BMW 7er E38 mit 291km/h gemessen

AW: BMW 7er E38 mit 291km/h gemessen

Die Beamten nehmen die Verfolgung auf, doch der BMW entfernt sich schnell.

Die Polizisten lösten eine Geschwindigkeitsmessung aus.
Grübel. Wie haben die das gemacht wenn doch der BMW sich schnell entfernt hat ?!? &: Was die Vmax betrifft, selbst beim 740i wären echte 291 wohl nicht drin.

Es wird eher eines dieser typischen Bildmärchen sein.

@sedalere
Alpina passt da schon eher.
 
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Nice. Ich verkaufe gerade mein aktuelles T-Car. Für den nächsten Winter wirds vielleicht ein E38. Aber nur als 728i, da wirds wohl nix mit 291km/h :D
 
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Zudem die Polizei doch für eine Messung eine kurze Zeit direkt dahinter fahren muss. Der 7er hat sich jedoch schnell entfernt. Weiß jemand, ob die auch unter diesen Umständen zuverlässig messen können ?
 
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Das kann kein Alpina sein,
wie es aussieht sind 16 Zoll Standardfelgen drauf, da passen die Alpina Bremsscheiben nicht dahinter.
Im 7er Forum diskutieren wir den Fall auch, echte 291 schafft auch der 12 Zylinder nicht, schon gar nicht voll besetzt.
 
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Prototyp von g-Power?! Mit den kleinen Reifen wohl ein echter Wolf im Schafspelz a la GRIP :)
 
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Wer weiß. Vielleicht auch "nur" ein Kompressor auf nem 750er.
 
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Hätte die Bild jetzt mal was gutes getan:"E10 machts möglich - 291 km/h" :)
 
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Die Geschichte kann nicht korrekt sein. Um eine "Geschwindigkeitsmessung auszulösen" müsste der Wagen zumindest in annähernder Reichweite des Verfolgerfahrzeugs sein, damit hinterher die Bilder ausgewertet werden können. Wenn man nun davon ausgeht, dass die Polizeiautos in (Nord-) Deutschland nicht gerade die größten Motoren haben, so gehe ich mal von einer Vmax von ca. 220km/h bei einem Polizeiwagen aus. Das hieße, dass sich der BMW mit knapp 70km/h entfernt hat. Davon abgesehen, dass sie den BMW auch erstmal einholen müssen. Wenn der an den Beamten vorbeirauscht (selbst wenn diese schon 220km/h gefahren sind) entfernt er sich mit knappen 20m pro Sekunde. Mit Reaktionszeit und Aktivierung der Geschwindigkeitsmessung und Dauer der Geschwindigkeitsmessung ist der BMW schon lange aus dem Sichtfeld der Kamera. Ich denke mal, dass ein Reporter vor Ort gefragt hat und entweder ein leicht minderbemittelter Beamte dies einfach "rausposaunt" hat oder aber der Fahrer gefragt wurde und sich diese mit der Leistung "brüsten" wollte. Alles andere halte ich schon für technisch nicht machbar.
 
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Also eine Messmethode, die mit ProVida möglich ist, ist die folgende:

Messungen zwischen zwei ortsfesten Punkten:

Bei Erreichen eines markanten Punktes (Verkehrszeichen, Leitpfosten, usw.) durch das überwachte Fahrzeug wird die Zeittaste auf dem Police-Pilot gedrückt; die Zeitmessung beginnt zu laufen. Bei Erreichen des gleichen Punktes mit dem Polizeifahrzeug wird die Wegstreckentaste gedrückt; die Wegstreckenmessung beginnt zu laufen.

Erreicht das überwachte Fahrzeug nach einer bestimmten Messstrecke einen zweiten markanten Punkt, wird die Zeitmessung durch Betätigung der Zeittaste beendet. Die Wegstreckenmessung wird in dem Augenblick gestoppt, wenn das Polizeifahrzeug den zweiten Punkt erreicht.

Mit Hilfe der Geschwindigkeit = Weg/Zeit-Gleichung lässt sich hieraus die mittlere Geschwindigkeit des dem Polizeifahrzeug vorausfahrenden Fahrzeugs des Betroffenen ermitteln. Ein konstanter Abstand zwischen Fahrzeug des Betroffenen und dem Polizeifahrzeug ist nicht notwendig.

