Ein Z4 Coupe weniger – wirtschaftl. Totalschaden und Fragen.

Z4grey

Fahrer
Registriert
12 April 2013
Ort
Düsseldorf
Wagen
BMW Z4 e86 coupé 3,0si
Hallo zusammen,

ursprünglich wollte ich gestern dieses Bild hier posten und auf meine neuen Felgen aufmerksam machen (Foto von 7:30Uhr). Leider ist dieses hier jetzt das Abschieds-Foto geworden (7:55Uhr).

Es war ein klassischer Auffahrunfall. Der Mercedes hinter mir hat mich auf einen Vordermann aufgeschoben. Ergebnis (lt. BMW) 21660€ Schaden.

Jetzt zu meinen Fragen: Lt. BMW liegt der Wiederbeschaffungswert bei 17350€ und somit gilt der Wagen (auch unter Anwendung der 130% Regelung) als wirtschaftlicher Totalschaden.

Wundern tun mich 2 Dinge: 1) wenn ich 17350 € x 1,3 rechne, komme ich auf eine Summe die über dem angegebenen Schaden liegt. 2) Ich kann mir nicht vorstellen, dass mein Zetti mit 99000km einen Wiederbeschaffungswert von nur 17350€ hat (insbesondere bei der Ausstattung – sofern das mit eingerechnet wird). Wie kommen die auf den Wert? Angeblich läuft auch schon eine Händlerinterne Auktion auf den Wagen – hierüber hatte man mir nichts erzählt.

Der Unfall ist noch sehr frisch und ich werde schon morgen einen Termin bei BMW haben. Fest stehen für mich 2 Punkte. 1) Reparieren lassen möchte ich ihn so oder so nicht. 2) Ich möchte mich ungerne mit nur 17350€ abspeisen lassen.

BMW hat am Tag des Unfalls mit meiner Einverständnis eine RA-Kanzlei beauftragt, die sich um alles kümmern soll (auch Schmerzensgeld usw.). Die Schuld des Mercedes-Fahrers ist lt. Polizei und Zeugen klar festgestellt worden und auf dem Unfallbericht steht „keine weitere Bearbeitung durch die Polizei“. Verwarngeld ist vom Mercedesfahrer ebenfalls schon gezahlt worden.

Ich habe eben erst von der Schadenshöhe erfahren und werde auch morgen nochmals mit der Kanzlei sprechen, ich weiß allerdings nicht so recht auf wessen Seite die stehen. Eine Rechtsschutz-Versicherung habe ich für Alles außer Verkehr - von daher war ich über den Vorschlag von BMW froh.

Über den ein oder anderen Tipp von euch wäre ich sehr dankbar!

P.S. ich benötige gerade wirklich Hilfe, die Suchfunktion lädt hier gerade mit gefühlt 1kb, ich hoffe das mir der ein oder andere trotzdem hilft.
 

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Eine Rechtsschutzversicherung benötigst du nicht,im Falle eines unverschuldeten Unfalls zahlt immer die gegnerische Versicherung deinen Rechtsanwalt. Dir steht auch ein unabhängiger Gutachter auf Versicherungskosten zu.;)
 
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Beileid erstmal. Was für ein Pech!

Was tun? Das Wertgutachten anfechten.
Der Wiederbeschaffungswert berechnet sich nach dem Marktpreis. Heißt: Wenn Sie Dir 17 350 Euro auszahlen, musst Du auf dem freien Markt einen vergleichbaren E86 für 17 350 Euro kaufen können. Stimmt das?
Gibt es für 17 350 Euro ein vergleichbares Fahrzeug?

Recherchiere einfach mal bei Mobile und Autoscout. Such Dir drei Angebote raus, die über 17 350 Euro liegen. Findest Du keine, gib Dich mit 17 350 Euro zufrieden.
 
Ich würde auch einen höheren Wiederbeschaffungswert erwarten. Vor allem, weil die Felgen als teures Zubehör separat berechnet werden.
Mein Vorredner hat recht - unabhängigen Gutachter beauftragen und diesen mit Referenzangeboten von mobile und Co. füttern ;)
 
Scheisse!
Aber wenn sie den Wert stumpf nach Liste berechnet haben dann würde ich billigsten alten Felgen drauf machen und die jetzigen mitnehmen wenn noch i.O.
 
Erstmal Beileid. Wirklich ein sehr schöner E86. Wie kommt BMW eigentlich auf einen Schaden über 20k? Auf den Bildern sieht es gar nicht so wild aus... Die 17350 Euro würde ich für ein Coupé mit wenig Ausstattung auf 17 Zoll Felgen akzeptieren, aber bei deinem Auto halte ich das auch für zu wenig.
Wenn du die Felgen runter machen willst und billige Felgen suchst dann schenke ich Dir meine 17 Zoll Stahlfelgen aus dem Bietebereich.
 
