könnte der Anspruchsgegner im Wege der sogenannten negativen Feststellungsklage das Nichtbestehen des Anspruchs gerichtlich feststellen lassen. Sinnfreier kann man seine Zeit aber eigentlich kaum zubringen. :X

Bisweilen ist es allerdings ganz unterhaltsam, mit der Erhebung einer negativen Frststellungsklage nur mal zu drohen. ;)
 
ja eben, so kenne ich das auch.
daher würde ich einfach abwarten.
Die andere Frage ist inwieweit das KFZ in diesem Vorgang einbezogen wird. Das entzieht sich aber meines Wissens.
Kann der Händler während dieser Zeit über das KFZ verfügen, und es morgen evtl. weiter verkaufen? Dann wird er die Forderung mit Sicherheit einklagen.
Wird das KFZ aber bis zur Klärung gesperrt, wass mal ganz schnell 6 Monate oder länger dauern kann, dann wird es sich der Händler überlegen nachzugegeben.
Denn welcher Händler will schon ein Auto in dieser Preisklasse länger auf dem Hof haben wie nötig.
Keine Ahnung ob sowas in einem Leasingvertrag festgehalten wird? Also der Verfügungsanspruch nach Ablauf des Vertrages.
Für mich als Leihe ist der Wagen mit Ablauf des Vertrages in den Besitz des Händlers übergegangen, und er kann auch darüber verfügen wie ihm beliebt.
Die offene Forderung oder Rechnung ist in diesem Fall (leider) ein anderer Schuh.
Also so würde ich das als Aussenstehender sehen, aber ich bin kein Fachmann :O_oo:
Vielleicht weis ja Gerhard Polt einen guten Rat :D
 
Ich denke, dass das eine theoretische Diskussion ist. Solange der Freundliche bzw. die Bank nicht wirklich hervorragende Karten - sprich: deftige Schäden am Auto - haben, werden sie nicht so dämlich sein, sich vor Gericht lächerlich zu machen. Sondern die Schäden und Abnutzungen werden einfach in der eigenen Werkstatt beseitigt und das Auto wird wieder auf den Markt geworfen.

Die Sache wird mit einem deutlichen Brief des Anwalts ihr Ende finden. ;)
 
Oder die Sache mit der Forderung geht vor das Amtsgericht, und es wird sich mit einem Vergleich zwangsgeeinigt.
 
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