ebay - Spassbieter bzw. Account geknackt

Kinofan

Der Tunnelfetischist unter den "Dreien"
Registriert
30 Oktober 2005
Ort
Nürnberger Land
Wagen
BMW Z4 e85 M roadster
grrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrhhhhhhhhhhhh...........!!!!!!!! !!!!!!!

Habe meinen Z4 auf ebay eingestellt und gestern hat den einer mit Sofortkauf für 25.900€ ersteigert!

Heute erhalte ich von demjenigen eine email, daß sein Passwort geknackt wurde und auf mehrere Artikel geboten wurde, die er nicht ersteigern würde. Er könne den Artikel auch nicht bezahlen. Daher bittet er um Rücknahme des Angebotes.

Und nu?

Hätte nie gedacht, daß mich auch mal so ein Spaßbieter, das unterstelle ich hier erstmal, heimsucht. Das Auto hatten immerhin 730 Leute angeschaut. Die Auktion wäre heute ausgelaufen und es hätte gut sein können, daß es einer ersteigert hätte!

Ist jemandem schon mal etwas ähnliches passiert und wie ist die Angelegenheit ausgegangen?

Kennt jemand die aktuelle Rechtsprechung?

Gerne auch per PN.

Bin für jeden Rat sehr dankbar!!!
 
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Ich denke, das er rein rechtlich zuerst mal nachweisen muss das er es nicht war.
 
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Was willst du machen? Dich auf einen monatelangen Rechtsstreit einlassen oder den Wage verkaufen? Das vernünftigste dürfte sein, ihn bei Ebay melden und den Wagen nochmal neu einstellen. Ärgerlich sind natürlich deine Gebühren. Aber evtl. kann man bei so einem Problemfall von Ebay eine Gutschrift bekommen?

Gruß, Hans
 
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Hi,

sowas muß dein "Spaßbieter" immer über eBay direkt laufen lassen. Du solltest das ihm eventuell auch mitteilen, das du seine Geschichte nur akzeptierst, wenn eBay sie bestätigt. Und wenn eBay das tut dann bekommst du sicher auch diene Gutschrift.

Sollte eBay das nicht bestätigen, du aber auch keinen monatelangen Rechtsstreit führen willst, dann verlang von ihm wenigstens die Gebühren für die Auktion zurück. Den Schaden, den dein "Spaßbieter" dadurch erleidet, kann er sich ja vom vorgeblichen Account-Hacker zurückholen.

gruß, Texx
 
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Du kannst ja sehen was "er" in letzter Zeit alles gekauft hat ... wenn das wirklich 30 artikel für X-tausend euro waren, ... dann kann man davon ausgehen dass er nicht schuld war.
meine empfehlung:
ich würd auch, um dem ganzen heck meck zu entgehen wie Hans verfahren ... der Rechtsmüll dauert hier jahre ... und der wagen wird dadurch keine wertsteigerung erlangen ... also setz den wagen direkt noch mal rein (nach einer einigung bei ebay) ;)
 
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Vielen Dank für Eure Tipps!

Habe ihn wieder eingestellt. Je nach dem wie sich der Spassbieter weiter verhält, werde ich trotzdem einen ev. entstehenden Schaden versuchen geltend zu machen.

Echt ärgerlich sowas!
 
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Also mal zum Verständnis!!

Ebenso entschied das OLG Köln (Urt.v.06.09.2002-Az.: 19 U 16/02 [2]; Vorinstanz LG Bonn, Urt. V. 07.08.2001-Az.: 2 O 450/00 [3], da es keine entsprechenden Sicherheitsstandards bei den Passwörtern gebe, werde ein solcher Anscheinbeweis nicht begründet.

Auf der gleichen Linie liegt die Entscheidung des AG Erfurt (Urt. V. 14.09.2001-Az.: 28 C 2354/01 [4]: „ Die Angabe einer E-Mail-Adresse in Verbindung mit dem Passwort ist noch kein ausreichendes Indiz dafür, dass es eine bestimmte Person gewesen ist, die an einer Internetversteigerung teilgenommen hat.“

Accounts werden missbraucht, indem ohne Zustimmung des Accountinhaber Transaktionen eingestellt oder Gebote abgegeben werden. Bei Abschluss der Ersteigerung kommt es nicht zum Vertragsabschluss mit dem Nutzer, dessen Account missbraucht wurde.

Also sei froh das dir kein Schaden entstanden ist und die Gebühr bei eBay brauchst du bestimmt nicht zu bezahlen wenn es nicht zum verkauf gekommen ist!!!!

