Der Nepp mit dem Handy

A

Allstar

Guest
Ich brauch wohl mal wieder Brumm oder Juras Rat :d

Sachverhalt ist kurz erzählt.

Handyvertrag online abgeschlossen wie immer.
Unterlagen unterschrieben und per Post verschickt.
Gestern am 29ten die Bestätigung des zu Stande gekommenden Vertrages.
Heute sagt der Online Shop Typ mir mein Handy wäre erst im Zulauf :X

Das Wave 8500 hat aktuell jedoch in allen großen Shop lange Wartezeiten.

Ich bin also der Dumme, also rechtlich nicht, aber zumindest aktuell praktisch.
Da ich weder das Handy, noch meine neue Karte erhalte.


Seh ich es richtig, dass ich ihm eine angemessene Frist setzen kann, sagen wir 4 Tage für die Lieferung des Gerätes ?
Oder ist der Händler nicht verpflichtet die Ware, welche Vertragsbestandteil ist zeitnah zu liefern.

Ich würde aktuell sagen.
Fristsetzung 4 Tage.
Dann nochmal 2 Tage als letzte Frist.
Dann mach ich eine Ersatzbeschaffung bei Amazon und stell es ihm in Rechnung :t:w
 
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Wenn das Gerät nicht da ist kann der Händler es auch nicht herzaubern.
Da hilft dir auch eine Fristsetzung gar nichts.

Nur mal so als Beispiel
Ich hab auf mein 3GS im Oktober letztes Jahr einen knappen Monat gewartet.

Mein Vater hat auf sein 4G ca. 9 Wochen gewartet.

Wartelisten können manchmal ganz schön lang sein ;-)

Rücktritt vom Vertrag wär noch ne Möglichkeit. Dann biste aber genauso weit wie jetzt.
 
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Unter dem Gerät steht aber deutlich vesandfertig in 1-3 Tagen.
Nächste mal fahr ich doch lieber eben nach Belgien und kauf mir das Iphone =)
 
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Wenn die Lieferzeit wesentlicher Bestandteil des Vertrages war ist eine Fristsetzung durchaus vertretbar. Wenn der Händler diese nicht einhält(einhalten kann), kannst du vom Vertrag zurücktreten (was du auch so ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14Tagen machen kannst).
 
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......Rücktrittsrecht sehe ich bei nicht "fristgerechter" Lieferung ebenso als unproblematisch an. Allerdings setzt das voraus, dass eine Lieferfrist/Liefertermin verbindlich zugesagt wurde - was meist nicht der Fall ist (die Angaben auf der Homepage sind i.d.R. unverbindlich).

Mit der "Ersatzbeschaffung" wäre ich vorsichtig! Nach meinen Kenntnissen haben sämtliche Anbieter beim Verzugsschaden, Haftungsbegrenzungen (15 % des Bruttowertes) in ihren AGB's. Nur bei grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz gibt es eine Haftungsbegrenzung nicht - bei dem diesbezüglichen Nachweis wünsche ich schon mal viel Spass ;)

...Schau dir mal die AGB's an;)
 
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7.3 Die Haftung für sonstige Schäden, die dem Kunden durch einen Verzug von Handyladen24, durch eine von Handyladen24 zu vertretende Unmöglichkeit oder durch die Verletzung einer Pflicht entstehen, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht), wird auf solche Schäden begrenzt, die aufgrund der vertraglichen Verwendung der Ware typisch und vorhersehbar sind.

7.4 Im Fall von Ziff. 7.3 ist die Haftung zudem auf einen Betrag in Höhe des Doppelten des nach der jeweiligen Bestellung bezahlten Kaufpreises begrenzt.


Ich würd sagen, ich kauf nächstes mal einfach besser woanders :-D
 
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Nachfolgendes rein privat und unverbindlich:

Wie immer kann man nicht viel sagen, weil wichtige Informationen fehlen. Tatsächlich kommt es doch darauf an, was genau vereinbart wurde, was also im Vertrag und in den AGB steht - und ob das so wirksam ist. Gerade Liefervorbehalte (z. B. "Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung verschieben sich etwaig vereinbarte Lieferfristen. Als Nichtverfügbarkeit in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer") sind oft - nicht immer! -unwirksam.

Eine Fristsetzung von insgesamt 6 Tagen wird definitiv unangemessen kurz und daher irrelevant sein.

Die von dir zitierte Haftungsbegrenzung könnte unwirksam sein, denn für TK-Leistungen gelten zwingend höhere, gesetzlich zulässige Haftungsgrenzen. Das hilft hier aber nicht, weil wir hier eh über einen Kleinstbetrag reden.

Du hast den Vertrag online geschlossen. Ist denn die Widerrufsfrist schon abgelaufen? Über die müsstest du belehrt worden sein. Falls nicht: umso besser. Das wäre vielleicht der interessanteste Ansatzpunkt.

Grüße
Jan
 
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Unter dem Gerät steht aber deutlich vesandfertig in 1-3 Tagen.
Das diese Aussage keinen Wert hat, sollte man eigentlich wissen. Der Rest wurde ja bereits gesagt. Ein Rücktritt vom Kauf sollte möglich sein. Nur wie Stary bereits sagte und du ja auch festgestellt hast :
Das Wave 8500 hat aktuell jedoch in allen großen Shop lange Wartezeiten.
Du bist dann nicht weiter als vorher.
 
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Ebenfalls rein unverbindlich und privat: Wenn mit der Falschangabe "1-3Tage Lieferzeit" geworben wurde und plausibel belegbar ist, dass diese nicht erfüllbar ist (z.B. allgemein bekannte schwierige Liefersituation), könnte das ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sein (z.B. §5 (1) Ziffer 1 UWG). Damit ist Dir zwar wenig geholfen, aber den Händler kann man ggfls. damit ärgern. Diesbzgl. kann man mal die Verbraucherverbände ansprechen bzw. informieren.
 
AW: Der Nepp mit dem Handy

Wurde der Vertrag zwischen dem Händler und Dir geschlossen - eher unwahrscheinlich - oder zwischen einem Provider und Dir? Alleine daher schon ist der Händler an sich außen vor.... würde ich jetzt so mal sagen.
 
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Händler als Vermittler, jedoch er als Geber der "Ware" Handy =)
Sei es drum, kauf ich mir halt ein I Phone und verscheuer das Samsung wenn es mal eintrifft.

Vielen Dank .
 
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Das 8500 Wave hat BADA als Betriebssystem.
Für BADA gips nicht so viele Apps wie fürs IPhone oder Android-Handys.
Aber ein obergeiles Amoled-Display, da kommen andere nicht mit.
 
AW: Der Nepp mit dem Handy

Das 8500 Wave hat BADA als Betriebssystem.
Für BADA gips nicht so viele Apps wie fürs IPhone oder Android-Handys.
Aber ein obergeiles Amoled-Display, da kommen andere nicht mit.
Da bleibt nur das Samsung Galaxy S mit Superamoled! :w:M
Kann ich nur empfehlen!
LG
Didi
 
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Händler als Vermittler, jedoch er als Geber der "Ware" Handy =)
Sei es drum, kauf ich mir halt ein I Phone und verscheuer das Samsung wenn es mal eintrifft.

Vielen Dank .

Wieso machst du dir diesen Stress?
Du hast den Kaufvertrag online abgeschlossen und somit 14Tage die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen, vpm Kaufvertrag zurückzutreten.
 
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