Ist auch völlig unerheblich, da dein Vertragspartner bei einem Leasing die Bank ist. Diese wiederum hat mit dem Händler Absprachen hinsichtlich der Rücknahme. Der Normalfall, zumindestens in D ist, das Fahrzeug geht an den Händler zurück weil dieser gegenüber der Bank eine Abnahmeverpflichtung hat. Der kann entscheiden, ob er dir das Auto weiterverkauft. Gibt es den Händler wie in deinem Fall nicht mehr, wird die Bank entweder einen neuen Händler bestimmen, bei dem das Fahrzeug abzugeben ist oder ist mit der Restzahlung zufrieden. Ich weiß nicht, ob man bei dem Alter und Laufleistung mehr rausschlagen kann als die 3000,- Restzahlung. Benennt die Bank einen neuen Händler und der meint er bekommt z.B. das Doppelte dafür, dann bleibt dir nur das Fahrzeug dort auf den Hof zu stellen und die zuviel gefahrenen Kilometer zu bezahlen.Er hat den Autohandel angeblich nicht mehr und deshalb kein Interesse an dem Auto.
Denn nach dem was ich hier bereits gelesen habe, bestimmt die Bank nach der Leasingzeit was mit dem Auto passiert. Im anderen Fall kann sich eine solche Situation auch als günstig erweisen. z.B. wenn du das Auto nicht übernehmen möchtest.
und: sollte im leasingvertrag kein andienungsrecht, oder

