Stutzeweck
macht Rennlizenz
- Registriert
- 16 Oktober 2005
- Wagen
- BMW Z3 roadster 2,8i
Bekanntes Thema, aber trotzdem ein interessanter Bericht.
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Mir ist das heute alles ein bisschen zuviel Paranoia in Bezug auf "Datensammeln" ...
... Wenn ich jemanden ausspähen will, dann setz ich einen Spitzel an - das gibt bessere Infos und ist billiger in der Umsetzung :-) Wenn also jemand keinen Grund hat einen Spitzel auf mich anzusetzen, wird der auch keinen Grund haben mich anderweitig auszuspähen.

Wenn Du wüsstest!Wenn also jemand keinen Grund hat einen Spitzel auf mich anzusetzen, wird der auch keinen Grund haben mich anderweitig auszuspähen.
Im Gegenteil besteht ganz erheblich zuviel Gleichgültigkeit gegenüber diesem Thema. Diese ausgesprochen gefährliche Gleichgültigkeit zieht sich durch die Bevölkerung und durch die Wirtschaft bis ihn zu der Regierung.
Ich stimme dir allerdings dahingehend zu, dass die journalistische Befassung mit dem Thema häufig schlecht ist.
Es gibt wirklich schockierend spektakuläre Möglichkeiten, mittels elektronischer Datensammlung Erkenntnisse über Personen zu gewinnen. Da kommt kein Spitzel mit.![]()
Ich greife mal ein paar Aspekte auf:Doch, auch dann handelt es sich in aller Regel um personenbezogene Daten - ich nenne sie nachfolgend mal kürzer "Personendaten" -, die mithin den gesetzlichen Anforderungen unterliegen. Gehen wir mal etwas weg von dem Beispiel Amazon, zu dem ich berufsbedingt "leider" nichts schreiben darf, zu einer etwas allgemeineren Darstellung:@Inselaffe Amazon ist ein gutes Beispiel, wie komplex die Thematik eigentlich ist. Amazon sammelt Deine Suchgewohnheiten und hinterlegt sie - sagen wir mal - hinter einer ID. Dein Benutzerkonto hat nun ihrerseits Kenntnis von dieser ID. ... Diese Daten sind mit eben jener ID verknüpft anonym. Aus datenschutzrechtlichen Gründen muss das auch so sein (eben nicht direkt mit den persönlichen Daten) - für Dich im Frontend sieht das jetzt aus, als wären die Daten mit Deinem Konto verknüpft. Sind sie aber nicht direkt. Die Website schickt lediglich die ID und das System liefert Infos zu dieser ID. Dahinter sind sie allerdings physikalisch getrennt. Wir sprechen hier also von nicht personenbezogenen Daten. ...
Das ist so pauschal nicht richtig. Die einschlägigen Datenschutzgesetze - u. A. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. vorrangig für Internetdienste das Telemediengesetz (TMG) - fordern nicht zwingend die Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung von Personendaten. Beide Maßnahmen stellen lediglich, bei Vorliegen der Voraussetzungen, einen vom Gesetzgeber vorgesehenen Weg dar. Inwieweit die Verarbeitung etc. von Personendaten erlaubt ist, bestimmt sich letztlich nach (durchaus vielfältigen) anderen Vorschriften. Ich könnte das weitergehend erläutern, falls es von Interesse sein sollte.... So sieht es das Datenschutzgesetz auch vor ...

Genau, deshalb können Internet-Plattformen wie Facebook auch überhaupt nicht seit Jahren nachhaltig gegen europäisches Datenschutzrecht verstoßen, ohne dass sie mit empfindlichen Sanktionen belegt werden.@Inselaffe ... und das wird auch streng kontrolliert. Das ist wirklich so - manchmal schon fast lächerlich penibel. ...


Zumindest den letzten Satz möchte ich ungern so stehen lassen:... Damit sagen will ich, dass es eben in der heutigen Zeit so ist, wenn man die heutige Technologie nutzt. All diese Daten sind notwendig, damit wir den Komfort haben, der für uns normal geworden ist. Wenn jemand Deine Daten wirklich WILL - dann bekommt er sie so oder so.