Gruss matze
 
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edit:

Die Rechtssprechung geht aufgrund der mangelhaften Sicherung insbesondere bei Ebay-Accounts davon aus, dass nicht der Accountinhaber nachweisen muss, dass sein Account missbraucht wurde. Nachweispflichtig für die Tatsache, dass der Account nicht missbraucht worden ist, ist daher der Vertragspartner, in diesem Fall ihr Mandant!



Gruss Matze
 
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Demnach macht wohl jede Art von Entschädigungsforderung von vornherein keinen Sinn. b:

Das heißt doch aber auch, daß JEDER mal so zum Spaß alles Mögliche ersteigern kann und anschließend sagen kann ätschibätsch ich wars nicht. :g

Die Verkaufsprovision werde ich wiederbekommen, die Einstellgebühr eher nicht.
 
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Kinofan schrieb:
Demnach macht wohl jede Art von Entschädigungsforderung von vornherein keinen Sinn. b:
Doch geht !
Es gibt ein Formular worin Du Dich mit dem "Spaßbieter" einigen kannst vom Kauf zurückzutreten.

http://pages.ebay.de/unpaid_item/transition.html

Anschließend bekommst Du von eBay die Verkaufsprovision gutgeschrieben !
Die Einstellgebühr muß bei wiedereinstellen dann nicht nochmal bezahlt werden.

Gruß Thomas
 
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Meenzer Bub schrieb:
Doch geht !
Es gibt ein Formular worin Du Dich mit dem "Spaßbieter" einigen kannst vom Kauf zurückzutreten.

http://pages.ebay.de/unpaid_item/transition.html

Anschließend bekommst Du von eBay die Verkaufsprovision gutgeschrieben !
Die Einstellgebühr muß bei wiedereinstellen dann nicht nochmal bezahlt werden.

Gruß Thomas

Ja, danke, das kann man nach 7 Tagen beantragen.

Mit Entschädigung meinte ich aber ein mir entstandener Schaden, der z.B. so aussehen könnte:

Min Gebot war 24.900€, Sofortkauf dagegen 25.900€. Ersteigert ihn nun jemand für "nur" 24.900€, ist mir ein Schaden von 1.000€ entstanden.

Oder aber es ersteigert ihn gar keiner und ich gebe ihn, wie mit meinem freundlichen :) vereinbart im Dez. zurück, dann wäre der Differenzbetrag noch etwas größer.

ggrrrrrrrrrrhhhhhhhhhh, hätte das Geld gut zu meiner neuen Anzahlung brauchen können ;)
 
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Kinofan schrieb:
J

Min Gebot war 24.900€, Sofortkauf dagegen 25.900€. Ersteigert ihn nun jemand für "nur" 24.900€, ist mir ein Schaden von 1.000€ entstanden.

Das ist aber hypothetisch !
Da kannst Du genauso sagen, wenn jetzt einer den für 26.900,- ersteigern würde, hättest du nochmal 1000,- gut gemacht und könntest dem "Spaßbieter" dann ne Provision zahlen :w

Gruß Thomas
 
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NEIN, eben nicht hypothetisch, da "er" ihn für 25.900€ ersteigert hat.
Das ist ja erstmal ein Fakt!
 
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Kinofan schrieb:
NEIN, eben nicht hypothetisch, da "er" ihn für 25.900€ ersteigert hat.
Das ist ja erstmal ein Fakt!

Nein. Wo soll dir denn ein wirtschaftlicher Schaden entstanden sein? hast du auf einmal weniger geld als vorher? Wenn Du den Wagen jetzt für 24.000 verkaufst liegt der Verkehrswert des Fahrzeugs ja offensichtlich nicht bei 26.000 Euro. Außerdem MUSST du ihn ja nciht zu dem Preis verkaufen.

Außerdem: Wenn das so einfach wäre... dann kauf ICH dir den BMW für 20.000 ab, den rest holst du dir von dem Typen. Schon habe ich einen billigen Z4 und du einen Haufen Geld ;)

Deiner Argumentation wird kein richter folgen.

Gruß, Hans
 
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S3Raser schrieb:
Nein. Wo soll dir denn ein wirtschaftlicher Schaden entstanden sein? hast du auf einmal weniger geld als vorher? Wenn Du den Wagen jetzt für 24.000 verkaufst liegt der Verkehrswert des Fahrzeugs ja offensichtlich nicht bei 26.000 Euro. Außerdem MUSST du ihn ja nciht zu dem Preis verkaufen.

Außerdem: Wenn das so einfach wäre... dann kauf ICH dir den BMW für 20.000 ab, den rest holst du dir von dem Typen. Schon habe ich einen billigen Z4 und du einen Haufen Geld ;)

Deiner Argumentation wird kein richter folgen.

Gruß, Hans

Sehe ich auch so. :M
 
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