Die Müllabfuhr und du

Cityliner

Testfahrer
Registriert
23 April 2008
Ich hab da mal ne Frage: Und zwar steht irgendwo geschrieben, dass man, wenn ein Fahrzeug der Müllabfuhr in der Strasse steht, man nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbei fahren oder gar anhalten muss?

Man nehme mal an, man fährt innerorts in ein Wohngebiet - 50km/h sind erlaubt. Da man das Müllfahrzeug schon von weitem sieht, geht man vom Gas und ist darauf vorbereitet, dass ein lustiger orangefarbener Hampelmann (ich nenn ihn jetzt mal Orangie) samt Mülltonne von links bzw rechts die Strasse überqueren möchte.
Wenn diese besagte Person dann auftaucht, wer hat dann "Vorfahrt"? ...sicher, aus höflichkeit lässt man den Müllmann eh passieren - wenn er nicht grad 3m vor einem aus einer Hauseinfahrt stürmt. Aber: wenn Orangie nun nichtmal vor dem Überqueren der Straße nach links und rechts guckt, einem stumpf vor's Auto läuft und trotz einem prompt anhaltendem Zetti, dem Fahrer nen Vogel zeigt und schimpft wie n Rohrspatz - wer hat da was falsch gemacht, er oder ich?:j

Da ich mir nicht sicher bin, ob für Müllautos gleiche Regelungen wie für Schulbusse gelten, wollte ich lieber mal in die Runde fragen, ob jmd mehr weiß. Wenn ich was falsch gemacht hab', dann sagt's mir - will ja was lernen ;):b
 
AW: Die Müllabfuhr und du

Danke für den Link! Allerdings bezieht sich der Inhalt der Texte "nur" auf deren Blinkleuchten, die neonfarbenen Klamotten und das Recht entgegen der Fahrtrichtung zu fahren/stehen.
Dass ich in dem Moment des dran vorbeifahrens langsamer fahren muss, habe ich jetzt nicht gelesen. Und dass Müllmänner nicht auf den Verkehr achten müssen, stand da auch nicht ;)
 
AW: Die Müllabfuhr und du

Ich habs nur quergelesen und dachte mir wenn, dann wirds da irgendwo stehen :)
 
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Der Link war gut, allerdings braucht man garnicht soviel lesen.
Unter §35 Punkt 8 stehts doch ganz klar:

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Wenn dir also so'n Brownie (paßt meist besser als Orangie) :b ohne zu schauen vor die Kiste läuft,
dann könnte er ausser einem körperlichen auch ein rechtliches Problem bekommen.
Übrigens: "Vogel zeigen" ist mit 3 Punkte ja noch erträglich, wär's ein "Effenberger"
bringt das schon gepflegt 5 Punkte in der allseits beliebten Flensburger Kartei.
 
AW: Die Müllabfuhr und du

Ah, ok - dann passt's ja! :t ...also wenn er mir in gleicher Sitaution in zwei Wochen vor's Auto läuft, daaaaaaaaaann wäre das, was ich hier jetzt schreiben könnte ja Vorsatz - also lass ich's lieber :b
Ich find's nur gut zu wissen, dass er der Doofe war und keinen Freifahrtsschein hat, nur weil er die Mülltonnen hin und her schiebt ;)
 
AW: Die Müllabfuhr und du

Der Link war gut, allerdings braucht man garnicht soviel lesen.
Unter §35 Punkt 8 stehts doch ganz klar:

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Wenn dir also so'n Brownie (paßt meist besser als Orangie) :b ohne zu schauen vor die Kiste läuft,
dann könnte er ausser einem körperlichen auch ein rechtliches Problem bekommen.
Übrigens: "Vogel zeigen" ist mit 3 Punkte ja noch erträglich, wär's ein "Effenberger"
bringt das schon gepflegt 5 Punkte in der allseits beliebten Flensburger Kartei.

Punkte wird es für den Müllmann wohl kaum geben, oder war die Tonne motorisiert und er ist darauf gefahren? :w:X:d
 
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Ah, ok - dann passt's ja! :t ...also wenn er mir in gleicher Sitaution in zwei Wochen vor's Auto läuft, daaaaaaaaaann wäre das, was ich hier jetzt schreiben könnte ja Vorsatz - also lass ich's lieber :b
Ich find's nur gut zu wissen, dass er der Doofe war und keinen Freifahrtsschein hat, nur weil er die Mülltonnen hin und her schiebt ;)

Ich will ja deinen Jagdtrieb nicht allzusehr unterdrücken, doch sei an dieser Stelle auch mal auf § 1 StVO hingewiesen.

