Der 2. Austauschmotor.. Fzg. BJ. 2006 - Wandlung?

Zuki-Jaki

Fahrer
Registriert
16 Februar 2008
Moin Allerseits,

ich werde nun wohl den 2. Austauschmotor bekommen (50000km)... das Fahrzeug ist Baujahr Mitte 2006 und Februar 2009 (30000km) wurde der Motor schon einmal ausgetauscht... weiss jemand, ob man da auf Wandlung oder ähnlichem bestehen kann?

Besten Dank!
 
AW: Der 2. Austauschmotor.. Fzg. BJ. 2006 - Wandlung?

aufgrund welcher fehler wurden die motoren getauscht?
 
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Anfang 2009 wegen einem Kolbenkipper, diesmal wohl wegen stark erhöhtem Verschleiss der Nockenwelle und Spänen im Öl (und damit in jeglichen Dichtungen, usw.)
 
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Emmi-Motoren sind für ihre extrem Empfindlichkeit bekannt.

Also Motortausch klingt für mich anders. Klingt eher nach einem Generalüberholten. Und Du hast den Wagen schon wenigsten 12 Monate.... jetzt noch eine Wandlung? Bin kein Fachmann, aber das klingt ebenso unwahrscheinlich umzusetzen.
 
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Emmi-Motoren sind für ihre extrem Empfindlichkeit bekannt.

Also Motortausch klingt für mich anders. Klingt eher nach einem Generalüberholten. Und Du hast den Wagen schon wenigsten 12 Monate.... jetzt noch eine Wandlung? Bin kein Fachmann, aber das klingt ebenso unwahrscheinlich umzusetzen.

bekommst du den motor auf kulanz? Wenn ja, wie bringt man das bei einem 4 jahre alten auto durch?
 
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naja als er den ersten Austauschmotor bekommen hat hat er auch Garantie darauf bekommmen und die greift jetzt
 
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naja als er den ersten Austauschmotor bekommen hat hat er auch Garantie darauf bekommmen und die greift jetzt

Garantie? Wer hat die ihm gegeben?
Wenn der erste Austausch als Reparatur, die bezahlt werden musste gelaufen ist, bekommt er auf die Reparatur Gewährleistung. Somit hätte BMW/die Werkstatt ein Recht auf Nachbesserung.

Recht auf Wandlung? Da müssen sich die Juristen im Forum äußern, vermute aber eher, dass da nichts geht.
 
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Jupp, das vermute ich ebenfalls.. wollte nur mal sicher gehen.
 
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Garantie? Wer hat die ihm gegeben?
Wenn der erste Austausch als Reparatur, die bezahlt werden musste gelaufen ist, bekommt er auf die Reparatur Gewährleistung. Somit hätte BMW/die Werkstatt ein Recht auf Nachbesserung.

Recht auf Wandlung? Da müssen sich die Juristen im Forum äußern, vermute aber eher, dass da nichts geht.

Ich geb ihm Recht. Soweit ich weiß hast du auf alles was im Rahmen der Kulanz gemacht wird keine Gewährleistung. Warum auch immer!
Nur wenn du dafür bezahlst!!!!!!!! Dann 2 Jahre soweit ich weiß. Klingt komisch, ist aber so! ;-)
 
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Ich geb ihm Recht. Soweit ich weiß hast du auf alles was im Rahmen der Kulanz gemacht wird keine Gewährleistung. Warum auch immer!
Nur wenn du dafür bezahlst!!!!!!!! Dann 2 Jahre soweit ich weiß. Klingt komisch, ist aber so! ;-)

Ja Leute, aber kann doch nicht sein, wenn er damals nicht der Erste Motor hoch gegangen währe, das er dann bei einem 4 Jahre alten Auto mit gerade mal 50000 km mit keinerlei Kulanz rechen kann. Vorallem wenn das Fahrzeug bei BMW Checkheft geführt wurde.
Werder das Auto, noch der Motor sind gerade billig.
Junge junge, da lob ich mir die alten Motoren. Die haben zwar richtig verbraucht aber laufen und laufen und laufen und laufen.
 
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Also zum Thema Wandlung kann ich dir soviel sagen, das recht auf einen Wandlungsantrag hast du erst wenn der GLEICHE Fahler ein drittesmal auftritt. Vorher ist das meines Wissens nach nicht möglich.

Zum Motor tausch auf Garantie, glaube ich zwar das du denn Motor von BMW bekommst aber eher auf Kulanz, Garantie hast du keine mehr. Eine sogenannte Neuteilegarantie hast du nur auf die Dinge die du selbst bezahlt hast.

Aber Ärgerlich ist es aufjeden 50000 und der 2. Motor hin. RESPEKT!!!!

MfG
Alex
 
AW: Der 2. Austauschmotor.. Fzg. BJ. 2006 - Wandlung?

Nur mal so: Das alte Wandlungsrecht ist dank der Schuldrechtsreform abgeschafft und wurde inhaltlich im Rücktrittsrecht aufgefangen. Daher würde ich den Begriff Wandlung vermeiden, auch wenn jeder weiß, was grundsätzlich damit gemeint sein soll.

Es fehlen einfach Daten: Wurde der Wagen von ihm gekauft? Wann wurde der erste Austauschmotor (auf Garantie) verbaut? Wurde darauf eine Garantie gegeben oder nur gesetzl. Gewährleistung?

Es wird wohl um die Auslegung des §323 Abs. 5 i.V.m. §433 BGB gehen, denke ich!?
 
AW: Der 2. Austauschmotor.. Fzg. BJ. 2006 - Wandlung?

Ja Leute, aber kann doch nicht sein, wenn er damals nicht der Erste Motor hoch gegangen währe, das er dann bei einem 4 Jahre alten Auto mit gerade mal 50000 km mit keinerlei Kulanz rechen kann. Vorallem wenn das Fahrzeug bei BMW Checkheft geführt wurde.
Werder das Auto, noch der Motor sind gerade billig.
Junge junge, da lob ich mir die alten Motoren. Die haben zwar richtig verbraucht aber laufen und laufen und laufen und laufen.

Weder das Eine, noch das Andere hat mit dem Anderen zu tun..... und ist - mal salopp gesagt - vollkommen unerheblich. So sieht die "sch....." Welt nunmal aus.
 
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