... . Facebook bspw. stellt diesbezüglich fast schon das komplexeste Konstrukt dar, wenn es um Datenschutz geht. Andererseits muss man aber auch sagen, dass Facebook mitunter die weitreichendsten Möglichkeiten bietet seine Daten öffentlich zu kontrollieren. Und gegen den Freund-markiert-Dich-öffentlich-auf-Bild- Effekt kann Facebook kaum etwas machen :-) ...
Mit deinem technischen Sachverstand weißt du aber sicherlich auch, welche riesigen Möglichkeiten des Datenmissbrauchs es auf technischer Ebene gibt. Das wird in den kommenden Jahren noch sehr viel schlimmer werden.Ich bin eher der Meinung, dass man Datenmissbrauch nicht von vornherein unterbinden kann, da man in der Datenverarbeitung nunmal auch Daten speichern muss.
Brummm: Warum sollte man Missbrauch nicht von rechtskonformer Verwendung trennen können? Es gibt klare gesetzliche Regelungen für die Erhebung, Speicherung und Verwendung von Personendaten. Daran müssten sich die betreffenden Unternehmen nur halten.
Was jetzt mit diesen Daten passiert, das kann man kritisch betrachten, verurteilen und verfolgen, keine Frage. Ich sehe aber keinen Nutzen das generelle Sammeln zu unterbinden, da dies ja einem Zweck dient.
Brummm: Auch für das bloße "Sammeln" (präziser: das Erheben und Speichern) gibt es gesetzliche Vorgaben. Das ist auch richtig so, weil es nicht sein kann, dass man einfach nach Belieben persönliche oder gar intime Informationen über fremde Menschen zusammentragen darf. Oder fändest du es völlig in Ordnung, wenn jemand deine Kontonummern sammelt? Deine Passwörter? Die Namen deiner Kinder? Deine sexuelle Ausrichtung? Name und Anschrift deiner Geliebten? Dein PKW-Kennzeichen? Deine Steuernummer? Das alles ist dir egal, weil du darauf vertraust, dass mit diesem Datenprofil schon nix Schlimmes gemacht werden wird?
Das "Markieren auf Fotos" erfolgt immerhin durch die Nutzer (Facebook deckt mit der Funktion also primär eine Nachfrage der Nutzerschaft), die diese Informationen quasi der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.
Brummm: Mit Verlaub, das ist doch Unsinn. Facebook verfolgt allein eigene Zwecke, und das wie gesagt unter nachhaltigen Rechtsverletzungen. Völliger Quatsch ist auch die Annahme, dass ein Nutzer diese Daten allgemein zur Verfügung stellen möchte. Möchtest du allen Ernstes proklamieren, dass der Einzelne doch selbst schuld an dem Missbrauch seiner Daten ist?
Darf ich dann dein E-Mail-Konto per Trojaner anzapfen und deine Online-Banking-Daten abgreifen? Die stellst du ja auch in das Internet, vertraust sie mehreren Diensteanbietern an, und ich decke damit auch nur den Bedarf derjenigen, die mir dann für diese Informationen Geld bezahlen.
Der Vergleich hinkt? Ja, aber nur ein wenig...
Man kann hier nicht die verurteilen, die das Werkzeug zur Verfügung stellen.
Brummm: Aber natürlich! Man kann und muss diejenigen verurteilen, die durch das Betreiben der Werkzeuge geltendes Recht verletzten. Bitte entschuldige, aber deine Argumentation geht völlig daneben. Der springende Punkt ist doch auch derjenige, dass die mit dem Werkzeug erhobenen Daten vorsätzlich missbraucht werden.
Auch pauschal in Bezug auf Weitergabe von Personendaten .. da müsste man jeden Einzelnfall eigentlich getrennt betrachten, ob denn auch tatsächlich sensible persönliche Daten oder lediglich generische statistische Daten herausgegeben werden.
Brummm: Aber natürlich muss man jeden Einzelfall betrachten! So ist das eben bei der Frage, ob eine Handlung gegen geltendes Recht verstößt. Oder soll man es deshalb gleich bleiben lassen?
Mal ganz davon abgesehen, dass der Nutzer dem vermutlich durch die Nutzungsbedingungen auch zustimmt. Hausrecht.
Brummm: Nein, weil die Mehrzahl der diesbezüglichen Regelungen in den Nutzungsbedingungen schlicht rechtswidrig und daher unwirksam sind.
... Als Beispiel nenne ich jetzt einfach mal "Gewinnspiele" - und wie freiwillig Menschen Ihre persönlichsten Daten preisgeben wenn sie die Aussicht auf einen Vorteil bekommen. Wo diese gesammelten Daten dann landen ist wohl hinsichtlich bekannt, ein Gewinnspiel hat bspw. auch nur exakt diesen EINEN Nutzen, Daten sammeln und verkaufen oder anderweitig gewinnbringend nutzen. Facebook bietet auf der anderen Seite bspw. einen tatsächlichen Service. Kostenfrei. Dass sich Facebook also mit Werbung finanziert und finanzieren muss steht dabei außer Frage.
Brummm: Und was sagt uns das? Dass sich der Veranstalter von Gewinnspielen daher nicht an das Datenschutzrecht halten müsse? Auch diese Aussage wäre dann Unsinn. Übrigens gibt es sehr weitreichende rechtliche Anforderungen an die Gestaltung und Durchführung von Gewinnspielen. Wenn die eingehalten werden - und nur dann - ist das Gewinnspiel nicht zu beanstanden.
Für mich wichtig ist in erster Linie nur, ob ich tatsächlich einen direkten Schaden durch Datenmissbrauch habe, dem ich so nicht zugestimmt hab. Aber dann wären wir wieder bei der Betrachtung von Einzelszenarien.
Brummm: Was du in Bezug auf deine Daten hinnimmst, ist ja auch ganz weitgehend deine Sache. Nur ändert das nichts daran, dass andernorts in zahlloser Häufigkeit datenschutzrechtliche Anforderungen nicht eingehalten. Der Schaden liegt zumeist - mindestens - in dem Umstand, dass Daten erzeugt werden, die dem Betroffenen zum Verhängnis werden können.
Heute arbeiten Datendiebe aber mit recht subtilen Methoden. Gewinnspiele oder auch Telefonautomaten, die willkürlich Nummern anrufen, davon ausgehen, dass sich die Leute mit Ihrem Namen am Telefon melden. Es geht dann nur *piep* und schon hat der Datendieb eine Telefonnumer + Name die er dem nächsten Telefonverkäufer offeriert. Das ist heute alles kein Problem und funktioniert viel einfacher als eine Datenbank mit Milliarden von Einträgen zu verarbeiten :-) Wenngleich Facebook sowieso Werbung verkauft, wo jedermann zielgerichtet seine Produkte anbieten kann - da muss keiner klauen gehn. Gibt halt soviele Einzelfälle, jeden stört irgendwas anderes, sodaß man gar nicht pauschal "gut" oder "schlecht" oder überhaupt "angemessene Beschuldigung" sagen kann.
Brummm: Auch das ist wieder eine Verharmlosung, bei der sich mir alle Haare sträuben. Weil es so viele "Einzelfälle" gibt, soll man das alles nicht eng sehen?![]()

