Eintragungen: Erklaerung fuer einen Ahnungslosen

TheDude

Testfahrer
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28 Dezember 2013
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München
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anderer Wagen
Moin zusammen,

ich bin ja bei allem was Tuning angeht voellig ahnunglos und was die deutsche Buerokratie angeht bin ich noch viel ahnungsloser. Darum mal einige generelle Fragen zum Thema Fahrzeugveraenderung und dem buerokratischen Aufwand dahinter. Zuerst mal was ich mir bis jetzt so gedacht habe:

Alles was am Strassenverkehr teilnehmen will, muss vom Bundeskraftfahrtamt zugelassen werden. Damit nicht jedes Auto einzelnd abgenommen werden muss, gibt es eine Typenzulassung, die der Hersteller fuer jedes neue Modell macht. BMW stellt denen quasi ne Karre vor die Tuer und die sagen "jo, so darf das fahren". Solange man also nichts aendert ist alles ok. Jetzt kommen die Autofreunde und wollen ihre Hobel verschoenern mit Teilen, die nicht Teil der urspruenglichen Typenzulassung waren.
Jetzt beginnen die Fragen: Jedes Teil braucht eine ABE? Also einen Zettel der in der Packung der neuen Rueckleichten lag, den man im Handschuhfach mitnehmen muss? Muss sowas auch in den Fahrzeugschein eingetragen werden? Brauch man beides? Wenn ein Teil im Fahrzeugschein steht muss man dann auch die ABE auch noch mit rumschleppen? Fuer was braucht man ne Eintragung und fuer was reicht eine ABE? Felgen und Fahrzwerk/Federn muss man sich wohl eintragen lassen. Wer macht sowas? Der TUeV? Auf was fuer einer Basis macht der sowas? Will der ein Zertifikat vom Hersteller sehen oder schaut der sich einfach die neuen Felgen an und sagt "da schleift nichts, bekommst deine Eintragung"? Oder gibt es eine TUeV-Liste wo drin steht welche Felgen fuer welches Auto gehen? Was kostet sowas? Und wie wird sowas in einem Fahrzeugschein vermerkt, wenn man z.B. neue Federn hat?
Gilt diese ganze Eintragungs/ABE-Gruetze nur fuer sicherheitsrelevante Teile, oder brauche ich auch ne ABE, wenn ich meinen 6-fach Wechsler gegen so ein MP3-Player tauschen will? Was ist denn mit so Spielereien wie LED Leuchten unter der Tuer, selbstgebaut, ohne ABE?

Das sind viel Fragen auf einmal, vielleicht koennt ihr ja ein paar davon beleuchten. Und wenn ihr gaaanz lieb zu mir sein wollt, koennt ihr ja noch ein Foto von nem Schein mit ein paar Eintragungen hochladen, damit ich mal sehe was da so drin steht/stehen sollte und wie sowas aussieht :geek:

Ich danke euch :D
 
Du kommst aus München? Bist nicht auf die Idee gekommen, mal vor Ort bei BMW Deine Fragen beantworten zu lassen? Darüber hinaus hat sich aus der Erfahrung heraus kristallisiert, dass es einen (leider) Unterschied zwischen TÜV Süd und TÜV Nord gibt.

ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis. Bedarf in der Regel keine gesonderte Eintragung, aber die ABE ist ständig mitzuführen.
Gutachten/Materialgutachten = hilft dem TÜVler bei der technischen Abnahme, muss aber in der Regel "unverzüglich" oder bei "Gelegenheit" in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Alles Andere = kaum bis No Chance
 
Einfach mal ein paar der fraglichen Begriffe in Google eingeben (ABE, Teilegutachten, ...) und dann findest einige Seiten z.B. vom TÜV, wo das alles gut erklärt wird. Alles was da nicht steht sind dann wieder Einzelfragen, die du dann hier sinnvoll stellen kannst, wenn sie konkret bei dir auftauchen. Dann gibt es sicher auch mehr Antworten.
 
