A
Allstar
Guest
Ich brauch wohl mal wieder Brumm oder Juras Rat 
Sachverhalt ist kurz erzählt.
Handyvertrag online abgeschlossen wie immer.
Unterlagen unterschrieben und per Post verschickt.
Gestern am 29ten die Bestätigung des zu Stande gekommenden Vertrages.
Heute sagt der Online Shop Typ mir mein Handy wäre erst im Zulauf
Das Wave 8500 hat aktuell jedoch in allen großen Shop lange Wartezeiten.
Ich bin also der Dumme, also rechtlich nicht, aber zumindest aktuell praktisch.
Da ich weder das Handy, noch meine neue Karte erhalte.
Seh ich es richtig, dass ich ihm eine angemessene Frist setzen kann, sagen wir 4 Tage für die Lieferung des Gerätes ?
Oder ist der Händler nicht verpflichtet die Ware, welche Vertragsbestandteil ist zeitnah zu liefern.
Ich würde aktuell sagen.
Fristsetzung 4 Tage.
Dann nochmal 2 Tage als letzte Frist.
Dann mach ich eine Ersatzbeschaffung bei Amazon und stell es ihm in Rechnung


Sachverhalt ist kurz erzählt.
Handyvertrag online abgeschlossen wie immer.
Unterlagen unterschrieben und per Post verschickt.
Gestern am 29ten die Bestätigung des zu Stande gekommenden Vertrages.
Heute sagt der Online Shop Typ mir mein Handy wäre erst im Zulauf

Das Wave 8500 hat aktuell jedoch in allen großen Shop lange Wartezeiten.
Ich bin also der Dumme, also rechtlich nicht, aber zumindest aktuell praktisch.
Da ich weder das Handy, noch meine neue Karte erhalte.
Seh ich es richtig, dass ich ihm eine angemessene Frist setzen kann, sagen wir 4 Tage für die Lieferung des Gerätes ?
Oder ist der Händler nicht verpflichtet die Ware, welche Vertragsbestandteil ist zeitnah zu liefern.
Ich würde aktuell sagen.
Fristsetzung 4 Tage.
Dann nochmal 2 Tage als letzte Frist.
Dann mach ich eine Ersatzbeschaffung bei Amazon und stell es ihm in Rechnung


