Bitte um Hilfe in einer Rechtsfrage!!!!!!!!

Deluxe2k2

Fahrer
Registriert
8 Januar 2008
Hi Leute!

Mir ist heute was komisches passiert:

War aufm Parkplatz von nem Marktkauf und fahre auf eine Kreuzung, dort standen sich 2 autos gegenüber und ich bin einfach durchgefahren weil ich dachte die warten. Der Typ im Fahrzeug dem ich die Vorfahrt genommen habe hta dann rumgeschrieben und das hat mich so wütend gemacht, dass ich bissl schneller in die nächste Kurze bin.
Dort Stand wohl ne Familie mit nem Kind und die haben mich jetzt angezeigt wegen ner Straßenverkehrsgefährdung, obwohl da nix passiert ist.
Die Polizei kam und hat meine Personalien daheim aufgenommen und ich habe die Aussage erstmal verweigert.

Mit was für ner Strafe muss ich rechnen? Hat da jemand irgendwelche Erfahrungen?

Bitte um HILFE
 
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Hmm, bin da kein Experte...aber beschreib mal n bissl näher was genau da war in der nächsten Kurve?

Sprich...übersichtliche Kurve?Innerorts? Mit wieviel km/H? Reifen gequietscht? Was war mit der Familie?-wollten die gerade die Straße überqueeren?

Worin liegt bzw. lag die Verkehrsgefährdung?
 
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ja beantworte mal die fragen von messias und dann kann man sicher genaueres sagen..hatte mal so einen ähnlichen fall..
 
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hi,

die aussage erstmal zu verweigern dürfte schon sehr gut gewesen sein.
den rest sollte aber ein anwalt übernehmen.
geschickt formuliert kannst du eventuell noch aus der sache rauskommen, bzw einen deal machen.
sonst kanns auch schmerzhaft werden.
 
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meine Meinung: wenn die oder nur das Kind die Starße nicht überqueren wollten, kann das wenn überhaupt nur ne normale Geschwindigkeitsüberschreitung sein. Aber wer will dir nachweisen, um wieviel km/h du zu schnell warst? Und die Straße überqueren so einfach, ohne auf Autos zu achten, darf selbst ein Fußgänger nicht. Da könnte man dir nur was, wenn ein Unfall mit dem Fußgänger passiert wäre, der bei normaler Geschwindigkeit nicht passiert wäre. Aber beantwort mal oben die Fragen... war da zB 30 km/h Zone oder so?
 
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Ich hatte sowas ähnliches mal mit einem Rentner (Jugendsünde :X). Hab einfach alles abgestritten und gesagt, dass er total übertreibt. Verfahren eingestellt. Allerdings wars eben nur Einer, es stand Aussage gegen Aussage und ist schon ewig her.

Weiß nicht, ob es Dir weiter hilft.
 
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ALSO:

Es war nicht auf einer Straße, es war ein großer Parkplatz und es standen links und rechts von meinem Auto parkende Autos und auch vor mir, also blieb eine fahrband in form eines T übrig und ich kam von unten und bin nach rechts abgebogen. was bin ich gefahren? es war eben ein parkplatz und ich bin vielleich 15 gefahren oder 25, bei so geringem tempo kann ich das nicht einschätzen. Die sind dann zwischen den autos durch und wollten die straße überqueren und mussten halt anhalten weil ich durchgefahren bin. weder quitschende reifen noch eine berührung noch einer der zur seite springen musste.
 
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also ich würde mir dann keine Sorgen mehr machen... auch auf einem Parkplatz haben Fußgänger nun mal keine "Vorfahrt". Klar man muß auf sie achten; dem bist du ja mit deiner angepaßten Geschwindigkeit auch nachgekommen. Und auf fast allen Parkplätzen, die ich so kenne, gibt es immer spezielle Überquerungsmöglichekeiten der Fahrbahn, sowas wie Zebrastreifen. Wenn die sich nun außerhalb solcher zwischen den Autos durchschlängeln, und auch noch mit Kind, ist das wohl eher ein (straßen)verkehrsgefährdendes Verhalten..
Aber wie oben schon mehrfach geschrieben wurde, erstmal nix aussagen außen den Daten zu deiner Person und auf eine schriftliche Begründung des Vorwurfes warten.
 
