In Deutschland verjährt es nach drei Monaten.
Da das Vergehen in Italien passierte, laut ADAC innerhalb von einem Jahr Verjährung, wenn Einspruch auf italienische eingelegt wird. Der ADAC beschreibt dies aber eher etwas schwammig.
Den Rabatt gibts innerhalb fünf Tagen. Find ich aber wie auf dem Basar und Teppichhandel.
Ich war sicher zu schnell an dieser Stelle. Aber 1 1/2 Jahre später seh ichs nicht ein die Strafe zu bezahlen. Der psychologische Lerneffekt setzt hier aus.
Das Foto wurde übrigens von hinten aufgenommen. Fahrer ist gar nicht erkennbar.