ABE-Teile müssen nicht eingetragen werden, können aber. Sofern Eintragung erfolgt ist, braucht ABE nicht
mehr mitgeführt werden. Eine technische Abnahme ist nur erforderlich, sofern sie zusammen mit anderen abweichenden
Teilen verbaut werden. Beispiel: Distanzscheiben mit ABE und Rad-/Reifenkombination mit Teilegutachten.

Teile mit "Teilegutachten" sind technisch abzunehmen. Mit der Bescheinigung kann man sich das dann
in die Papiere eintragen lassen. Wie oben gesagt, bei "nächster Gelegenheit".

Sowohl Teilegutachten als auch ABE gelten nur für bestimmte Fahrzeuge, in eben diesen Papieren nachzulesen.

Klassische "Eintragungskandidaten" sind abweichende Felgen/Räder/Reifen, Spurverbreiterungen, Tieferlegungen,
Auspuffanlagen, Aerodynamikteile.
 
Klassische "Eintragungskandidaten" sind abweichende Felgen/Räder/Reifen, Spurverbreiterungen, Tieferlegungen,
Auspuffanlagen, Aerodynamikteile.

Wobei an Felgen und Reifen auch einiges in einem Dokument steht. Der Name fällt mir grade nicht ein.
Beim E85/E86 geht das dann mit 16"-Felgen los (nicht Facelift mit 3.0si), geht mit 225/45 Reifen auf 17"-Felgen (8" breit) weiter,
225/40 vorne und 255/35 hinten auf 18" Felgen, vorne 8" breit undET 47, hinten 8,5" breit und ET 50, und letztlich 19" Reifen und Felgen.
Die brauchen also nicht extra eingetragen zu werden, solange nichts anderes verändert wird, siehe die Abweichungen von wolfman.

MfG Gerhard
 
Mal mein Versuch ...

... BMW stellt der prüfenden Behörde ein Auto hin und bekommt ein "Typprüfgutachten", damit kann BMW diese Fahrzeuge bauen und verkaufen.

... der Kunde kann nun dran basteln was er will, er muss nur jedes drangebastelte Teil auf dessen Erlaubnis prüfen:

a) Das Teil unterliegt keiner Eintragungspflicht, dann ist nix zu tun (Wunderbaum, CD-Wechsler, Fußmatten ... was nicht sicherheitsrelevant ist und keine Gefährund darstellt .. Grauzone gibt's immer, daher im Einzelfall jeweils erneut prüfen)

b) Das Teil gehört mit zum Fahrzeug und ist im COC (Certificate of Conformity) aufgenommen, das sind z.B. diverse Rad-Reifen-Kombinationen. Das COC-Papier gibt's beim Händler.
Dranmontieren und gut ist.

c) Das Teil wurde vom Teil-Hersteller einer Prüfbehörde vorgelegt und erhielt eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis), also eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Spurverbreiterungen, wenn der Rest Serie ist, viele Felgen und auch Spoiler und anderes Zeug.
Dranmontieren und ABE mitführen.

d) Das Teil muss am Fahrzeug vom Tüv-Prüfer begutachtet werden (Einbau, Einstellung, etc.), das steht alles im Teilegutachten mit dem eine Eintragung vorgenommen wird. Also erst zu Tüv, den korrekten Einbau bestätigen lassen, danach zur Zulassungsbehörde und den Kram in die Papiere eintragen lassen (Fahrwerke, Spoiler, Felgen, etc.)
Das ist die §19-Abnahme

e) Manche Teile haben kein Gutachten, dann kann mit Vergleichseintragungen eine §21-Abnahme vorgenommen werden - das schaut sich der Prüfer sehr genau an ... kann klappen, muss aber nicht.

f) Und manche Teile verstoßen gegen die StVZO, wie z.B. Außenbeleuchtungen am Unterboden .. sowas trägt keiner ein.
Nicht anbauen.
 
