Die dummheit meines Lebens, BMW Z4?

Er hat den Autohandel angeblich nicht mehr und deshalb kein Interesse an dem Auto.
Ist auch völlig unerheblich, da dein Vertragspartner bei einem Leasing die Bank ist. Diese wiederum hat mit dem Händler Absprachen hinsichtlich der Rücknahme. Der Normalfall, zumindestens in D ist, das Fahrzeug geht an den Händler zurück weil dieser gegenüber der Bank eine Abnahmeverpflichtung hat. Der kann entscheiden, ob er dir das Auto weiterverkauft. Gibt es den Händler wie in deinem Fall nicht mehr, wird die Bank entweder einen neuen Händler bestimmen, bei dem das Fahrzeug abzugeben ist oder ist mit der Restzahlung zufrieden. Ich weiß nicht, ob man bei dem Alter und Laufleistung mehr rausschlagen kann als die 3000,- Restzahlung. Benennt die Bank einen neuen Händler und der meint er bekommt z.B. das Doppelte dafür, dann bleibt dir nur das Fahrzeug dort auf den Hof zu stellen und die zuviel gefahrenen Kilometer zu bezahlen.

Denn nach dem was ich hier bereits gelesen habe, bestimmt die Bank nach der Leasingzeit was mit dem Auto passiert. Im anderen Fall kann sich eine solche Situation auch als günstig erweisen. z.B. wenn du das Auto nicht übernehmen möchtest.
 
Bin ich jetzt ganz plemplem, dass Auto ist doch 100% mehr wert als diese 3000 € Restwert und ich persönlich würde der Bank sofort 4000€ überweisen, wenn das Auto dann mir gehört.
Hier wurde doch anders als bei normalem Leasing, durch die monatlichen Raten wesentlich mehr getilgt.

Wie schon von anderen geschrieben, ohne genauen Kenntnisstand des Vertrages, ist das alles Kaffeesatzleserei.
 
Hier wurde doch anders als bei normalem Leasing, durch die monatlichen Raten wesentlich mehr getilgt.
Das hat jedoch nichts zu sagen. Es war mal möglich, die Leasingraten sehr hoch zu wählen um die Restrate, die es ja beim Leasing offiziell nicht gibt, zu drücken. Warum tat man das? Weil man zeitgleich mit dem Händler einen Vertrag aufsetzte, in dem man sich ein Vorkaufsrecht einräumte. Ergo, die hohen Leasingsraten drückten die Steuer und hinterher kaufte man das Auto privat für nix. Irgendwann in den 90er wurde das in D verboten. Seit dem müssen reale, an den echten Restwert orientierte Raten angesetzt werden. Bei Exoten und hohen Laufleistungen, Alter usw. kann das auch schon mal abweichen.

Ergo, die Ratenhöhe und der angegebene Restwert (hier 3000) können durchaus so korrekt sein. Wenn der TO jedoch kein Vorkaufsrecht auf das Auto hat, gehört das Auto der Bank. Diese wird einen Händler mit der Annahme beauftragen. Das hat nichts mit Kaffeesatz zu tun. Angaben darüber hinaus kann man jedoch nur machen, wenn der TO mal Details zum Vertrag schreibt. Evtl. hat er ja ein Vorkaufsrecht.
 
Das hat jedoch nichts zu sagen. Es war mal möglich, die Leasingraten sehr hoch zu wählen um die Restrate, die es ja beim Leasing offiziell nicht gibt, zu drücken. Warum tat man das? Weil man zeitgleich mit dem Händler einen Vertrag aufsetzte, in dem man sich ein Vorkaufsrecht einräumte. Ergo, die hohen Leasingsraten drückten die Steuer und hinterher kaufte man das Auto privat für nix. Irgendwann in den 90er wurde das in D verboten. Seit dem müssen reale, an den echten Restwert orientierte Raten angesetzt werden. Bei Exoten und hohen Laufleistungen, Alter usw. kann das auch schon mal abweichen..
ok, war mir so nicht bekannt, ist imho aber trotzdem nicht koscher.
 
Leider steht es für mich nicht erkennbar mit dem Vorkaufsrecht im Vertrag. Meine Intention war damals Logischerweise den Wagen dann zu dem Restwert zu übernehmen. Da wir hier leider nicht weiter kommen werde ich wohl doch mal einen Anwalt drüber schauen lassen müssen, bevor ich in den nächsten Monaten mit hinblick auf den Verlust des Autos und einer eventuellen darauffolgenden KM Nachzahlung die Nerven verliere. Der einzig eventuell positive hinweis im Kaufvertrag des Autos ist: Zahlungsmodalitäten via Leasing.
 