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Hast Rechtsschutz?

Ab zum Anwalt...

Wenn sich das Ganze auf einem Parkplatz abgespielt hat, so hat der Fußgänger eigentlich "keine Vorfahrt"

Aaaaaaaber, wenn die Situation mit einer Familie und einem Kleinkind zu tun hat...dann wirds ganz schnell eng. Man könnte dir unterstellen dass um Haaresbreite das Kind auf deiner Haube gelandet währe...
Du hast die Pflicht den Umständen entsprechend dein Tempo zu drosseln - sprich im Zweifelsfall auch damit rechnen dass zwischen den parkenden Autos plötzlich Jemand(insbesondere Kleinkinder) in Fahrtrichtung treten und Du rechtzeitig bremsen kannst.

Deswegen, ab zum Anwalt und deutlich den Sachbestand schildern - dann dürfte es zu "keinem Urteil" kommen. Deutlich sagen, nix gequietscht, kleinergleich 15-20 km/h, und vor allem keinerlei Gefahr der Mitpassanten!

Andernfalls bist ganz schnell in der Zwickmühle, bei Kleinkindern kommen gerne so manche "persönlichen Emotionen" mit ins Urteilsgefüge
 
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ALSO:

Es war nicht auf einer Straße, es war ein großer Parkplatz und es standen links und rechts von meinem Auto parkende Autos und auch vor mir, also blieb eine fahrband in form eines T übrig und ich kam von unten und bin nach rechts abgebogen. was bin ich gefahren? es war eben ein parkplatz und ich bin vielleich 15 gefahren oder 25, bei so geringem tempo kann ich das nicht einschätzen. Die sind dann zwischen den autos durch und wollten die straße überqueren und mussten halt anhalten weil ich durchgefahren bin. weder quitschende reifen noch eine berührung noch einer der zur seite springen musste.

25 km/h auf nem Parkplatz ? Das würde ich lieber nicht so laut sagen,
das ist eindeutig viel zu schnell, denn dort muß man immer damit
rechnen, dass Fußgänger unterwegs sind.
Wenn die Polizei deshalb zu Dir gekommen ist, wird die Schilderung
der Familie recht drastisch gewesen sein.
Der Familie wird man in dieser Situation immer mehr glauben als Dir,
denn was hat sie für ein Interesse, Dir zu schaden (=Anzeige erstatten) ?
Die kennen Dich gar nicht, es bedeutet für sie Streß, zur Polizei zu
laufen, also warum tun sie das ? Weil Du sie aus Ihrer Sicht (und vermutlich wirds auch so gewesen sein) tatsächlich gefährdet hast.
Zieh Dich warm an und versuche künftig, Deine Gefühle unter
Kontrolle zu halten. Wird unter Umständen teuer...
 
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dann dürfte es zu "keinem Urteil" kommen.

in diesem Fall b:b:b: -
glaubst Du denn, dass die Staatsanwaltschaft bei dieser
"Aussagelage" (Familie+Kleinkind vs. Z-Fahrer) das Verfahren
einstellt, nur weil irgend so ein Rechtsschutzanwalt :X einsteigt ?
Sorry - völlig daneben.
 
AW: Bitte um Hilfe in einer Rechtsfrage!!!!!!!!

in diesem Fall b:b:b: -
glaubst Du denn, dass die Staatsanwaltschaft bei dieser
"Aussagelage" (Familie+Kleinkind vs. Z-Fahrer) das Verfahren
einstellt, nur weil irgend so ein Rechtsschutzanwalt :X einsteigt ?
Sorry - völlig daneben.