Das ist doch kein Totalschaden. [emoji33]
Da wittert bmw das große Geld. Und warum nicht reparieren? Ich verstehe das nicht. Lass den bei nem fähigen karosserieladen wieder richten und du bist mit 10000 weg. Und wenn es 15 werden ist auch nicht schlimm. Eine Kanzlei von BMW beauftragt... Naja...
Wer hat das Gutachten gemacht? Ein unabhängiger?
Erstmal fahrt raus nehmen und in Ruhe entscheiden. Du hast ja keine Schuld.
 
Danke für eure Meinungen, ich sehe mich da ein stückweit bestätigt, da sich der Wiederbeschaffungspreis nicht richtig anfühlt.
Ich hätte mit min. 19k gerechnet. Insbesondere wegen der Felgen, der kompletten M-Front und der M-Ausstattung.
Auf der anderen Hand fehlt mir eine automatische Klima (nur manuell) und ein Navi hat das Teil auch nicht (dafür das große DSP Soundsystem).
Also ich finde bei mobile.de nichts Vergleichbares in der Preisregion...

@Cheffe123 , von hinten sieht es aus wie auf den Fotos. Der Kofferraum ist auch etwas kleiner geworden… Die genaue Schadensaufstellung sehe ich vermutlich morgen.
Ich meine aber auch, dass sich vorne noch etwas weiter rein gedrückt hat. Kühlwasser ist auch ausgelaufen.

@DarkLoG, ob ich die Felgen einfach so tauschen darf bezweifle ich (kläre ich aber auch mit BMW) da das vermutlich in den Wert mit einfließt.

Der Gutachter ist lt. BMW von der Dekra. Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass der versucht die Summe für die Versicherung niedrig zu halten. Frage ist ob ich – ohne Zusatzkostenkosten zu meinen Lasten – einen weiteren Sachverständigen anfordern darf?!
 

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Die 130%-Regel gilt nur, wenn Du das Fahrzeug reparieren lässt und es dann mindestens 6 Monate weiternutzt. Das ist eine Regel, die die Rechtsprechung erfunden hat, um einen Ausgleich zwischen dem Bereicherungsverbot im Schadensrecht und dem Integritätsinteresse des Geschädigten ("Integritätsinteresse" ist z.B. auch der ideelle Wert/Liebhaberwert eines Autos, der den materiellen Wert oft übersteigt: es ist dem Geschädigten mehr wert, als es dem Markt wert ist; diese Überlegungen greifen dann aber natürlich nur, wenn Du das Auto reparierst und behältst, weil Du dadurch zeigst, dass das Auto für Dich gerade so einen Liebhaberwert hat).

Und - ich will da keine Mutmaßungen anstellen - da hast Du ja echt "Glück" gehabt, dass der Kostenvoranschlag seitens BMW so knapp unter der 130% Grenze liegt ;). Zumal die Gerichte im Streitfall nicht zulassen, dass man den über der 130% Grenze liegenden Betrag aus eigener Kasse dazugibt. Zulässig wäre aber die Verwendung von Gebrauchtteilen bei älteren Fahrzeugen ("zeitwertgerechte Reparatur") um unter die 130% zu kommen.

Dann könnte BMW ja die Reparatur tatsächlich durchführen und die 21xxx Euro einnehmen. Ich kann das natürlich nicht beurteilen aber für mich sieht der Schaden "günstiger" aus ;). Cui bono?

Alle Angaben ohne Gewähr, Restwissen aus dem Studium und kurz mit Google abgeglichen, ob sich was geändert hat.
 
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Gerichtet wird der auf jeden Fall werden. Wer ihn dann fährt entscheidest mehr oder weniger Du. Wenn Du alles über BMW und deren "Bürokraten" laufen lässt ist eines schon mal sicher: Das Urlaubsgeld vom Chef :D

Ich würde das halt selber richten (bis auf das Blech im Kofferraum) aber das steht wohl nicht zur Debatte. In diesem konkreten Fall dürfte es aber so sein dass Du zwar mit einer anderen Werkstatt 30% sparen kannst, diese aber nicht ausbezahlt bekommst. Dann kannst Du es auch gleich bei BMW machen lassen.
Wenn Du den Wagen abgeben möchtest dann wäre jetzt der perfekte Zeitpunkt um mit der Niederlassung über einen Nachfolger zum guten Preis zu sprechen. Wenn der Nachfolger aber ein Skoda Yeti werden soll, dann bringt das natürlich wenig.
 