Ja mir wurde damals erklärt das das Auto über das Leasing bis Restwert bezahlt wird und bei Zahlung des Restwertes übernommen werden kann. Habe dies grad auf verschiedenen Schweizer Internetseiten gelesen und deshalb noch Hoffnung den Z4 für die Zahlung der 3000 fr. Restwert die im Leasingvertrag stehen zu bekommen.
 
Ja mir wurde damals erklärt das das Auto über das Leasing bis Restwert bezahlt wird und bei Zahlung des Restwertes übernommen werden kann. Habe dies grad auf verschiedenen Schweizer Internetseiten gelesen und deshalb noch Hoffnung den Z4 für die Zahlung der 3000 fr. Restwert die im Leasingvertrag stehen zu bekommen.
Wieso damals? Du hast doch gesagt das du damals von einer normalen Finanzierung ausgegangen bist?
 
Man muss eigentlich nur ein wenig suchen. Hier finden sich alle Erklärungen nach Schweizer Recht.

Ich zitiere das Wichtigste :

Wie wird eine Leasingrate berechnet?
Die Höhe der Leasingrate ist abhängig von Anschaffungspreis, Vertragsdauer (je länger die Dauer,desto kleiner die Rate), Leasingzinssatz, Rücknahmewert und Marge der Leasingfirma. Üblicherweise ist die erste Leasingrate relativ hoch, dadurch können die anschliessenden Monatsraten tiefer gehalten werden. Diese scheinbar vorteilhafte Vorgehensweise ist trügerisch,da es sich bei den Raten nicht um ein Abzahlen desAutos handelt und der Leasingnehmer letzten Endes auch nicht zwingend ein Kaufrecht hat.

und viel wichtiger...

Habe ich das Recht mein geleastes Auto nach Ablaufdes Vertrages zu kaufen?
Nein, es gibt keine gesetzliche Grundlage, die Ihnen das Recht auf eine sogenannte „Kaufoption“sichert. Selbst die mündliche Zusicherung Ihres Garagisten muss nicht verbindlich sein, denn in vielen Leasingverträgen ist ausdrücklich erwähnt, dass mündliche Abmachungen ungültig sind.
Eine sogenannte „Kaufoption“ muss daher dringend schriftlich festgehalten werden.
 
Andere Foren und die Bank selbst behaupten, dass man zu 99 Prozent das Fahrzeug für den Restwert erwerben kann. Ich bin Hoffnungsvoll. Die Grenzen zwischen Leasing und Finanzierung scheinen in der Schweiz sehr klein zu sein. So wurde es mir damals gesagt nach dem Motto Finanzierung und Leasing mit Restwert wäre gleich, in meinem Fall das Leasing im Zinssatz günstiger. Sonst hätte ich es nicht gemacht.
 
Zuletzt bearbeitet:
...Die Grenzen zwischen Leasing und Finanzierung scheinen in der Schweiz sehr klein zu sein. So wurde es mir damals gesagt nach dem Motto Finanzierung und Leasing mit Restwert wäre gleich, in meinem Fall das Leasing im Zinssatz günstiger.

würde mich doch arg wundern, wenn da prinzipiell ein unterschied zu deutschland wäre...
denn ebenso glasklar sind wohl auch in der schweiz die unterschiede zwischen leasing und finanzierung.
das eine ist quasi ein mietvertrag (dh du zahlst für die nutzung). das andere eine kreditfinanzierte abzahlung.
da könnten einem schon unterschiede auffallen... ;) und: sollte im leasingvertrag kein andienungsrecht, oder
noch besser, ein kaufrecht/kaufoption eingeräumt sein, würde ich eher von einer 99 prozentigen sicherheit
ausgehen, daß der wagen nach leasingende an die bank, bzw den händler zurück geht...
 