Ich bin kein Richter...aber wenn er nicht zum Anwalt geht - dann ist er definitiv in der Falle!

So hat er zumindest ne Chance dass es eingestellt wird, wie so vieles heut zu tage!!!!

Denn so manche Behörde hat wichtigeres zu tun als Parkplatzentscheidungen zu fällen:B
 
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Außer dem Schrieb, in dem stehen wird, dass das Verfahren eingestellt wurde, wird mit Sicherheit nichts mehr kommen!!!

Die Polizei muß bei einer Anzeige natürlich reagieren, aber meint Ihr denn, dass sich ein Gericht mit so einer Nichtigkeit beschäftigt?
Völliger Unsinn....

Vergiß es einfach und versuche im Straßenverkehr Emotionen negativer Art raus zu lassen,....ich weiß (aus eigener Erfahrung) nicht immer einfach :-(!

Gruß
joe.
 
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Ich wuerde auf jeden Fall zum Anwalt gehen.
Es bleibt natuerlich zu hoffen dass das verfahren eingestellt wird aber ich wuerde mich da nicht drauf verlassen.

Leider gibt es kein Gesetz gegen Dummheit aber mit gesundem Menschenverstand sollte man auf nem Parkplatz auch mit umher fahrenden Autos rechnen. Und dann muss man sein Kind halt an die Hand nehmen.

Such Dir nen Anwalt der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Der wird Dir schon sagen koennen wie man aus sowas raus kommt.
 
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Anwalt muß sein. Aber was soll denn passieren ? Welche Geschwindigkeit lässt sich denn nachweisen ? Nachweisen lässt sich gar nix.. Wann haben die Eltern dich denn gesehen ? War der Zeitraum lang genug die Geschwindigkeit zu beurteilen ? usw...

Ein Anwalt nimmt den Fall richtig auseinander und dann wirds nicht sehr wild werden. Ausserdem würde die Geschichte eh wegen Geringfügikeiten wohl kaum verhandelt...

Aber zum Schluß noch Belehrendes: Auch wenn du da vermutlich rauskommen wirst, 25 km/H auf dem Parkplatz, wo Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, ist natürlich etwas daneben, gerade wenn du da noch Fußgänger gefährdest. Aber ich hoffe ich brauch dir das nicht extra zu sagen...
Also Nervenbehalten, das Auto genießen und alles ist cool
 
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Nachweisen lässt sich gar nix..

Sorry, aber eine übereinstimmende Zeugenaussage MEHRERER Personen ist doch mehr als nix!!! Jungs, wo lebt Ihr eigentlich? (zumal wenn - wie schon geschrieben - hier ein Zetty gegen Kinder antritt). Und sorry: Kinder haben keine Vorfahrt??? Natürlich haben die "Vorfahrt". § 1 StVO!! Niemals so fahren, dass andere gefährdet werden! So könnte das auch die StA sehen!!

Das einzig sinnvolle ist hier: Anwalt, Akteneinsicht, Verteidigungsstrategie (und dann mit Glück die Einstellung des Verfahrens).

Alles andere wäre nur dumm in dieser Situation!
 
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Sorry, aber eine übereinstimmende Zeugenaussage MEHRERER Personen ist doch mehr als nix!!! Jungs, wo lebt Ihr eigentlich? (zumal wenn - wie schon geschrieben - hier ein Zetty gegen Kinder antritt). Und sorry: Kinder haben keine Vorfahrt??? Natürlich haben die "Vorfahrt". § 1 StVO!! Niemals so fahren, dass andere gefährdet werden! So könnte das auch die StA sehen!!

Das einzig sinnvolle ist hier: Anwalt, Akteneinsicht, Verteidigungsstrategie (und dann mit Glück die Einstellung des Verfahrens).

Alles andere wäre nur dumm in dieser Situation!

