Domstrebensets E85 und E86

Ggf. schon mal interessant: Änderungsabnahme

Dort gibt es eine Sektion zum Thema Domstreben:

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Wobei ich mich dann frage: Wenn keine "Eigene Konstruktionen" zugelassen sind.... was unterscheidet die Konstruktion von Frank von der von z.B. Wiechers, wenn gleichzeitig kein Prüfzeugnis erforderlich ist....
 
So. Ich war heute beim TüV und habe mal nach deren Meinung gefragt (und möchte diese ungerne hier zurückhalten, auch wenn es leider für Franks Verkaufsangebot nachteilig sein kann (tut mir wirklich leid, aber das gehört hier zur Fairness)). Ist natürlich wie immer: 2 Prüfer, 3 Meinungen ;)

War eine nette und offene Diskussion, wobei die Herren das Thema "Domstreben" durchaus undankbar fanden, gerade weil der Gesetzgeber sich hier nicht klar positioniert. Am Ende lief es auf 3 Bedenken hinaus:
  1. (Prüfer) Austausch der originalen Diagonalstrebe
    Hier sahen die Herren ein Problem darin, das das Fahrzeug ab Werk Streben habe, die ja in der Typgenehmigung vorhanden waren. Wenn man diese ersetzt, wird es ohne entsprechende Dokumente (ABE, Gutachten, etc.) schwierig, auch bei einer HU.
  2. (Prüfer) Die Querstrebe hat eine Position, die heute eigentlich kaum ab Werk genehmigt werden würde, da dies das Fußgänger-Crashverhalten beeinflussen würde.
    Das wäre an sich nicht unbedingt ein Problem. ABER: Wenn es zu einem Unfall mit Personenschaden käme, würde ein Gutachter genau nach solchen ggf. fragwürdigen Punkten suchen, um die Versicherung ggf. schadensfrei halten zu können. Das heißt nicht, das dies wirklich ein Problem wäre, und man sich nicht erfolgreich dagegen wehren könnte. Aber man müsste sich ggf. auf Probleme einstellen.
  3. (Mein Punkt) Wenn sich der TüV schon nicht ganz einig/sicher/skeptisch ist, was wäre dann bei einer evtl. Polizeikontrolle, die in manchen Gegenden ja durchaus häufiger vorkommen kann.
Aus den genannten Gründen erkaltet leider mein Interesse an dieser ansonsten (für mich) schönsten aller Streben :(
 
Wie er schon sagte... 3 Prüfer 4 Meinungen.
Es ist hier in Adenau am Ring um den Ring nie ein Thema. Es gibt keine Vorschriften bzgl dem was unter die Haube dazu gebastelt wird. Das Auto hat eine E Zulassung....mit geschlossenener Haube.
Fußgängerschutz etc völlig uninteressant.
Anders sieht es aus, wenn die Form des Kfz etc verändert wird.
Anders sieht es aus, wenn fest verschweißt. Dann eher Prinzip Überrollbügel.



Es gibt keine Vorschriften bzgl Domstreben unter dem Blechkleid weder in D noch Österreich.
VIN Fahrzeugnummer darf nicht verdeckt sein.
Ausreichend Abstand zu beweglichen Teilen.
Bei Verschraubung mit der Federbeinbefestigung müssen mindestens zwei Gewindegänge überstehen bzw für ausreichende Festigkeit gesorgt werden.
So die Dekra....zbsp
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie ist da die Rechtslage bei nur einer verbauten Wichers Domstrebe mit den originalen Streben ?
 
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