Bußgeldkosten ab 1.Februar

O

Oki Doki

Guest
Wie teuer wird was ab Sonntag?

Notorisches Linksfahren:
80 statt 40 Euro

Vorfahrtssünder: 100 statt 50 Euro

Gefährliches Überholen:
100 statt 50 Euro

Missachtung des Überholverbotes:
150 statt 75 Euro

r3_170x130.jpg
Achtung Radarfalle! Wenn's blitzt, kostet es mehr!

Alle Bußgelder im Überblick

Geschwindigkeits-Überschreitungen (innerhalb und außerhalb von Ortschaften)

um 21 bis 25 km/h bisher: 50/40,
ab sofort: 80/70 Euro

um 31 bis 40 km/h bisher: 100/75,
ab sofort: 160/120 Euro

um 51 bis 60 km/h bisher: 175/150,
ab sofort: 280/240 Euro

über 70 km/h bisher: 425/375,
ab sofort: 680/600

Abstandsverstöße (Drängeln)
bei mehr als 80 km/h bisher: bis 200,
ab sofort: bis 320 Euro

bei mehr als 130 km/h bisher: bis 250,
ab sofort: bis 400 Euro

Alkohol/Drogen am Steuer
beim ersten Verstoß bisher: 250,
ab sofort: 500

beim zweiten Verstoß bisher: 500,
ab sofort: 1.000 Euro

beim dritten Verstoß bisher: 750,
ab sofort: 1.500 Euro

Rotlicht-Verstöße
bei Rot über die Ampel bisher: 50,
ab sofort: 90 Euro

bei Rotphase von mehr als 1 Sekunde bisher 125,
ab sofort: 200 Euro
 
AW: Bußgeldkosten ab 1.Februar

Michalela,

wenn Du den Katalog da hast, dann schau bitte mal nach:

Die schlimmste Änderung ist glaube ich, daß es ab 26km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaft bereits einen Monat Fahrverbot gibt.
Das war früher ab 41km/h !!!!

Stimmt das?
 
AW: Bußgeldkosten ab 1.Februar

Hab kein Katalog hier.

TUTI mir LEID.:b:b
 
AW: Bußgeldkosten ab 1.Februar

von 0-20 km/h zu schnell ist in dem Fall alles gleich geblieben.. ist doch ok :)
Halte mich sowieso immer in dieser 20km/h Toleranz auf :D.
Naja.. auser aufm Rad wenn´s den Berg runna geht xD xD xD
 
AW: Bußgeldkosten ab 1.Februar

von 0-20 km/h zu schnell ist in dem Fall alles gleich geblieben.. ist doch ok :)
Halte mich sowieso immer in dieser 20km/h Toleranz auf :D.
Naja.. auser aufm Rad wenn´s den Berg runna geht xD xD xD

Zu viele Verstöße in dieser Größenordnung können zu einem späteren Zeitpunkt auch Probleme bereiten. Sie werden trotzdem gespeichert.
 
AW: Bußgeldkosten ab 1.Februar

Ist trotzdem noch viel zu billig und wird so ziemlich keine Abschrecken, so sehe ich das zumindest.

Diese Auffassung bestätigen auch diverse Fachleute und Verkehrspsychologen.

Aber es zeigt wieder einmal, dass unter dem Deckmantel des blinden Aktionismus etwas unternommen wurde, was an den Ursachen völlig vorbei geht und lediglich den Verwaltungsmechanismus beschäftigt hat.

Möchte gar nicht wissen, was diese ganzen Änderungen an Geld gekostet haben und was man(n) damit alles für sinvolle Projekte hätte umsetzen können.
 
AW: Bußgeldkosten ab 1.Februar

Zu viele Verstöße in dieser Größenordnung können zu einem späteren Zeitpunkt auch Probleme bereiten. Sie werden trotzdem gespeichert.


Ich weiss .. aber 1-2 mal im Jahr ist das alles np ^^.
Wenn überhaupt.. mit´m MZ3 wurde ich in 2 Jahren kein mal geblitzt...
Worüber ich eigentlich auch sehr überrascht bin :D
 
AW: Bußgeldkosten ab 1.Februar


Möchte gar nicht wissen, was diese ganzen Änderungen an Geld gekostet haben und was man(n) damit alles für sinvolle Projekte hätte umsetzen können.

Was soll das schon groß an Geld "kosten", wenn nur einige Zahlen und Buchstaben in einem Katalog geändert werden? &:
 
AW: Bußgeldkosten ab 1.Februar

Was soll das schon groß an Geld "kosten", wenn nur einige Zahlen und Buchstaben in einem Katalog geändert werden? &:

Nun, ich unterstelle mal, dass dafür Arbeitsgruppen gebildet wurden, die monatelang über die Änderungen beraten haben, dann diese Änderungen jur. geprüft, zu Papier gebracht und verabschiedet wurden. Jetzt kann man(n) natürlich argumentieren, dass diese Verwaltungsfachkräfte ja ohnehin in Lohn und Brot stünden, aber sie hätte ihre Schaffenskraft eben auch anderweitig einsetzen können.
 
AW: Bußgeldkosten ab 1.Februar

Michalela,

wenn Du den Katalog da hast, dann schau bitte mal nach:

Die schlimmste Änderung ist glaube ich, daß es ab 26km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaft bereits einen Monat Fahrverbot gibt.
Das war früher ab 41km/h !!!!

Stimmt das?