Es reicht die Aussage der Familie, das sie sich gefährdet fühlte. Wenn sie dann noch behaupten, sie hätten das Kind gerade noch weg ziehen können und Zeugen auf zu weisen haben ist alles klar.
Schrittgeschwindigkeit auf Parkplätzen, immer bremsbereit sein, der Schwächere ( Fußgänger ) hat im Zweifel recht, Kinder Vorfahrt und besonders Schutzbedürftig.
Solltest du dann auch noch äußern, das deine Fahrweise wegen einem vorherigen Ärgernis entstanden sei, könnte es sein, das deine Tauglichkeit zum führen eines Kraftfahrzeuges noch zusätzlich geprüft würde.
Man muß sich im Griff haben.
Keine Aussage gemacht,ok. Anzeige ( Anhörungsbogen ) der Polizei abwarten, was dir genau vorgeworfen wird.
Rechtsberatung anleiern.

Habe deinen Ärger besser im Griff, denn wenn das Kind vor deinen Wagen gefallen wäre ...................Denke nach.
Auto und Kind, da muß man immer damit rechnen, dass das Kind losläuft, Strasse plötzlich überquert usw. und deshalb jederzeit bremsbereit sein.
Auf einem Parkplatz vor einem Supermarkt muß man noch mehr auf hin und her laufende, zwischen parkenden Autos schlängelnde Personen achten, ist nun mal so.

Abschließend kann dir hier wohl keiner helfen, da keiner den genauen Ablauf aus deinen Schilderungen nach voll ziehen kann und es noch nicht zu einer schriftlichen Anzeige gekommen ist, welche dann zeigt, was dir genau vor geworfen wird.
 
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Das Thema wird noch kömplizierter.:

War doch ein Privatparkplatz -Marktkauf-? Dann kansst du dich mal mit dem kontroversen Thema Privatparkplatz und STVO ausseinander setzen.

Ich tippe mal, die Staatsanwaltschaft wird nix unternehmen. Die von dir gefährdeten Fussgänger müssten wohl eine Zivilklage anstrengen.

Aber egal, wie es ausgeht: ab sofort immer schön Schritttempo auf Parkplätzen. Ich muss mich da auch immer sehr zusammenreissen.
 
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ja wie ist denn dann die Rechtslage, meistens habe ich, wenn ich mit 180 km/h auf nen Supermarktparkplatz brettere, das Schild: "hier gilt die Stvo." gesehen, hätte das nicht einen Einfluß?
 
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hallo Markus Z30
Das Problem der STVO ( guckst du hier http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvo/gesamt.pdf ) ist, dass dort nirgendswo der Geltungsbereich dieser Verordnung definert ist. Somit hat jeder Richter/Satansanwalt das Problem mit den privaten Parkplätzen mit öffentlichem freien Zugang.

Da gibt es ein Urteil eines OLGs von 1998 ( guckst du hier: http://www.anwalt-bauer.de/public/re_1799_0010999.htm . Hier wird ein Privatparkplatz als öffentlicher Raum definiert mit den entsprechenden Folgen.

Seit diesem Urteil hängt an vielen Supermärkten das olle Schild mit STVO.


Die Argumentation, dass auf einem frei zugäglichen Parkplatz ( mit oder ohne STVO-Schild) die STVO nicht gilt und man dort 180km/h fahren darf wird sehr teuer werden.

Der Staatsanwalt wird sich auf dieses OLG-Urteil beziehen, der Richter wird dem folgen - der Einfachkeit halber, es gab ja einen Vordenker das OLG -und weg ist der Lappen.

Du dann in die nächste Instanz ... usw.

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Zurück zum konkreten Fall - "Gefährdung anderer" macht 7 Punkte. Und das war's . Ab 8 Punkten wirds kritisch, also nix mehr mit mal richtig zu schnell fahren.

Er soll auf jedenfall mal abwarten was Ihm schritlich vorgeworfen wird.
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Sorry, aber eine übereinstimmende Zeugenaussage MEHRERER Personen ist doch mehr als nix!!! Jungs, wo lebt Ihr eigentlich?