Nochmal einen letzte Frage an Alle.
Verstehe ich das richtig, dass es mir egal sein kann wer für den Wagen wieviel bietet, da die Versicherung quasi den Rest bis zum ermittelten Wiederbeschaffungswert auffüllt?

*edit* @Cheffe123 ein Nachfolger bei BMW ist für mich aus diversen Gründen erst einmal uninteressant.
Genauso wie die Reparatur des Z's. Ich hatte aufgrund des guten Pflegezustands darauf spekuliert, dass der in einigen Jahren mal mehr wert ist als ich damals beim Kauf bezahlt habe. Durch den Unfall dürfte das abwegig geworden sein - zumal ich generell nicht gerne in gerichteten Unfallwagen unterwegs bin. Es ist auch völlig unberechenbar ob durch den Aufprall vielleicht noch ein verdeckter Schaden entstanden ist, der dann vielleicht erst nach einigen tausend Kilometern zum Problem wird. Ist wie so vieles natürlich Ansichtssache.
 
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Shyce, mein herzliches Beileid! [emoji25]️
Drück die Daumen, dass du einigermaßen gut aus der Geschichte heraus kommst!

Hör auf die Tipps hier im Fred, handle ruhig und hole dir eventuell noch vor Ort ein paar Meinungen von Schrauben ein (Werkstätten verdienen sich halt gerne dumm und dusselig bei Versicherungsfällen) um zu entscheiden ob der ZZZZ bleiben kann/soll oder nicht.

Auf den Bildern schaut es nach Frontschürze, Kofferraumdeckel und Heckschürze aus. Ggf. noch Prallkörper und vielleicht Verkleidungen vom Unterboden. Je nach Geschwindigkeit...
Aber auf Bildern sieht man natürlich nie alles (Kratzer an Haube, Scheinwerfer,... / ob irgendwas verzogen ist, etc.). Da täuscht man sich auch mal schnell...
 
Nochmal einen letzte Frage an Alle.
Verstehe ich das richtig, dass es mir egal sein kann wer für den Wagen wieviel bietet, da die Versicherung quasi den Rest bis zum ermittelten Wiederbeschaffungswert auffüllt?

*edit* @Cheffe123 ein Nachfolger bei BMW ist für mich aus diversen Gründen erst einmal uninteressant.
Genauso wie die Reparatur des Z's. Ich hatte aufgrund des guten Pflegezustands darauf spekuliert, dass der in einigen Jahren mal mehr wert ist als ich damals beim Kauf bezahlt habe. Durch den Unfall dürfte das abwegig geworden sein - zumal ich generell nicht gerne in gerichteten Unfallwagen unterwegs bin. Es ist auch völlig unberechenbar ob durch den Aufprall vielleicht noch ein verdeckter Schaden entstanden ist, der dann vielleicht erst nach einigen tausend Kilometern zum Problem wird. Ist wie so vieles natürlich Ansichtssache.

Dann gilt es jetzt den Wiederbeschaffungswert so hoch wie möglich zu bringen. Rechnungen von Reparaturen, Anbauteilen usw. helfen da. Wenn Du die Abwicklung an BMW abgetreten hast, dann wirst Du keinen zweiten Gutachter bekommen (kostenlos meine ich). Also den jetzigen einfach mal anrufen und fragen wo der Wagen steht der für 17xxx den selben Zustand hat. Ihm dann auch gleich sagen dass Du nicht reparieren möchtest und dass ihr gemeinsam da eine realistische Zahl finden müsst. Frag ihn wie Du ihn da unterstützen kannst. Wird er "blöd" einfach freundlich tschüss sagen und direkt mit dem Anwalt sprechen. (Ist aber unwahrscheinlich)

ach und zu Deiner ersten Frage: Ja, der Verkaufspreis spielt in Deinem Fall keine Rolle, außer Du magst den Schrotthaufen kaufen. Das könnte auch fast schon wieder interessant sein. Zumindest kannst Du mir mal per PN sagen was da aktuell aufgerufen wird. Dann hätte ich auch ein Projekt gegen meine Langeweile :roflmao:
 
Hi,

ich habe dir eben eine PN geschrieben.

Ich habe selbes Problem mit einem seltenen Fahrzeug auch schon gehabt.
Gern helfe ich dir weiter. Aber das MUSS jetzt schnell gehen. VOR ERSTELLUNG des Gutachtens. Meld dich bei mir. Meine Nr hast du bekommen. Möchte es ungern im Forum öffentlich diskutieren.