Andere Foren und die Bank selbst behaupten, dass man zu 99 Prozent das Fahrzeug für den Restwert erwerben kann. Ich bin Hoffnungsvoll. Die Grenzen zwischen Leasing und Finanzierung scheinen in der Schweiz sehr klein zu sein. So wurde es mir damals gesagt nach dem Motto Finanzierung und Leasing mit Restwert wäre gleich, in meinem Fall das Leasing im Zinssatz günstiger. Sonst hätte ich es nicht gemacht.
Ach so. Dann ist ja alles ok. Weiter vorn sagtest du zwar das Gegenteil zu deiner Bank, aber man darf sich innerhalb eines Threads auch ruhig mehrfach widersprechen. Meine Infos sind vom schweizer Verbraucherschutz. Die werden wissen, wie die Regeln in der Schweiz sind. Dennoch viel Glück.
 
.... da der Thread-Ersteller den Vertrag offensichtlich gar nicht gelesen hat ist wohl alles möglich.
So wie das aussieht ist das kein Leasingvertrag sondern eine Finanzierung mit Schlußrate.
Natürlich kann ich mich täuschen, aber Leasing sieht definitv anders aus.
 
jepp, hatte ich ja auch so vermutet, sonst wäre es ja imho bei einem Restwert von nur 3000 € Betrug.
 
Gegen eine 99%-Meinung wären das Lesen eines Vertrages oder eine intensivere Beschäftigung mit Leasing und Finanzierung natürlich reine Zeitverschwendung. Ein gewisser Unterhaltungswert ist diesem Fred nicht abzusprechen. :roflmao:
 
jepp, hatte ich ja auch so vermutet, sonst wäre es ja imho bei einem Restwert von nur 3000 € Betrug.
Das wäre natürlich kein Betrug. Der Restwert darf je nach Gegebenheiten schwanken. So lange sich die Bank damit innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegt, ist alles ok. Außerdem wird hier immer von Restwert und nicht von der Restzahlung gesprochen. Das sind verschiedene Dinge.
 
tja, du magst ja recht haben, mein gesunder Menschenverstand sagt mir aber, dass dies nicht im gesetzlichen Rahmen sein kann, wenn der Restwert so niedrig ist und die Bank/Händler eine Option drauf hat und auch wenn es nicht Betrug ist, dann zumindest sittenwidrig.

wie auch immer, ohne genaue Kenntnis des Vertrages ist es......................
 
Also, mir sagt der gesunde Menschenverstand dass man aus den Aussagen hier gar nix sagen kann und der Thread_Ersteller mit jemandem
sprechen sollte, der sich damit auskennt, z.B. einem Anwalt.
So ist das alles, sorry, Quatsch. Noch dazu wissen wahrscheinlich die Allerwenigsten hier wie denn die Schweizer Gesetze sind.
Gesunder Menschenverstand ist in juristischen Dingen sowieso ein nur sehr mäßig brauchbarer Berater...
 
tja, wenn der Tag lang ist, quatscht man halt a bisserl, du warst dir ja auch nicht zu gut dafür.
 
Also, mir sagt der gesunde Menschenverstand dass man aus den Aussagen hier gar nix sagen kann und der Thread_Ersteller mit jemandem
sprechen sollte, der sich damit auskennt, z.B. einem Anwalt.


So ist es!
Lieber TE, frag doch mal die Maus! :b
Das musste jetzt einfach raus.

Jetzt hör doch bitte mal auf, Du weiß noch nicht einmal was Du genau unterschrieben hast und was überhaupt noch kommt, aber machst schon vor Deinem Todesurteil die Pferde scheu.
Jetzt warte doch bitte erst mal ab, wer welches Angebot macht, bzw. wer überhaupt welche Forderungen stellt?
Und wenn Du dann immer noch nicht klar siehst oder keinen Anwalt befragen möchtest, ist es doch immer noch früh genug, das Forum verrückt zu machen.
Ansonsten gilt auch hier das Sprichwort: Aus Schaden wird man klug!
Spätestens nach den Infos vom schweizerischen Verbraucherschutz - Danke karatekid - ist doch im Grunde alle weitere Diskutiererei vollkommen überflüssig und unsinnig.
Sorry, das ist mein ganz persönliches Empfinden!
 
Ich denke du hast Recht Andreazzz, ich warte erstmal ab und wenn sich die Bank quer stellen sollte werde ich einen Anwalt schauen lassen wie meine Karten fuer einen eventuellen Einspruch stehen. Vielleicht habe ich mich tatsaechlich umsonst verrueckt gemacht. Mehr als die Bank anschreiben und Interesse an dem Kauf des Fahrzeuges anzumelden bleibt mir momentan nicht uebrig.
 
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