Wenn ich mich hier mal anhängen darf, wie wäre das beim Thema Chip? Ich überleg grade ob ich meinen 30i einen besseren Drehmomentverlauf verpassen soll :). Ich weiß, es steht sicher irgendwo, aber wenn der Thread hier schonmal da ist :-) Besten dank!!
 
ja danke, besonders an Jokin. Da ist doch jetzt mal Licht ins Dunkel gekommen.

Aber eine praktische Frage habe ich noch zum CoC. Das schleppe ich ja nicht mit mir rum. Woher weiss der Dorfpolizist, der mich wegen meinen weissen Rueckleuchten anhaelt, dass die im CoC stehen? (Mal angenommen die stehen da drin). Dann sagt der "die sind nicht original, ABE/Eintragung auch nicht vorhanden -> Strafe zahlen". "Nein, nein Herr Wachtmeister, die stehen im CoC, das habe ich nur leider nicht ausgedruckt". Er wird das auch nicht dabei haben und dann steht seine Meinung gegen meine und obwohl ich Recht habe sitzt er erstmal am laengeren Hebel?
 
Genauso ist es, besonders wenn das Dorf in Transsilvanien ist.

Es ist daher ganz einfach: für alles, was das Fahrzeug als solches ausmacht, es fahren lässt und die Dinge tun, die lt. StVZO noch so erforderlich sind (StVZO), z.B. leuchten, hupen, blinken, gesetzlich relevante Informationen anzeigen, Lasten und Personen tragen und sichern etc. (im Zweifelsfall alles, was im Neuzustand eingebaut war oder neu ein/angebaut wurde und dabei nur mit Werkzeug entfernbar ist) und von dir geändert wird, solltest du entweder die entsprechenden Erlaubnisse/Gutachten dabei haben oder die Änderung in die Papiere eintragen lassen, was du z.T. ja ohnehin musst.

Ich würde immer zu letzterem raten, da bist du auf der sicheren Seite. Bestimmte Dinge muss man zwar nicht mitführen, z.B. die COC, was nur Listen sind, auf denen z.B. die vom Hersteller zugelassene Rad- und Reifenkombis sind, aber sicher ist sicher. Denn was in den Papieren steht, kann kein Polizist und keine Versicherung hinterfragen, man kann es auch nicht verlieren oder vergessen.

Und falls du mal im entfernteren, ggf. korrupteren Ausland bist und ein dortiger Ordnungshüter will 100 EUR von dir, weil irgendwas nicht in deinen Papieren steht, werden ihn nur die 100 EUR überzeugen, nix verstehe. Dein Anwalt und der ADAC sind da weit.

Genauso jede Änderung der Papiere an deine Versicherung senden, dann ist da auch immer alles sicher und es heißt nachher nicht, dass du wegen nicht mitgeteilter Änderungen nicht mehr korrekt versichert warst und die nicht oder nicht voll zahlen im Falle des Falles.

Allerdings wirst du trotz Eintragung die Herstellergarantie verlieren für alles, was direkt oder indirekt mit dem geänderten Teil zusammenhängt, da der Hersteller nur für den ausgelieferten Zustand garantiert (Ausnahme Originalzubehör oder Herstellertuning). Im konkreten Grenzfall kannst du mit deinem Händler reden, je nachdem wie er dich mag und wie der Hersteller reagiert, geht manchmal doch was. Gerade beim Motortuning kann das teuer werden, und im Zweifelsfall kann der Hersteller Manipulationen aus den Fehlerspeichern lesen. Also auch da nur seriöse und eingetragene Sachen machen, am besten wenn die Gewährleistung/Garantie um ist. Es sei denn ein Austauschmotor kostet dich nur dein Taschengeld, weil das hoch genug ist oder der Motor so billig (eher ersteres) ;).
 
