ZettiMarkus
mit Kurven ist’s kein Umweg! 🥳
AW: clever überholen statt "drängeln" ...
schneller als die Feuerwehr
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Zumal man, wenn man nur Blaulicht hat, auch die Straße nicht freigemacht werden müsste. Sonderrechte hat man mW nur in Kombination mit dem Martinshorn...
Genau so!![]()
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Das ist nicht nur Deiner Meinung nach "Bullshit".
Amtsanmaßung ist z.B. das unberechtigte Tragen einer Dienstuniform und sich als Polizist ausgeben. Nach Aussage von Leuten, die sich damit auskennen müssten, steht nirgends geschrieben, dass das Blaulicht außerhalb von Polizei, Feuerwehr, Rettung usw. nicht genutzt werden darf.
Das ist nicht nur Deiner Meinung nach "Bullshit".
Amtsanmaßung ist z.B. das unberechtigte Tragen einer Dienstuniform und sich als Polizist ausgeben. Nach Aussage von Leuten, die sich damit auskennen müssten, steht nirgends geschrieben, dass das Blaulicht außerhalb von Polizei, Feuerwehr, Rettung usw. nicht genutzt werden darf.

blaulicht ist aber die kennzeichnung für "sonderrechte" und diese stehn nur bestimmten amtsgruppen zur verfügung. wer also nicht dieser amtsgruppe angehört, gibt sich durch das blaulicht als solcher aus und somit ist es amtsanmassung.
aus eigener erfahrung (ist aber auch schon paar jahre her) kann ich sagen, dass die "anklageschrift" folgende punkte enthalten wird:
- amtsanmassung
- unerlaubtes benutzen von sonderrechten/signalen
- nötigung
- nichtbeachten der stvo
und noch paar kleinigkeiten habs nimmer genau im kopf.
das ganze brachte mir dann noch 3 punkte und 180€ bussgeld - ein spass ists trotzdem und ich hab in 2 autos immer noch welche drin![]()
. Muss ich dem mal sagen von dem ich das gehört habe....



:



, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. ...
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.http://bundesrecht.juris.de/datenschutz.html
...
na dann eben gelblicht 
Also wenn ich das zu entscheiden habe, dann ja........Andreazzz schrieb:... und was heißt das jetzt konkret?
Bin ich nun verpflichtet Platz zu machen oder nicht?
Andreas



Andreazzz schrieb:... und was heißt das jetzt konkret?
Bin ich nun verpflichtet Platz zu machen oder nicht?
Andreas
Wenn Du nicht vollkommen verblödet bist, machst Du Platz, wenn einer mit einem Blaulicht hinter dir ist. Völlig unabhängig von irgendwelchen Paragraphen.

Andreazzz schrieb:Ja, hast schon Recht, ich hatte mich etwas blöd ausgedrückt.
Es kann doch nicht sein, dass sich jemand so ein Blaulicht ins Auto stellt und meint, er dürfe Polizei spielen.
Ich glaube auch nicht, dass es nur ein Verwarngeld gibt.
Da werden sich die entsprechenden Herren schon ordentlich ins Zeug legen, wenn da jemand ist, der Ihnen "Konkurrenz" macht.
Die werden alles ausnutzen, was die STVO hergibt und den Übeltäter entsprechend belohnen. Da bin ich mir 200%ig sicher.
Das zuvor genannte Beispiel der Bestrafung ist sicher kein Einzelfall!?
Andreas

wo mach ich nur den Magnetfuss auf's Zetti-Roadster-Dach??? 




hey, nehmt doch einfach GRÜNES Blinklicht!
Ist nirgends verboten, keine Amtsanmassung oder sonstwas... und wirkt genauso.
90% der Leute merken nichtmal den Unterschied - gibt genügend (Blau-Grün-)Blinde da draussen!
Grüsse,
Rudi

).
nicht dass sie dann die Stewardessen der falschen Fluglinie anbaggern 
