Eintragungspflichtig, ja oder nein?

maik.hagen

Fahrer
Registriert
8 Mai 2013
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 2,2i
Hallo zusammen.

Habe mir 19 Zoll Felgen der Marke Borbet bestellt.
Muss allerdings nächste Woche zum TÜV und habe keine Lust die Teile vorher einzutragen..

Meine Frage ist nun ob die Teile überhaupt eingetragen werden müssen, oder ob ich mit den Felgen ohne Eintragung durch den TÜV komme.

Bereifung ist 225-35-19

Anbei die Fotos der Unterlage die ich von Borbet bekommen habe. ImageUploadedByzroadster.com1396457649.921512.jpgImageUploadedByzroadster.com1396457659.589456.jpgImageUploadedByzroadster.com1396457667.533545.jpgImageUploadedByzroadster.com1396457674.802427.jpg
 
Schau doch die Auflagen nach, wenn es dabei eine Norm gibt, dann schau dir Auflage A01 an, da sollte schon drin stehen das du beim Tüv vorfahren und eintragen musst.
Mach das doch einfach gleichzeitig mim neuen TÜV-Stempel, Probleme sollte es eigentlich nicht geben. Vorne schleift es allerdings bissl...aber nicht lange ;)

Ich würde bei dieser Kombi dazu raten 15mm Spurplatten an der HA zu verbauen...
 
Aus dem Gutachten von deinen Felgen

Auflagen und Hinweise
A01)
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen
 
Eintragung ist Pflicht, sonst kein TÜV

Dagegen! :P

Bin vor 3 Jahren mit meinen 18x8 ET35 ATU Felgen zur Dekra und hab dem Meister den Wagen gezeigt. Er hat ins Gutachten geguckt und gemeint, "Gutachten ins Handschuhfach reicht". Der wollte nicht mal Geld dafür..
Ein Jahr später beim Tüv (woanders) gabs auch keine Probleme. Wer soll da noch durchblicken ^^
 
Kannst mit der hu eintragen lassen. Kein thema, halt bisserl mehr gebühr.
 
Kannst mit der hu eintragen lassen. Kein thema, halt bisserl mehr gebühr.

Im Rahmen einer HU bzw. TÜV ist es "nur" eine technische Abnahme. Damit ist das dann aber noch lange nicht "eingetragen". Die Eintragung findet nur im Verkehrsamt statt. Und im Abnahmeprotokoll (oder war es auch im Gutachten?) steht dann, wie zügig (bei Gelegenheit oder unverzüglich) eine Eintragung statt zu finden hat.
 
Bei mir stand das im prüfprotokoll, weils kein gutachten gab, und es hiess "unverzüglich" bei den csl felgen. Spannend ist aber nur das technische gutachten, das eintragen selbst ist nur noch ein ergänzen der dokumente.
 
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