Costa Concordia - Gier frisst Anstand und Respektlosigkeit

metoo

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15 März 2008
Bin gerade etwas verängert und enttäuscht wie respektlos einige Menschen agieren und versuchen aus einer Tragödie Geld zu machen.
Ich weiß, hat es immer gegeben, und ich bin mit Sicherheit kein Moralapostel, aber irgendwo sind Grenzen gesetzt.

http://www.ebay.de/itm/Costa-Concor...36271689?pt=Telefonkarten&hash=item35b8f41949

Noch mehr:
http://www.ebay.de/sch/i.html?_from=R40&_trksid=p3984.m570.l1313&_nkw=costa concordia&_sacat=See-All-Categories

Neben den Personen, die diese Artikel verkaufen frage ich mich wie gestört, oder was man für geistig minderbemittelte Fähigkeiten haben muss, dass man sich so etwas ersteigert?
Der Sinn hierbei bleibt mir gänzlich abhanden. :j Beim Nächsten Kaffeekranz heißt es dann "Ach hier, die Karte habe ich von der gekenterten Costa Concordia..." &:
 
die Bordkarte gehört wem?

Somt sollte man den VK bei Ebay melden. Handel mit fremdem Eigentum.....

.
 
Das mit dem fremden Eigentum würde ich bezweifeln. Soweit ich mich erinnere gehört Angeschwemmtes dem Finder (was der eigentliche Hintergrund dafür ist, dass der Captain historisch als letzter von Bord geht. Früher hat ihm ein Teil der Ladung gehört - hätte er das Schiff verlassen, hätte es sich leicht und rechtmäßig jemand anderes aneignen können).
 
Na dann suchen wir hier noch jemanden mit Jacht, der sich auch mit Seerecht auskennt :-)


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Das Schiff ist ja nicht auf seiner Jungfernfahrt gesunken. Könnte also auch von einem Teilnehmer einer vorherigen Fahrt stammen ;-)
 
Hallo,
Aktuelle Rechtslage [Bearbeiten]

1990 wurde für den Geltungsbereich deutschen Rechts die Strandungsordnung (zuletzt geändert 1986) durch Artikel 35 des Dritten Rechtsbereinigungsgesetzes vom 28. Juni 1990 (BGBl. I, Seite 1243) aufgehoben. Damit gilt seitdem hier auch für Strandgut ohne Einschränkung das Fundrecht. Strandgut ist nun erst dann herrenlos, kann also vom Finder rechtmäßig angeeignet werden, wenn der bisherige Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgegeben hat (§ 959 BGB).
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Strandrecht
Also gehört einem nicht unbebingt was man am Strand findet, da hier ja nun auch noch das Fundrecht greift.
 
Dann war sie halt von einem Überlebenden der sie in der Hosentasche hatte.
Solange nicht die vermissten Passagiere bei Ebay auftauchen ist mir persönlich so ein Handel relativ egal.
Wer sowas kauft ist meines Erachtens selber Schuld.

Seriöse Auktionshäuser versteigern auch Stücke von James Deans Porsche.
 
Die Versteigerung dieser Dinge ist schon respektlos.
Allerdings hat mich das Vorgehen eines Ehepaars viel mehr geschockt.
Diese haben (ist schon einige Tage her) ihre seit 2 Jahren verstorbene Tochter als vermisst gemeldet. Sie gaben an, dass ihre Tochter auf dem Schiff war und noch vor wenigen Stunden mit Ihnen telefoniert hatte.
Das Fehlen auf der Passagierliste haben sie mit dem gern genommenen blinden Passagier begründet. Davon gab es ja genug auf der Costa.
Sie wollten daraufhin Schadenersatz für die verstorbene Tochter verlangen.

Also sowas nenne ich mal respektlos. Das ist ne ganz andere Nummer...
 
Hallo,

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Strandrecht
Also gehört einem nicht unbebingt was man am Strand findet, da hier ja nun auch noch das Fundrecht greift.

