Das Ei und die Miete

AW: Das Ei und die Miete

@Brummm: :t Sollten wie uns mal treffen, dann schenk' ich Dir eins! Vielleicht sehen wir uns mal zu Ostern! :y
 
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@Brummm: :t Sollten wie uns mal treffen, dann schenk' ich Dir eins! Vielleicht sehen wir uns mal zu Ostern! :y


Toll, vielen Dank! :t Ich nehme Dein Schenkungsangebot bereits hiermit an. Und mir wird auch sicher etwas einfallen, was ich öhm der Osterhase dann in die andere Richtung verschenken wird. :+

Viele Grüße
Jan
 
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Oh Mann,
irgendwie bin ich mir überhaupt nicht mehr sicher, ob ich jetzt diese Intention oder diese hatte.
Aber eigentlich gehts doch darum.
Nachbar A "leiht" (Umgangssprache) Nachbar B ein Ei.
Nachbar B gibt Nachbar A am nächsten Tag ein Ei zurück.
ich konnte ja nicht ahnen, dass Eure Interpretation des Sachverhaltes von der Motivation für die Rückgabe abhängt.

Auch lustig finde ich die Forderung nach präzisen Inhalten.
"Jetzt hören sie mal zu, sie Mandant sie. So kommen wir nicht weiter. Das nächste mal sorgen sie bitte für einen eindeutig interpretierbaren Sachverhalt. Wo kommen wir denn da hin. Wenn ich das so wie sie das darstellen, auf einem Seminar......"

Ncht für ungut

Grüsse

Bolitho
 
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Mal abgesehen davon dass es bei der juristischen Bewertung eines Sachverhalts zuerst einmal um den konkreten Sachverhalt geht und nur im Übrigen um die allgemeine Lebenserfahrung, sieht zumindest meine allgemeine Lebenserfahrung da anders aus. Ich habe noch nie eine solche Kleinigkeit weggegeben in der Erwartung, etwas gleichwertiges wieder zu erhalten, und ich kann mich auch nicht entsinnen, dass es umgekehrt einmal so war.

Würde nun tatsächlich ein Gericht über diesen Fall zu entscheiden haben und würde der erste Ei-Spender auf die Befragung antworten, dass er davon ausgegangen sei, auch wieder ein Ei zurück zu erhalten, der zweite Ei-Spender jedoch sagen dass er sein Ei einfach nur aus Nächstenliebe gegeben habe, sich hierzu jedoch nicht rechtlich verpflichtet gesehen habe, so käme es dann wohl schlicht auf die "allgemeine Lebenserfahrung" des erkennenden Gerichts an. Welch groteske Vorstellung. :+

Viele Grüße
Jan

Ich habe aber nicht von der ersten auf die zweite Übergabe geschlossen, sondern von der zweiten auf die erste. Das bedeutet, dass ich das Stattfinden der zweiten bereits voraussetzen darf. :) Daher laufen auch Spekulationen über einen Dissens der beiden Handelnden an dieser Stelle ins Leere. :s :b (Wo ist der Ätsch-Smiley? - Ach hier: :P )
 
AW: Das Ei und die Miete

Ich habe aber nicht von der ersten auf die zweite Übergabe geschlossen, sondern von der zweiten auf die erste. Das bedeutet, dass ich das Stattfinden der zweiten bereits voraussetzen darf. :) Daher laufen auch Spekulationen über einen Dissens der beiden Handelnden an dieser Stelle ins Leere. :s :b (Wo ist der Ätsch-Smiley? - Ach hier: :P )

Ich habe nie etwas von einem Dissens gesagt das ist etwas völlig anderes. Ich kann mich auch im übrigen eigentlich nur wiederholen, ggf. auch das mit dem Rechtsbindungswillen ausführlicher erklären. Die Geschichte mit der unsinnigen Sachverhaltsinterpretation, fängt allerdings langsam an zu langweilen. ;-)

Ich klinke mich daher mal an dieser Stelle aus, sonst würde mein Ton vielleicht ungeduldiger und/oder belehrend, und das wäre bei einer solchen Spaßdiskussion fehl am Platze. :)

Viele Grüße und weiterhin viel Spaß mit den Eiern. :wm
Jan
 
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Oh Mann,
irgendwie bin ich mir überhaupt nicht mehr sicher, ob ich jetzt diese Intention oder diese hatte.
Aber eigentlich gehts doch darum.
Nachbar A "leiht" (Umgangssprache) Nachbar B ein Ei.
Nachbar B gibt Nachbar A am nächsten Tag ein Ei zurück.
ich konnte ja nicht ahnen, dass Eure Interpretation des Sachverhaltes von der Motivation für die Rückgabe abhängt.

Auch lustig finde ich die Forderung nach präzisen Inhalten.
"Jetzt hören sie mal zu, sie Mandant sie. So kommen wir nicht weiter. Das nächste mal sorgen sie bitte für einen eindeutig interpretierbaren Sachverhalt. Wo kommen wir denn da hin. Wenn ich das so wie sie das darstellen, auf einem Seminar......"

Ncht für ungut

Grüsse

Bolitho

Sorry Bolitho, das die Diskussion so ausgeartet ist -ich dachte auch zunächst, dass es um die grundsätzliche Klärung einer nicht besonders komplizierten Frage geht.

Keine Sorge vor Deinem nächsten Besuch bei einem Rechtsanwalt! Es sind nicht alle so! ;) Mit manchen kann man auch ganz normal reden und wird nicht angemeckert, sondern bekommt auch kurze, präzise Antworten die einen dann auch wirklich weiterbringen und nicht noch mehr verwirren. :)
 
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Ich hab da grad mal versucht "etwas weiter zu denken" und da fiel mir so ein Film ein .... mit Bill Murray und Andie MacDowell .... wie hieß der doch gleich ...? ach ja:

Und täglich grüßt das Murmeltier! :d:d:d:d:d

schönen Tag noch

Sascha
 
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Keine Sorge vor Deinem nächsten Besuch bei einem Rechtsanwalt! Es sind nicht alle so! ;) Mit manchen kann man auch ganz normal reden und wird nicht angemeckert, sondern bekommt auch kurze, präzise Antworten die einen dann auch wirklich weiterbringen und nicht noch mehr verwirren. :)

Na da das erzähl mal Gregor, der dürfte sich über Deinen Kommentar schon sehr wundern. :d Gut dass Wackeldackel ihm geholfen hat. :+

Sorge vor einem Besuch beim RA sollte man ohne Frage nicht haben. Es soll ja auch noch welche geben, die für Eischenkungsfälle richtig dankbar sind und brav nach RVG abrechnen. Ich selbst kann damit leider nicht dienen. :+

Viele liebe Grüße
Jan
 
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Oh ja bitte, laßt uns doch damit prahlen, wer einen höheren Stundensatz für seine Tätigkeit abrechnen kann! :d:d

Oh Gott, wie peinlich ist das hier eigentlich alles! :g
 
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Vielleicht könnte man den Kindergarten jetzt auch einfach sein lassen. ;)
 
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Mir wird es auch zu peinlich mittlerweile hier... ...ich werd auch nix von meinem Stundenlohn erzählen versprochen! ;)

Peinlich wird es insbesondere noch, wenn man dann noch hintenrum von einem User (wem wohl?) übelste Kommentare im Rahmen der Beitragsbewertung erhält und dieser in den (öffentlichen) Postings freundlich, locker und lustig tut...

So, ich bin raus!

Nee, einen Moment noch! Gibt es hier eigentlich einen Ignore Button?

EDIT:
Ich hab den Button gefunden!
 
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Peinlich wird es insbesondere noch, wenn man dann noch hintenrum von einem User (wem wohl?) übelste Kommentare im Rahmen der Beitragsbewertung erhält und dieser in den (öffentlichen) Postings freundlich, locker und lustig tut...


Nee, einen Moment noch! Gibt es hier eigentlich einen Ignore Button?

Oh ha, da muss ich mich dann aber bei Dir ganz dick entschuldigen, primzahl. Das war ein dummer Irrtum meinerseits, den ich gerade per Nachricht an Dich hoffentlich aufgeklärt habe. :o

Viele Grüße
Jan
 
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Ich muß mich da jetzt nicht angesprochen fühlen, mein Beitrag war von 14.15 Uhr. :+

Ich habe hier die letzten Tage gelernt möglichst PRÄZISE zu sein ....... :d:d:d

Oder mit den Worten Schillers:

"Wohl dem, der frei von Schuld und Fehle..."

(Friedrich Schiller "Die Kraniche des Ibykus")

Sascha
 
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Kurzes Update:
Brumm hat mir per PN das Missverständnis erklärt und sich entschuldigt. :t Es war mit dem Kommentar eigentlich jemand anderes gemeint da er meine Antwort jemand anderem zugeordnet hat und dies als Angriff klang.
Also alles wieder o.k. :t

Ich ziehe ich dennoch zumindest aus diesem Thread langsam zurück.
 
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Schön, dass es jetzt wieder ruhiger geworden ist.

Hoffentlich zum Abschluss dieses - zum größten Teil doch freundschaflichen (dabei möge es doch bitte bleiben :t) - Meinungsaustauschs eine kleine Warnung, sich nicht gerichtlich über ein Ei zu streiten, vor allem nicht, wenn jede der Parteien auch noch einen Anwalt bezahlen muss. :s

Angenommen, das Ei hat einen Wert von 1,00 €. Bis zu einem Wert von 300,00 € fallen für die voll unterliegende Partei folgende Kosten an:

3 Gerichtskosten für eine Entscheidung (ein Urteil): 3 x 25,00 € = 75,00 €.

Ein Anwalt kostet für das gerichtliche Verfahren:
1.3 Verfahrensgebühr: 32,50 €
1.2 Terminsgebühr: 30,00 €
Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen: 12,50 €
Zwischensumme: 75,00 €
Umsatzsteuer: 12,00 €
Gesamtbetrag: 89,00 €

Die unterliegende Partei zahlt natürlich auch die Anwaltskosten des Gegners, also insgesamt 75,00 € + 89,00 € + 89,00 € = 253,00 €

Sollten die Anwälte vorher noch außergerichtlich tätig gewesen sein, wird's noch teurer. Ich spare mir hier die Berechnung.

253,00 € sind teuer genug - für ein Ei, das 1,00 € wert ist!! :j

Naja, für solche Fälle gibt's ja Rechtsschutzversicherungen; und für die, die sich einen Rechtsstreit sowieso nicht leisten können, Beratungs- und Prozesskostenhilfe (d.h. der Staat zahlt für den Mist - aber das ist ein anderes Thema :B).
 
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Das ist doch nur ein fiktiver Sachverhalt. Also ist das wichtigste, dass man was daraus lernt.

Was habe ich gelernt?

- Verleihe niemals Deine Eier, nicht immer bekommst Du sie zurück!

- Wenn sich ein Anwalt für Deine Eier interessiert, wird's teuer!

- Wer einfach nur an Deine Eier will ohne (rechtlichen) Bindungswillen, ist kein guter Nachbar!

- In der Weihnachtszeit geht man mit seinen Eiern etwas offenherziger um und zeigt sie auch gerne mal in Internetforen!

Und daran ist nichts doppeldeutig! :w :s


:d :d :d
 
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