Das war mal üblich...

  • Ersteller Ersteller Andreazzz
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Ich fürchte, dass die Mühe, hier unbeirrbare User auf den Pfad der Intelligenz zu bringen, schlicht vergebene Mühe ist :#. In diesen Fällen wäre es echt ratsam, sich nicht hinter einen Usernamen zu "verstecken" sondern mit vollem Namen und Adresse zu dem geistigen Dünnpfiff, der verzapft wird, zu stehen :M.
 
setzt dich selbst mal 3 tage auf so nen bock - dann wirst verstehn warum das keiner macht ;)

verstehen kanns ich ja schon, aber muss es denn sein, dass auf einer strecke von 10 km stur vor sich hin gefahren wird, obwohl möglichkeiten genug bestanden anzuhalten?
und leider fahre ich die strecke fast täglich, da kommt freude auf
 
verstehen kanns ich ja schon, aber muss es denn sein, dass auf einer strecke von 10 km stur vor sich hin gefahren wird, obwohl möglichkeiten genug bestanden anzuhalten?
und leider fahre ich die strecke fast täglich, da kommt freude auf

Au weia: Bitte mach' Dir einmal die Mühe und fahre auf einen Parkplatz an einer Rastanlage, oder einem Autohof. Such' Dir bitte einen LKW-Fahrer und spreche mit ihm über seinen Berufsalltag. Danach suchst Du Dir noch zwei andere Fahre und verfährst ebenso. Danach beantwortet sich die Frage ganz alleine.
 
Wie definierst du denn knapp? Wenn knapp so "knapp" ist das der Gegenverkehr etc bremsen muss dann ist es natürlich gefährlicher. Es gibt aber auch genügend Leute die überholen selbst dann nicht wenn noch zwischen Ihnen und dem entgegenkommenden Verkehr genug Platz ist. Einige warten dann solange bis weit und breit nichts zu sehen ist.
Ok, weil jemand sich nicht traut zu überholen, hat der vorrausfahrende schuld? Nun gut, selbst wenn der vorne nicht schneller fahren darf, niemand ist verpflichtet ihn zu überholen. Und es gibt zwei Möglichkeiten knapp zu überholen: dem Gegenverkehr zu nahe zu kommen oder den Überholten abdrängen. Beides ist gefährlich. Ich bin natürlich auch nicht unfehlbar. Hab vor einigen Monaten jemanden knapp überholt. Zu knapp, nix passiert - gab mir aber trotzdem zu denken und werd das auch in Zukunft berücksichtigen.
Vielleicht fahr ich ja nur deshalb so entspannt Auto, weil ich mich regelmäßig versuche die Perspektive der anderen zu betrachten. Dadurch rege ich mich auch nicht auf. Selbst, wenn jemand mit Absicht Blödsinn mach.
 
verstehen kanns ich ja schon, aber muss es denn sein, dass auf einer strecke von 10 km stur vor sich hin gefahren wird, obwohl möglichkeiten genug bestanden anzuhalten?
und leider fahre ich die strecke fast täglich, da kommt freude auf

wenn du mit deinem langsamen gefährt rausfährst kommen dann zwei "probleme" auf dich zu. eines von beiden trifft auf jeden fall immer zu:

1. du fährst raus und stehst dann 10 minuten bis wieder auf die strasse kommst, weil einfach zu viel verkehr ist (den fehler hab ich beim lkw-führerschein mal gemacht und ich durfte mir die komplette standzeit dann ne standpauke anhören)

2. du fährst raus, kommst auch gleich wieder rein, hast aber nach 500m wieder ne schlange hinter dir. was dann? wieder rausfahren? auch hier stehst dann mehr, als dass du fährst

dann hast noch das problem, dass mit nem gespann ja auch nicht überall einfach mal so rausfahren kannst - das versteht der "normale autofahrer" aber auch nicht.

