Danke für die Richtigstellung Deiner Beweggründe.Du verkennst offensichtlich die Stellung der Kirchen im Grundgesetz. Das mag man gut finden oder auch nicht, ich persönlich finde es auch befremdlich.
Auf der anderen Seite kann ich als Arbeitgeber durchaus verlangen, dass sich meine Arbeitnehmer wenigstens in den Grundüberzeugungen mit meiner "Ideologie" identifizieren. Um mehr ging es mir gar nicht.
In diesem Fall ist Kolping als Arbeitgeber allerdings nicht "die Kirche". Kolping hat die Rechtsform eines nicht eingetragenen Vereins. Was auch die Satzung des Kolpingwerks Deutschland bestätigt.
Das sollte einfach noch richtiggestellt werden.
Ob ein Arbeitgeber seine eigene Ideologie durchsetzen darf, bezweifle ich einfach. Schreib mal in eine Stellenbeschreibung "Mitglieder bestimmter Parteien unerwünscht" und nenne gleichzeitig nicht den Zusatz "MWD(ivers)", dann trifft Dich die volle Härte des Gesetzes mit erheblichen Geldbußen und Abmahnungen.
Zuletzt bearbeitet: