Ein Z3QP weniger

Moin,

ein Fahrzeug + Kennzeichen im öffentlichen Raum zu fotografieren ist normalerweise keine Straftat.

MfG,

brunsvige

Sehe ich ja genauso, aber eben nicht die Polizei... ich mache das auch immer auf großen und engen Parkplätzen.
Die kamen nach dem Anruf meines Bruders mit 3 Leuten mit Blaulicht im Polizeiauto zum Parkplatz, um sich den Schaden anzusehen und um dann festzustellen,
dass eine Überprüfung wegen so einer kleinen Delle keine Sinn machen würde, usw., usw....
Auf den Einwand meines Bruders, dass Unfallflucht eine Straftat wäre, kam dann wohl sinngemäß die Aussage "Der Schaden ist so minimal, dass das keiner gemerkt haben muss,
vlt. war das ja auch schon vorher und sie haben das selbst nicht einmal bemerkt, das wird sofort ohne weitere Prüfung eingestellt und Fotografieren fremder Fahrzeuge ist auch eine Straftat.
Sie machen sich ggf. auch strafbar, wenn Sie hier Menschen einer Sache beschuldigen, die nichts gemacht haben".
Seltsame Berufsauffassung, aber die Delle war dann auch tatsächlich relativ unkompliziert rauszuziehen!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Keinen Rechtsschutz gehabt (wegen Anwalt)?

Doch, aber das ist ja trotzdem ein nicht unerheblicher Zeitaufwand, wenn man von morgens bis abends als selbstständiger Unternehmer beruflich unter Druck seht!
Selbst beim Warten auf die Polizei mussten ja schon wichtige Termine verschoben werden.
 
Sehe ich ja genauso, aber eben nicht die Polizei... ich mache das auch immer auf großen und engen Parkplätzen.
Die kamen nach dem Anruf meines Bruders mit 3 Leuten mit Blaulicht im Polizeiauto zum Parkplatz, um sich den Schaden anzusehen und um dann festzustellen,
dass eine Überprüfung wegen so einer kleinen Delle keine Sinn machen würde, usw., usw....
Auf den Einwand meines Bruders, dass Unfallflucht eine Straftat wäre, kam dann wohl sinngemäß die Aussage "Der Schaden ist so minimal, dass das keiner gemerkt haben muss,
vlt. war das ja auch schon vorher und sie haben das selbst nicht einmal bemerkt, das wird sofort ohne weitere Prüfung eingestellt und Fotografieren fremder Fahrzeuge ist auch eine Straftat.
Sie machen sich ggf. auch strafbar, wenn Sie hier Menschen einer Sache beschuldigen, die nichts gemacht haben".
Seltsame Berufsauffassung, aber die Delle war dann auch tatsächlich relativ unkompliziert rauszuziehen!

Ich glaube alleine wegen der Aussagen der Polizisten hätte ich wahrscheinlich schon einen Anwalt eingeschaltet.

Weshalb ich frage:
Unser Junior wollte mit 19 Jahren (und bis heute!) mein QP nie fahren, weil er deswegen mehrfach blöd angemacht worden ist,
so von wegen Milchbubi und Sportwagen...

Welcher Sportwagen? :D
 
Naja, ernüchternd. Der Wagen hat halt fast 300000km auf der Uhr. 2012 hatte ich schon mal einen Unfall mit damals ca. 170000km, da wurde der Wiederbeschaffungswert mit 10000€ angesetzt.
 
So sah es 2012 aus.
Wiederbeschaffungswert 10000€
Reparaturkosten 9300€
 
Das zeigt jedoch auch, dass das Coupe an Wert gewinnt, wenn vor 9 Jahren mit wesentlich weniger Kilometern nur 10T für die Wiederbeschaffung ausgewiesen wurde.
 
Krass, wiederbeschaffungswert 11.000 euro. Ernüchternd.
Wie wirkt sich dabei ein höheres Wertgutachten aus?
Wenn der Wagen z.B. mit 18.000 euro bewertet wurde?
Wenn das FZ mehr Wert hat, dann zahlt eine Vers. nicht nur den Restwert, sondern mehr.

Sprich: Rep Kosten übersteigen den Wert => nur der Wert wird ausgezahlt. Andernfalls werden die Rep Kosten bezahlt, ohne MwSt.
 
Das zeigt jedoch auch, dass das Coupe an Wert gewinnt, wenn vor 9 Jahren mit wesentlich weniger Kilometern nur 10T für die Wiederbeschaffung ausgewiesen wurde.
Klar gewinnt das Coupe an Wert. War das noch nicht klar?

Ich habe mein 3l Coupe mit 100k und Scheckheft für 11,5 k gekauft.





Vor 10 Jahren.
 
Gute Nachrichten, der Gutachter hat den Bericht fertig und der Wagen kann unter Ausnutzung der 130% Regel repariert werden. Wird wegen der Teilebeschaffung nur etwas länger dauern.
Genau diesen Fall hatte ich im vergangenen Sommer auch. Der Wagen wurde vollständig unter Betrücksichtigung der 130% wieder hergestellt. Einzige Konsequenz für mich: ich durfte den Wagen innerhalb der folgenden 6 Monate nach der Reparatur nicht verkaufen. Dies ist Deutsches Recht und kann von jedem Geschädigten in Anspruch genommen werden.

@pixelrichter & Co
Übrigens, für/gegen Schäden im Ausland bietet u.a. die HUK die sinnvolle Zusatzleistung "Ausland-Schadenschutz" für nur 10€ p.a. an:
Auslandsschäden werden wie Inlandsschäden abgewickelt (Anwalt, Gutachter, Ersatz, 130%,...). Die eigene Versicherung wird dadurch allerdings im Schadenfalle auch zur "gegnerischen Versicherung" und es empfiehlt sich eine anwaltliche Vertretung. ;)
 
Übrigens, für/gegen Schäden im Ausland bietet u.a. die HUK die sinnvolle Zusatzleistung "Ausland-Schadenschutz" für nur 10€ p.a. an:
Auslandsschäden werden wie Inlandsschäden abgewickelt (Anwalt, Gutachter, Ersatz, 130%,...). Die eigene Versicherung wird dadurch allerdings im Schadenfalle auch zur "gegnerischen Versicherung" und es empfiehlt sich eine anwaltliche Vertretung. ;)

Was mir dabei wieder extrem zu denken gibt, das sind die drei berühmten Buchstaben...
 
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