Eintragung von Felgen

Cossi

Fahrer
Registriert
5 September 2007
Hi kann mir hier jemand bestätigen, dass es mittlerweile beim Eintragen von Felgen (19") ausreicht, diese im Fahrzeugschein eintragen zu lassen ( Für die Felgen gibt es ein TÜV-Gutachten)? Die Auskunft habe ich vom einem Kfz-Tuner bekommen.

Danke, Cossi
 
AW: Eintragung von Felgen

Hi kann mir hier jemand bestätigen, dass es mittlerweile beim Eintragen von Felgen (19") ausreicht, diese im Fahrzeugschein eintragen zu lassen ( Für die Felgen gibt es ein TÜV-Gutachten)? Die Auskunft habe ich vom einem Kfz-Tuner bekommen.

Danke, Cossi

Hallo Cossi!
Du willst sicherlich wissen ob du den Eintrag im Brief nicht machen lassen mußt?!
Nein, mußt du nicht! Beim Eintragen der Felgen bekommst du eine Bescheinigung von der Dekra oder vom TÜV als Anbau- oder Einbaubescheidigung (Änderungsabnahme nach §19 (3) StVZO. Dann steht dann auch ein Satz (sinngemäß): "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere (damit ist der Fz-Brief gemeint) ist erforderlich. Diese kann jedoch erfolgen, wenn sich die Zulassungstelle aus anderen Gründen (z.B. Halterwechsel) mit den FZ-Papieren zu befassen hat.
Kostet schlapp 35-40,- Euronen der Spaß

Ob diese Änderungsabnahme nach §19 (3) StVZO überhaupt erforderlich ist steht in dem Gutachten der Felge!!

Gruß
FranCa
 
AW: Eintragung von Felgen

@FranCa

Danke für die kompetente Aufklärung!
 
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