Die beschriebene Messmethode unterliegt erheblichen Bedienungs-Fehlertoleranzen, da viermal zu bestimmten Zeitpunkten eine Zeit/Wegtaste betätigt werden muss. Für die beschriebene Art der Geschwindigkeitsmessung ist keine pauschale Fehlertoleranzgrenze anzugeben; sie hängt vom Einzelfall ab. Die korrekte oder nicht korrekte Betätigung der Zeittaste lässt sich auf dem Videofilm überprüfen, nicht jedoch die Betätigung der Wegtaste. Wenn die Wegtaste betätigt wird, befinden sich die Referenzpunkte nicht mehr auf dem Videobildbereich.

Quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/PolicePilot01.php

So wird das ganze auch abgelaufen sein. Die Fehleranfälligkeit ist, wie oben geschrieben, sehr hoch. Lass die tatsächliche Wegstecke 900m statt der angezeigten 843 gewesen sein, dann hast du eine reale Geschwindigkeit von um die 265. Also ein guter Anwalt wird ihn da rauspauken.
 
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Die Geschichte kann nicht korrekt sein. Um eine "Geschwindigkeitsmessung auszulösen" müsste der Wagen zumindest in annähernder Reichweite des Verfolgerfahrzeugs sein, damit hinterher die Bilder ausgewertet werden können. Wenn man nun davon ausgeht, dass die Polizeiautos in (Nord-) Deutschland nicht gerade die größten Motoren haben, so gehe ich mal von einer Vmax von ca. 220km/h bei einem Polizeiwagen aus. Das hieße, dass sich der BMW mit knapp 70km/h entfernt hat. Davon abgesehen, dass sie den BMW auch erstmal einholen müssen. Wenn der an den Beamten vorbeirauscht (selbst wenn diese schon 220km/h gefahren sind) entfernt er sich mit knappen 20m pro Sekunde. Mit Reaktionszeit und Aktivierung der Geschwindigkeitsmessung und Dauer der Geschwindigkeitsmessung ist der BMW schon lange aus dem Sichtfeld der Kamera. Ich denke mal, dass ein Reporter vor Ort gefragt hat und entweder ein leicht minderbemittelter Beamte dies einfach "rausposaunt" hat oder aber der Fahrer gefragt wurde und sich diese mit der Leistung "brüsten" wollte. Alles andere halte ich schon für technisch nicht machbar.


Da wird in Deutschland vom 911er bis zum 535d alles gefahren bei den Videowagen. Die sind allesamt nicht bei 250 abgeriegelt. Und einem 535d traue ich "echte" 270km/h leicht zu.
 
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abgesehen davon sollte man berücksichtigen, dass grundsätzlich schonmal noch 5% toleranz abgezogen werden, womit man auf ca 275 rauskommt. dann wegen einer bestimmt etwas fehlerhaften messung noch ein bissl weg und man ist in einem möglichen bereich
 
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War da zur selben Zeit unterwegs, dermuss dann wohl in MEINEM Windschatten gefahren sein... xD
 
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Zudem sind die Konsequenzen für den Fahrer lächerlich. Nach drei Monaten darf er schon wieder fahren??? Fahrzeug wurde nicht eingezogen??
 
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Zudem sind die Konsequenzen für den Fahrer lächerlich. Nach drei Monaten darf er schon wieder fahren??? Fahrzeug wurde nicht eingezogen??

Wie sie auf die 1.800 Euro kommen verstehe ich nicht, dies sieht der Bußgeldkatalog gar nicht vor.

Zitat von busgeldkatalog.de:
über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Fahrzeug einziehen etc. ist in Deutschland keine gängige Praxis, in Italien bspw. schon! ;)
 
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Polizeibericht schrieb:
Den in Polen zugelassenen Wagen (BMW 750, zwölf Zylinder, 326 PS) hatte sich Roberto P. von einem Bekannten ausgeliehen. Die Wahnsinns-Geschwindigkeit von 291,52 km/h konnte er nur erreichen, weil die automatische Abriegelung (stoppt bei 250) entfernt wurde. „Zu den Gründen, weshalb er so schnell gefahren ist, machte der 22-Jährige keine Angaben“, sagt Polizeisprecher Andreas Schöpflin.