@Brummm Verstehe Deinen Standpunkt, aber ich glaube wir sprechen von verschiedenen Dingen. Wenn ich mich wo registriere und ein Passwort hinterlege, dann ist das nicht öffentlich. Wenn ich irgendwo auf einem Server Daten hinterlege, die sonst niemand sehen darf (und das ist dann auch so angegeben) dann sieht die auch sonst niemand. Ist für mich sehr wohl ein Unterschied ob ich ein Foto für die Öffentlichkeit freigebe oder das eben nicht tue. Das ist jetzt eine Annahme meinerseits, die durch die Nutzungsbedingungen entsteht - immer davon ausgehend, dass diese eben auch eingehalten werden. ...
Wer - um bei deinem Beispiel zu bleiben - ein Foto online öffentlich verfügbar macht, stimmt damit nicht per se dessen freier Verwendung zu. Schon gar nicht stimmt er zu, dass das Foto mit anderen Daten und Informationen verknüpft wird, hieraus ein Profil angefertigt und das dann an Dritte verkauft oder anderweit verwendet wird.
Da liegt in der Tat der Denkfehler - der übrigens weit verbreitet ist.Wer - um bei deinem Beispiel zu bleiben - ein Foto online öffentlich verfügbar macht, stimmt damit nicht per se dessen freier Verwendung zu. Schon gar nicht stimmt er zu, dass das Foto mit anderen Daten und Informationen verknüpft wird, hieraus ein Profil angefertigt und das dann an Dritte verkauft oder anderweit verwendet wird.
Ich komme nicht umhin, du meinst hier u.U. die Sache mit "Facebook darf Profilfoto extern verwenden" oder ähnlich wie diese Änderung damals die Empörung der Nutzer hochgeschworen hat. ...
Nennen wir das Kind doch beim Namen: Du bist offenbar der Auffassung, dass Facebook Personendaten derart umfassend verwendet, dass man darüber eigentlich nicht ordentlich aufklären kann.
Fakt ist aber, dass niemand mit irgendwelchen Daten einfach machen kann was er will - auch wenn prinzipiell die technische Möglichkeit bestünde.
