Dachmodul ist verfügbar

AW: Dachmodul ist verfügbar

mit meinem schlüssel spielende kinder sind dann nicht meine kinder ;) ergo kinder von anderen =>meine schlüssel wurden gegen meinen willen genommen und die brut von ihren eltern nicht beaufsichtigt...=>>> es ändert sich nichts :s

Ja, mit deinem Schlüssel spielende Kinder z.B. - nach "Murphys Law" - was passieren kann, passiert auch irgendwann einmal...
 
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Was allerdings immer zu beachten ist, ist die Frage eines evtl. Versicherungsausschlusses bzw. einer Begrenzung, da es mir nicht ausgeschlossen erscheint, dass die Haftpflichtversicherung von grob fahrlässiger Verursachung ausgehen könnte, wenn es zu einem Schadenfall durch Benutzung des Modules käme.

Da wären wir dann aber doch bereits im Bereich der zivilen Klage und hätten die Ordnungswidrigkeit / Straftat dann bereits übersprungen. Was dann doch ebenfalls bedeuten würde, dass die Gegenseite zunächst das Verschulden nachweisen müsste, und nicht wir unser Nichtverschulden ... das wäre rein von der Basis her zumindest die bessere Ausgangsposition :t
 
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Hallo Hannes,

bitte lies Dir diesen Thread hier gerade aufgrund der rechtlichen Diskussion noch einmal durch...


Liebe Grüße
Chris

Hallo Chris,

hab ich schon vorher durchgelesen, es wird meines Erachtens strittig bleiben.

Ihr habt aber insofern Recht, dass die Wahrscheinlichkeit, dass was passiert schon äußerst gering ist! Nimmt man dann (moralische Aspekte mal ausgeschlossen) noch dazu, dass man für den Fall, wenn was passiert, rechtlich schwer zu belangen ist, werde ich mit meinem Wunsch, nach einem Modülchen bei dem man sich den Finger verbiegen muss, wohl alleine bleiben. :-( ;(

LG
Hannes
 
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...werde ich mit meinem Wunsch, nach einem Modülchen bei dem man sich den Finger verbiegen muss, wohl alleine bleiben. :-( ;(

Also, wenn ich an Deiner Stelle wäre und hätte den Wunsch nach genau dem Modul, so wie Du es beschreibst, dann würde ich den Herrn Reinhold einfach mal anrufen und fragen, ob er Dir nicht ein Modul speziell so programmieren lassen kann ... im Endeffekt ist das lediglich eine "kleine" Softwareänderung, die Hardware samt aufwändiger Anpassung an den Bus ist ja identisch :t

Somit hättest Du nicht nur ein Modul, das Dir genau so gefällt wie es ist, sondern bist sogar der Einzige mit solch einem Modul :t
 
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Da wären wir dann aber doch bereits im Bereich der zivilen Klage und hätten die Ordnungswidrigkeit / Straftat dann bereits übersprungen. Was dann doch ebenfalls bedeuten würde, dass die Gegenseite zunächst das Verschulden nachweisen müsste, und nicht wir unser Nichtverschulden ... das wäre rein von der Basis her zumindest die bessere Ausgangsposition :t

Siehst du, das ist der Grund, weshalb ich mich mit rechtlichen Äußerungen eher gern zurückhalte!

Zum Einen zielte ich eher auf eine Regresssituation mit der eigenen Haftpflichtversicherung ab! Zum Anderen ist es mit den Nachweispflichten, was das "Verschulden" betrifft, leider nicht ganz so einfach, aber das würde jetzt definitiv zu weit führen. Ein im Bereich der StVO nicht zugelassenes Modul birgt nach meiner Auffassung in jedem Fall die Gefahr einer Regresshaftung, soweit in einem Schadenfall (vereinfacht) "nachweislich" das Modul benutzt wurde und auch ein diesbezüglich kausaler Zusammenhang zu dem Schadenereignis bestünde....und ein solcher Fall ist zumindest in der Theorie durchaus vorstellbar.

All das ist im Übrigen dann obsolet, wenn evtl. gutachterlich festgestellt würde, dass der Funktions. - und Gefährdungseingriff eines solchen Moduls so gravierend ist, dass die BE erlöschen würde! In einem solchen Fall kann man dann mit genügender Sicherheit von einer Regresshaftung des Halters ausgehen!

Hoffen wir also, dass wir alle so etwas nie erleben werden:)

Liebe Grüsse
Daniel
 
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