Bitte dringend rat

Umit

Gesperrt
Registriert
4 März 2012
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 2,0i
Hallo
Ich habe von Anzeigen Seite von DB niederlassung , Mercedes Benz ein DB SLK 350 jungstern gekauft. Laut Anzeige 1. Besitzer .
Habe die Anzeige Schwarz auf weiß auf dem Papier .
Heute habe den Wagen zugelassen , Dan habe ich auf den neuen Brief reingeschaut und gesehen das ich als 3. Besitzer eingetragen .
Da ich das Auto Donnerstag abhole bitte um Antwort . Morgen früh werde ich Rechtsberatung holen.
1 ist es korrekt von DB ?
2. habe bestimmt Nachteile beim wieder Verkauf, entsteht mir einschaden ?.
3. das Auto war fast drei Monate auf DB zugelassen ,Dan der 2 Besitzer nach drei Monaten
4. muss ich das akzeptieren ??
5. ich muss Donnerstag das Auto ab holen ( Anzahlung schon letzte Woche geleistet), wie soll ich mich verhalten ?
Bitte dringen um Rat.
 
Hi,
ohne lange zu Fackeln wandeln oder Preisnachlass verlangen. Wenn man es genau nimmt liegt hier betrug vor.
Ich wäre so dreist 10.000 Euro Preisnachlass zu fördern und wenn die darauf nicht eingehen eine Anzeige wegen Betruges erstatten. Aber nicht damit drohen, das konnte als Erpressung ausgelegt werden
 
Hi,
ohne lange zu Fackeln wandeln oder Preisnachlass verlangen. Wenn man es genau nimmt liegt hier betrug vor.
Ich wäre so dreist 10.000 Euro Preisnachlass zu fördern und wenn die darauf nicht eingehen eine Anzeige wegen Betruges erstatten. Aber nicht damit drohen, das konnte als Erpressung ausgelegt werden
Soll ich das Auto abholen , eigentlich will ich es behalten
 
naja fuer das auto sind auch 23 zu viel :) hättest lieber meinen gekauft.
 
Au weh... mit was hier schon wieder geschossen wird.

Betrug?! Anwalt?! GUTACHTER!??? (Sorry, gut Achter)?!
Hier liegt wohl erstmal nur ein ungültiger Kaufvertrag vor, da ein Kriterium schlicht falsch ausgewiesen ist. Ergo = Du musst das Fahrzeug so nicht abnehmen.
Willst Du es trotzdem haben, macht natürlich eine Nachverhandlung Sinn - am besten, ohne den Händler gleich als Abzocker und/oder Betrüger hinzustellen und im Nachsatz das Gespräch mit völlig unrealistischen und unverschämten Forderungen fortzuführen. Das kann schnell die Stimmung einer Verhandlung zum Kippen bringen :D

Abseits davon hoffe ich für das Gespräch, dass Dein verbaler Tonfall in keiner Weise vergleichbar mit Deinem teils fragwürdigen "schriftlichen Tonfall" hier im Forum ist...

Viel Erfolg :)
 
Wie bescheiden. Hätte er ruhig mit 40% angefangen. Die Welt ist doch schließlich ein einziger Basar. :d

Es kann doch durchaus sein, dass dies´ ein Versehen war und das kann man doch ganz sachlich auch ohne "gut Achter" klären.
Interessant wieder die Tipps und die Rechtsberatung (:D), wie damit umzugehen ist, ohne überhaupt mal zuvor mit dem Verkäufer gesprochen zu haben.
Mensch Umit, es ist doch ganz einfach, entweder Du verzichtest auf das Auto, was Du augenscheinlich aber nicht willst und hier wieder die große Welle machst.
Unrealistische Nachverhandlungen wären für mich ein NoGo und ich wüsste genau, wie ich als Verkäufer mit einem Interessenten mit solch einem Auftreten umzugehen hätte.
Du hättest keinerlei Chance mehr, dass Auto überhaupt von mir zu bekommen, selbst wenn´s mich noch etwas kosten sollte.
Stolz haben schließlich nicht nur die Händler und Möchtegern-Käufer auf einem türkischen Basar!
 
Es kann doch durchaus sein, dass dies´ ein Versehen war und das kann man doch ganz sachlich auch ohne "gut Achter" klären.
Interessant wieder die Tipps und die Rechtsberatung (:D), wie damit umzugehen ist, ohne überhaupt mal zuvor mit dem Verkäufer gesprochen zu haben.
Mensch Umit, es ist doch ganz einfach, entweder Du verzichtest auf das Auto, was Du augenscheinlich aber nicht willst und hier wieder die große Welle machst.
Unrealistische Nachverhandlungen wären für mich ein NoGo und ich wüsste genau, wie ich als Verkäufer mit einem Interessenten mit solch einem Auftreten umzugehen hätte.
Du hättest keinerlei Chance mehr, dass Auto überhaupt von mir zu bekommen, selbst wenn´s mich noch etwas kosten sollte.
Stolz haben schließlich nicht nur die Händler und Möchtegern-Käufer auf einem türkischen Basar!

Ha ha weint ihr schon Hintern ARABER Kohle , ich Lach mich tod
 
Lesen Zitat von einen RECHTSANWALT

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworten möchte.

Sie begehren einen Preisnachlass (juristisch gesprochen: Minderung des Kaufpreises).
Eine Minderung ist dann möglich, wenn ein Sachmangel im Sinne des § 434 BGB vorliegt.
Die nicht zutreffende Anzahl der Vorbesitzer stellt einen Sachmangel dar, wenn hierzu zwischen Verkäufer und Käufer eine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde oder der Verkäufer eine bestimmte Anzahl garantiert hat.
Fraglich ist hierbei, ob der Verkäufer eine mündliche Erklärung über die Anzahl der Vorbesitzer abgegeben hat oder es sogar schriftlich festgehalten wurde und wie diese Aussage auszulegen ist. Die Rechtsprechung tendiert eher dazu im Zweifel eine Beschaffenheitsvereinbarung abzulehnen. Dann besteht kein Minderungsrecht.

Liegt jedoch eine eindeutige Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung vor, ist eine Minderung möglich.

Der Umfang der Minderung hängt davon ab, mit wie viel Preisunterschied bei einem Verkauf dieses Fahrzeuges und eines mit einem Vorbesitzer weniger besteht. Dies kommt auch auf die Gesamtfahrleistung an.
Die genaue Kaufpreisminderung sollten Sie einem Gutachter überlassen.
Erfahrungsgemäß ist aber ein Abschlag von ca. 20% verhältnismäßig.

Ich hoffe, ich konnten Ihnen damit weiterhelfen und stehe auch gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg
Rechtsanwältin Natalie Boje

www.kanzleiboje.de
info@kanzleiboje.de
Druckansicht
 
Ob die Anwältin weiß, dass Ihre Schreiben (an einen Empfänger persönlich gerichtet) hier veröffentlicht werden? Hat sie das genehmigt?
 
Zurück
Oben Unten