Darf ich in unmittelbarer Nähe zu einem Blitzer parken?

Also um die Sache nach den jüngesten von euch getätigten Aussagen jetzt noch ein letztes mal zusammenzufassen.
Das blose Parken in der Nähe eines mobilen Blitzers (kein warnen, kein Warnblinker, der Blitzer kann noch ganz normal messen etc.) stellt eine Gefahr für die Rechtsordnung da und rechtfertigt verschiedene Sanktionen wie z.b.

a) Anzeige wegen Störung einer Amtshandlung
und
b) Platzverweis durch die Polizei.

Wobei Zweiteres ja nicht schlimm wäre, denn dann geht man halt.
 
Also um die Sache nach den jüngesten von euch getätigten Aussagen jetzt noch ein letztes mal zusammenzufassen.
Das blose Parken in der Nähe eines mobilen Blitzers (kein warnen, kein Warnblinker, der Blitzer kann noch ganz normal messen etc.) stellt eine Gefahr für die Rechtsordnung da und rechtfertigt verschiedene Sanktionen wie z.b.

a) Anzeige wegen Störung einer Amtshandlung
und
b) Platzverweis durch die Polizei.

Wobei Zweiteres ja nicht schlimm wäre, denn dann geht man halt.

zu a) Naja, wenn man es mal ganz genau nimmt würde die Störung wohl erst dann vorliegen, wenn du die Messung aktiv störst.. (sprich durch Wahnblinker etc oder durch Parken im Messbereich) und da als Sanktion ein Platzverweis oder Vorübergehendes Gewahrsam vorgesehen ist (was in diesem Fall wohl auch auszuschließen ist), wirst du wohl nicht mit einer Anzeige rechnen müssen

zu b) dann parkt man halt hinter dem Blitzer :D man soll ja nur nicht vor dem Blitzer warnen von hinter dem Blitzer war ja nie die Rede ;)


PS: Alle Angaben ohne Gewehr, ich zahle keine Kaution
 
Ähm, also allmählich wird das Ganze hier eine Nuance absurd. :X
 
Weil du in deiner Freizeit erheblichen Aufwand zu einem Thema treibst, das womöglich weder dich, noch den Rest der Menschheit monumental voranbringen wird. ;) Deine Zeit hätte ich gerne. :t
 
Weil du in deiner Freizeit erheblichen Aufwand zu einem Thema treibst, das womöglich weder dich noch den Rest der Menschheit monumental voranbringen wird. ;) Deine Zeit hätte ich gerne. :t

Was die Menschheit angeht, da bin ich mir sogar sicher, dass es die nicht weiterbringen wird.

Bei mir bin ich mir da nicht ganz so sicher. Außerdem habe ich Urlaub und meine bessere Hälfte muss arbeiten. Und ich dachte auch, dass sich das leichter klären lässt. Ist aber dann doch relativ kompleziert. Und wenn ich mich mal einer Frage angenommen habe, bin ich einfach unzufrieden, wenn ich aufgeben muss, ohne die Antwort bekommen zu haben. Da geht es jetzt vielleicht nicht mehr um dringende Notwendigkeit, sondern eher um den Ehrgeiz das jetzt abschließend und korrekt zu klären.Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass in einem Rechtsstaat wie Deutschland eine "Allerweltsrechtsfrage" nicht geklärt werden kann.

Du wirst mich vermutlich für vollkommen bekloppt erklären, aber ich hab mir schon überlegt meine Anwältin gegen Honorar mit der Klärung zu beauftragen und überlegt, was mich das wohl kosten würde. :rolleyes4 Aber den Gedanken habe ich dann doch wieder verworfen. :j
 
...Und wenn ich mich mal einer Frage angenommen habe, bin ich einfach unzufrieden, wenn ich aufgeben muss, ohne die Antwort bekommen zu haben. Da geht es jetzt vielleicht nicht mehr um dringende Notwendigkeit, sondern eher um den Ehrgeiz das jetzt abschließend und korrekt zu klären. ...

:t :t :t
 
Was die Menschheit angeht, da bin ich mir sogar sicher, dass es die nicht weiterbringen wird.