MEHRERE Personen, die alle bezeugen können das genau die GEschwindigkeit X gefahren wurde? Mit Taschentachos gemessen? Zeugen die nichts Konkretes aussagen können sind eben nicht mehr als nix..Einfach " der war aber zu schnell ich habs genau gesehen!" reicht eben nicht.... Jedenfalls nicht für mehr als eine Verwarnung..

Soviel zum Rechtlichen

Dem Rest deiner Ausführung schließe ich mich an!! und zwar ausdrücklich
 
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... erstmal locker bleiben und schauen, ob da überhaupt noch was kommt und was genau die Grünen Dir vorwerfen. Mit Pech wird's ein §315c.

http://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html

Zu Anwalt kannst Du dann immer noch gehen.

Mit Glück passiert eben nix ...

Ansonsten immer schön ruhig bleiben und nicht wegen jedem Idioten gleich die Fassung verlieren, es gibt einfach viel zu viele Idioten deswegen. Das sagt man sich immer in ruhigen Momenten - - - und wenn es soweit ist - - -na ja... B;

Cheers,

RB
 
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MEHRERE Personen, die alle bezeugen können das genau die GEschwindigkeit X gefahren wurde? Mit Taschentachos gemessen? Zeugen die nichts Konkretes aussagen können sind eben nicht mehr als nix..Einfach " der war aber zu schnell ich habs genau gesehen!" reicht eben nicht.... Jedenfalls nicht für mehr als eine Verwarnung..

Soviel zum Rechtlichen

Dem Rest deiner Ausführung schließe ich mich an!! und zwar ausdrücklich

Nochmal: Es geht hier nicht um 14, 18 oder 21 km/h. Hier geht es um die Gefährdung schwächerer Verkehrsteilnehmer. Und das können die Zeugen schon "bezeugen".

Um nicht falsch verstanden zu werden: Will hier keine Moralpredigt halten... Ich warne nur davor, die Sache zu verharmlosen (kein Messgerät = kein Problem)! Wie schon viele gesagt haben: Anwalt, Akteneinsicht (Tatvorwurf), Verteidigungsstrategie!

Kann im Sande verlaufen, kann aber auch böse enden!
 
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Die Aussage zu verweigern halte ich für eine denkbar schlechte Idee ... :no:

Ich hätte sofort alles so dargestellt, wie ich es empfunden habe. Diese Aussage muss die Polizei dann mit den Zeugenaussagen abgleichen, was deutlich schwerer ist als wenn von Dir eine Aussagenverweigerung kommt.

Freies Schussfeld für die Polizei, ein besseres "Schuldeingeständnis" hättest Du nicht abgeben können.

Also was nu? Ab zum Anwalt ... das erste Vorgespräch führen und weiter geht's.

In meine Aussage hätte ich auch noch das aggressive verunsichernde ablenkende wilde Gehupe des anderen mit eingebaut, worauf Du einen kurzen Gasstoß gegeben hast um aus der Gefahrensituation herauszukommen. Also eben erst mit Schrittgeschwindigkeit und dann einen Tucken drüber.
Die Mutter mit Kind hast Du natürlich gesehen und Dich auch per Handzeichen entschuldigt, dass Du sie nicht über die Straße gelassen hast, weil Du sie einen Tuck zu spät gesehen hast und doch nur mit der aube vor ihrer Nase zum Stehen gekommen wärst.

Damit kommst Du durch, wenn Du ansonsten eine weiße Weste in Flensburg hast und noch nie aufgefallen bist.

Aber wie schon gesagt - dieser Zug ist durch Deine Aussageverweigerung abgefahren und nun hilft Dir der Anwalt weiter.

Der berufliche Z4-fahrende Rechtsverdreher, den ich kenne, hat sich hier in diesem Thread noch nicht zu Wort gemeldet - und das sicher nicht ohne Grund ... :M
 
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