Zuletzt bearbeitet:
Wobei eine Abnahme vom Tüv und eine daraufhin folgende Eintragung dich auch nicht immer schützt. Wenn der Wachtmeister trotz Abnahme und Eintragung meint "der sportauspuff ist viel zu laut" "Das Fahrwerk ist auf jedenfall tiefer als 60/40" kann der dich auch wegen "Bedenken" zum Tüv bringen lassen mittels Abschleppdienst, und der Sachverständige wird dann das überprüfen was dem Wachtmeister nicht gefallen hat. und je nachdem ob der Wachtmeister Recht hat oder nicht zahlst du den ganzen Quark obwohl schon alles eingetragen is/war. bezahlen meine ich Abschleppdienst,Arbeit des Sachverständigen und je nachdem auch noch Strafe. Ganz zu schweige dessen das du in den Tagen an denen alles geprüft wird dein Auto nicht hast.
 
Stimmt. Und auch der TÜV macht Fehler, was der eine Prüfer durchlässt gefällt dem anderen nicht. Aber das sind Grenzfälle - und mehr als alles eintragen lassen kannst du halt nicht machen, und wenn es dann doch falsch war, ist der TÜV schuld und nicht du. Drum alles eintragen lassen und gut ist.
 
Auf die Daten, die im CoC stehen, haben Prüforganisationen und Polizei zentralen Zugriff. Weiße Rückleuchten sind dafür vielleicht nicht das beste Beispiel, wohl aber die zulässigen Rad-/Reifenkombinationen, da in die Zulassungsbescheinigung nur die kleinste herstellerseitige Kombination eingetragen wird (die beim Z4 in der Praxis sicher nicht die häufigste ist). Abgedeckt sind damit nur die für das Automodell vorgesehenen Felgen des Autoherstellers, denn der kann für die Festigkeit von Zubehörfelgen natürlich nicht geradestehen. Damit brauchen solche immer eine ABE oder Abnahme.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, vor der Realisierung eines Umbaus mit der für Abnahmen zuständigen Prüforganisation zu sprechen (in den alten Bundesländern TÜV, in den neuen DEKRA). Das kostet nichts und vermeidet unnötige Enttäuschungen und Ausgaben. Auch eine ABE ist nicht immer ein Freifahrtschein, sondern kann Auflagen für die Nutzung des Teils enthalten (z.B. die Bescheinigung des korrekten Anbaus). Zu beachten ist ferner, dass notwendige Eintragungen in die Fahrzeugpapiere nicht immer bis zur "nächsten Befassung" (also wenn z.B. wegen Wohnortwechsel eh etwas in den Fahrzeugpaopieren geändert werden muss) warten können, sondern durchaus auch "unverzüglich" zu erfolgen haben.Auch da immer fragen oder die Abnahmebescheinuigung sorgfältig lesen.
 
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, vor der Realisierung eines Umbaus mit der für Abnahmen zuständigen Prüforganisation zu sprechen (in den alten Bundesländern TÜV, in den neuen DEKRA). Das kostet nichts und vermeidet unnötige Enttäuschungen und Ausgaben.
=> "Reden hilft" :t

Grundsätzlich ist es auch empfehlenswert sich bei einer Polizeikontrolle "angemessen" zu verhalten.

... wahre Unglaublichkeits-Stories höre ich aus Cobra-Fahrerkreisen, da werden die Leute oft von der Polizei angehalten weil die manchmal einfach nur "mal gucken" wollen ... dass da nix eingetragen ist, stört weder die Fahrer noch die Polizei großartig.

Bei mir steckt ein Bilsteinfahrwerk drin, welches eigens für das Fahrzeug entwickelt wurde - somit also kein Teilegutachten, keine ABE und nix anderes ... da ich es dann doch gern ordentlich haben wollte, habe ich "geredet".
Ich sprach mit Bilstein und ich sprach mit dem Tüv - wir fanden eine Möglichkeit, die Eintragung in die Papiere anständig durchführen zu lassen - ohne Gemauschel oder so.

... und dass "Reden" unglaublich hilft, zeigt auch meine Reifeneintragung beim Tüv ... das Ding stand auf dem Anhänger und schwupp war der breitere reifen in den Papieren - ohne Probefahrt und ohne alles.
 
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