HerzAS
Testfahrer
- Registriert
- 4 September 2011
So, habe morgen einen Termin beim Anwalt. Nachdem ich heute mit ihm telefoniert habe, meinte er nur, das hört sich nach einer Amokfahrt der Tramfahrerin an
Wir werden alles versuchen, daß die gute Frau und die MVG für dieses Verhalten die gerechte Strafe bekommt.
Mir gehts nicht ums Geld, den Schaden zahlt die Versicherung und wofür habe ich eine Rechtschutzversicherung...
Eine Sache noch: Wenn Du die Vollkasko in Anspruch nimmst, bevor der Gegner den Schaden reguliert hat, oder die Sache entschieden ist gibt es erheblichen zusätzlichen Papierkram. Rechtlich hast Du keinen Fahrzeugschaden mehr, nur noch den Kaskoschaden (Also den Schaden den Du hast, weil dein Versicherungsbeitrag durch eine Höherstufung teurer geworden ist) Ganz kompliziert wird es bei einem "Freischuss" - Du solltest vermeiden auf den Kaskoschaden zu gehen und versuchen den Schaden von der Versicherung zurückzukaufen (geht innerhalb von 6 Monaten, die Versicherungen gewähren aus Kulanz auch oft eine längere Frist. Hierfür brauchst Du aber eine Rückabtretung von der Versicherung, da der Schaden gemäß §86 VVG auf die Kaskoversicherung übergegangen ist, Du wärst also nicht aktivlegitimiert.
Eine weitere Sache zur Aktivlegitimation, die oft vergessen wird: Nur der Eigentümer kann den Schaden geltend machen. Wenn das Fahrzeug also geleast, oder finanziert ist, oder Sicherungsübereignet an eine Bank; sprich, wenn Du den Brief nicht hast, brauchst Du eine Abtretungserklärung (oder Vollmacht zur Klagebefugnis) der Bank, bevor Du den Schaden in eigenem Namen geltend machen kannst.
Nutzungsausfall, Wertminderung, Kostenpauschale (30,00 €) nicht vergessen

Ansonsten: frohes Jagen! - halt uns auf dem Laufenden.