In dem beschriebenen Fall dürfte das also auf eine gemeinsame Schuld hinauslaufen, da der Müllmann nicht auf den Verkehr, Du aber auch nicht auf den Müllmann geachtet hast. Aber das wäre in der konkreten Situation deine Pflicht als Autofahrer gewesen! Oder warum glaubst Du, hat ein Müllfahrzeug so ne nette Lightshow auf dem Dach, wenn nicht als Hinweis für besondere Gefahren im Straßenverkehr?

Und (fast) jeder Richter würde Dich da nicht so einfach ungeschoren davon kommen lassen.

Also doch lieber auf die Bremse treten und die Jungs in Ruhe Ihren Job erledigen lassen...
 
AW: Die Müllabfuhr und du

Punkte wird es für den Müllmann wohl kaum geben, oder war die Tonne motorisiert und er ist darauf gefahren? :w:X:d


Ja


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Es werden Beiträge Folgen wie:

"Hilfe, von Mülltonne an Ampel verblasen!"

"Meine Tonne scheppert, Deckel locker?"

"Mehr Stauraum in 2004er Tonne?"

"Achtung, keine heiße Asche einfüllen-Aufkleber - Cool oder prollig?"


:d :d :d
 
AW: Die Müllabfuhr und du

Ich will ja deinen Jagdtrieb nicht allzusehr unterdrücken, doch sei an dieser Stelle auch mal auf § 1 StVO hingewiesen.

In dem beschriebenen Fall dürfte das also auf eine gemeinsame Schuld hinauslaufen, da der Müllmann nicht auf den Verkehr, Du aber auch nicht auf den Müllmann geachtet hast. Aber das wäre in der konkreten Situation deine Pflicht als Autofahrer gewesen! Oder warum glaubst Du, hat ein Müllfahrzeug so ne nette Lightshow auf dem Dach, wenn nicht als Hinweis für besondere Gefahren im Straßenverkehr?

Und (fast) jeder Richter würde Dich da nicht so einfach ungeschoren davon kommen lassen.

Also doch lieber auf die Bremse treten und die Jungs in Ruhe Ihren Job erledigen lassen...

Dem Fahrzeug an sich werden ja auch Sonderrechte eingeräumt. :t
Aber über die Müllmänner drumherum konnte ich nichts finden. Also sind das für mich Fußgänger (welche im rechtl. Sinne Leiterwagen, Handkarren ect... also auch Mülltonnen im Verkehr bewegen dürfen). :w
Und Fußgänger haben, ebenso wie Du richtig anmerkst, sich an § 1 STVO zu halten. (Ähnliches gilt auch für das Führen von Prunkwagen im Faschi... aber das würde zu weit führen.) :w
Fazit: Immer schön auf die orangen Männlein achten!! :t
Diese sollten aber gefälligst ihre Hände "am Steuer", ähm am Griff halten und niemanden den Vogel zeigen. Schon gar keinem Zettifahrer! :b
 
AW: Die Müllabfuhr und du

Dem Fahrzeug an sich werden ja auch Sonderrechte eingeräumt. :t
Aber über die Müllmänner drumherum konnte ich nichts finden. Also sind das für mich Fußgänger (welche im rechtl. Sinne Leiterwagen, Handkarren ect... also auch Mülltonnen im Verkehr bewegen dürfen). :w
Und Fußgänger haben, ebenso wie Du richtig anmerkst, sich an § 1 STVO zu halten. (Ähnliches gilt auch für das Führen von Prunkwagen im Faschi... aber das würde zu weit führen.) :w
Fazit: Immer schön auf die orangen Männlein achten!! :t
Diese sollten aber gefälligst ihre Hände "am Steuer", ähm am Griff halten und niemanden den Vogel zeigen. Schon gar keinem Zettifahrer! :b

:t
 
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Punkte wird es für den Müllmann wohl kaum geben, oder war die Tonne motorisiert und er ist darauf gefahren? :w:X:d
Hmmm... würde ich nicht so ohne weiteres unterschreiben.
Ein (besoffener) Fußgänger nimmt auch am öffentlichen Verkehr teil und
kann sich auch Punkte bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis einfangen.
Überhaupt sind unsere Politiker derzeit auf die neue Masche Führerschein
und/oder Punkte aus. Man glaubt es garnicht, wofür man heutzutage als
"erzieherische Maßnahme" die Fahrerlaubnis entzogen bekommen kann....
 
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