Einbau GPS Auto Kamera

pab_29

Testfahrer
Registriert
30 Juni 2011
Hallo zusammen,

infolge von einigen brenzligen Verkehrssituationen, habe ich mich entschlossen eine Auto Kamera einzubauen, um so im Falle eines Unfalls den Hergang nachweisen zu können.
Hierzu habe ich mir die BlackVUE DR400G HD gekauft.

Die Kamera funktioniert zwar auch mir Akku, aber ich möchte diesen nicht ständig wechseln. Über das mitgelieferte Stromkabel zum Zigarettenanzünder kann ich es zwar mit Strom versorgen. Es sieht natürlich nach nichts aus, wenn das Kabel im Auto herumhängt. Wie kann ich die Kamera, neben dem Innenspiegel angebracht, am besten mit Strom versorgen ohne das Kabel quer durch das Auto hängt?
 
infolge von einigen brenzligen Verkehrssituationen, habe ich mich entschlossen eine Auto Kamera einzubauen, um so im Falle eines Unfalls den Hergang nachweisen zu können.
Hierzu habe ich mir die BlackVUE DR400G HD gekauft.
Genau dieses Kamera habe ich auch schon lange im Auge.
Wie zufrieden bist Du damit?
Leider wird die BlackVue DR400G HD in Deutschland offensichtlich nicht vertrieben, und ich suche nach einer günstigen und empfehlenswerten Bezugsquelle.
Bei Amazon.com gibt es das Modell für ca. 259,- $, aber kann man als deutscher Amazon Kunde dort auch bestellen, und was kostet es am Ende inkl. der Versandkosten?
So richtig blicke ich auf der Amazon.com Seite nicht durch.
Die Frage nach nach der Kabellösung interessiert mich auch.
 
Fraglich ist wie weit hier das BDSG mitspielt.
Generell ist es so das auch Ueberwachter Privatgrund gekennzeichnet werden muss, bei uns im Rechenzentrum ist dies im
Zuge der ISO nachgeholt worden, wir hatten vorher die falschen Aufkleber, selbst die sind genormt und mussten angepasst werden.
Ich waere mir nicht sicher das Du als Privatmann hierfuer eine Genehmigung bekommst, koennte auch der Grund sein wieso die Blackbox nicht
erhaeltlich ist, schnelles Googlen zeigt jedoch auch deutsche Anbieter (BSP: http://www.helmkamera-onlineshop.de/auto-blackbox/index.html)
Aber nur weil es die zu kaufen gibt, heisst es ja nicht das der Einsatz auch legal ist, siehe lasierte Rueckleuchten und Co.

§ 6b BDSG ist fuer mich als Laie nicht wirklich eindeutig. Ueberwiegt nun das Interesse eines Unfallbeteiligten?
 
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