Der Fall "Uber": Von Taxifahrt-Vermittlungen und anderer Share Economy...

Heute Morgen kam in den Nachrichten die Meldung, Uber bietet die Dienste immer noch an. Die Reaktion der Taxigenossenschaft darauf, sie würden Testfahrten machen und sich die Kennzeichen notieren. Über die Kennzeichen würden sie dann den Halter ermitteln und die Personenbeförderungslizenz prüfen lassen. Man versicht hier also Druck auf die Fahrer auszuüben. Natürlich weiß auch die Taxigenossenschaft, die Halterdaten bekommen sie natürlich nur per Gericht. Die kann man nicht einfach erfragen. Und wenn ich privat jemanden im Auto mitnehme, benötige ich auch keine Lizenz zur Personenbeförderung. Als betroffener Fahrer - wenn es mal soweit kommen sollte - würde ich die Taxigenossenschaft wegen Nötigung/übler Nachrede oder so ähnlich (bin kein Anwalt) anzeigen.
 
Frankfurt/Main – Nach der einstweiligen Verfügung gegen den umstrittenen Fahrservice Uber hat das Landgericht Frankfurt nun auch einen privaten Fahrer des Dienstes UberPop gestoppt.
Bereits am Montag verhängte die 6. Zivilkammer eine einstweilige Verfügung gegen den Fahrer und untersagte ihm, Beförderungswünsche von Fahrgästen über den Dienst UberPop gegen ein vorgegebenes Entgelt anzunehmen, ohne eine entsprechende Genehmigung nach dem Personenförderungsgesetz zu haben. Bei Zuwiderhandlung droht ihm demnach ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro. Nach Angaben der Genossenschaft Taxi Deutschland vor ein Frankfurter Taxiunternehmer und Mitglied im Vorstand der Taxivereinigung vor Gericht gezogen.
 
Das Landgericht Frankfurt sollte sich dabei mal genau anhören, was der Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland dazu sagt
«Uber betreibt illegalen Billig-Wettbewerb zu Lasten der Sicherheit», sagte Schlenker. «Wer in Deutschland Personen befördern will und dies gewerblich - also mit Gewinnabsicht - tut, muss dafür eine Genehmigung haben und über einen Personenbeförderungsschein verfügen, so wie alle Taxifahrer.»
Die privaten Fahrer fahren genau so wenig mit einer Gewinnabsicht und auch nicht gewerblich, wie es die Fahrer einer MfG tun. Damit sagt der Vorsitzende der Genossenschaft Taxi Deutschland klar, dass die privaten Fahrer keinen Personenbeförderungsschein benötigen. Die schwarzen Schafe gibt es überall. Die jetzt jedoch als Grund für das Verbot heranzuziehen, zeigt eigentlich nur die Absicht die Konkurrenz auszuschalten.

Meine letzte Taxifahrt fand in einen herunter gekommenen Mercedes statt. Der Fahrer fuhr wie ein Henker. Sollte ich wegen dem einen Vorfall das Taxigewerbe in Frage stellen?
 
... Die privaten Fahrer fahren genau so wenig mit einer Gewinnabsicht und auch nicht gewerblich, wie es die Fahrer einer MfG tun. ...

Insgesamt bin ich bei dir, allerdings habe ich Zweifel, dass die "privaten" Fahrer nicht doch mit Gewinnerzielungsabsicht und damit gewerblich unterwegs sind. Welche andere Motivation sollte denn bestehen als diejenige der Gewinnerzielung? Ich kenne dazu nicht genau die Vorschriften, aber das dürfte ungefähr vergleichbar sein mit einem "privaten" Verkäufer auf eBay, der nach ein paar mehr oder minder regelmäßigen Verkäufen relativ schnell kein Privatverkäufer mehr ist, sondern gewerblich handelt.

Zu der Frage der Gewerblichkeit wissen hier aber andere sicherlich besser Bescheid. :) :-)
 
Meine letzte Taxifahrt fand in einen herunter gekommenen Mercedes statt.