beide fälle kosten zeit. zeit ist in transport und landwirtschaft geld, also machts keiner. oder magst du in zukunft noch mehr für deine lebensmittel bezahlen? ;)
 
stop stop, so war es nicht gemeint, ich rede doch nicht von LKW´s

Au weia: Bitte mach' Dir einmal die Mühe und fahre auf einen Parkplatz an einer Rastanlage, oder einem Autohof. Such' Dir bitte einen LKW-Fahrer und spreche mit ihm über seinen Berufsalltag. Danach suchst Du Dir noch zwei andere Fahre und verfährst ebenso. Danach beantwortet sich die Frage ganz alleine.

ich schrieb doch landwirtschaftliche und ähnlich bauartbedingt....... :)
 
...es ist relativ egal ob es sich um einen LKW oder einen Traktor/Mähdrescher o.ä. handelt der vor Deiner Nase herumkriecht. Tatsache ist das der Fahrer dieses Gefährtes ein gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer ist und ein Recht hat die Straße im Rahmen seiner Möglichkeiten und der StVO zu nutzen. Es gehört für diese Fahrer zu ihrem Berufsbild auf der Straße zu sein und irgendetwas von A nach B zu befördern (und sei es nur das Gefährt an sich). Stell Dir vor Du müsstest bei der Ausübung Deines Berufes zu jedem Zeitpunkt Deine Interessen hinter den Interessen anderer, die die gleichen Resourcen gebrauchen, stellen und permanent versuchen möglichst unauffällig und unkompliziert für Deine Umwelt zu sein, ohne Ansicht Deiner eigenen Bedürfnisse. Klingt für mich nach einem ziemlich feudalen, veralteten, nach Leibeigentum riechenden Bild eines Arbeitnehmers.

...Biker haben keine Knautschzone, aber sind dennoch Lebewesen mit einer eigenen ganz speziellen Vita (Familie, Freunde, soziales Umfeld, etc), sie gehören trotz brutaler Untermotorisierung zur Spezies der menschlichen Wesen. Diese in Gefahr zu bringen ist nicht argumentierbar.

Im Straßenverkehr prallen viele unterschiedliche Teilnehmer mit ebenso vielen unterschiedlichen Voraussetzungen aufeinander und jeder hat seine eigene Wirklichkeit. Konflikt- und gefahrvermeidendes Verhalten ist unabdingbare Bedingung als Prämisse des eigenen Verhaltens um katastrophale Zufallsereignisse mit tödlichem oder ähnlich tragischem Ausgang zu vermeiden. Wer sich von einer solchen Einstellung entfernt handelt fahrlässig und ist moralisch betrachtet zumindest einer inneren Einkehr und gründlichen Reflexion des eigenen Verhaltens verpflichtet.

...mehr gibt es dazu nicht zu sagen.....

zwar schon Montag, aber das war mein Wort zum Sonntag;)

dennoch viel SpaZZZ und viele sonnige, kurvenreiche, verkehrsarme, unfallfreie Tage

Avicenna
 
Bei dichtem Verkehr überhole ich ja am Liebsten 35i-Fahrer, die sich schön brav in die Schlange reihen. Spätestens dann geben die auch Gas und die Sache fängt an, richtig Spaß zu machen - weil sie nicht hinterher kommen!:d
 
Bei dichtem Verkehr überhole ich ja am Liebsten 35i-Fahrer, die sich schön brav in die Schlange reihen. Spätestens dann geben die auch Gas und die Sache fängt an, richtig Spaß zu machen - weil sie nicht hinterher kommen!:d

Vorsicht, 35i-Fahrer: Passt auf, dass Euch Langhauber nicht nass macht. :d

Gruß

Kai
 
Die einen lächeln, die andern verstehen keinen Spaß. Peinlich ist es nur für die, die sich angesprochen fühlen (wollen).
 
Neeee, peinlich ist es für die, die diesen Mist lesen (müssen).
 
Auch wenn es hier im Forum offensichtlich reichlich Gutmenschen gibt, die immer nur vernünftig und angemessen unterwegs sind, habe ich leider die Erfahrung gemacht, dass draußen auf der Straße jede Menge Oberlehrer, Neider und Ignoranten unterwegs sind, die sich einen Heidenspaß daraus machen, dich kilometerlang hinter sich herzuziehen, obwohl es genügend Gelegenheiten gibt etwas zu verlangsamen und dich vorbeizulassen. Man muß ja nicht immer gleich anhalten, um jemanden überholen zu lassen. Diese "auf der Landstraße stur 70 Fahrer" provozieren dann leider die etwas nervöseren Kollegen zu riskanten Manövern und gehören damit als Adrenalinspender genauso zur Kategorie "gefährlicher Verkehrsteilnehmer".
 
