... dass mein Antrag auf Kulanz abgelehnt sei. Begründung: Laufleistung und Alter des Fahrzeugs! Klar, 55.000km und 5 Jahre alt, da darf schon mal eine verschlissene Niete das Dach lockern und zum Verklemmen des selben führen. Ist doch klar, oder? Materialermüdung geht selbstverständlich zu Lasten des Kunden und keinesfalls zu Lasten des Herstellers. ...
Auch wenn du es nicht gerne lesen möchtest und es vermutlich wieder einen hochdramatischen Aufschrei geben wird: Ja, ganz ohne Ironie kann man durchaus der Auffassung sein, dass nach 5 Jahren und einer solchen, immerhin ordentlichen Laufleistung ein derartiger Fehler nicht mehr zu Lasten des Herstellers gehen muss.
Dass man sich in solchen Fällen ärgert, ist erst einmal nachvollziehbar. Aber man sollte womöglich nicht ganz außer acht lassen, dass all diese Kulanzleistungen, die heutzutage ganz selbstverständlich - und, wie man sehen kann, mitunter vehement - eingefordert werden,
freiwillige Leistungen des Herstellers sind, auf die es
nicht ansatzweise einen Rechtsanspruch gibt. Demgegenüber sind die gesetzlichen Rechte auf Fehlerbehebung (die ohnehin nicht gegen den Hersteller bestehen, sondern nur gegen den Verkäufer), und damit muss man ja vergleichen, deutlich kürzer und geringwertiger.
Hinzu kommt, und das ist keine neue Erkenntnis, dass aufwändige und komplizierte Mechanik o.ä. auch per se ein höheres Schadensrisiko beinhaltet. Man kann das sehr einfach formulieren: Wer ein kompliziert konstruiertes Produkt erwirbt, muss mit umso mehr Aufwand für dessen Unterhalt rechnen.
Alles in allem ist es hierzulande seit vielen Jahren so, dass im Automobilsektor bei Neufahrzeugen ein gegenüber der herrschenden Rechtslage ganz erheblich (!) verbesserter Fehlerbehebungs-Service durch die Automobilverkäufer gewährt wird. Es ist ein schöner Luxus, dass man während der ersten 2 Jahre im Fehlerfall den Wagen einfach nur dem Freundlichen auf den Hof stellt, und ihn dann in den meisten Fällen wieder repariert zurück erhält - und häufig noch in der Zwischenzeit ein Leihfahrzeug. Einen gesetzlichen Anspruch darauf, das ist vielen gar nicht bewusst, gibt es so weitgehend gar nicht. Sondern das sind alles Qualitätsleistungen, die den Verkäufern durch die Hersteller gewährt werden, und die Verkäufer reichen diesen Vorteil an ihre Kunden durch.
Was bleibt als
Fazit? Wie gesagt ist das Ärgern nachvollziehbar. Eher wenig nachvollziehbar finde ich allerdings die Androhung der Mobilisierung der Presse etc., wobei ich wenig Zweifel habe, dass derartige Maßnahmen eine Luftnummer bleiben werden. Gleichwohl: Viel Erfolg.