Habe ich als Taxi-Kunde eigentlich ein Anrecht auf eine bestimmte Fahrzeugklasse (und/oder auf einen bestimmten Fahrer)?
In unserem Ort fährt ein Taxiunternehmer nur mit diesen komischen Dacia-Lieferwagen durch die Gegend!
Der Taxi-Unternehmer im Nachbarort in westlicher Richtung fährt mit Sprintern und E-Klasse!
Die Taxi-Zentrale im Nachbarort in östlicher Richtung hat einen viertürigen Porsche und S-Klasse im Angebot!
Und alle kosten den gleichen Preis!
Ich wollte schon mal den Dacia-Heini anrufen und fragen, ob er auch vernünftige und dem Preis angemessene Fahrzeuge hat?
 
Soviel ich weiss, hat man in Deutschland wenigstens am Taxistand freie Wahl, wenn also das erste Taxi ein Dacia ist, und das 2. ein Panamera, dann darf man sich den Panamera nehmen. Wenn es im Dorf nur ein Taxi gibt, ist das natuerlich Pech, keine Konkurrenz, schon mal versucht den Unternehmer aus dem Nachbardorf zu nehmen? Oder rechnet er dann die Anfahrt dazu?
 
...allerdings habe ich Zweifel, dass die "privaten" Fahrer nicht doch mit Gewinnerzielungsabsicht und damit gewerblich unterwegs sind. Welche andere Motivation sollte denn bestehen als diejenige der Gewinnerzielung?
Ich hoffe, die Fahrer sind genau wie die MfG Fahrer unterwegs, um ihre Kosten zu mindern. Eine Gewinnerzielung ist erst erreicht, wenn die Einnahmen die Betriebskosten überschreiten. Genau diese Regelung setzt das FA auch bei der MfG an.

Zu der Frage der Gewerblichkeit wissen hier aber andere sicherlich besser Bescheid. :) :-)
Ein MfG Fahrer würde als Kleingewerbetreibender eingestuft werden, sobald ihm ein Gewinn nachgewiesen wird.

Ich setzte momentan die Uber Fahrer der MfG gleich. Natürlich könnte es auch da Fahrer geben, die mit Uber Gewinn erzielen. Diese Fahrer gibt es jedoch auch bei der MfG. Diese kaufen einen 7-Sitzer und fahren täglich 2 Routen zwischen Großstädten. Diese Fahrer sind den normalen MfG Fahrern ein Dorn im Auge, da sie Unfrieden stiften. Sicher gibt es diese Art Fahrer auch bei Uber und sind hoffentlich in der Minderheit.
 
Ich habe nur berichtet, wie die Rechtslage aktuell bei der MfG ist. Dass das Frankfurter Landgericht in Sachen Uber eine eigene, von der bisherigen Rechtsprechung abweichende Meinung hat, ist ja bekannt.
 
... Dass das Frankfurter Landgericht in Sachen Uber eine eigene, von der bisherigen Rechtsprechung abweichende Meinung hat, ist ja bekannt.

Das lässt sich so nicht sagen - wir kennen ja weder Sachverhalt, noch Urteilsbegründung. Presseberichte helfen zum Verständnis eines Urteils in aller Regel wenig bis gar nichts. ;)

Ich bin sehr gespannt, wie es weitergeht. Damit meine ich weniger die kommenden Tage, als eher die langfristige Entwicklung des Personenbeförderungsmarktes unter dem Einfluss solcher Internetdienste - die sich aus meiner Sicht nicht dauerhaft werden untersagen lassen.
 
Schau mal an:

"Taxi-App: Uber erringt Etappensieg vor Gericht
Das Landgericht Frankfurt hat die einstweilige Verfügung gegen den Taxi-Konkurrenten Uber aufgehoben. In der Sache sei diese aber rechtens."

http://www.spiegel.de/wirtschaft/so...egung-gegen-fahrdienst-taxi-app-a-991862.html

Kurz gesagt bedeutet das, dass die einstweilige Verfügung aufgrund der fehlenden Eilbedürftigkeit der Sache aufgehoben wurde. Die (hier rechtlich unpräzise formulierte) "Eilbedürftigkeit" ist eine zwingende Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Im Hauptsacheverfahren können die Parteien nun alle erfolgversprechenden Geschütze auffahren. Ob das Ergebnis dann ein anderes sein wird, darf man wohl anzweifeln. ;)
 
Hier an den Bielefelder Taxiständen stehen die Taxen wie Blei. Während meiner letzten Taxifahrt
erzählte mir der Taxifahrer, dass seine Bezahlung ausschließlich vom Umsatz abhängt.