Ich behaupte, die meisten Fragen sind bereits eindeutig beantwortet:

§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ allein angezeigt ist. Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.

§ 5 Überholen


(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden.Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
 
Ich behaupte, die meisten Fragen sind bereits eindeutig beantwortet:

§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ allein angezeigt ist. Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.

§ 5 Überholen

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden.Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

...und weil das Recht auf meiner Seite ist, darf ich diejenigen welche sich im Sinne einer Ordnungswidrigkeit im Strassenverkehr exponiert verhalten gefährden????????

Da braucht man aber nicht lange zu suchen um entsprechende Gesetzestexte zu finden die da anderes feststellen!

Ich bleibe bei meiner Aussage und unterstreiche sie hiermit nochmal aufs deutlichste!

Glücklicherweise ist es hier bei mir im Münsterland/Ruhrgebiet deutlch entspannter als an meinem vorherigen Wohnort in der fränkischen Schweiz. Aber ich kann Dich herzlich dazu einladen ein Sommerwochenende bei mir zu hospitieren und mir zu helfen die Opfer rücksichtlsosen Verkehrsverhaltens zusammenzuflicken....Du darfst dann auch gerne mit den Angehörigen derer sprechen die invalidisiert oder verstorben sind....man sollte das ganz entspannt sehen ;)....dabei könntest Du ja auch gleich über Organspenden mit den Angehörigen von frisch verstorbenen reden...dann hat das ganze ja auch noch positive Aspekte :t......

Wenn ich das so lese was einige hier so schreiben kommt es mir so vor als ob man doch vor Vergabe eines Führerscheines Eignungstests durchführen sollte und nicht erst wenn das Punktekonto voll ist...&:
PS:....und das ist noch nicht einmal der schlimmste thread im Forum....:2book2z:
 
Und? Wo ist nun das Problem? Du fährst warscheinlich immer nebeneinander Fahrrad und auf einer Landstraße fährst wohl immer irgendwas unter 100...
Wenn ich so argumentieren würde wie du dann gehörten die Fahrradfahrer auch direkt "entwaffnet" und müssten zu Fuß weiter gehen, und zu essen würdest du dann auch nichts mehr bekommen, weil alle Landwirte die Landstraßen nutzen müssen den halben Tag an der rechten Seite stehen und so Leute wie dich vorbeilassen, die nicht überholen können oder nicht wollen.
Außerdem wieso ist knappes überholen denn ACH SO gefährlich? Es ist mindestens genauso gefährlich auf ner Landstarße mit 70 umherzudümpeln (Landwirtschaft ausgeschlossen).
Sieh es doch mal so: Wenn jeder 100 fahren würde und die Radfahrer so fahren würden wie vorgeschrieben dann müsste ich auch nicht überholen ;)

Wenn Du über Fahrradfahrer auf einer Landstraße diskutieren möchtest, empfehle ich Dir es mal zu machen. Ich behaupte, Du wirst nie wieder mit einem Fahrrad auf der Landstraße fahren wollen. Du bekommst nämlich "Panik" wenn Du Autos hörst.... die dann mit wenigstens 100km/h - wenn nicht sogar noch deutlich mehr - an Dir vorbei knallen, egal ob sie Dir entgegenkommen oder sich von hinten nähern. Spätestens dann überdenkst Du Deine Einstellung. Aber ich vermute, Du hast noch nicht einmal ein Fahrrad.....
 
@Serial: Also die Frage, warum knappes überholen gefährlich ist solltest du dir doch eigentlich selbst beantworten können. Es ist deutlich gefährlicher als, ein Fahrzeug, was nur 70 fährt. Wenn ich mich nicht irre, dürfen große LKW auch nur 60 fahren. Und dann gibt es ja auch noch die komischen Kleinwagen, die nur 25 fahren düfen - was ist mit denen?

Auf Landstraßen dürfen Brummis nur 80 km/h fahren.
 
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