Zeitungsbericht schrieb:
Das Gesetz sieht für Autobahn-Raser eigentlich eine Höchststrafe von 600 Euro, vier Punkten und einem dreimonatigen Fahrverbot vor. Weil der Fahrer hier aber ganz offensichtlich vorsätzlich gerast ist, hat die Polizei die Möglichkeit, das Bußgeld zu erhöhen. In diesem Fall zu verdreifachen, auf 1800 Euro.

Abgesehen davon muss der Fahrer nicht nach den 3 Monaten den verkehrspsychologischen Test machen...?
 
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Wie sie auf die 1.800 Euro kommen verstehe ich nicht, dies sieht der Bußgeldkatalog gar nicht vor.

Zitat von busgeldkatalog.de:
über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Fahrzeug einziehen etc. ist in Deutschland keine gängige Praxis, in Italien bspw. schon! ;)

Das steht in dem mopo-Artikel der oben zitiert wird.
Bei einer so deutlichen Überschreitung der Höchstgeschwindig gehen sie wohl von "vorsätzlichen Rasen" aus und damit können sie das Busgeld erhöhen, in dem Fall verdreifachen.
Inwieweit das vom Busgeldkatalog vorgesehen ist keine Ahnung, vielleicht weiss ja einer der Juristen hier was dazu.

Und zu den Äußerungen zur Messtoleranz oben ... ob die zulässige Höchstgeschwindingkeit jetzt um 191 oder nur 140 überschritten wurde ist für die Strafe wohl weitgehend egal.
 
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Jetzt weiß ich erst um welchen Fall es geht.

Heute morgen haben sie im TV die Provida-Aufzeichnung incl. Verfolgung gezeigt. In der Tat fuhren die Providas mit 222 km/h und das Meßsystem will durchschnittliche 291 km/h gemessen haben. Aber auf der Aufnahme war der Verfolgte so gut wie garnicht zu sehen, zumal es dunkel und recht befüllte Autobahn war.
So wurde auch gezeigt wie der BMW die Ausfahrt nahm und die Providas natürlich hinterher. Es war ein Fahrzeug mit rußischem Kennzeichen!

Und bekanntlich werden "Internationale Patienten" anders behandelt als Einheimische!
 
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"die karre" wie du sie zu nennen pflegst, ist dann hiermit ein amtlich von provida gemessener gechippter M73 mit VMAX-aufhebung in einem E38 - sprich ein 750i. also die gleiche maschine, die ich in meinem 850 CI fahre und damit fast auf CSI niveau mit 370 munteren V12 pferdchen aus 5,4 liter hubraum.... da meiner schon 293km/h lt GPS hatte, sind die 291 durchaus glaubhaft. WIE die messung technisch machbar ist, wissen wohl nur gott und die polizei in dieser reihenfolge. jedoch sind bereits provida-fahrzeuge bekannt, die sogar messen können, wenn sich noch 2 fahrzeuge zwischen verfolger und verfolgtem befinden...
http://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/rekord-raser-autobahn-291-kmh-17144370.bild.html

da fragt sich der autobegeisterte Leser doch, wie um alles in der Welt so eine Karre 291 echte Km/H fahren soll....
 
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WIE die messung technisch machbar ist, wissen wohl nur gott und die polizei in dieser reihenfolge. jedoch sind bereits provida-fahrzeuge bekannt, die sogar messen können, wenn sich noch 2 fahrzeuge zwischen verfolger und verfolgtem befinden...

Es sind aber ganz sicher noch nicht alle Providas mit der "neuesten" Technik ausgestattet, wenn es denn eine geben sollte.
Aber eine Messung wird dann ungenau und vor allem anfechtbar, wenn der Gemessene sich entfernt und im besonderen zu weit entfernt hat (auf die Distanz während der Messung; 222km/h zu 290km/h auf 300m ist schon ordentlich Distanzzuwachs).

Aber in dem hier vorliegenden Fall hat es sicherlich keinen "Armen" getroffen. Also was soll's, einem Anderen hätte ich jedoch auf alle Fälle einen Widerspruch bzw. ein Anzweifeln der Messergebnisse empfohlen.
 
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