Sorry für das Zuspamen deines Threat. [emoji6] Habe da mal eine Frage...
Wenn man die rechte Rückleuchte so umpint, dass das Rückfahrlicht dann als Nebelschlussleuchte mitläuft wäre das ja schon mal zulässig. Zwei „Nebler“ darf man ja haben.
Bliebe nur noch die Frage, wie und wo man das Rückfahrlicht unterbringt, dass es gut ausschaut, TÜV-fähig ist und funktionieren sollte es auch noch... [emoji6]
Dann könnte man sich deine Leuchte legal ans Auto schrauben. Wenn dann die Blinkergläser noch rot wären, dann hätte man eine wirklich schöne vollrote Ausführung des Hecks...
Gehört hier aber nicht hin, deswegen sorry!