Soweit ich das bis jetzt in den Artikeln finden konnte hat sich an der Punktevergabe und den Fahrverboten nichts geändert, lediglich die Bußgelder wurden erhöht. Es muss ja Geld in die Kassen und wer nicht fahren kann, der kann auch nichts mehr bezahlen :X. Also wer es sich leisten kann, der darf auch weiterhin 40 km/h zu schnell fahren ohne den Lappen abzugeben (jedoch nur einmal in 12 Monaten, das 2. mal nur noch 25 km/h sonst kann man unter Umständen trotzdem laufen :w)
 
AW: Bußgeldkosten ab 1.Februar

Nun, ich unterstelle mal, dass dafür Arbeitsgruppen gebildet wurden, die monatelang über die Änderungen beraten haben, dann diese Änderungen jur. geprüft, zu Papier gebracht und verabschiedet wurden. Jetzt kann man(n) natürlich argumentieren, dass diese Verwaltungsfachkräfte ja ohnehin in Lohn und Brot stünden, aber sie hätte ihre Schaffenskraft eben auch anderweitig einsetzen können.

Genau so sieht es mit der Entlohung aus. Und solche Projekte werden in Arbeitskreisen - neben der eigentlichen Arbeit - abgehalten :w Also würde die juristische Prüfung noch zu Buche schlagen können. Aber ganz sicher, werden diese Juristen ebenso schon in Lohn und Brot stehen, also regulär ihre Arbeit machen.
 
AW: Bußgeldkosten ab 1.Februar

Wer alles genau nachlesen möchte (sind ja nur gutt 500 Seiten) - bitte: Der Bußgeldkatalog, Stand: 01.02.2009

Eigentlich sind nicht die Erhöhungen der Geldstrafen was schmerzt, sondern dass man jetzt schon deutlich früher und schneller zum aktiven Punktesammler wird und das kann dann richtig weh tun.

Beispiele:

03729 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 21 - 25) km/h.
1 Punkt, € 80,00

103730 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 26 - 30) km/h.
3 Punkte, € 95,00

103731 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 31 - 40) km/h.
3 Punkte, € 160,00, 1 Monat Fahrverbot !!!
 
AW: Bußgeldkosten ab 1.Februar

ich mach mir da garnicht so große Gedanken. 2008 wurde ich 7x geblitzt und nur zwei Fotos kamen an. Einmal hab in einer 30er Zone, im Fußraum der Beifahrerseite, die Colaflasche gesucht, als es auf einmal rot aufblitze. Ein anderes mal hab ich in einer 70er Zone bei etwa 100kmh den Blitzer vorher gesehen und mir reflexartig, keine ahnung warum, die Hand vors Gesicht gehalten. Nie kam was davon an, was mit den anderen drei ist... &: keine Ahnung. Von daher kostet das Geblitze doch nur ca 1/3:b
 
AW: Bußgeldkosten ab 1.Februar

ich mach mir da garnicht so große Gedanken. 2008 wurde ich 7x geblitzt und nur zwei Fotos kamen an. Einmal hab in einer 30er Zone, im Fußraum der Beifahrerseite, die Colaflasche gesucht, als es auf einmal rot aufblitze. Ein anderes mal hab ich in einer 70er Zone bei etwa 100kmh den Blitzer vorher gesehen und mir reflexartig, keine ahnung warum, die Hand vors Gesicht gehalten. Nie kam was davon an, was mit den anderen drei ist... &: keine Ahnung. Von daher kostet das Geblitze doch nur ca 1/3:b

Mal sehen, wie oft es für Dich noch nur ein Drittel kosten wird. Wenn es Dich so oft erwischt hatte, dann schaffst Du das schon :y
 
AW: Bußgeldkosten ab 1.Februar

Zu den 26 km/h habe ich im Tatbestandskatalog was gefunden:

§ 4 Abs. 2 BKatV, sofern das Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers verhängt
wird. Dabei ist außerdem Folgendes zu beachten:
Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet,
so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt beispielsweise in der Regel in
Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeuges wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens
26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der
Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.
Die entsprechenden Angaben sind auch in der Mitteilung an das KBA (SDÜ-VZR-MIT: „Feldname: REGRU“) stets anzugeben.
 
AW: Bußgeldkosten ab 1.Februar

Zu den 26 km/h habe ich im Tatbestandskatalog was gefunden:

§ 4 Abs. 2 BKatV, sofern das Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers verhängt
wird. Dabei ist außerdem Folgendes zu beachten:
Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet,
so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt beispielsweise in der Regel in
Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeuges wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens
26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der
Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.
Die entsprechenden Angaben sind auch in der Mitteilung an das KBA (SDÜ-VZR-MIT: „Feldname: REGRU“) stets anzugeben.
 
AW: Bußgeldkosten ab 1.Februar

Diese Auffassung bestätigen auch diverse Fachleute und Verkehrspsychologen.
Jopp, das ist ja auch gewollt. So vermindern sich die Straftaten leicht, das in die Kassen gespülte Geld wird aber nicht weniger. Das kommt der Budegplanung zugute.

Da die Zeche von denen bezahlt wird, die eh schneller als die läppischen +20 km/h fahren is alles fein. Kann gern noch teurer werden - aber dann sinken die Einnahmen.

... das muss man halt vorsichtig machen ;-)
 
AW: Bußgeldkosten ab 1.Februar

Ich weiss .. aber 1-2 mal im Jahr ist das alles np ^^.
Wenn überhaupt.. mit´m MZ3 wurde ich in 2 Jahren kein mal geblitzt...
Worüber ich eigentlich auch sehr überrascht bin :D

Ich bin die letzten 2 Jahre nicht mit meiner GSXR1000 und auch nicht mit Z3 QP geblitzt worden.Aber 3x mit Twingo &:
Ich denke wenn man schnell fährt ist man viel aufmerksamer was so am Strassenrand los ist.Mit 58PS fährt man einfach relaxter und dann passierts :wm
 
Zurück
Oben Unten