THX für die Aufklärung. Da sieht man wie lange es her ist, dass ich mich mal damit beschäftigt habe. Kinners, wie die Zeit vergeht... :)
Der historische Ansatz, weshalb der Captain als letzter von Bord geht, ist aber immer noch das alte Recht. Vonwegen Ehre, da ging es nur um den Besitz.
 
Aber wo für zum Teufel sollte ich sowas ersteigern wollen?

BTW: Der erste Link geht nicht mehr, Ebay hat die Auktion beendet.
 
aber irgendwo sind Grenzen gesetzt.
... welche und von wem? Und warum überhaupt?

Der ganze Kram verrottet nicht auf Müllhalden sondern kommt unter die Leute. Das ist doch toll!

Ob die Toten irgendwas davon haben, wenn das Zeug am Strand rumgammelt? Ich denke nicht.

Von daher: Lass die Leute doch damit handeln solange sie niemanden damit schaden ...
 
THX für die Aufklärung. Da sieht man wie lange es her ist, dass ich mich mal damit beschäftigt habe. Kinners, wie die Zeit vergeht... :)
Der historische Ansatz, weshalb der Captain als letzter von Bord geht, ist aber immer noch das alte Recht. Vonwegen Ehre, da ging es nur um den Besitz.
Wo kommen denn diese Weisheiten her? Wenn das Schiff aufgegeben werden muss, geht es darum Passagiere und Besatzung zu retten, für die der Kapitän verantwortlich ist. Das kann er schlecht, wenn er voran in die Boote geht. Grundlage dafür ist keine Rechtsnorm, sondern der "gute seemännische Brauch", der auch ohne feste Definition vor einem Seeamt durchaus Relevanz für die Beurteilung des Handelns der Beteiligten hat. Wenn das Schiff sinkt, ist es zudem für eventuelle Besitztümer an Bord völlig irrelevant, wann der Kapitän von Bord geht. Egal ob der Besitz im Wrack verbleibt oder als Strandgut zu einem kleinen Nebeneinkommen für Küstenbewohner wird (die das mit dem Fundrecht auch heute noch nicht recht einsehen mögen. Tradition ist Tradition). Ist der Dampfer auf Grund, ist der Besitz auch weg und die pure Anwesenheit des Kapitäns hält das Schiff nicht über Wasser. Solange Aussicht besteht, das Schiff zu retten, wäre es zudem außerordentlich unvernünftig, es zu verlassen. Übrigens stammt dieser gute Brauch nicht aus alten Zeiten, in denen den Schiffsführern tatsächlich häufig das Recht eingeräumt wurde, einen kleinen Teil des Laderaums für eigene Geschäfte zu nutzen (als Teil der Entlohnung) und in denen der Mensch wenig zählte. Die Anfänge liegen im Ehrencodex der Kriegsschiffskommandanten und im 19. Jahrhundert wurde das in der Passagierschifffahrt übernommen. In beiden Fällen ist wirtschaftliches Interesse an einer Ladung nicht relevant.
Noch ein Hinweis an den Experten: Der Schiffsführer wird im deutschen Sprachraum Kapitän genannt, auf Kriegsschiffen Kommandant. Das englische Pendant ist Master (zivil) und Commanding Officer in der Marine. "Captain" ist ein militärischer Dienstgrad in englischen Sprachraum bei Heer (Hauptmann) wie Marine (Kapitän zur See).
 
Z.B. http://www.kultiversum.de/Leben-Themen/Leben-Schiffbruch.html

"Früher, so wird gemutmaßt, sei ein Kapitän bei Totalverlust voll zur Verantwortung gezogen worden. „Meistens waren sie ja auch noch Miteigentümer der Ladung und mussten beim Überleben für den Verlust derselben haften. Besser war es, mit unterzugehen", sagt Glenn Wrede, selbst Kapitän.

Fest niedergeschrieben sei der Grundsatz nirgendwo, so Jan-Thiess Heitmann vom Deutschen Verein für Internationales Seerecht. Aber, so meint auch Heitmann: „Die Kapitäne hatten früher ein großes Eigeninteresse. Deshalb versuchten sie bis zuletzt, die Ladung zu retten."


