Bußgeldkosten ab 1.Februar

AW: Bußgeldkosten ab 1.Februar

Wer alles genau nachlesen möchte (sind ja nur gutt 500 Seiten) - bitte: Der Bußgeldkatalog, Stand: 01.02.2009

Eigentlich sind nicht die Erhöhungen der Geldstrafen was schmerzt, sondern dass man jetzt schon deutlich früher und schneller zum aktiven Punktesammler wird und das kann dann richtig weh tun.

Beispiele:

03729 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 21 - 25) km/h.
1 Punkt, € 80,00

103730 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 26 - 30) km/h.
3 Punkte, € 95,00

103731 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um ... (von 31 - 40) km/h.
3 Punkte, € 160,00, 1 Monat Fahrverbot !!!

Hallo,

leider stimmt deine Aussage nur für INNERorts und auch da wurden nur die Busgelder erhöht. In dem Bereich wurden weder die Punkte noch die Fahrverbote erhöht.

Bisher waren Außerorts folgende Sätze fällig:
21-25: 1 Punkt, 40 Euro
26-30: 3 Punkte, 50 Euro
31-40: 3 Punkte, 75 Euro

ab 01.02.2009 folgende Sätze
21-25: 1 Punkt, 70 Euro
26-30: 3 Punkte, 80 Euro
31-40: 3 Punkte, 120 Euro


Quelle

Es wurden nur die Busgelder angepasst NICHT die Punkte!

MfG
CPS
 
AW: Bußgeldkosten ab 1.Februar

Bis dieses System bei uns eingeführt wird müssen viele Gesetze geändert werden, wird also noch etwas dauern q:

Nein... ich bin der Meinung gelesen zu haben, dass nur das Polizeigesetz dahingehend geändert werden muss (zumindest für die ersten Teststrecken)
 
AW: Bußgeldkosten ab 1.Februar

na das wollen wir erstmal abwarten. ich glaub noch nicht so recht dran!

Dann glaubst Du wohl heute auch noch an den Weihnachtsmann :y :w Das System wird kommen, so wie das Amen in der Kirche. Vor allem werden dann noch mehr solche "Meßbrücken" aufgestellt werden, damit präzise und lücklos gemessen werden kann. ;)
 
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Hi

wie verhält es sich wenn mann im Januar z.B. geblitzt wurde (zu schnelles Fahren)...aber im Februar erst die Auswertung erfolgt.....greift da noch der alte Satz der schon die neuen?
 
AW: Bußgeldkosten ab 1.Februar

Dann glaubst Du wohl heute auch noch an den Weihnachtsmann :y :w Das System wird kommen, so wie das Amen in der Kirche. Vor allem werden dann noch mehr solche "Meßbrücken" aufgestellt werden, damit präzise und lücklos gemessen werden kann. ;)

klar, glaub ich an den Weihnachtsmann, hab Ihn schließlich schon mehrmals mit eigenen Augen gesehen! :y
Bis die ihre komische Section Control durchhaben fahr ich wahrscheinlich schon Rollstuhl und wenn nicht dann auch schnurz, wer ist so dämlich und übersieht diese Dinger?
 
AW: Bußgeldkosten ab 1.Februar

Hi

wie verhält es sich wenn mann im Januar z.B. geblitzt wurde (zu schnelles Fahren)...aber im Februar erst die Auswertung erfolgt.....greift da noch der alte Satz der schon die neuen?

Es gilt der Zeitpunkt der Tat.
Du kannst bis heute Abend um 23.59 durch den Blitzer fahren und bekommst den günstigen Tarif.%:
 
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wer ist so dämlich und übersieht diese Dinger?

Es geht dann nicht mehr um das "Übersehen", sondern nur noch, ob die Geschwindigkeit auf einer Strecke eingehalten wurden.

Ich gehe aber davon aus, dass Deutschland nicht flächendeckend damit bepflastert wird. In solchen Streckenabschnitten wo bereits in der Vergangenheit wenig Unfälle waren, werden hoffentlich noch ohne Geschwindigkeitsbeschränkungen bleiben.
Immerhin gilt ja immer noch Time is Money... und Autobahnen sind nunmal Transferstrecken u.a. auch für Warengüter und und und
 
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