Es gibt aber grundsätzlich 2 Wege.
1. Behalten mit möglichst viel „Werthaltigkeit“
2. du bekommst das Maximum an Geld für dein Auto.

Alles nicht schwer aber wie gesagt es MUSS jetzt schnell gehen.




Grüßle seb!
 
Hi,

ich frage mich auch wie das gehen soll. Du hast viel Zeit und Geld in das Auto investiert. Theoretisch müsste die Versicherung dir ja ein Auto hinstellen oder dir das Geld geben, das du einen neuen Wagen wieder in den Ausgangszustand bringen kannst.
Da kommt es ja nicht auf den Marktwert an, sondern auf den Widerbeschaffungswert. Und diesen wird uns wohl leider keine Versicherung bezahlen. Oder wie sind da die Erfahrungen?
Dir auf jeden Fall viel Erfolg.

Gruß
Sew
 
Zu deiner Rechnung...
Es gibt drei wichtige Zahlen, undzwar den Restwert, Wiederbeschaffungswert und die Rep. Kosten.
Der Restwert liegt bei ca. 4k und der Wiederbeschaffungswert bei 18k, die Versicherung zahlt dir die Differenz aus und du kannst den Wagen behalten oder du gibst den wagen für die komplette Summe ab. Theoretisch könntest du den differenz Wert von der Versicherung nehmen und den Wagen für paar Scheine selber richten und dann verkaufen oder du bist der Meinung du bekommst dafür so mehr Geld, dass du den selber verkaufst oder schlachtest...

Meist ist der Restwert so lächerlich gering das es sich kaum lohnt den Wagen an abzudrücken, da kann man sich besser selber drum kümmern wenn man bisschen Platz und Zeit hat.

PS: Ich würde einen weiteres Gutachten erstellen lassen, bei mir gab es enorme Differenzen.
 
Der Restwert wird durch eine Ausschreibung ermittelt, bei der mehrere Ganov...ääähh Händler auf das Auto bieten,
den höchsten Betrag bekommst Du vom ermittelten Zeitwert abgezogen, den "Schrott" kannst Du dann an den Höchstbietenden verkaufen,
oder ihn behalten und ihn woanders für deutlich weniger Geld reparieren zu lassen.
 
Das Coupe eines bekannten wurde laut Gutachter auf 18000€ geschätzt. Mit 125.000km, und Vollausstattung. Kein Tuning.
Vielleicht wird die Ausstattung höher bewertet, dann kommt der Restwert deines Kfz ganz gut hin.
Die Reparaturkosten sind vielleicht etwas hoch, aber es werden auch nur Neuteile verbaut, und die sind wirklich teuer. Dennoch würde ich noch ein zweites Gutachten und Angebot einholen.

Viel Erfolg :)
 
Hallo zusammen,

ich wollte noch ein kurzes update zu dem Fall geben.
Ich hatte heute die Möglichkeit mit dem Gutachter zu sprechen und ihn davon zu überzeugen, dass der Wagen einen höheren Wiederbeschaffungswert hat.
Wir sind jetzt bei 20k € gelandet. Entsprechend bin ich mit dem final bewerteten Schaden (21k Netto) unter der 130% Grenze.
Dennoch habe ich für mich beschlossen den Wagen nicht reparieren zu lassen - auch wenn der Schaden m.E.n. hoch angesetzt ist.
Beispiel: Endtopf ist zerkratzt & soll lt. Gutachten komplett getauscht werden (1,2k+€ Netto).
Da der Restwert des Wagens lt. Bieterverfahren bei etwas unter 10k € liegt, werde ich den Wagen natürlich selbst verkaufen.

Vielleicht noch eines, ich habe die letzten Tage massiv Nachrichten hier aus dem Forum - als auch von Ausserhalb - bekommen und muss mich entschuldigen,
bisher nicht jedem geantwortet zu haben. Vielleicht werde ich noch Eins/Zwei Personen anschreiben, dann sollte es aber nach der Bestandsaufnahme von heute passen.

Ach ja, Fazit von dem ganzen: Beim nächsten unverschuldeten Crash den Wagen erstmal 1-2 Tage auf den Hof stellen.
Den Wagen würde ich persönlich nicht mehr zu BMW, sondern zu einem fähigen Autohaus meiner Wahl bringen und auch nicht das Angebot von BMW annehmen,
dass sich die mit BMW kooperierende RA-Kanzlei darum kümmert - mein Fall wurde ziemlich unengagiert & lustlos abgearbeitet.
 
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