Ob man es Reihenmotor oder in-line engine, ich bin da tolerant.
 
....Das Fehlen auf der Passagierliste haben sie mit dem gern genommenen blinden Passagier begründet. Davon gab es ja genug auf der Costa.

Habe auch von "blinden Passagieren" auf der Costa C. gehört. &: Wie kommen ein, oder mehrere, so genannte blinde Passagiere auf ein Kreuzfahrschiff? Denke mal, dass war Gang und Gebe und jemand hat sich ein kleines Zubrot verdient, dass er sowas geduldet hat. Nun ist es "aufgefallen". Leider.
Nichtsdestotrotz, überhaupt könnte ich :ulrich:wenn Leute eine 8 tägige "Kreuzfahrt" für 499,- Euro buchen und nicht von hier bis da denken und sich keinerlei Gedanken machen.

Ebenso, Leute, die mal eben übers Wochenende zum Shoppen nach New York fliegen, oder für 2 Tage nach Ischgl zum Skifahren die Autobahnen verstopfen. Ect.
Wenn ich mir nichts "vernünftiges" leisten kann, bleibe ich lieber mit dem Arsch Zuhause. Aber nein, es muß der Affe gemacht werden. (Meist auf Pump). Hauptsache man war irgendwo, zwischen Jahresurlaub a) und b). ...und jammert dann noch, dass das Benzin ja ach so teuer ist.

Nochmal zurück zu der Costa C. : Auch solche Billigkreuzfahrten sollten/müssen sicher sein und nicht in solch einer Katastrophe enden.
Sie sollten allerdings verboten werden,..aber von wem??
 
Nichtsdestotrotz, überhaupt könnte ich :ulrich:wenn Leute eine 8 tägige "Kreuzfahrt" für 499,- Euro buchen und nicht von hier bis da denken und sich keinerlei Gedanken machen.

Ebenso, Leute, die mal eben übers Wochenende zum Shoppen nach New York fliegen, oder für 2 Tage nach Ischgl zum Skifahren die Autobahnen verstopfen. Ect.
Wenn ich mir nichts "vernünftiges" leisten kann, bleibe ich lieber mit dem Arsch Zuhause. Aber nein, es muß der Affe gemacht werden. (Meist auf Pump). Hauptsache man war irgendwo, zwischen Jahresurlaub a) und b). ...und jammert dann noch, dass das Benzin ja ach so teuer ist.

Danke, Rainer :t!!!! Passender kann man(n) es nicht ausdrücken.
 
Wo kommen denn diese Weisheiten her? Wenn das Schiff aufgegeben werden muss, geht es darum Passagiere und Besatzung zu retten, für die der Kapitän verantwortlich ist. Das kann er schlecht, wenn er voran in die Boote geht. ...

Ohne von dieser Thematik auch nur die geringste Ahnung zu haben, könnte ich mir vorstellen, dass sich im Anwendungsbereich des deutschen Rechts diese Pflicht des Kapitäns auch z. B. aus seiner Garantenstellung herleiten lässt, mithin eine "Flucht" des Kapitäns u. A. in den Bereich einer unterlassenen Hilfeleistung tendieren könnte. Auch zivilrechtlich hätte das Implikationen. Natürlich ist mir bewusst, dass sich solche Thematiken meist in anderen Rechtsordnungen oder im internationalen Seerecht abspielen.

Das schreibe ich aber wie gesagt ins Blaue hinein. Was das eigentliche Thema dieses Threads betrifft, so finde ich es relativ unbedeutend, ob und wie das Unglück nun medial und/oder kommerziell ausgeschlachtet wird. Der eigentliche Skandal ist doch das Verhalten von Kapitän und Reederei. :s
 
hier habe ich aufgehört zu lesen...:laugh3:
Von dem Wissen, dass Brummm zu Themen, von denen er nach eigenem Bekunden nicht "die geringste Ahnung hat", erkennen lässt, kannst du dir ruhig eine dicke Scheibe abschneiden. Lesen bildet, aber wenn man mitten im Text aufhört wird das nichts mit der Bildung. :X
 
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