Bin verknallt- kaufen oder lieber nicht?

Thomas, ich danke Dir! Ich halte Euch auf jeden Fall auf dem Laufenden!!!!
 
Schönes Auto, aber unter "wenig km" hatte ich was anderes als deutlich über 100000 erwartet :b

Viel Glück weiterhin bei der Suche!

Ciao

Chris
 
Wie, was, wo- hab ich was verpasst? Ach so, du meinst wahrscheinlich den silbernen 3.0 er. Nein, Ich will doch den Schwarzen....!

Aber mal was anderes. Darf ich eigentlich- unabhängig vom Fahrzeugschein- alle von BMW im Umrüstkatalog bzw. der Umrüsttabelle für das 2.8 er Coupe freigegebenen Reifen-Felgenkombis fahren, ohne sie eintragen
lassen zu müssen? War heute morgen bei BMW, aber der Service- Typ war so gruselig unfreundlich :11stunned , so dass ich jetzt doch beim freien Reifenhändler gelandet bin! Da waren Sie deutlich
freundlicher aber sie müssen sich jetzt auch erstmal schlau machen. Deshalb dachte ich, ich nerv Euch nochmal :rolleyes:...
 
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Meines Wissens: Ja. Ich hatte den Fall mit meinem früheren E36 compact. BMW hat eine Liste mit zugelassenen Reifen- Felgenkombinationen. Was da drin steht, darfst du fahren, ohne es extra eintragen zu lassen.
 
ja, darfst Du. Wobei Du nicht vergessen solltest, dass es sich bei den Felgen um die aufgeführten BMW-Felgen
fürs 2.8er QP handelt.
 
Habe, tief im Keller liegend, die Styling 19.
Diese Felgen scheinen für den Z3 freigegeben zu sein. Rundum 7,5x17, ET 41 mit 225/45.
Allerdings lediglich für den Z3 4-Zylinder Roadster, wenn man die Tabelle als Grundlage nimmt:
http://felgenkatalog.auto-treff.com/

Auf den E36, so macht es den Anschein, sind diese Felgen wiederum auf alle Modelle, außer dem M3 zulässig.
 
Prima, dann bin ich jetzt ja auf dem Laufenden- Danke vielmals für die Links und die Infos :) :-) @ Hagen: Ich wäre jetzt davon ausgegangen, daß eine ABE- Felge, deren Maße mit denen der im Umrüstkatalog aufgeführten, freigegebenen Felgen (was für`n Satzbau!!!) übereinstimmen, ohne Eintrag montiert werden darf (also automatisch freigegeben ist)- oder ist das falsch gedacht? Naja, am liebsten hätte ich eh welche von BMW, die haben ja echt einige sehr nette Exemplare!
 
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@ Hagen: Ich wäre jetzt davon ausgegangen, daß eine ABE- Felge, deren Maße mit denen der im Umrüstkatalog aufgeführten, freigegebenen Felgen (was für`n Satzbau!!!) übereinstimmen, ohne Eintrag montiert werden darf (also automatisch freigegeben ist)- oder ist das falsch gedacht?

Wenn die Felge eine ABE hat, darf sie natürlich montiert werden, auch wenn die Maße nicht übereinstimmen. Die allermeisten Zubehörfelgen
besitzen jedoch nur ein Teilegutachten (für das entspr. Fahrzeug), dann ist eine Abnahme erforderlich. Es können sogar Felgen montiert werden, für die noch nicht einmal ein Teilegutachten vorliegt, sofern sie eine ausreichende Traglast haben und die Räder freigängig sind. Auch hier ist natürlich eine Abnahme
erforderlich. Sobald Spurplatten ins Spiel kommen, ist immer eine Abnahme erforderlich (auch mit originalen oder ABE-Felgen).
 
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