AW: Bitte um Hilfe in einer Rechtsfrage!!!!!!!!
Nee, da muss ich Dir widersprechen:
Die Situation war ja -sagen wir mal- etwas chaotisch. Es ist auch
unklar, ob vielleicht die beiden, zwischen denen er "durchgeflutscht"
ist, sich auch noch als Zeugen gemeldet haben (was die
dann ausgesagt haben, dürfte klar sein...).
Jetzt ohne Kenntnis der anderen Aussagen (bzw. des Tatvorwurfes)
gleich etwas zu sagen, kann böse enden, denn diese Äußerung steht
erstmal. Vor Gericht lässt sich diese zwar noch korrigieren, aber eben
nicht ganz.
Vor der Polizei muß niemand aussagen, das darf (und wird) auch nicht
als "Schuldeinständnis" gewertet werden.
Ich gehe davon aus, dass in den nächsten Tagen eine formelle
Vorladung der Polizei ins Haus flattert, darauf anwortet man dann,
dass man sich anwaltlich vertreten lässt. Mit dem Aktenzeichen
der Polizei geht man dann zum Anwalt, der sich (von der Staats-
anwaltschaft) dann die Akten zusenden lässt.
Erst dann kann auch eine Strategie besprochen werden.
Die Aussage zu verweigern halte ich für eine denkbar schlechte Idee ...
Ich hätte sofort alles so dargestellt, wie ich es empfunden habe. Diese Aussage muss die Polizei dann mit den Zeugenaussagen abgleichen, was deutlich schwerer ist als wenn von Dir eine Aussagenverweigerung kommt.
Freies Schussfeld für die Polizei, ein besseres "Schuldeingeständnis" hättest Du nicht abgeben können.
Nee, da muss ich Dir widersprechen:
Die Situation war ja -sagen wir mal- etwas chaotisch. Es ist auch
unklar, ob vielleicht die beiden, zwischen denen er "durchgeflutscht"
ist, sich auch noch als Zeugen gemeldet haben (was die
dann ausgesagt haben, dürfte klar sein...).
Jetzt ohne Kenntnis der anderen Aussagen (bzw. des Tatvorwurfes)
gleich etwas zu sagen, kann böse enden, denn diese Äußerung steht
erstmal. Vor Gericht lässt sich diese zwar noch korrigieren, aber eben
nicht ganz.
Vor der Polizei muß niemand aussagen, das darf (und wird) auch nicht
als "Schuldeinständnis" gewertet werden.
Ich gehe davon aus, dass in den nächsten Tagen eine formelle
Vorladung der Polizei ins Haus flattert, darauf anwortet man dann,
dass man sich anwaltlich vertreten lässt. Mit dem Aktenzeichen
der Polizei geht man dann zum Anwalt, der sich (von der Staats-
anwaltschaft) dann die Akten zusenden lässt.
Erst dann kann auch eine Strategie besprochen werden.


(zerkratzt, Spiegel ab pp.),
???