D.h. keine Fahrgäste, kein Verdienst.

Nicht selten beendete er seine Schicht mit einem Stundenlohn von 2 Euro. Und so hocken viele der Fahrer
denn Stunde um Stunde in dem Bock, so lange, bis überhaupt das nötigste verdient ist.

Eine weitere Branche in schwerer Not !

Nun meldet sich das Kartellamt zu Wort und lobt und begrüßt den Eintritt des
US-Fahrdienstanbieters auf dem deutschen Markt. Mehr Wettbewerb könne dem Markt nicht schaden, sagt es.

Na denn.............
 
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Nicht selten beendete er seine Schicht mit einem Stundenlohn von 2 Euro. Und so hocken die armen Fahrer
denn Stunde um Stunde in dem Bock, so lange, bis überhaupt das nötigste verdient ist.

Wenn ich so höre, was unsere Handwerker verdienen und was dessen Arbeitgeber für Umsätze erzielen, bzw. Gewinne nach Abzug der Unkosten, Beiträge zur BG, IHK, Steuern, usw., dann stehen mir die Tränen in den Augen.
Ich habe selbst einmal nebenberuflich Dienstleistungen angeboten und dieses Gewerbe nach 5 Jahren wieder abgemeldet.
Ich habe es einfach nicht mehr fertiggebracht, von den Leuten Beträge zu fordern, die diese überfordern und mir ermöglichten, einigermaßen klar zu kommen.
Glücklicherweise habe ich aber noch einen Hauptberuf...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
... Während meiner letzten Taxifahrt
erzählte mir der Taxifahrer, dass seine Bezahlung ausschließlich vom Umsatz abhängt.
...
D.h. keine Fahrgäste, kein Verdienst. ...

Das kann tragisch sein, allerdings auch kein Argument gegen den freien Wettbewerb. Auch zigtausende andere Freiberufler verdienen nur Geld, wenn sie selbst tätig sind. Das eigene Erwerbsrisiko, dem entsprechende Erwerbschancen gegenüber stehen, ist nun einmal ein ganz maßgebliches Kriterium des Unternehmer- und Freiberuflertums.
 
... Nun meldet sich das Kartellamt zu Wort und lobt und begrüßt den Eintritt des
US-Fahrdienstanbieters auf dem deutschen Markt. Mehr Wettbewerb könne dem Markt nicht schaden, sagt es.

Na denn.............

Hier ist der Vollständigkeit halber noch ein Link zu einer diesbezüglichen Berichterstattung: :) :-)
http://www.spiegel.de/wirtschaft/un...esst-uber-eintritt-in-taximarkt-a-995281.html


Da fällt mir doch glatt noch ein Detail ins Auge:

"... Daher sei es angebracht, "eine liberalere Ausgestaltung der bisherigen Regulierung zu diskutieren", sagte Mundt. Konkret sei denkbar, Ortskenntnisse bei Taxifahrern nicht mehr so scharf zu prüfen. "Navigationssysteme sind ein gutes Beispiel dafür, dass auch technische Weiterentwicklungen Deregulierungen nahelegen können", sagte Mundt der Zeitung. ..."

Sollte dieses Zitat bedeuten, dass Taxisfahrer für ihre Lizenz bisher (noch) gesteigerte Ortskenntnisse vorweisen müssen, dann wäre das ein herzlich gutes Beispiel dafür, wie Konkurrenten - einschließlich Uber - durch sinnfreie Regularien der Markteintritt erschwert wird. Denn zweifelsohne fahren hierzulande - wie oft habe ich mich darüber schon geärgert! - unzählige Taxifahrer ohne jegliche Ortskenntnisse durch die Gegend.

Das sind dann aber sicherlich keinesfalls diejenigen Fahrer, die sich derzeit lautstark über Uber beschweren und auf die Einhaltung der Regularien pochen? :cautious:
 
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Interessant, dass sich Uber mit diesem "Kniff" einer Mitfahrzentrale vergleichbar machen will. Dann war der Service vorher wohl doch etwas anderes.
 
Nur weil Uber auf die veränderte Lage reagiert, muss der Service vorher nicht anders gewesen sein. Sie passen sich nur an die Gesetzeslage an. Das würde jede Firma in dieser Situation tun.
 
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