Bei mir bin ich mir da nicht ganz so sicher. Außerdem habe ich Urlaub und meine bessere Hälfte muss arbeiten. Und ich dachte auch, dass sich das leichter klären lässt. Ist aber dann doch relativ kompleziert. Und wenn ich mich mal einer Frage angenommen habe, bin ich einfach unzufrieden, wenn ich aufgeben muss, ohne die Antwort bekommen zu haben. Da geht es jetzt vielleicht nicht mehr um dringende Notwendigkeit, sondern eher um den Ehrgeiz das jetzt abschließend und korrekt zu klären.Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass in einem Rechtsstaat wie Deutschland eine "Allerweltsrechtsfrage" nicht geklärt werden kann.

Du wirst mich vermutlich für vollkommen bekloppt erklären, aber ich hab mir schon überlegt meine Anwältin gegen Honorar mit der Klärung zu beauftragen und überlegt, was mich das wohl kosten würde. :rolleyes4 Aber den Gedanken habe ich dann doch wieder verworfen. :j

Du könntest den Blitzerfutzi ja wegen §241 StGB verklagen :D
 
Am besten versetzt auf der Gegenüberliegenden Straßenseite. Das bremst zusätzlich und man könnte noch mehr Abstand zum Blitzer halten. :)

musst mir nur sagen wo ;) (vorher drucke ich mir aber die Diskussion hier aus, um den Typen damit zu verwirren, wenn er was will :D)
 
musst mir nur sagen wo ;) (vorher drucke ich mir aber die Diskussion hier aus, um den Typen damit zu verwirren, wenn er was will :D)

Musst du garnicht. Ich kopiere immer fleißig in ein Worddokument. Ich habe natürlich auch noch anderes Material gesammelt. Wenn ichs fertig habe wird das vorsorglich schön zu den Fahrzeugpapieren gelegt, damit ich im Fall des Falles gerüstet bin. Ich mach dann einfach noch eine Ausfertigung für Dich, oder? :s
 
Zu 2) und 6) habe ich nochmal nachgefragt, weil ich bei 2) alle Kriterien wissen wollte und bei 6) gab es offensichtlich ein Missverständnis.

Sehr geehrter Herr XXXXXX,

wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 19.06.2012.

zu 1) Der Markt Kirchseeon führt Geschwindigkeitsmessungen durch.

Zu 2) Die Messstellen werden zusammen mit der PI Ebersberg und dem Landratsamt Ebersberg nach Kriterien wie z. B. Unfallschwerpunkt u. ä. ausgewählt.

Zu 3) Diese Personen sind nicht Angestellte des Marktes Kirchseeon sondern ein privates Unternehmen.

Zu 4) Amtsträger nach StGB § 11 wird bejaht.

Zu 5) Platzverweise nein, kann nur durch Polizei erteilt werden.

Zu 6) Die Messfahrzeuge beinhalten eine Ausnahmegenehmigung für die Fahrzeuge.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Horny
Bauamt Kirchseeon
Tel. 08091/552-31
Fax. 08091/5529931
 
Nimm doch den Blitzer und leg ihn unter das Auto. Fuers parken ueber einem Blitzer gibts vermutlich kein Gesetz.
 
Wird natürlich erledigt :-)
Sehr geehrter Herr XXXXXX,
ich beziehe mich auf Ihre Mail vom 19.06.2012.
Die Stadt Mühldorf a. Inn ist Mitglied beim Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, der als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Geschwindigkeitsüberwachung in Mühldorf a. Inn durchführt.
Wir bitten, Ihre Fragen an diese Stelle zu richten (info@zvkvuesuedostbayern.de ).
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Waldinger
Stadt Mühldorf a. Inn
Amt für öffentliche Ordnung
Stadtplatz 21
84453 Mühldorf a. Inn
Tel. (08631) 612-256
Fax (08631) 3680-256
 
Dann werden wir ja evtl. demnächst eine höchstrichterliche Entscheidung haben - interessant!

Gruß

Kai
 
Zumindest zwei Sachen wurden ja schon geklärt:

  1. Ein Blitzer/ das Blitzen an sich stellt weder eine Amtshandlung, noch einen Ordnungsbetrieb dar. Folglich kann da schonmal nix behindert werden.
  2. Das Blockieren eines Blitzer stellt keine Nötigung des Messbeamten dar.
 
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